Einleitende Informationen zur Wohnungssuche: Unterschied zwischen den Versionen

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In dieser Sektion findet ihr alle Informationen rund um das Thema Wohnung mieten und vermieten.  
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In dieser Sektion findet ihr alle Informationen rund um das Thema Wohnung mieten. Alle Artikel zum Thema findet ihr [[:Kategorie:Wohnen|hier]]. Wer seine eigene Wohnung an Geflüchtete vermieten will, findet [[Wohnung an Geflüchtete vermieten|hier]] mehr Informationen. Und auch wenn man für einen Geflüchteten ein WG-Zimmer sucht, gibt es nützliche [[WG für Geflüchtete|Portale]].  
  
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Das Thema Unterbringung von Geflüchteten ist selbstverständlich auch ein politisches Thema. Der Berliner Flüchtlingsrat hat [[Media:FluRat 18Punkte Wohnungen statt Lager 04Jan2016.pdf|18 Punkte]] zur Forderung Wohnungen statt Lager veröffentlicht.
  
=== Leitfaden zur Wohnungssuche in Berlin ===  
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=== Rechtliche Hintergrundinformationen ===
Der Leitfaden [http://wiki.pankow-hilft.de/images/4/4d/Leitfaden_anhang_de.pdf "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin"], den die Initiative [http://wosla.de/ Wohnungen statt Lager] (Wosla) erarbeitet hat, bietet einen umfassenden Überblick über Fragen, die auftauchen, wenn man als Flüchtling in Berlin eine Wohnung sucht. In dem Dokument werden u.a. die Voraussetzungen für einen Umzug in eine Wohnung erläutert, das Vorgehen bei der Suche geschildert sowie wichtige Hinweise zu Kostenübernahme, Mietvertrag und Einrichtung gegeben. 
 
  
Der Leitfaden existiert neben Deutsch auch auf Englisch, Farsi, Arabisch, Russisch und Französisch - schaut dafür einfach auf die [http://wosla.de/ Seite von Wosla].
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Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen, bevor sie danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. Die Praxis sieht im Moment ganz anders aus. Notunterkünfte und dauerhaftes Verbleiben in den Erstaufnahmelagern ist an der Tagesordnung. Seit 2003 gibt es in Berlin die Regel, dass Flüchtlinge drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Weil der Umzug in die eigene Wohnung oft kompliziert ist, bleiben Manche viele Jahre lang in Gemeinschaftsunterkünften.
<span style="background-color:yellow">WOSLA scheint die Aktivitäten eingestellt zu haben </span>
 
  
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Das LAF hat folgendes veröffentlicht:
  
Eine andere Hilfestellung bei der Wohnungssuche ist die Borschüre [http://wiki.pankow-hilft.de/images/a/a7/Mietbroschuere_Dreizehn_Schritte_auf_dem_Weg_zur_eigenen_Wohnung.pdf "Dreizehn Schritte auf dem Weg zur eigenen Wohnung - Hinweise zur Wohnungssuche"]([http://wiki.pankow-hilft.de/images/9/96/Mietbroschuere_Dreizehn_Schritte_auf_dem_Weg_zur_eigenen_Wohnung_engl.pdf englisch]) von der Britzer Flüchtlingshilfe. Hier wir praxisnah dargestellt, wie das Vorgehen bei der Wohnungssuche ist. Knapper zusammengefasst finden sich die 13 Schritte in dem zugehörigen [http://wiki.pankow-hilft.de/images/e/ec/13_Schritte_zu_deiner_eigenen_Wohnung.pdf Infoflyer] ([http://wiki.pankow-hilft.de/images/1/1b/Summary_13_steps_flat.pdf englisch] | [http://wiki.pankow-hilft.de/images/1/13/Arabisch_13_Schritte_zu_deiner_eigenen_Wohnung.pdf arabisch]).
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"Ab wann können Menschen aus den Notunterkünften in eine Wohnung? Hierzu folgende Info des LAGeSo zur Entlassung aus der Wohnverpflichtung:
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Entlassungen aus der Wohnverpflichtung (auch NUKs) können nach 6 Wochen bis zu sechs Monaten erfolgen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (Serbien, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Ghana und Senegal) verbleiben grundsätzlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Aus besonderen Gründen kann auch vor den 6 Wochen eine Entlassung aus der Wohnverpflichtung erfolgen. Haben Personen die Möglichkeit, Privatwohnraum anzumieten, kann ein Antrag auf Entlassung aus der Wohnverpflichtung auch vor Ablauf der 6 Monate erfolgen. Den Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Wohnverpflichtung können Sie bei Frau Rikazewski stellen. Die Prüfung auf Übernahme der Mietkosten nimmt dann die ZLA bzw. das EJF (Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk, LAGeSo-Gelände Haus K) vor. Michaela.Rikazewski@lageso.Berlin.de"
  
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Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man zunächst bei der Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf.
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(aus: Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin")
  
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Ab dem 02.01.2017 hat das Mietsachgebiet des LAF sich der Aufgabe gestellt und das Ziel gesetzt, taggleiche Entscheidungen für eingereichte Mietangebote zu treffen. Das EJF führt ausschließlich nur noch die 1. und 2. Mietberatung durch.  Zur Abgabe eines konkreten Mietangebotes kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten direkt in das
  
=== Rechtliche Hintergrundinformationen ===
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Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
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Standort ICC
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Messedamm 11
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14055 Berlin.
  
Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen, bevor sie danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. Seit 2003 gibt es in Berlin die Sonderregel, dass Flüchtlinge drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Weil der Umzug in die eigene Wohnung oft kompliziert ist, bleiben Manche viele Jahre lang in Gemeinschaftsunterkünften.
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Die Öffnungszeiten sind derzeit:
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Montag-Freitag
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07:00 Uhr – 14:00 Uhr.
  
Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man zunächst bei der*dem Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf.
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=== Leitfaden zur Wohnungssuche in Berlin ===
(aus: Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin")
 
  
<span style="background-color:yellow">Weitere Informationen zur rechtlichen Situation in Berlin findet ihr </span>
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Der Leitfaden des Flüchtlingrats zur Wohnungsuche für Geflüchtete - jetzt ergänzt um die Bereiche Jobcenter (ua Geburtsdatenregelung, Leistungen für nach Berlin zugezogenene Geflüchtete) und Bezirkssozialämter (Leistungen für Erwerbsunfähige, für Geduldete, Rolle der Sozialen Wohnhilfen)gibt es [http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Info_Antrag_Unterkunft.pdf hier]. Der Leitfaden stellt quasi auch eine Ergänzung zu dem dar, was die Beratungsstelle des EJF Berlin bereits zum Thema veröffentlicht hat, das [https://www.ejf.de/einrichtungen/migrations-und-fluechtlingsarbeit/fluechtlingsberatung-berlin.html hier] zu finden ist.
  
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* Der Leitfaden [http://wiki.pankow-hilft.de/images/4/4d/Leitfaden_anhang_de.pdf "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin"], den die Initiative [http://wosla.de/ Wohnungen statt Lager] (Wosla) erarbeitet hat, bietet einen umfassenden Überblick über Fragen, die auftauchen, wenn man als Flüchtling in Berlin eine Wohnung sucht. In dem Dokument werden u.a. die Voraussetzungen für einen Umzug in eine Wohnung erläutert, das Vorgehen bei der Suche geschildert sowie wichtige Hinweise zu Kostenübernahme, Mietvertrag und Einrichtung gegeben. 
  
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Der Leitfaden existiert neben Deutsch auch auf Englisch, Farsi, Arabisch, Russisch und Französisch - schaut dafür einfach auf die [http://wosla.de/ Seite von Wosla]. Wir wissen zur Zeit nicht, ob Wosla noch aktiv ist.
  
=== Wie nehme ich Geflüchtete privat auf? ===
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* Eine andere Hilfestellung bei der Wohnungssuche ist die Broschüre [http://wiki.pankow-hilft.de/images/a/a7/Mietbroschuere_Dreizehn_Schritte_auf_dem_Weg_zur_eigenen_Wohnung.pdf "Dreizehn Schritte auf dem Weg zur eigenen Wohnung - Hinweise zur Wohnungssuche"]([http://wiki.pankow-hilft.de/images/9/96/Mietbroschuere_Dreizehn_Schritte_auf_dem_Weg_zur_eigenen_Wohnung_engl.pdf englisch]) von der Britzer Flüchtlingshilfe. Hier wir praxisnah dargestellt, wie das Vorgehen bei der Wohnungssuche ist. Knapper zusammengefasst finden sich die 13 Schritte in dem zugehörigen [http://wiki.pankow-hilft.de/images/e/ec/13_Schritte_zu_deiner_eigenen_Wohnung.pdf Infoflyer] ([http://wiki.pankow-hilft.de/images/1/1b/Summary_13_steps_flat.pdf englisch] | [http://wiki.pankow-hilft.de/images/1/13/Arabisch_13_Schritte_zu_deiner_eigenen_Wohnung.pdf arabisch]).
''Du kannst eine Wohnung kostenfrei zur Verfügung stellen und willst nicht an Flüchtlingen verdienen?'' Toll! Pro Asyl schreibt zu dem Thema:  
 
