Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die bereits oben genannten reglementierten Berufe sind unterschiedliche Stellen in Berlin zuständig - beispielsweise für Gesundheitsberufe das LaGeSo oder für Lehrer die Bildungsverwaltung.
 
Für die bereits oben genannten reglementierten Berufe sind unterschiedliche Stellen in Berlin zuständig - beispielsweise für Gesundheitsberufe das LaGeSo oder für Lehrer die Bildungsverwaltung.
  
===Anerkennungsberatung===
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Für die Anerkennung von Abschlüssen gelten unterschiedliche Regelungen, die sich an den Zuständigkeiten in unserem Bildungssystem orientieren. Generell ist es empfehlenswert - in einigen Fällen auch zwingend - über Originaldokumente oder zumindest Kopien zu verfügen.<br />
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Ob eine Anerkennung überhaupt erforderlich oder sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Dazu sollten folgende Fragen geklärt werden:
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* Wird eine Anerkennung überhaupt benötigt?
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** Ja:
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*** Universitäten und Hochschulen haben komplizierte Zugangsregelungen, die eingehalten werden müssen und weiter unten dargestellt werden.
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*** Einige Berufe sind "reglementiert", zu deren Ausübung muss eine Anerkennung vorliegen. Dazu gehören die meisten Tätigkeiten in den Bereichen Unterricht, Erziehung, Gesundheitswesen und Recht.
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*** Auch für eine Ausbildung in diesen Feldern sind Eingangsvoraussetzungen (bestimmte Schulabschlüsse) erforderlich.
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*** Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten sind Nachweise erforderlich, die durch Antrag oder einen (meist kurzen) Lehrgang erworben werden können. Dazu gehören beispielsweise der Wachschutz, Arbeiten an elektrischen Anlagen oder die selbständige Gastronomie.
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*** Stellen im öffentlichen Dienst werden meist an bestimmte Abschlüsse als Einstellungsvoraussetzung geknüpft.
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** Nein:
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*** In der gewerblichen Wirtschaft sind Abschlüsse hilfreich, sind jedoch (abgesehen von wenigen Einzelfällen) nicht vorgeschrieben. Stattdessen zählen der persönliche Eindruck und die Berufserfahrung.
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* Wie erhält man eine Anerkennung?
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** Schulabschlüsse:
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Zuständig ist hierfür die Schulverwaltung (Link einfügen).
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Zu beachten ist, dass eine Anerkennung nur auf der Grundlage von Dokumenten möglich ist. Wer also, wie die meisten Geflüchteten aus Eritrea, keine Unterlagen besitzt, kann keine Anerkennung erhalten.
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** Universität/Hochschule:
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Hier ist jede Zulassungsstelle autonom und entscheidet nach den mehr oder weniger strengen Regelungen des einzelnen Studiengangs. Das Portal anabin (Link einfügen) der Kultusministerkonferenz zeigt, welche ausländischen Hochschulen vergleichbare Niveaus anbieten. Eine automatische Anerkennung ist damit jedoch nicht verbunden, da sich Studieninhalte unterscheiden können.
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• Berufliche Abschlüsse:
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o Gewerbliche Wirtschaft:
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Da unser Berufsbildungssystem weltweit ziemlich einzigartig ist, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dazu ist es sinnvoll, eine Beratung im zuständigen IQ-Netzwerk in Anspruch zu nehmen (Link einfügen).
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Hier sollte auch gezielt nach der Kostenübernahme gefragt werden.
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o Reglementierte Berufe:
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Für die bereits oben genannten reglementierten Berufe sind unterschiedliche Stellen in Berlin zuständig - beispielsweise für Gesundheitsberufe das LaGeSo oder für Lehrer die Bildungsverwaltung.
  
