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* Anerkennung von bereits im Ausland erworbenen Abschlüssen. 2014 sind einheitliche Regeln für die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen in Kraft getreten: http://www.bmbf.de/de/15644.php. Ein bundesweites Netzwerk - getragen von zwei Bundesministerien und der Arbeitsagentur - ist auch in Berlin tätig: http://www.berlin.netzwerk-iq.de/netzwerk-iq_berlin.html
 
* Anerkennung von bereits im Ausland erworbenen Abschlüssen. 2014 sind einheitliche Regeln für die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen in Kraft getreten: http://www.bmbf.de/de/15644.php. Ein bundesweites Netzwerk - getragen von zwei Bundesministerien und der Arbeitsagentur - ist auch in Berlin tätig: http://www.berlin.netzwerk-iq.de/netzwerk-iq_berlin.html
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* '''Lehrkräfte mit ausländischen Bildungsabschluss:''' Hinweise zum Verfahren der Anerkennung gibt die Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-14763.pdf
  
 
* Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/faq-arbeitsmarktzugang-gefluechtete-menschen.pdf?__blob=publicationFile
 
* Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/faq-arbeitsmarktzugang-gefluechtete-menschen.pdf?__blob=publicationFile

Version vom 3. Februar 2016, 13:15 Uhr

Voraussetzungen

  • Das Netzwerk IQ gibt Auskunft darüber, wo und wie formale Abschlüsse und informell erworbene Qualifikationen (z. B. durch im Ausland erworbenen beruflichen Erfahrungen) in Deutschland anerkannt werden können. Es gibt Auskunft über die jeweils zuständigen Institutionen. Regional werden Informationsbüros unterhalten - in Berlin sind dies drei, http://www.netzwerk-iq.de/
  • Die Informationsbroschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ (von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dem Bundesamt für Flucht und Migration) zeigt Betrieben in komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die Bundesagentur für Arbeit bietet.

Angebote

  • Die Online-Jobbörse Workeer.de bringt Flüchtlinge und Arbeitgeber zusammen (Artikel im Tagesspiegel). Sie ist offen für jede*n Arbeitnehmer*in mit Fluchthintergrund und Arbeitgeber*in.
  • Das Berliner ProjektArrivo bietet Jobs für Menschen, die die folgenden Anforderungen erfüllen: Man muss etwas Deutsch können (A1 bis B2), im Handwerk arbeiten möchten, montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr Zeit haben und eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Bei Interesse bitte hier melden.

Information

  • Das Netzwerk „bridge“ bündelt ergänzende Fachkompetenzen von Institutionen und Trägern, um eine bestmögliche Beratung und Unterstützung von arbeitssuchenden Flüchtlingen und Bleibeberechtigten in Berlin zu erreichen. Die durch das Netzwerk angebotene Beratungs- und Unterstützungsstruktur soll die Zielgruppe schnellstmöglich in langfristige Beschäftigungsverhältnisse bringen und ihre aufenthaltsrechtliche Situation in Deutschland verbessern. Dabei sollen insgesamt ca. 1400 in Berlin lebende Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt erreicht werden, http://www.bridge-bleiberecht.de/index.php/Die-Downloads;14/1
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen möchten, benötigen oftmals Rat und Hilfe bei ihren Vorhaben. Die Zentrale Beratungsstelle „Arbeitsmarkt und Flüchtlinge“ leistet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kompetente Unterstützung. http://www.caritas-os.de/zbs-auf/zbs-auf
  • Informationsportal für Arbeitgeber. Das Bundesministerium für Wirtschaft unterhält ein Portal, das sich an Unternehmen und Kammern wendet. Es bietet Informationen zu im Ausland erworbenen Qualifikationen, https://www.bq-portal.de/