Studium: Unterschied zwischen den Versionen

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* Für den '''Garantiefond Hochschulen (RL-GF-H)''' gibt es seit dem 1.1.2017 neue Richtlinien, in die auch die Förderung von Geflüchteten eingeschlossen ist: [http://www.bildungsberatung-gfh.de/index.php/foerderung-nach-den-richtlinien-der-gf-h]
 
* Für den '''Garantiefond Hochschulen (RL-GF-H)''' gibt es seit dem 1.1.2017 neue Richtlinien, in die auch die Förderung von Geflüchteten eingeschlossen ist: [http://www.bildungsberatung-gfh.de/index.php/foerderung-nach-den-richtlinien-der-gf-h]
 
* Das Thema '''BaföG''' ist eng mit dem Aufenthaltsstatus verknüpft. Der DAAD gibt dazu und auch zu anderen Hilfen allgemeine Informationen: [https://www.daad.de/der-daad/fluechtlinge/infos/de/43153-fluechtlinge-an-deutschen-hochschulen-so-engagiert-sich-der-daad/] Beratung kann man sich direkt holen beim InfoPoint Behrenstraße des Studentenwerks.<br />
 
* Das Thema '''BaföG''' ist eng mit dem Aufenthaltsstatus verknüpft. Der DAAD gibt dazu und auch zu anderen Hilfen allgemeine Informationen: [https://www.daad.de/der-daad/fluechtlinge/infos/de/43153-fluechtlinge-an-deutschen-hochschulen-so-engagiert-sich-der-daad/] Beratung kann man sich direkt holen beim InfoPoint Behrenstraße des Studentenwerks.<br />
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InfoPoint Behrenstraße, Behrenstraße 40/41, 10117 Berlin<br />
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Tel. +49 (30) 93939-70 info@studentenwerk-berlin.de<br />
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www.studentenwerk-berlin.de/studienfinanzierung/bafoeg/infos/kurzinfo/index.html<br />''
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Im Detail sind die folgenden Punkte von Bedeutung:
 
Im Detail sind die folgenden Punkte von Bedeutung:
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# Nach 15 Monaten haben Geduldete (nicht aber Asylbewerber) Anspruch auf BAföG, § 8 Abs. 2b BAföG.
 
# Nach 15 Monaten haben Geduldete (nicht aber Asylbewerber) Anspruch auf BAföG, § 8 Abs. 2b BAföG.
 
# Anerkannte haben idR sofort ab Besitz der Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf BAföG, mit § 25 III erst nach 15 Moanten Gesamtaufenthaltsdauer.
 
# Anerkannte haben idR sofort ab Besitz der Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf BAföG, mit § 25 III erst nach 15 Moanten Gesamtaufenthaltsdauer.
 
 
  
 
== Kontakte zu studentischen Initiativen ==
 
== Kontakte zu studentischen Initiativen ==

Version vom 13. Januar 2017, 09:54 Uhr

Grundsätzlich ist es Geflüchteten möglich, in Berlin zu studieren, auch geduldeten. Allerdings sollte die Bewerbung gut vorbereitet sein, da es viele formelle Hürden gibt (offizielle Übersetzungen ausländischer Zeugnisse, Zertifikat über Deutschkenntnisse).

Die Berliner Ausländerbehörde versieht Aufenthaltsgestattungen von Asylsuchenden seit dem 15. September 2015 nicht mehr mit der Auflage, dass ein Studium nicht gestattet sei (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Jede/r Asylsuchende kann hiernach ein Hochschulstudium aufnehmen, soweit die hochschulrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Quelle: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 21. September 2015 Hier sind auch einige weitere Informationen zu diesem Themenkreis zu finden.


Hochschulzugang & Bewerbung

Zur Beratung über die genauen Bewerbungsverfahren stehen die Studienberatungen jeweiligen Hochschulen stehen die Studienberatungen der jeweiligen Hochschulen zur Verfügung, überwiegend auch telefonisch. Eine Auflistung findet sich hier.

