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Beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Jobcenter bitte folgende Checkliste beachten: Leistungsübergang von AsylbLG zum Jobcenter
Voraussetzungen
- Rechtlicher Rahmen zur Erwerbsintegration von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit:eine 22seitige Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
- Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
- Das Netzwerk IQ gibt Auskunft darüber, wo und wie formale Abschlüsse und informell erworbene Qualifikationen (z. B. durch im Ausland erworbenen beruflichen Erfahrungen) in Deutschland anerkannt werden können. Es gibt Auskunft über die jeweils zuständigen Institutionen. Regional werden Informationsbüros unterhalten - in Berlin sind dies drei, http://www.netzwerk-iq.de/
- Anerkennung von bereits im Ausland erworbenen Abschlüssen. 2014 sind einheitliche Regeln für die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen in Kraft getreten: http://www.bmbf.de/de/15644.php. Ein bundesweites Netzwerk - getragen von zwei Bundesministerien und der Arbeitsagentur - ist auch in Berlin tätig: http://www.berlin.netzwerk-iq.de/netzwerk-iq_berlin.html
- Lehrkräfte mit ausländischen Bildungsabschluss: Hinweise zum Verfahren der Anerkennung gibt die Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-14763.pdf
- Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/faq-arbeitsmarktzugang-gefluechtete-menschen.pdf?__blob=publicationFile
- Übersicht über die Erfordernis einer Arbeitserlaubnis bzw. einer Zustimmung zur Beschäftigung für ein Praktikum und ähnliche Tätigkeiten für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsbestattung, GGUA Flüchtlingshilfe e. V., http://www.ggua-projekt.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Erfordernis_einer_Arbeitserlaubnis_bzw.pdf
- Info-Blatt zum Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen vom DGB
- Die Informationsbroschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ (von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dem Bundesamt für Flucht und Migration) zeigt Betrieben in komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die Bundesagentur für Arbeit bietet.
- Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst: Vom 1.12.2015 bis 31.12.2018 gibt es ein Sonderprogramm für den Bundesfreiwilligendienst. Darin werden zusätzliche Stellen mit Flüchtlingsbezug geschaffen, auf denen auch Geflüchtete bestimmter Herkunftsländer beschäftigt werden können. http://www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/content.de/Service/Downloads/Downloads2/Merkblatt_SK.pdf
Information
- Das Netzwerk „bridge“ bündelt ergänzende Fachkompetenzen von Institutionen und Trägern, um eine bestmögliche Beratung und Unterstützung von arbeitssuchenden Flüchtlingen und Bleibeberechtigten in Berlin zu erreichen. Die durch das Netzwerk angebotene Beratungs- und Unterstützungsstruktur soll die Zielgruppe schnellstmöglich in langfristige Beschäftigungsverhältnisse bringen und ihre aufenthaltsrechtliche Situation in Deutschland verbessern. Dabei sollen insgesamt ca. 1400 in Berlin lebende Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt erreicht werden, http://www.bridge-bleiberecht.de/index.php/Die-Downloads;14/1
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen möchten, benötigen oftmals Rat und Hilfe bei ihren Vorhaben. Die Zentrale Beratungsstelle „Arbeitsmarkt und Flüchtlinge“ leistet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kompetente Unterstützung. http://www.caritas-os.de/zbs-auf/zbs-auf
- Informationsportal für Arbeitgeber. Das Bundesministerium für Wirtschaft unterhält ein Portal, das sich an Unternehmen und Kammern wendet. Es bietet Informationen zu im Ausland erworbenen Qualifikationen, https://www.bq-portal.de/
- Die Studie „Integration von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen“ (im Folgenden: BAMF- Flüchtlingsstudie 2014) wird seit Oktober 2013 vom Forschungszentrum des Bundesamtes durchgeführt. Ziel der Studie sind Erkenntnisse darüber, wie sich die Lebenssituation von Menschen gestaltet, die das Asylverfahren mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen haben. Download: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Kurzanalysen/kurzanalyse1_qualifikationsstruktur_asylberechtigte.pdf?__blob=publicationFile
- Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 26. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2015) und Antwort Zwischenmeldung zum Berliner Anerkennungsgesetz (BQFG Berlin), https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/be/17/16329.pdf
- Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt und Alexander Spies (PIRATEN) vom 10. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2015) und Antwort Geflüchtete am Berliner Arbeitsmarkt, http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-17589.pdf
- Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 17. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Oktober 2014) und Antwort Nachqualifizierung von Lehrkräften mit ausländischem Bildungsabschluss, http://stefanie-remlinger.de/wp-content/uploads/2014/11/ka_nachqualifizierung-von-lehrkraeften-mit-auslaendsichem-bildungsabschluss.pdf