Praktikum
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Version vom 7. November 2016, 12:37 Uhr von Reinhard Selka (Diskussion | Beiträge)
Ein Praktikum kann unterschiedlichen Zielen dienen und unterliegt damit auch unterschiedlichen Regeln:
- Praktika, die im Rahmen von Deutschkursen zu absolvieren sind, gelten als Bildungsmaßnahme und bedürfen daher keiner besonderen Genehmigung.
- Dagegen gelten Praktika, die einen Einblick in die Arbeitswelt in Deutschland vermitteln sollen, als Arbeit im Sinne des Mindestlohngesetzes. Sie unterliegen damit den asylrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitsaufnahme: [1]
- Auch die Arbeitsagentur gibt eine Auskunft zu diesem Thema heraus: [2] Nach deren Auskunft kann dort auch die Übernahme von Fahrtkosten für die Zeit des Praktikums beantragt werden.