::: "Natürlich können Sie ihr Eigentum der Kommune auch zu einem deutlich unter dem Schnitt liegenden Mietpreis anbieten oder einen Flüchtling kostenfrei bei sich wohnen lassen – dann sind sie wohl ein besonders guter Mensch. Aber bitte bedenken Sie dabei, dass beim Wohnen weitere Kosten entstehen (z.B. für Heizung, Renovierung, Erstausstattung) und treffen Sie diesbezüglich geeignete Kostenübernahmeregelungen. Eine verbilligte Wohnraumüberlassung hat u.U. Konsequenzen für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten. Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht richtig, dass die Kommune die Kosten für die Flüchtlingsaufnahme übernimmt und die staatliche Verantwortung nicht durch private Wohlfahrt ersetzt oder in Frage gestellt wird. (Am Ende profitiert ja auch der Staat von gelungener Integration.) Bedenken Sie bitte auch: Durch das kostenfreie Wohnenlassen könnte ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Ihnen und den Aufgenommenen entstehen, das ungute Auswirkungen haben kann."
 
  
Daneben gibt es Initiativen, die Zimmer an Geflüchete und/oder Illegalisierte vermitteln - siehe unten.  
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* Eine 30seitge Powerpoint-Präsentation mit Informationen zur Wohnungssuche findet man [[Media:Wohnungssuche.pdf|hier]].
  
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*Place4Refugees stellt eine Präsentation mit Material zum [http://place4refugees.de/material/ Thema Wohnungssuche] bereit.
  
 
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* [https://bbu.de/sites/default/files/articles/wohnleitfaden_fuer_gefluechtete_deutsch_0.pdf/  Wohnleitfaden] für Geflüchtete von der '''BBU''' (Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen e.V.) auf deutsch, englisch und arabisch.
=== Wohnungsbaugesellschaften ===
 
 
 
Im Rahmen des Programms „Wohnungen für Flüchtlinge“ (WfF) kommunaler Wohnungsgesellschaften kann Geflüchteten in zur Verfügung gestellten Wohnungen vermittelt werden (jährlich sind das zur Zeit in Berlin etwa 275). Seit 2011 gibt es zwar den Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ zwischen dem LAGeSo und den städtischen Wohnungsunternehmen und damit leisten diese Wohnungsgesellschaften auch einen Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot für Flüchtlinge; aber das reicht längst nicht aus. Die Akquisition vieler zusätzlicher Wohnungen ist dringend geboten.
 
 
 
  
 
=== Initiativen & Beratungsstellen ===
 
=== Initiativen & Beratungsstellen ===
  
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* Das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) ist eine Beratungsstelle, die im Auftrag des LaGeSo Flüchtlingen hilft, eine Wohnung zu finden. https://www.ejf.de/fluechtlingshilfe/wohnungen-fuer-fluechtlinge.html
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Das EJF hat Sprechstunden in verschiedenen Sprachen. [http://wiki.pankow-hilft.de/images/6/64/EJF_Verfuegbarkeit_Dolmetscherinnen_in_Landessprache.pdf Dolmetscher*innen-Sprechzeiten beim EJF]
  
* Das '''Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF)''' ist eine Beratungsstelle, die im Auftrag des LaGeSo Flüchtlingen hilft, eine Wohnung zu finden. https://www.ejf.de/fluechtlingshilfe/wohnungen-fuer-fluechtlinge.html
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* '''XENION''' Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.: Die [http://xenion.org/angebote/ag-wohnen/ AG Wohnen von XENION] unterstützt und vermittelt bei der Wohnungssuche. Sie sucht Wohnungen, vermittelt zwischen Geflüchteten und Vermietern und Eigentümern und unterstützt bei den Formalitäten. Die AG steht im Austausch mit anderen Wohnungsinitiativen und dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF), dem Kooperationspartner des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) für die Vermittlung von Wohnungen an Geflüchtete und bemüht sich, hier bürokratische Abläufe für Geflüchtete zu vereinfachen.
 
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* Das Portal '''Flüchtlinge willkommen''' vermittelt WG-Zimmer. http://flüchtlinge-willkommen.de/
 
  
=== Sonstiges ===
 
  
* Offizielle Dokumente des LaGeSo: [http://wiki.pankow-hilft.de/images/e/e7/LaGeSo_Muster_Betreibervertrag.pdf Betreibervertrag (Muster)] einer Gemeinschaftsunterkunft, [http://wiki.pankow-hilft.de/images/3/3c/LaGeSo_Qualitaetsanforderungen_Unterkuenfte.pdf Qualitätsanforderungen an Unterkünfte]
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[[category:Wohnen]]
* [http://wiki.pankow-hilft.de/images/6/64/EJF_Verfuegbarkeit_Dolmetscherinnen_in_Landessprache.pdf Dolmetscher*innen-Sprechzeiten beim EJF]
 

Aktuelle Version vom 21. Februar 2017, 16:13 Uhr

In dieser Sektion findet ihr alle Informationen rund um das Thema Wohnung mieten. Alle Artikel zum Thema findet ihr hier. Wer seine eigene Wohnung an Geflüchtete vermieten will, findet hier mehr Informationen. Und auch wenn man für einen Geflüchteten ein WG-Zimmer sucht, gibt es nützliche Portale.

