Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. August 2016, 14:06 Uhr

Die Organisation AKINDA bildet Ehrenamtliche aus und vermittelt Vormundschaften. Hier ein Textauszug von der Website des Programms:

"Immer mehr Minderjährige reisen ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte nach Deutschland ein. Sie kommen aus so unterschiedlichen Ländern wie Afghanistan, Guinea oder Bangladesch. Die Gründe ihrer Flucht oder Migration sind vielfältig und reichen vom Wunsch nach besseren Zukunfts- und Bildungschancen bis zur Flucht vor Krieg und gewalttätigen Konflikten im Herkunftsland.

In der Regel wird für diese Kinder und Jugendlichen das Jugendamt als Vormund eingesetzt. AKINDA bietet in Berlin eine Alternative und schult, vermittelt und begleitet ehrenamtliche Vormünder. Nach unseren Erfahrungen profitieren die jungen Menschen, die sich in einer für sie völlig fremden Umgebung, Kultur und Sprache zurechtfinden müssen, von einer Person, die sich in besonderem Maße um sie kümmert. Es kann eine wertvolle Vertrauensbeziehung zu einem Menschen entstehen, der sie begleitet und unterstützt. Gleichzeitig ist der persönliche Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen und die Auseinandersetzung mit deren Lebensrealität in der Regel eine lehrreiche und bereichernde Erfahrung für die Ehrenamtlichen."

Es gibt auch die Möglichkeit von sich aus eine Vormundschaft für einen bekannten Minderjährigen beim Familiengericht zu beantragen. Der BUMF (Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hat sich dem Thema ausführlich gewidmet: http://www.b-umf.de/de/themen/vormundschaft.