Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten junger Flüchtlinge sind in anderer Weise begrenzt, als die von deutschen Jungendlichen:
 
Die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten junger Flüchtlinge sind in anderer Weise begrenzt, als die von deutschen Jungendlichen:
* Der Zugang zur Arbeitsmarkt ist gemäß § 7 (2) SGB IV begrenzt, wo es heißt: Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung. Das zeitlich befristete Beschäftigungsverbot von z. Z. 9 Monaten gilt daher für alle betrieblichen Ausbildungsverhältnisse.
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* Der Zugang zur Arbeitsmarkt ist gemäß § 7 (2) SGB IV begrenzt, wo es heißt: Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung. Die Regelungen wurden mehrfach verändert und sind unübersichtlich. Eine Information des '''Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V.''' beschreibt den Stand vom 24. Oktober 2015: http://www.b-umf.de/images/Neuregelung_Bildung-2015.pdf
 
* Nicht davon betroffen sind alle schulischen Bildungsmöglichkeiten, soweit sie keine betrieblichen Anbindung haben, also außerbetriebliche Angebote der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Berufsbildung.
 
* Nicht davon betroffen sind alle schulischen Bildungsmöglichkeiten, soweit sie keine betrieblichen Anbindung haben, also außerbetriebliche Angebote der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Berufsbildung.
 
* Unklar ist die Ausbildung in den pflegerischen Berufen (Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in), bei denen die Bundesagentur zumindest regional die Auffassung vertritt, dass es sich hierbei um eine betriebliche Ausbildung handelt, obwohl diese Berufe ausdrücklich nicht dem Dualen System der Berufsausbildung zugeordnet sind.
 
* Unklar ist die Ausbildung in den pflegerischen Berufen (Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in), bei denen die Bundesagentur zumindest regional die Auffassung vertritt, dass es sich hierbei um eine betriebliche Ausbildung handelt, obwohl diese Berufe ausdrücklich nicht dem Dualen System der Berufsausbildung zugeordnet sind.

Version vom 9. Februar 2016, 09:49 Uhr

Die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten junger Flüchtlinge sind in anderer Weise begrenzt, als die von deutschen Jungendlichen:

  • Der Zugang zur Arbeitsmarkt ist gemäß § 7 (2) SGB IV begrenzt, wo es heißt: Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung. Die Regelungen wurden mehrfach verändert und sind unübersichtlich. Eine Information des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V. beschreibt den Stand vom 24. Oktober 2015: http://www.b-umf.de/images/Neuregelung_Bildung-2015.pdf
  • Nicht davon betroffen sind alle schulischen Bildungsmöglichkeiten, soweit sie keine betrieblichen Anbindung haben, also außerbetriebliche Angebote der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Berufsbildung.
  • Unklar ist die Ausbildung in den pflegerischen Berufen (Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in), bei denen die Bundesagentur zumindest regional die Auffassung vertritt, dass es sich hierbei um eine betriebliche Ausbildung handelt, obwohl diese Berufe ausdrücklich nicht dem Dualen System der Berufsausbildung zugeordnet sind.
  • Im Falle eines Zugangs zum Arbeitsmarkt gilt z. Z. noch die Regelung, dass vorhandene Stellen vorrangig mit deutschen Bewerbern besetzt werden (wird lt. Regierungsbeschluss demnächst aufgehoben).
  • Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten bestehen unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, die teilweise einen Ermessensspielraum haben.


Information

  • Betriebliche Ausbildung von Geduldeten. Für den Arbeitsmarkt ein Gewinn, für die jungen Fluchtmigranten eine Chance. Einen informativen - jedoch teilweise nicht mehr aktuellen - Überblick gibt der IAB-Kurzbericht vom Februar 2015 http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb0115.pdf
  • Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist die zentrale Einrichtung in Deutschland für Fragen der dualen Berufsausbildung und einige damit zusammenhängende Themen. Eine umfassende Übersicht zu dualen Ausbildungsberufen findet sich hier: https://www.bibb.de/de/40.php

