Adressummeldung beim BAMF

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Für Geflüchtete im Asylverfahren ist es sehr wichtig, dass immer die aktuelle Adresse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hinterlegt ist. Manche Geflüchte gehen davon aus, dass die Ausländerbehörde oder die Bürgerämter dem BAMF Adressänderungen mitteilen. Das ist aber nicht so, auch nicht bei erzwungenen Wohnortswechseln, wenn man z.B. umverteilt wurde. Ausländerbehörde und BAMF sind unterschiedliche Behörden. Die Geflüchteten sind selbst zuständig, Adressänderungen mitzuteilen, sonst drohen Terminsäumnisse und Fristüberziehungen, die im Zweifelsfall gegen den Geflüchteten ausgelegt werden.

Hier findet Ihr eine Ummeldeformular und eine Vollmacht, wenn ihr dies stellvertretend für die Asylbewerber_in machen wollt.