Grundlagen des Asylverfahrens

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Diese kleine Übersicht wurde vom OASE Berlin Team erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein, oder Ergänzungen notwendig, bitten wir um kurze Nachricht per mail: beratung@oase-berlin.org. Es wird der Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet.

I. Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz

Was bedeutet Asyl?

Asyl beantragen können Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsstaat politisch verfolgt sind. In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen, die Ihnen Schutz vor Verfolgung bieten können:

1. Das Asylrecht für politisch Verfolgte (nach Artikel 16 a Grundgesetz) und die Flüchtlingsstatuszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK (nach § 3 Abs.1 Asylgesetz (AsylG)). Voraussetzungen für den Asylanspruch nach diesem Gesetz sind:

  • Verfolgung durch den Staat oder staatsähnliche Akteure
  • Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Religionszugehörigkeit, Herkunft/ ethnischer Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe
  • Staatliche Maßnahme, die so schwerwiegend ist, dass sie die Verletzung eines Menschenrechtes darstellt

2. Der Abschiebungsschutz (nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) Sie dürfen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit oder Ihre Freiheit bedroht sind aufgrund von:

  • Herkunft / ethnischen Zugehörigkeit / Hautfarbe
  • Religionszugehörigkeit
  • Staatsangehörigkeit
  • politischer Überzeugung
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

Der erste Schritt nach einer Flucht in die BRD ist die Meldung als Asylsuchender. Bei der ersten Registrierung werden Sie dazu befragt, wie und wann Ihre Einreise erfolgte und erhalten eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).

Neu: Ab Februar 2016 müssen Sie auch bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einen Ankunftsnachweis (Flüchtlingsausweis) beantragen. Hierbei werden Ihr Name, Alter, Geburtsort registriert. Der Ausweis muss ein aktuelles Foto enthalten. Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Dazu werden Sie zu Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation gefragt, (teilweise freiwillige Angaben). Das Asylgesuch löst noch keine Aufenthaltsgestattung aus. Dafür ist ein schriftlicher Antrag nötig.

Wo stelle ich den Antrag?

Um einen Asylantrag zu stellen, wenden Sie sich an die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA). Außerhalb dieser Sprechzeiten nimmt jedoch auch jede Polizeistelle den Asylantrag auf. Die Antragstellung muss unverzüglich bzw. spätestens eine Woche nach der Meldung als Asylsuchende/r und der Meldung bei einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.

ZAA in Berlin:

Hauptadresse: Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin (U 9 Turmstr.)
Sprechzeiten : Montag bis Donnertag von 09.00 bis 12.30 sowie 13.00-15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr
weitere Adresse: Bundesallee 171, 10715 Berlin Tel: 030 90229-0
Hier gibt es nur zentral gesteuerte Sammeltermine; ohne Termin wird niemand registriert! Wenn die Registrierung in dieser Erstaufnahmestelle stattgefunden hat, wird der Asylantrag (i.d.R. noch am gleichen Tag) dort gestellt.

Ab Juni 2016: Temporäre Nutzung des ICC (mit Shuttle Bus von Turmstrasse)
Infos : http://berlin-hilft.com/2016/04/lageso-umzug-der-zla-ins-icc/
Ab August: Umzug des LaGeSo - Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Zentrale in der Darwinstrasse