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== Voraussetzungen ==
 
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* [[Media:Erwerbsintegration.pdf|Rechtlicher Rahmen zur Erwerbsintegration von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit]]:eine 22seitige Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
  
 
* '''Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen''', https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
 
* '''Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen''', https://www.anerkennung-in-deutschland.de/

Version vom 14. Mai 2016, 13:54 Uhr

Beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Jobcenter bitte folgende Checkliste beachten: Leistungsübergang von AsylbLG zum Jobcenter

Voraussetzungen

  • Das Netzwerk IQ gibt Auskunft darüber, wo und wie formale Abschlüsse und informell erworbene Qualifikationen (z. B. durch im Ausland erworbenen beruflichen Erfahrungen) in Deutschland anerkannt werden können. Es gibt Auskunft über die jeweils zuständigen Institutionen. Regional werden Informationsbüros unterhalten - in Berlin sind dies drei, http://www.netzwerk-iq.de/
  • Die Informationsbroschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ (von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dem Bundesamt für Flucht und Migration) zeigt Betrieben in komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die Bundesagentur für Arbeit bietet.

Information

  • Das Netzwerk „bridge“ bündelt ergänzende Fachkompetenzen von Institutionen und Trägern, um eine bestmögliche Beratung und Unterstützung von arbeitssuchenden Flüchtlingen und Bleibeberechtigten in Berlin zu erreichen. Die durch das Netzwerk angebotene Beratungs- und Unterstützungsstruktur soll die Zielgruppe schnellstmöglich in langfristige Beschäftigungsverhältnisse bringen und ihre aufenthaltsrechtliche Situation in Deutschland verbessern. Dabei sollen insgesamt ca. 1400 in Berlin lebende Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt erreicht werden, http://www.bridge-bleiberecht.de/index.php/Die-Downloads;14/1
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen möchten, benötigen oftmals Rat und Hilfe bei ihren Vorhaben. Die Zentrale Beratungsstelle „Arbeitsmarkt und Flüchtlinge“ leistet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kompetente Unterstützung. http://www.caritas-os.de/zbs-auf/zbs-auf
  • Informationsportal für Arbeitgeber. Das Bundesministerium für Wirtschaft unterhält ein Portal, das sich an Unternehmen und Kammern wendet. Es bietet Informationen zu im Ausland erworbenen Qualifikationen, https://www.bq-portal.de/