Einleitende Informationen zur Wohnungssuche

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In dieser Sektion findet ihr alle Informationen rund um das Thema Wohnung mieten und vermieten.


Leitfaden zur Wohnungssuche in Berlin

Der Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin", den die Initiative Wohnungen statt Lager (Wosla) erarbeitet hat, bietet einen umfassenden Überblick über Fragen, die auftauchen, wenn man als Flüchtling in Berlin eine Wohnung sucht. In dem Dokument werden u.a. die Voraussetzungen für einen Umzug in eine Wohnung erläutert, das Vorgehen bei der Suche geschildert sowie wichtige Hinweise zu Kostenübernahme, Mietvertrag und Einrichtung gegeben.

Der Leitfaden kann hier als PDF auf Deutsch heruntergeladen werden.

Die Versionen auf Englisch, Farsi, Arabisch, Russisch und Französisch findet ihr auf der Seite von Wosla.

Eine andere Hilfestellung bei der Wohnungssuche ist die Borschüre "Dreizehn Schritte auf dem Weg zur eigenen Wohnung - Hinweise zur Wohnungssuche"(englisch) von der Britzer Flüchtlingshilfe. Hier wir praxisnah dargestellt, wie das Vorgehen bei der Wohnungssuche ist.

Knapper zusammengefasst finden sich die 13 Schritte in dem zugehörigen Infoflyer (englisch | arabisch).



Rechtliche Hintergrundinformationen

Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen und danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. In Berlin gibt es seit 2003 die Sonderregel, dass die Menschen nach drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Doch der Umzug in die eigene Wohnung ist sehr schwierig, so dass Manche viele Jahre in Gemeinschaftsunterkünften leben.

Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man als allererstes bei der*dem Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf. (aus: Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin")

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