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Beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Jobcenter bitte folgendes beachten: [[Leistungsübergang von AsylbLG zum Jobcenter]]
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Beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Jobcenter bitte folgende Checkliste beachten: [[Leistungsübergang von AsylbLG zum Jobcenter]]
  
 
== Voraussetzungen ==
 
== Voraussetzungen ==

Version vom 30. April 2016, 13:46 Uhr

Beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Jobcenter bitte folgende Checkliste beachten: Leistungsübergang von AsylbLG zum Jobcenter

Voraussetzungen

  • Das Netzwerk IQ gibt Auskunft darüber, wo und wie formale Abschlüsse und informell erworbene Qualifikationen (z. B. durch im Ausland erworbenen beruflichen Erfahrungen) in Deutschland anerkannt werden können. Es gibt Auskunft über die jeweils zuständigen Institutionen. Regional werden Informationsbüros unterhalten - in Berlin sind dies drei, http://www.netzwerk-iq.de/
  • Die Informationsbroschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ (von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dem Bundesamt für Flucht und Migration) zeigt Betrieben in komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die Bundesagentur für Arbeit bietet.

Angebote

  • Die Online-Jobbörse Workeer.de bringt Flüchtlinge und Arbeitgeber zusammen (Artikel im Tagesspiegel). Sie ist offen für jede*n Arbeitnehmer*in mit Fluchthintergrund und Arbeitgeber*in. Unter der Webadresse www.workeer.de finden Flüchtlinge und Arbeitgeber, die Flüchtlingen eine Chance geben möchten, eine kostenlose Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse. Bisher haben sich bei dem zurzeit ausschließlich in deutscher Sprache verfügbaren Angebot mehr als 1.100 Arbeitgeber mit mehr als 1.500 Jobangeboten sowie fast 900 Bewerberinnen und Bewerber registriert.
  • Das Berliner ProjektArrivo bietet Jobs für Menschen, die die folgenden Anforderungen erfüllen: Man muss etwas Deutsch können (A1 bis B2), im Handwerk arbeiten möchten, montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr Zeit haben und eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Bei Interesse bitte hier melden.
  • Mit einem Pilotprojekt möchten BAMF und Arbeitsagentur die Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende verbessern. Das Team Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden befindet sich in der Agentur für Arbeit Berlin Nord, Königin-Elisabeth-Str. 49, 14059 Berlin. Telefon: 5555 70-1818. Öffnungszeiten: Mo, Mi 8 - 13 h, Do 8 - 18 h, Fr 8 - 13 h
  • Das Projekt „Work for Refugees“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin e.V. und der Stiftung Zukunft Berlin ist an diesem Mittwoch, dem 28. Oktober 2015, gestartet. Das Ziel von „Work for Refugees“ ist es, Flüchtlinge in Arbeit zu vermitteln. http://www.work-for-refugees.de/
  • Der Lernladen Pankow bietet individuelle Beratung zu Aus- und Weiterbildung und zur Arbeitsaufnahme. Dort stehen auch Arbeitsplätze zum Erstellen von Bewerbungsunterlagen zur Verfügung. Zu diesem Thema gibt es eine regelmäßige Weiterbildung. http://www.lnbb.de/lernlaeden/pankow/

Information

  • Das Netzwerk „bridge“ bündelt ergänzende Fachkompetenzen von Institutionen und Trägern, um eine bestmögliche Beratung und Unterstützung von arbeitssuchenden Flüchtlingen und Bleibeberechtigten in Berlin zu erreichen. Die durch das Netzwerk angebotene Beratungs- und Unterstützungsstruktur soll die Zielgruppe schnellstmöglich in langfristige Beschäftigungsverhältnisse bringen und ihre aufenthaltsrechtliche Situation in Deutschland verbessern. Dabei sollen insgesamt ca. 1400 in Berlin lebende Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt erreicht werden, http://www.bridge-bleiberecht.de/index.php/Die-Downloads;14/1
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen möchten, benötigen oftmals Rat und Hilfe bei ihren Vorhaben. Die Zentrale Beratungsstelle „Arbeitsmarkt und Flüchtlinge“ leistet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kompetente Unterstützung. http://www.caritas-os.de/zbs-auf/zbs-auf
  • Informationsportal für Arbeitgeber. Das Bundesministerium für Wirtschaft unterhält ein Portal, das sich an Unternehmen und Kammern wendet. Es bietet Informationen zu im Ausland erworbenen Qualifikationen, https://www.bq-portal.de/