 
===Kostenübernahme===
 
===Kostenübernahme===

Version vom 11. Mai 2017, 13:02 Uhr

Um dieses Thema einigermaßen übersichtlich darzustellen, werden auf dieser Seite die praktischen Schritte behandelt, die zu einer Anerkennung führen, wobei auch die Frage der Kosten berücksichtigt wird. Davon losgelöst stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob ein Anerkennungsverfahren überhaupt erforderlich oder sinnvoll ist, um eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Dieses Thema wird an anderer Stelle behandelt: [1]

Schule

Für die Anerkennung von schulischen Abschlüssen gibt die Antwort auf eine kleine Anfrage im Abgeordenetenhaus einen guten Überblick: [2] Nach herrschender Rechtsauffassung ist eine Anerkennung nur möglich, wenn dafür prüffähige Unterlagen vorliegen.

Studium

Studienabschlüsse sind in zweierlei Hinsicht von Bedeutung:

+ Wer bereits einen Studienabschluss erworben hat, auf dem aufbauend er ein weiterführendes Studium beginnen möchte, muss seinen Abschluss anerkennen lassen. Dafür ist die jeweilige Hochschule zuständig, an der eine Einschreibung erfolgen soll.

+ Eine Reihe von Studienabschlüssen ist reglementiert - zur Aufnahme einer einschlägigen Berufslaufbahn (z. B. Lehramt, Anwalt, Erzieher, Ärzte, Therapeuten) ist eine Anerkennung erforderlich. Dafür sind Landesbehörden zuständig.

    • Anerkennung ausländischer Abschlüsse**

Für die Anerkennung von Abschlüssen gelten unterschiedliche Regelungen, die sich an den Zuständigkeiten in unserem Bildungssystem orientieren. Generell ist es empfehlenswert - in einigen Fällen auch zwingend - über Originaldokumente oder zumindest Kopien zu verfügen.

Ob eine Anerkennung überhaupt erforderlich oder sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Dazu sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Wird eine Anerkennung überhaupt benötigt?
    • Ja:
      • Universitäten und Hochschulen haben komplizierte Zugangsregelungen, die eingehalten werden müssen und weiter unten dargestellt werden.
      • Einige Berufe sind "reglementiert", zu deren Ausübung muss eine Anerkennung vorliegen. Dazu gehören die meisten Tätigkeiten in den Bereichen Unterricht, Erziehung, Gesundheitswesen und Recht.
      • Auch für eine Ausbildung in diesen Feldern sind Eingangsvoraussetzungen (bestimmte Schulabschlüsse) erforderlich.
      • Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten sind Nachweise erforderlich, die durch Antrag oder einen (meist kurzen) Lehrgang erworben werden können. Dazu gehören beispielsweise der Wachschutz, Arbeiten an elektrischen Anlagen oder die selbständige Gastronomie.
      • Stellen im öffentlichen Dienst werden meist an bestimmte Abschlüsse als Einstellungsvoraussetzung geknüpft.
    • Nein:
      • In der gewerblichen Wirtschaft sind Abschlüsse hilfreich, sind jedoch (abgesehen von wenigen Einzelfällen) nicht vorgeschrieben. Stattdessen zählen der persönliche Eindruck und die Berufserfahrung.
  • Wie erhält man eine Anerkennung?
    • Schulabschlüsse:

Zuständig ist hierfür die Schulverwaltung (Link einfügen). Zu beachten ist, dass eine Anerkennung nur auf der Grundlage von Dokumenten möglich ist. Wer also, wie die meisten Geflüchteten aus Eritrea, keine Unterlagen besitzt, kann keine Anerkennung erhalten.

    • Universität/Hochschule:

Hier ist jede Zulassungsstelle autonom und entscheidet nach den mehr oder weniger strengen Regelungen des einzelnen Studiengangs. Das Portal anabin (Link einfügen) der Kultusministerkonferenz zeigt, welche ausländischen Hochschulen vergleichbare Niveaus anbieten. Eine automatische Anerkennung ist damit jedoch nicht verbunden, da sich Studieninhalte unterscheiden können. • Berufliche Abschlüsse: o Gewerbliche Wirtschaft: Da unser Berufsbildungssystem weltweit ziemlich einzigartig ist, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dazu ist es sinnvoll, eine Beratung im zuständigen IQ-Netzwerk in Anspruch zu nehmen (Link einfügen). Hier sollte auch gezielt nach der Kostenübernahme gefragt werden. o Reglementierte Berufe: Für die bereits oben genannten reglementierten Berufe sind unterschiedliche Stellen in Berlin zuständig - beispielsweise für Gesundheitsberufe das LaGeSo oder für Lehrer die Bildungsverwaltung.

