Einleitende Informationen zur Wohnungssuche

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In dieser Sektion findet ihr alle Informationen rund um das Thema Wohnung mieten und vermieten.


Leitfaden zur Wohnungssuche in Berlin

Der Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin", den die Initiative Wohnungen statt Lager (Wosla) erarbeitet hat, bietet einen umfassenden Überblick über Fragen, die auftauchen, wenn man als Flüchtling in Berlin eine Wohnung sucht. In dem Dokument werden u.a. die Voraussetzungen für einen Umzug in eine Wohnung erläutert, das Vorgehen bei der Suche geschildert sowie wichtige Hinweise zu Kostenübernahme, Mietvertrag und Einrichtung gegeben.

Der Leitfaden existiert neben Deutsch auch auf Englisch, Farsi, Arabisch, Russisch und Französisch - schaut dafür einfach auf die Seite von Wosla. WOSLA scheint die Aktivitäten eingestellt zu haben


Eine andere Hilfestellung bei der Wohnungssuche ist die Borschüre "Dreizehn Schritte auf dem Weg zur eigenen Wohnung - Hinweise zur Wohnungssuche"(englisch) von der Britzer Flüchtlingshilfe. Hier wir praxisnah dargestellt, wie das Vorgehen bei der Wohnungssuche ist. Knapper zusammengefasst finden sich die 13 Schritte in dem zugehörigen Infoflyer (englisch | arabisch).


Rechtliche Hintergrundinformationen

Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen, bevor sie danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. Seit 2003 gibt es in Berlin die Sonderregel, dass Flüchtlinge drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Weil der Umzug in die eigene Wohnung oft kompliziert ist, bleiben Manche viele Jahre lang in Gemeinschaftsunterkünften.

Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man zunächst bei der*dem Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf. (aus: Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin")

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation in Berlin findet ihr

Reader zur Rechtslage

Der Flüchtlingsrat Berlin hat einen umfangreichen Reader zur Rechtslage und zum Genehmigungsverfahren bei der Wohnungsmiete durch Geflüchtete erstellt: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Reader_Wohnen_Asyl_2014.pdf

Wie nehme ich Geflüchtete privat auf?

Du kannst eine Wohnung kostenfrei zur Verfügung stellen und willst nicht an Flüchtlingen verdienen? Toll! Pro Asyl schreibt zu dem Thema:

"Natürlich können Sie ihr Eigentum der Kommune auch zu einem deutlich unter dem Schnitt liegenden Mietpreis anbieten oder einen Flüchtling kostenfrei bei sich wohnen lassen – dann sind sie wohl ein besonders guter Mensch. Aber bitte bedenken Sie dabei, dass beim Wohnen weitere Kosten entstehen (z.B. für Heizung, Renovierung, Erstausstattung) und treffen Sie diesbezüglich geeignete Kostenübernahmeregelungen. Eine verbilligte Wohnraumüberlassung hat u.U. Konsequenzen für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten. Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht richtig, dass die Kommune die Kosten für die Flüchtlingsaufnahme übernimmt und die staatliche Verantwortung nicht durch private Wohlfahrt ersetzt oder in Frage gestellt wird. (Am Ende profitiert ja auch der Staat von gelungener Integration.) Bedenken Sie bitte auch: Durch das kostenfreie Wohnenlassen könnte ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Ihnen und den Aufgenommenen entstehen, das ungute Auswirkungen haben kann."

Daneben gibt es Initiativen, die Zimmer an Geflüchete und/oder Illegalisierte vermitteln - siehe unten.


Wohnungsbaugesellschaften

Im Rahmen des Programms „Wohnungen für Flüchtlinge“ (WfF) kommunaler Wohnungsgesellschaften kann Geflüchteten in zur Verfügung gestellten Wohnungen vermittelt werden (jährlich sind das zur Zeit in Berlin etwa 275). Seit 2011 gibt es zwar den Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ zwischen dem LAGeSo und den städtischen Wohnungsunternehmen und damit leisten diese Wohnungsgesellschaften auch einen Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot für Flüchtlinge; aber das reicht längst nicht aus. Die Akquisition vieler zusätzlicher Wohnungen ist dringend geboten.


Initiativen & Beratungsstellen

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