Einleitende Informationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
Asylrecht, Asylverfahrensrecht und Aufenthaltsrecht sind komplizierte Rechtsgebiete. Selbst Anwält_innen, die sich nicht auf diese Bereiche spezialisiert haben, bemerken immer wieder, wie speziell das ist. Kein Wunder, wenn im Monatsrhythmus Gesetze geändert werden und das Asylrecht einige Besonderheiten aufweist. Deswegen gilt natürlich, dass jede Ehrenamtliche sich immer rechtlichen Beistand besorgen sollte. Trotzdem kommt in der Praxis es immer wieder vor, dass man diverse Fragen gestellt bekommt, die man plötzlich beantworten soll. Wir versuchen an dieser Stelle wichtige Informationen zusammenzutragen. Viele Ehrenamtliche schrecken vor diesen Themen zurück, was leider nicht unbedingt zugunsten der Asylsuchenden ist. Denn nicht automatisch nimmt sich jeder Asylsuchende anwaltlichen Beistand noch ist es so, dass die Anwält_innen immer gut erklären können wie dieses komplizierte Gebilde Asyl funktioniert bzw. welche Chancen z.B. auch das Aufenthaltsrecht beinhaltet.
Wichtig für jede Ehrenamtliche ist es, festzustellen, in welchem Status sich die Asylsuchenden befinden. Insbesondere, wenn noch keine Anhörung stattgefunden hat, ist grundsätzliche Aufklärung zum Verfahren eine wichtige Aufgabe, die bestenfalls mit anwaltlicher Unterstützung jede Ehrenamtliche übernehmen kann. Auch nach erfolgter Anhörung gibt es Möglichkeiten, aber das ist meist eher eine reine anwaltliche Aufgabe. Wichtig ist, dass jede Ehrenamtliche - nach Voranmeldung - das Recht hat, die Asylsuchenden zu allen Terminen beim BAMF und den Ausländebehörden zu begleiten. Das sollte man zur Wahrung eines fairen Verfahrens unbedingt tun. Asylsuchende berichten recht häufig von sehr merkwürdigen Anhörungen und haben dann keine Beweise. Es gibt auch organisierte Gruppen, die diese Begleitung anbieten, wenn man selbst keine Zeit hat oder sich das nicht zutraut, siehe Begleitung bei Behörden.
Ein wichtige Quelle ist die Website des "Informationsverbund Asyl und Migration" mit umfangreichen Arbeitshilfen zum Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht.
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