Einleitende Informationen zur Wohnungssuche: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen, bevor sie danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. Die Praxis sieht im Moment ganz anders aus. Notunterkünfte und dauerhaftes Verbleiben in den Erstaufnahmelagern ist an der Tagesordnung. Seit 2003 gibt es in Berlin die Regel, dass Flüchtlinge drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Weil der Umzug in die eigene Wohnung oft kompliziert ist, bleiben Manche viele Jahre lang in Gemeinschaftsunterkünften.
 
Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen, bevor sie danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. Die Praxis sieht im Moment ganz anders aus. Notunterkünfte und dauerhaftes Verbleiben in den Erstaufnahmelagern ist an der Tagesordnung. Seit 2003 gibt es in Berlin die Regel, dass Flüchtlinge drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Weil der Umzug in die eigene Wohnung oft kompliziert ist, bleiben Manche viele Jahre lang in Gemeinschaftsunterkünften.
  
Das LAGeSo hat folgendes veröffentlicht:
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Das LAF hat folgendes veröffentlicht:
  
 
"Ab wann können Menschen aus den Notunterkünften in eine Wohnung? Hierzu folgende Info des LAGeSo zur Entlassung aus der Wohnverpflichtung:
 
"Ab wann können Menschen aus den Notunterkünften in eine Wohnung? Hierzu folgende Info des LAGeSo zur Entlassung aus der Wohnverpflichtung:
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Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man zunächst bei der Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf.
 
Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man zunächst bei der Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf.
 
(aus: Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin")
 
(aus: Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin")
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Ab dem 02.01.2017 hat das Mietsachgebiet des LAF sich der Aufgabe gestellt und das Ziel gesetzt, taggleiche Entscheidungen für eingereichte Mietangebote zu treffen. Das EJF führt ausschließlich nur noch die 1. und 2. Mietberatung durch.  Zur Abgabe eines konkreten Mietangebotes kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten direkt in das
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Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
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Standort ICC
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Messedamm 11
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14055 Berlin.
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Die Öffnungszeiten sind derzeit:
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Montag-Freitag
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=== Leitfaden zur Wohnungssuche in Berlin ===  
 
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*Place4Refugees stellt eine Präsentation mit Material zum [http://place4refugees.de/material/ Thema Wohnungssuche] bereit.
 
*Place4Refugees stellt eine Präsentation mit Material zum [http://place4refugees.de/material/ Thema Wohnungssuche] bereit.
  
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* [https://bbu.de/sites/default/files/articles/wohnleitfaden_fuer_gefluechtete_deutsch_0.pdf/  Wohnleitfaden] für Geflüchtete von der '''BBU''' (Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen e.V.) auf deutsch, englisch und arabisch.
  
 
=== Initiativen & Beratungsstellen ===
 
=== Initiativen & Beratungsstellen ===

Aktuelle Version vom 21. Februar 2017, 15:13 Uhr

In dieser Sektion findet ihr alle Informationen rund um das Thema Wohnung mieten. Alle Artikel zum Thema findet ihr hier. Wer seine eigene Wohnung an Geflüchtete vermieten will, findet hier mehr Informationen. Und auch wenn man für einen Geflüchteten ein WG-Zimmer sucht, gibt es nützliche Portale.

Das Thema Unterbringung von Geflüchteten ist selbstverständlich auch ein politisches Thema. Der Berliner Flüchtlingsrat hat 18 Punkte zur Forderung Wohnungen statt Lager veröffentlicht.

Rechtliche Hintergrundinformationen

Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen, bevor sie danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. Die Praxis sieht im Moment ganz anders aus. Notunterkünfte und dauerhaftes Verbleiben in den Erstaufnahmelagern ist an der Tagesordnung. Seit 2003 gibt es in Berlin die Regel, dass Flüchtlinge drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Weil der Umzug in die eigene Wohnung oft kompliziert ist, bleiben Manche viele Jahre lang in Gemeinschaftsunterkünften.

