Willkommensklasse - OSZ: Unterschied zwischen den Versionen

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Junge Geflüchtete, die nicht mehr als Schulpflichtige gelten,können bis zum Alter von 25 Jahren in Willkommensklassen an berufsbildenden Schulen (OSZ) oder an anderen zentral verwalteten Schulen aufgenommen werden. Dafür gibt es eine zentrale Anlaufstelle:  
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Junge Geflüchtete, die nicht mehr als Schulpflichtige gelten,können bis zum Alter von 25 Jahren in Willkommensklassen an berufsbildenden Schulen (OSZ) oder an anderen zentral verwalteten Schulen aufgenommen werden. Dafür gibt es eine zentrale Anlaufstelle: [https://www.startpage.com/do/search?query=kl%C3%A4rungsstelle+berufliche+schulen+berlin&cat=web&cmd=process_search&language=deutsch&engine0=v1all&pg=13&abp=1]
  
 
[[Kategorie: Bildung und Beruf]]
 
[[Kategorie: Bildung und Beruf]]

Aktuelle Version vom 5. September 2019, 14:37 Uhr

Junge Geflüchtete, die nicht mehr als Schulpflichtige gelten,können bis zum Alter von 25 Jahren in Willkommensklassen an berufsbildenden Schulen (OSZ) oder an anderen zentral verwalteten Schulen aufgenommen werden. Dafür gibt es eine zentrale Anlaufstelle: [1]