Jobcenter: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Jobcenter ist zuständig für diejenigen Geflüchteten, die nicht (mehr) vom LFA (ehem. LaGeSo) geführt werden. Ihr Status kann eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung sein. Siehe auch: [[Leistungsübergang von AsylbLG zum Jobcenter]] | Das Jobcenter ist zuständig für diejenigen Geflüchteten, die nicht (mehr) vom LFA (ehem. LaGeSo) geführt werden. Ihr Status kann eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung sein. Siehe auch: [[Leistungsübergang von AsylbLG zum Jobcenter]] | ||
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Aktuelle Version vom 1. September 2016, 15:11 Uhr
Jobcenter Pankow: http://www.berlin.de/jobcenter-pankow/
Das Jobcenter ist zuständig für diejenigen Geflüchteten, die nicht (mehr) vom LFA (ehem. LaGeSo) geführt werden. Ihr Status kann eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung sein. Siehe auch: Leistungsübergang von AsylbLG zum Jobcenter
Alle Geflüchteten mit laufendem Asylverfahren wenden sich dagegen an:
Agentur für Arbeit Berlin Nord
Besucheradresse
Königin-Elisabeth-Str. 49
14059 Berlin
Postanschrift
Agentur für Arbeit Berlin Nord
14045 Berlin
Kontaktmöglichkeit
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax: 030 / 555570 - 4444
Tel. Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden: 030 / 555570 - 1818, -1814
- Jobbörse - Anmeldung für Asylbewerber: https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/registrierungAlsAsylbewerber.html