Praktikum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Pankow hilft
Zur Navigation springenZur Suche springen
 
Zeile 2: Zeile 2:
 
* Praktika, die im Rahmen von Deutschkursen zu absolvieren sind, gelten als Bildungsmaßnahme und bedürfen daher keiner besonderen Genehmigung.
 
* Praktika, die im Rahmen von Deutschkursen zu absolvieren sind, gelten als Bildungsmaßnahme und bedürfen daher keiner besonderen Genehmigung.
 
* Dagegen gelten Praktika, die einen Einblick in die Arbeitswelt in Deutschland vermitteln sollen, als Arbeit im Sinne des Mindestlohngesetzes. Sie unterliegen damit den asylrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitsaufnahme: [http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Erfordernis_einer_Arbeitserlaubnis_bzw.pdf]
 
* Dagegen gelten Praktika, die einen Einblick in die Arbeitswelt in Deutschland vermitteln sollen, als Arbeit im Sinne des Mindestlohngesetzes. Sie unterliegen damit den asylrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitsaufnahme: [http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Erfordernis_einer_Arbeitserlaubnis_bzw.pdf]
* Auch die Arbeitsagentur gibt eine Auskunft zu diesem Thema heraus: [http://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Datei:151215_%C3%9Cbersicht_Praktika_gefl%C3%BCchtete_Menschen.pdf] Nach deren Auskunft kann dort auch die Übernahme von Fahrtkosten für die Zeit des Praktikums beantragt werden.
+
* Auch die Arbeitsagentur gibt eine Auskunft zu diesem Thema heraus: [http://wiki.pankow-hilft.de/images/3/34/151215_%C3%9Cbersicht_Praktika_gefl%C3%BCchtete_Menschen.pdf] Nach deren Auskunft kann dort auch die Übernahme von Fahrtkosten für die Zeit des Praktikums beantragt werden.
  
 
[[Kategorie: Bildung und Beruf]]
 
[[Kategorie: Bildung und Beruf]]

Aktuelle Version vom 7. November 2016, 13:27 Uhr

Ein Praktikum kann unterschiedlichen Zielen dienen und unterliegt damit auch unterschiedlichen Regeln:

  • Praktika, die im Rahmen von Deutschkursen zu absolvieren sind, gelten als Bildungsmaßnahme und bedürfen daher keiner besonderen Genehmigung.
  • Dagegen gelten Praktika, die einen Einblick in die Arbeitswelt in Deutschland vermitteln sollen, als Arbeit im Sinne des Mindestlohngesetzes. Sie unterliegen damit den asylrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitsaufnahme: [1]
  • Auch die Arbeitsagentur gibt eine Auskunft zu diesem Thema heraus: [2] Nach deren Auskunft kann dort auch die Übernahme von Fahrtkosten für die Zeit des Praktikums beantragt werden.