Das LAF hat folgendes veröffentlicht:

"Ab wann können Menschen aus den Notunterkünften in eine Wohnung? Hierzu folgende Info des LAGeSo zur Entlassung aus der Wohnverpflichtung: Entlassungen aus der Wohnverpflichtung (auch NUKs) können nach 6 Wochen bis zu sechs Monaten erfolgen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (Serbien, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Ghana und Senegal) verbleiben grundsätzlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Aus besonderen Gründen kann auch vor den 6 Wochen eine Entlassung aus der Wohnverpflichtung erfolgen. Haben Personen die Möglichkeit, Privatwohnraum anzumieten, kann ein Antrag auf Entlassung aus der Wohnverpflichtung auch vor Ablauf der 6 Monate erfolgen. Den Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Wohnverpflichtung können Sie bei Frau Rikazewski stellen. Die Prüfung auf Übernahme der Mietkosten nimmt dann die ZLA bzw. das EJF (Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk, LAGeSo-Gelände Haus K) vor. Michaela.Rikazewski@lageso.Berlin.de"

Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man zunächst bei der Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf. (aus: Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin")

Ab dem 02.01.2017 hat das Mietsachgebiet des LAF sich der Aufgabe gestellt und das Ziel gesetzt, taggleiche Entscheidungen für eingereichte Mietangebote zu treffen. Das EJF führt ausschließlich nur noch die 1. und 2. Mietberatung durch. Zur Abgabe eines konkreten Mietangebotes kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten direkt in das

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Standort ICC Messedamm 11 14055 Berlin.

Die Öffnungszeiten sind derzeit: Montag-Freitag 07:00 Uhr – 14:00 Uhr.

Leitfaden zur Wohnungssuche in Berlin

Der Leitfaden des Flüchtlingrats zur Wohnungsuche für Geflüchtete - jetzt ergänzt um die Bereiche Jobcenter (ua Geburtsdatenregelung, Leistungen für nach Berlin zugezogenene Geflüchtete) und Bezirkssozialämter (Leistungen für Erwerbsunfähige, für Geduldete, Rolle der Sozialen Wohnhilfen)gibt es hier. Der Leitfaden stellt quasi auch eine Ergänzung zu dem dar, was die Beratungsstelle des EJF Berlin bereits zum Thema veröffentlicht hat, das hier zu finden ist.

  • Der Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin", den die Initiative Wohnungen statt Lager (Wosla) erarbeitet hat, bietet einen umfassenden Überblick über Fragen, die auftauchen, wenn man als Flüchtling in Berlin eine Wohnung sucht. In dem Dokument werden u.a. die Voraussetzungen für einen Umzug in eine Wohnung erläutert, das Vorgehen bei der Suche geschildert sowie wichtige Hinweise zu Kostenübernahme, Mietvertrag und Einrichtung gegeben.

Der Leitfaden existiert neben Deutsch auch auf Englisch, Farsi, Arabisch, Russisch und Französisch - schaut dafür einfach auf die Seite von Wosla. Wir wissen zur Zeit nicht, ob Wosla noch aktiv ist.

  • Eine 30seitge Powerpoint-Präsentation mit Informationen zur Wohnungssuche findet man hier.
  • Wohnleitfaden für Geflüchtete von der BBU (Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen e.V.) auf deutsch, englisch und arabisch.

Initiativen & Beratungsstellen

Das EJF hat Sprechstunden in verschiedenen Sprachen. Dolmetscher*innen-Sprechzeiten beim EJF

  • XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.: Die AG Wohnen von XENION unterstützt und vermittelt bei der Wohnungssuche. Sie sucht Wohnungen, vermittelt zwischen Geflüchteten und Vermietern und Eigentümern und unterstützt bei den Formalitäten. Die AG steht im Austausch mit anderen Wohnungsinitiativen und dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF), dem Kooperationspartner des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) für die Vermittlung von Wohnungen an Geflüchtete und bemüht sich, hier bürokratische Abläufe für Geflüchtete zu vereinfachen.