Für die Anerkennung von Abschlüssen gelten unterschiedliche Regelungen, die sich an den Zuständigkeiten in unserem Bildungssystem orientieren. Generell ist es empfehlenswert - in einigen Fällen auch zwingend - über Originaldokumente oder zumindest Kopien zu verfügen.

Ob eine Anerkennung überhaupt erforderlich oder sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Dazu sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Wird eine Anerkennung überhaupt benötigt?
    • Ja:
      • Universitäten und Hochschulen haben komplizierte Zugangsregelungen, die eingehalten werden müssen und weiter unten dargestellt werden.
      • Einige Berufe sind "reglementiert", zu deren Ausübung muss eine Anerkennung vorliegen. Dazu gehören die meisten Tätigkeiten in den Bereichen Unterricht, Erziehung, Gesundheitswesen und Recht.
      • Auch für eine Ausbildung in diesen Feldern sind Eingangsvoraussetzungen (bestimmte Schulabschlüsse) erforderlich.
      • Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten sind Nachweise erforderlich, die durch Antrag oder einen (meist kurzen) Lehrgang erworben werden können. Dazu gehören beispielsweise der Wachschutz, Arbeiten an elektrischen Anlagen oder die selbständige Gastronomie.
      • Stellen im öffentlichen Dienst werden meist an bestimmte Abschlüsse als Einstellungsvoraussetzung geknüpft.
    • Nein:
      • In der gewerblichen Wirtschaft sind Abschlüsse hilfreich, sind jedoch (abgesehen von wenigen Einzelfällen) nicht vorgeschrieben. Stattdessen zählen der persönliche Eindruck und die Berufserfahrung.
  • Wie erhält man eine Anerkennung?
    • Schulabschlüsse:

Zuständig ist hierfür die Schulverwaltung (Link einfügen). Zu beachten ist, dass eine Anerkennung nur auf der Grundlage von Dokumenten möglich ist. Wer also, wie die meisten Geflüchteten aus Eritrea, keine Unterlagen besitzt, kann keine Anerkennung erhalten.

    • Universität/Hochschule:

Hier ist jede Zulassungsstelle autonom und entscheidet nach den mehr oder weniger strengen Regelungen des einzelnen Studiengangs. Das Portal anabin (Link einfügen) der Kultusministerkonferenz zeigt, welche ausländischen Hochschulen vergleichbare Niveaus anbieten. Eine automatische Anerkennung ist damit jedoch nicht verbunden, da sich Studieninhalte unterscheiden können. • Berufliche Abschlüsse: o Gewerbliche Wirtschaft: Da unser Berufsbildungssystem weltweit ziemlich einzigartig ist, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dazu ist es sinnvoll, eine Beratung im zuständigen IQ-Netzwerk in Anspruch zu nehmen (Link einfügen). Hier sollte auch gezielt nach der Kostenübernahme gefragt werden. o Reglementierte Berufe: Für die bereits oben genannten reglementierten Berufe sind unterschiedliche Stellen in Berlin zuständig - beispielsweise für Gesundheitsberufe das LaGeSo oder für Lehrer die Bildungsverwaltung.

Kostenübernahme

Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, um unmittelbar eine bezahlte Tätigkeit aufzunehmen, sind das Jobcenter (bei Aufenthaltserlaubnis oder Duldung) bzw. die Arbeitsagentur (bei Aufenthaltsgestattung) zuständig. Sollten die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht gegeben sein, gibt es in Berlin eine Härtefallregelung, in deren Rahmen eine Reihe von Kosten für das Anerkennungsverfahren bzw. für erforderliche Nachqualifizierungen übernommen werden können: [3]

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