  • Hinsichtlich der sprachlichen Voraussetzungen gibt es Unterschiede im Detail. Die Sprachprüfung (Deutsch) für den Hochschulzugang (DSH)muss jedoch zu Beginn des Studiums bestanden sein, was etwa C1 entspricht. Für einige Hochschulen reicht aber der Nachweis zur Teilnahme an einem B2-Kurs zum Zeitpunkt der Bewerbung auf ein Studium. Es ist ratsam, sich darauf im Sprachenzentrum der Wunschhochschule vorzubereiten, wo es teilweise kostenlose Kurse für Geflüchtete gibt.
  • Für einige Studiengänge sind zudem weitere Sprachnachweise vorgeschrieben - nicht nur in den Sprachwissenschaften. In einigen Studiengängen sind Englischkenntnisse Bedingung, deren Niveau sich an den Gymnasialanforderungen orientieren.


Kosten

Auch wenn in Berlin keine Studiengebühren erhoben werden, entstehen selbst an den öffentlichen Hochschulen Kosten:

  • Für die o. g. Sprachprüfung wird eine Gebühr erhoben, die jedoch vom studentischen Hilfsprojekt welcome übernommen wird.
  • Auch die Semestergebühren summieren sich schnell zu einem dreistelligen Betrag. Dafür kann beim Studentenwerk ein einmaliger Zuschuss beantragt werden, der als als Hilfe für studienbedingte Mehrkosten verstanden wird und damit nicht mit den Unterhaltskosten verrechnet wird. [1]
  • Für den Garantiefond Hochschulen (RL-GF-H) gibt es seit dem 1.1.2017 neue Richtlinien, in die auch die Förderung von Geflüchteten eingeschlossen ist: [2]
  • Das Thema BaföG ist eng mit dem Aufenthaltsstatus verknüpft. Der DAAD gibt dazu und auch zu anderen Hilfen allgemeine Informationen: [3] Beratung kann man sich direkt holen beim InfoPoint Behrenstraße des Studentenwerks.

Studentenwerk Berlin
InfoPoint Behrenstraße, Behrenstraße 40/41, 10117 Berlin
Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr, Fr 08:00 - 15:00 Uhr
Tel. +49 (30) 93939-70 info@studentenwerk-berlin.de
www.studentenwerk-berlin.de/studienfinanzierung/bafoeg/infos/kurzinfo/index.html

Im Detail sind die folgenden Punkte von Bedeutung:

  1. Ein auch nur theoretischer Anspruch auf BAföG (Studentenstatus) schließt AsylblG/SGB II/SGB XII idR aus, vgl. § 22 SGB XII und§ 7 Abs 5 und 6 SGB II, nur in "Härtefällen" oder den in § 7 Abs 5 und 6 genannten Ausnahmen gibt es Leistungen.
  2. In den ersten 15 Moanten besteht trotz Studium ausnahmsweise weiter Anspruch auf AsylbLG-Leistungen, da das AsylbLg keine den o.g. Regeln im SGB II/XII entsprechende Auschlussklausel enthält.
  3. Nach 15 Monaten können jedoch aufgrund § 2 AsylbLG iVm § 22 SGB XII studierenden Asylbewerbern die Existenzleistungen nach AsylbLG ersatzlos entzogen werden.
  4. Asylbewerber haben, egal wie lange sie hier sind, normalerweise KEINEN BaföG-Anspruch (anders nur bei BAB), vgl. § 8 BAföG, Ausnahmen wären längere Erwerbsarbeit der Eltern in D, dt. Ehepartner u.a.
  5. Nach 15 Monaten haben Geduldete (nicht aber Asylbewerber) Anspruch auf BAföG, § 8 Abs. 2b BAföG.
  6. Anerkannte haben idR sofort ab Besitz der Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf BAföG, mit § 25 III erst nach 15 Moanten Gesamtaufenthaltsdauer.

