Leistungsübergang von AsylbLG zum Jobcenter
Leistungsübergang von AsylbLG zum Jobcenter
Voraussetzungen
- Bescheid vom BAMF „anerkannt“ erhalten
- Bankkonto muss vorhanden sein
- Biometrische Passfotos (2x für Ausl.-Behörde, 1x für Krankenkasse)
- Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen (Antragsformulare können häufig online heruntergeladen werden)
- Sozialamt informieren
Checkliste, worauf bei der Begleitung von Antragsteller/inne zu achten ist
1. Termin mit Jobcenter vereinbaren
a) Bescheid vom BAMF über Anerkennung einreichen.
b) Evtl. Dolmetscher mitbringen
c) Das Antragsformular auf Leistungen nach dem SGB II wird ausgehändigt
d) Kriterien zur Größe und Mietkosten für eine Wohnung erfragen. (Infoblatt und Formular „Wohnungsangebot“ geben lassen).
e) Neuen Termin zur Abgabe des Antrags mit der Leistungsabteilung verabreden. Der zuständige Qualifizierungs-Berater wird benannt. Mit diesem wird direkt ein Beratungstermin vereinbart (s. unten berufliche Beratung).
2. Termin Leistungsabteilung
Abgabe des Antrags. Mitbringen: Bankverbindung, letzter Leistungsnachweis über AsylbLG, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, Rentenversicherungsnummer
3. Termin Berufliche Beratung
a) Die Verpflichtung der Ausländerbehörde zum Integrationskurs vorzeigen.
b) Adressen für die Anmeldung zum Integrationskurs werden ausgehändigt (s. unten).
c) Eine schriftliche Vereinbarung mit Jobcenter wird gegenseitig abgeschlossen und mit Gültigkeitsdatum unterschrieben.