Angebote

  • UBIF - Unterstützung der beruflichen Integration von jungen bleibeberechtigten, asylsuchenden oder geduldeten Flüchtlingen, TN müssen aus Berlin sein, i.d.R. unter 30 Jahre und sollen noch keine Arbeitserlaubnis besitzen. Die Kurse sind kostenlos. Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten können jedoch nicht gefördert werden. Kontakt: GFBM, Günter Kühlung, kuehling@gfbm.de, http://gfbm.de/angebote/
  • extra3 Bildungsmanufaktur: Berufsorientierung: Grundbildung, Schulabschlüsse nachholen und kreative Handwerkspraxis für junge Flüchtlinge in Berlin, Die Bildungsmanufaktur bietet div. Orientierungsangebote mit handwerklich-kreativen Elementen an: http://www.schlesische27.de. Ein Projekt für Flüchtlinge besteht bereits: http://www.schlesische27.de/wp/weltkiosk/. Ein weiteres Projekt zur Arbeitsmarktintegration (Nachholen von Schulabschlüssen und berufliche Orientierung im Handwerk ist in Vorbereitung. Kontakt: Verein zur Förderung der interkulturellen Jungendarbeit e. V. Schlesische 27, Barbara Meyer, b.meyer@schlesische27.de
  • Ihre Chance - Berufsqualifizierung für Flüchtlinge, Die Einrichtung bietet verschiedene Qualifizierungsangebote für Migranten und Flüchtlinge: http://www.migrationsdienste.org/angebote.html. Unter dem o. g. Titel wird ein Projekt durchgeführt, in dem Flüchtlinge Schulabschlüsse nachholen und sich in Handwerksberufen orientieren können. Kontakt: Behandlungszentrum für Folteropfer e. V. bzfo-zfm, Dr. Gerlinde Aumann, g.aumann@migrationsdienste.de
  • Kompetenzagentur Pankow. Das Projekt ist im Rathaus Weißensee angesiedelt und wird vom Träger Arbeit & Bildung e. V. durchgeführt. Die Kompetenzagentur ist Bestandteil im sozialen und beruflichen Netzwerk der Pankower Hilfen für junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und mehrfachem Förderbedarf. http://www.aub-berlin.de/fuer-jugendliche/kompetenzagentur-pankow/
  • Praktikum bei den Berliner Wasserbetrieben. Die Berliner Wasserbetriebe bieten gemeinsam mit der Initiative Arrivo Berlin und der gemeinnützigen Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen (GFBM) sechs jungen Flüchtlingen die Chance, sich ab Januar 2016 in einem achtmonatigen Qualifizierungs-Praktikum auf eine Ausbildung in unserem Unternehmen vorzubereiten. Während des Praktikums werden die jungen Menschen sprachlich und sozialpädagogisch betreut. Wann? Ab 5.1.2016, weitere Infos
  • Am 14. September hat die Ausbildung „staatlich geprüfte Pflegeassistenz“ am Oberstufenzentrum Gesundheit I begonnen: Die Ausbildung dauert 1,5 Jahre und berechtigt bei erfolgreichem Abschluss die 3-jährige Ausbildung zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger um ein Jahr zu verkürzen. Gleichzeitig kann mit dem Abschluss Pflegeassistenz die allgemeine Berufsbildungsreife erworben werden. Das Angebot richtet sich an eine Zielgruppe im Alter von 25 Jahre plus. Das OSZ Gesundheit ist als Träger nach AZAV zertifiziert. Dies ermöglicht die Förderung der Ausbildung über einen Bildungsgutschein. Bei Fragen zu zukünftigen Kursen bitte an elke.ahlhoff@wertarbeitgmbh.de wenden.
  • Die WETEK gGmbH bietet Lehrgänge zur berufsbegleitenden Erzieherausbildung an, die sich auch speziell an Geflüchtete richten. Außerdem gibt es dort auf Anfrage ggf. auch die Möglichkeit zur Teilnahme an Vorbereitungskursen. http://www.wetek.de/
  • Am 1. August hat das Modellprojekt „Hospitality – Ausbildung für junge geflüchtete Menschen im Berliner Gastgewerbe" begonnen. Es soll jungen Menschen mit Fluchtgeschichte zu einer Ausbildung oder einer Beschäftigung in einem Hotel oder Restaurant verhelfen. Mehr Infos im Infoblatt.

Schulische Bildungsmöglichkeiten

Für schulische Bildungsmöglichkeiten bestehen keine Beschränkungen für Flüchtlinge (Ausnahme s. o.).Es muss jedoch beachtet werden, dass schulische Angebote betriebliche Phasen einschließen können, für die ein Arbeitsmarktzugang erforderlich ist. Zu unterscheiden sind:

  • Angebote der Berufsorientierung bzw. Berufsvorbereitung. Hierbei werden - soweit nicht oben ausdrücklich als Angebote für Flüchtlinge konzipiert - in vielen Fällen aufenthaltsrechtliche bzw. förderrechtliche Voraussetzungen zu prüfen sein. Für die Klassen 8 - 13 gibt es das Programm der vertieften Berufsorientierung: http://www.bvbo-berlin.de/index.php?id=10 Die berufsbildenden Oberstufenzentren in Berlin bieten drei Programme an (Näheres s. u.): http://www.oberstufenzentrum.de/berufliche-vorbereitung
  • Schulische Ausbildungsberufe. Schulische Ausbildung mit öffentlich rechtlicher Abschlussprüfung kann bundes- oder landesrechtlich geregelt sein. Bundesrechtlich geregelt sind v. a. Berufe im Gesundheitswesen, die teils an öffentlichen Schulen, teils auch an privaten Bildungseinrichtungen angeboten werden. Die Schulen sind frei in der Bewerberauswahl. Soweit es sich nicht um öffentliche Schulen (meist berufsbildenden Oberstufenzentren OSZ) handelt, wird Schulgeld erhoben. Sollte der aufenthaltsrechtliche Status zum Erhalt von Bildungsgutscheinen berechtigen, können diese genutzt werden. Vergleichbar ist die Situation bei Berufen mit landesrechtlicher Regelung, wobei die Bildungsgänge häufig an OSZ angeboten werden.
  • Privatschulen. Soweit Fördermöglichkeiten für den Besuch von privaten Bildungseinrichtungen zugänglich sind, besteht eine Vielzahl von Bildungsgängen, deren Abschlüsse jedoch von zweifelhaftem Wert sind.
  • Fachhochschulen. Die meisten Fachhochschulen in Berlin bieten ein Duales Studium an, das sowohl die Fachhochschulreife als auch den Arbeitsmarktzugang voraussetzt. Der Besuch der Fachhochschule ist gebührenfrei, die Kooperationsunternehmen schließen Ausbildungs- oder Praktikumsverträge mit den Teilnehmern ab und zahlen eine Vergütung.

Ausbildung von Behinderten

Behinderte Schulabgänger haben besondere Schwierigkeiten, eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Bei entsprechenden Zugangsvoraussetzungen besteht beim Annedore-Leber-Berufsbildungswerk die Möglichkeit zur Ausbildung in mehr als dreißig Berufen: http://www.albbw.de/. Ein Projekt im Bezirk mit Schneiderei und Tischlerei kümmert sich vorbildlich um Inklusion in der Arbeitswelt: http://www.spielmittel.de/