Arbeit
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Voraussetzungen
- Anerkennung von bereits im Ausland erworbenen Abschlüssen. 2014 sind einheitliche Regeln für die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen in Kraft getreten: http://www.bmbf.de/de/15644.php. Ein bundesweites Netzwerk - getragen von zwei Bundesministerien und der Arbeitsagentur - ist auch in Berlin tätig: http://www.berlin.netzwerk-iq.de/netzwerk-iq_berlin.html
- Interessante Präsentation zum Thema Arbeitsmarktzugang Geflüchteter von Xenon: PDF-Link.
- Übersicht über die Erfordernis einer Arbeitserlaubnis bzw. einer Zustimmung zur Beschäftigung für ein Praktikum und ähnliche Tätigkeiten für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
- Info-Blatt zu Arbeitsmarktzugang vom DGB im ANHANG 5 (Nr. 7).
- Die Informationsbroschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ (von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dem Bundesamt für Flucht und Migration) zeigt Betrieben in komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die Bundesagentur für Arbeit bietet.
- Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst: Vom 1.12.2015 bis 31.12.2018 gibt es ein Sonderprogramm für den Bundesfreiwilligendienst. Darin werden zusätzliche Stellen mit Flüchtlingsbezug geschaffen, auf denen auch Geflüchtete bestimmter Herkunftsländer beschäftigt werden können. http://www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/content.de/Service/Downloads/Downloads2/Merkblatt_SK.pdf
Angebote
- Die Online-Jobbörse Workeer.de bringt Flüchtlinge und Arbeitgeber zusammen (Artikel im Tagesspiegel). Sie ist offen für jede*n Arbeitnehmer*in mit Fluchthintergrund und Arbeitgeber*in.
- Das Berliner ProjektArrivo bietet Jobs für Menschen, die die folgenden Anforderungen erfüllen: Man muss etwas Deutsch können (A1 bis B2), im Handwerk arbeiten möchten, montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr Zeit haben und eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Bei Interesse bitte hier melden.
- Mit einem Pilotprojekt möchten BAMF und Arbeitsagentur die Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende verbessern.
Information
- Das Netzwerk „bridge“ bündelt ergänzende Fachkompetenzen von Institutionen und Trägern, um eine bestmögliche Beratung und Unterstützung von arbeitssuchenden Flüchtlingen und Bleibeberechtigten in Berlin zu erreichen. Die durch das Netzwerk angebotene Beratungs- und Unterstützungsstruktur soll die Zielgruppe schnellstmöglich in langfristige Beschäftigungsverhältnisse bringen und ihre aufenthaltsrechtliche Situation in Deutschland verbessern. Dabei sollen insgesamt ca. 1400 in Berlin lebende Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt erreicht werden, http://www.bridge-bleiberecht.de/index.php/Die-Downloads;14/1
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen möchten, benötigen oftmals Rat und Hilfe bei ihren Vorhaben. Die Zentrale Beratungsstelle „Arbeitsmarkt und Flüchtlinge“ leistet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kompetente Unterstützung. http://www.caritas-os.de/zbs-auf/zbs-auf
- Die Studie „Integration von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen“ (im Folgenden: BAMF- Flüchtlingsstudie 2014) wird seit Oktober 2013 vom Forschungszentrum des Bundesamtes durchgeführt. Ziel der Studie sind Erkenntnisse darüber, wie sich die Lebenssituation von Menschen gestaltet, die das Asylverfahren mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen haben. Download: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Kurzanalysen/kurzanalyse1_qualifikationsstruktur_asylberechtigte.pdf?__blob=publicationFile