Das Thema Unterbringung von Geflüchteten ist selbstverständlich auch ein politisches Thema. Der Berliner Flüchtlingsrat hat 18 Punkte zur Forderung Wohnungen statt Lager veröffentlicht.

Rechtliche Hintergrundinformationen

Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen, bevor sie danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. Die Praxis sieht im Moment ganz anders aus. Notunterkünfte und dauerhaftes Verbleiben in den Erstaufnahmelagern ist an der Tagesordnung. Seit 2003 gibt es in Berlin die Regel, dass Flüchtlinge drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Weil der Umzug in die eigene Wohnung oft kompliziert ist, bleiben Manche viele Jahre lang in Gemeinschaftsunterkünften.

Das LAF hat folgendes veröffentlicht:

"Ab wann können Menschen aus den Notunterkünften in eine Wohnung? Hierzu folgende Info des LAGeSo zur Entlassung aus der Wohnverpflichtung: Entlassungen aus der Wohnverpflichtung (auch NUKs) können nach 6 Wochen bis zu sechs Monaten erfolgen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (Serbien, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Ghana und Senegal) verbleiben grundsätzlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Aus besonderen Gründen kann auch vor den 6 Wochen eine Entlassung aus der Wohnverpflichtung erfolgen. Haben Personen die Möglichkeit, Privatwohnraum anzumieten, kann ein Antrag auf Entlassung aus der Wohnverpflichtung auch vor Ablauf der 6 Monate erfolgen. Den Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Wohnverpflichtung können Sie bei Frau Rikazewski stellen. Die Prüfung auf Übernahme der Mietkosten nimmt dann die ZLA bzw. das EJF (Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk, LAGeSo-Gelände Haus K) vor. Michaela.Rikazewski@lageso.Berlin.de"

Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man zunächst bei der Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf. (aus: Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin")

Ab dem 02.01.2017 hat das Mietsachgebiet des LAF sich der Aufgabe gestellt und das Ziel gesetzt, taggleiche Entscheidungen für eingereichte Mietangebote zu treffen. Das EJF führt ausschließlich nur noch die 1. und 2. Mietberatung durch. Zur Abgabe eines konkreten Mietangebotes kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten direkt in das

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Standort ICC Messedamm 11 14055 Berlin.

Die Öffnungszeiten sind derzeit: Montag-Freitag 07:00 Uhr – 14:00 Uhr.

Leitfaden zur Wohnungssuche in Berlin

Der Leitfaden des Flüchtlingrats zur Wohnungsuche für Geflüchtete - jetzt ergänzt um die Bereiche Jobcenter (ua Geburtsdatenregelung, Leistungen für nach Berlin zugezogenene Geflüchtete) und Bezirkssozialämter (Leistungen für Erwerbsunfähige, für Geduldete, Rolle der Sozialen Wohnhilfen)gibt es hier. Der Leitfaden stellt quasi auch eine Ergänzung zu dem dar, was die Beratungsstelle des EJF Berlin bereits zum Thema veröffentlicht hat, das hier zu finden ist.

  • Der Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin", den die Initiative Wohnungen statt Lager (Wosla) erarbeitet hat, bietet einen umfassenden Überblick über Fragen, die auftauchen, wenn man als Flüchtling in Berlin eine Wohnung sucht. In dem Dokument werden u.a. die Voraussetzungen für einen Umzug in eine Wohnung erläutert, das Vorgehen bei der Suche geschildert sowie wichtige Hinweise zu Kostenübernahme, Mietvertrag und Einrichtung gegeben.

Der Leitfaden existiert neben Deutsch auch auf Englisch, Farsi, Arabisch, Russisch und Französisch - schaut dafür einfach auf die Seite von Wosla. Wir wissen zur Zeit nicht, ob Wosla noch aktiv ist.

  • Eine 30seitge Powerpoint-Präsentation mit Informationen zur Wohnungssuche findet man hier.
  • Wohnleitfaden für Geflüchtete von der BBU (Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen e.V.) auf deutsch, englisch und arabisch.

Initiativen & Beratungsstellen

Das EJF hat Sprechstunden in verschiedenen Sprachen. Dolmetscher*innen-Sprechzeiten beim EJF

  • XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.: Die AG Wohnen von XENION unterstützt und vermittelt bei der Wohnungssuche. Sie sucht Wohnungen, vermittelt zwischen Geflüchteten und Vermietern und Eigentümern und unterstützt bei den Formalitäten. Die AG steht im Austausch mit anderen Wohnungsinitiativen und dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF), dem Kooperationspartner des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) für die Vermittlung von Wohnungen an Geflüchtete und bemüht sich, hier bürokratische Abläufe für Geflüchtete zu vereinfachen.