Psychische Gesundheit: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Media:Was tun bei psychischen Auffälligkeiten.pdf | Hier ]] eine Broschüre zum Thema "Was tun bei ... ?" der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Neben Ansprechpartner*innen wird auch die Zuständigkeit erläutert: "Für psychisch erkrankte Geflüchtete ist im akuten Behandlungsfall – wie für die Berliner Bevölkerung auch der Sozialpsychiatrische Dienst bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des jeweils zuständigen Bezirksamts ansprechbar, der ggf. die Weiterleitung an niedergelassene Fachärztinnen/-ärzte oder die pflichtversorgende Klinik/Fachabteilung übernimmt, die es in jedem Bezirk gibt. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Bezirk der/die Geflüchtete sich aufhält. Auch die psychiatrische Clearingstelle der Charité in der Turmstraße ist ansprechbar." | [[Media:Was tun bei psychischen Auffälligkeiten.pdf | Hier ]] eine Broschüre zum Thema "Was tun bei ... ?" der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Neben Ansprechpartner*innen wird auch die Zuständigkeit erläutert: "Für psychisch erkrankte Geflüchtete ist im akuten Behandlungsfall – wie für die Berliner Bevölkerung auch der Sozialpsychiatrische Dienst bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des jeweils zuständigen Bezirksamts ansprechbar, der ggf. die Weiterleitung an niedergelassene Fachärztinnen/-ärzte oder die pflichtversorgende Klinik/Fachabteilung übernimmt, die es in jedem Bezirk gibt. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Bezirk der/die Geflüchtete sich aufhält. Auch die psychiatrische Clearingstelle der Charité in der Turmstraße ist ansprechbar." | ||
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Version vom 9. Mai 2016, 16:51 Uhr
Hier findet Ihr Informationen zum Thema psychische Gesundheit
Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche
In der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum am Friedrichshain: "Ab 6.1.16 wird regelmäßig immer mittwochs 9-11 Uhr eine sogenannte Flüchtlingssprechstunde an, Anmeldung über Tel. 030 130238011 oder Ambulanz-Kinderpsychiatrie.KFH@vivantes.de. In dieser Zeit immer ist im Wochenwechsel ein syrisch /kurdisch / farsi Dolmetscher da und bietet Kinder- und Jugendpsychiatrische Diagnostik / Behandlung an. Mitzubringen sind alle den Aufenthalt, die Versicherung und den Vormundschafts-Status betreffenden Formulare, sofern schon vorhanden."
Broschüren und Informationsmaterial
Hier eine Broschüre zum Thema "Was tun bei ... ?" der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Neben Ansprechpartner*innen wird auch die Zuständigkeit erläutert: "Für psychisch erkrankte Geflüchtete ist im akuten Behandlungsfall – wie für die Berliner Bevölkerung auch der Sozialpsychiatrische Dienst bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des jeweils zuständigen Bezirksamts ansprechbar, der ggf. die Weiterleitung an niedergelassene Fachärztinnen/-ärzte oder die pflichtversorgende Klinik/Fachabteilung übernimmt, die es in jedem Bezirk gibt. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Bezirk der/die Geflüchtete sich aufhält. Auch die psychiatrische Clearingstelle der Charité in der Turmstraße ist ansprechbar."