Kontakte zu studentischen Initiativen

  • academic experience Worldwide e.V., Unsere Idee ist es, Berliner Studierende und geflüchtete Akademiker gleicher Fachrichtungen zusammenzubringen und so einen fachlichen Austausch auf Augenhöhe zu ermöglichen. Beispielsweise kann der Geflüchtete Nachhilfe in bestimmten Fächern und der Studierende Orientierung im deutschen Universitätsalltag geben. Begleitet wird das Programm von einem regelmäßigen Kolloquium für alle Teilnehmer_innen, das als offener Raum gestaltet ist. Weitere Infos unter: http://www.aeworldwide.de/vor-ort/berlin
  • Kunsthochschule Weißensee, Mit unserem Webportal kommen-und-bleiben.de wollen wir eine Übersicht über die Berliner Flüchtlingsinitiativen geben. Flüchtlinge und Engagierte sollen die Möglichkeit haben, direkt mit einander in Kontakt zu treten. Initiativen sollen sich untereinander koordinieren, Mitstreiter finden, Ressourcen und Unterstützung suchen und finden können. Neue Projekte können mit Hilfe von kommen-und-bleiben.de leichter initiiert und umgesetzt werden. Mit einem zweiten Projekt werden wir eine Kooperation zwischen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee und Flüchtlingen aufbauen. Sie sollen die Möglichkeit haben Hochschulveranstaltungen zu besuchen oder selbst durchzuführen, Werkstätten und Knowhow der Kunsthochschule in Kooperation mit Studierenden zu nutzen. (Studienberatung: http://www.kh-berlin.de/studium/allgemeine-studienberatung.html)
  • Auch in anderen Hochschulen gibt es solche Initiativen, über die die Studierendenvertretungen informieren.
  • KIRON ermöglicht Geflüchteten einen unbürokratischen Zugang zu Hochschulbildung. Das Studium aus Online- und Offline-Elementen ist gebührenfrei, ortsungebunden und kann unabhängig vom Status des Asylantrags begonnen werden.


In dieser sicherlich unvollständigen Auflistung sind Angebote genannt, mit denen Hochschulen unterschiedliche Zugänge für Geflüchtete anbieten:

  • Das Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) bietet drei spezifische Kurse für Flüchtlinge und andere interessierte StudentInnen in den Sozialwissenschaften an. Die Seminare werden auf Arabisch oder Farsi sowie auf Englisch gehalten.Weitere Infos: laura.lambert@hu-berlin.de oder (030)209346073
  • Die Humboldt-Universität hat ihre Studienangebote für Geflüchtete hier zugänglich gemacht: [4]
  • Die Technische Universität Berlin bietet Geflüchteten die Möglichkeit als Gasthörer zu studieren: [5]
  • Die Wings University ist ein Projekt, das Studienabschlüsse für alle Menschen unabhängig von Herkunft, Schulabschluss, Aufenthaltsstatus etc. anbietet: Website der Wings University
  • Unter dem Titel „Leadership für Syria“ bietet der DAAD ein Stipendienprogramm nur für Studierende aus Syrien an (Pressemitteilung).
  • World- Class Education for Refugees, Eine kostenlose Fernuniversität für Geflüchtete ist im Aufbau, https://kiron.university/
  • Ein Studienplatz für Flüchtlinge im Masterstudiengang „Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession“: Ab März 2016 biete die Alice Salomon Hochschule Berlin einen gebührenfreien Studienplatz in dem Masterstudiengang für geflüchtete Menschen an. Weitere Infos - Bewerbungsfrist für 2016 abgelaufen, nächster Studienbeginn 2018
  • Kiron is open higher education for refugees. We provide refugees with world-class education and the opportunity to graduate at a university free of charge, http://kiron.university/ (Online-Universität für Flüchtlinge)
  • Das Bard College ist eine private Hochschule in Pankow, die sich auch für Geflüchtete engagiert. Die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen ist möglich, außerdem finden regelmäßig Treffen statt, an denen Geflüchtete gern teilnehmen können. Die Studierenden kommen aus vielen Ländern, so dass die Treffen auf unterschiedlichstem Sprachniveau stattfinden: [6]
  • Das Programm der Uni Potsdam Refugees Teachers Welcome bietet geflüchteten Lehrerinnen und Lehrern einen Einblick in die Lehramtstätigkeit in Deutschland. Es kann allerdings nicht die formalen Zugangsvoraussetzungen zum Lehramt ersetzen. [7]

Weitere Informationen

Die nachfolgenden Informationen enthalten weitere Details, sind aber nicht in allen Punkten gleichermaßen aktuell:

  • Chancen für Bewerber ohne Zeugnisse. Ein Artikel aus dem Tagesspiegel (vom 13.08.15) zu Bewerbungen von Flüchtlingen über Uni-Assist (Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen). Diese lehnt Flüchtlinge, die sich trotz fehlender Zeugnisse um einen Studienplatz bewerben, nicht ab. Mit den Unis wurde ein "gesondertes Verfahren" vereinbart. Darin gibt es auch Infos zur Situation in Berlin.