Grüner Behandlungsschein

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Wenn Geflüchtete zum Arzt müssen gibt es zwei unterschiedliche Bescheinigung über ihre Berechtigung: die elektronische Gesundheitskarte und den sogenannten grünen Schein. Notfallbehandlung darf kein Arzt/Krankenhaus verweigern. Das Medi Büro hilft auch bei Vermittlung von Gesundheitsleistungen für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus.

Die Senatsverwaltung hat ein Papier zum Verfahren mit der Elektronischen Gesundheitskarte und mit dem grünen Schein herausgegeben. Hier die pdf.