Zuständigkeiten der Arbeitsverwaltung

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  • Für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung ist das Team 180 der Arbeitsagentur für Arbeit zuständig:
  • Bis zum Alter von 25 Jahren sind jedoch die Beratungs- und Vermittlungsleistungen bei der Jugendberufsagentur gebündelt: [1]
  • Nach einem positiven Abschluss der Asylverfahren ist jedoch für Förderung und Vermittlung das jeweilige Jobcenter zuständig.