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* [http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.298094.php Pressemitteilung zu Maßnahmen des Landes]
 
* [http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.298094.php Pressemitteilung zu Maßnahmen des Landes]
  
* Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst: Vom 1.12.2015 bis 31.12.2018 gibt es ein Sonderprogramm für den Bundesfreiwilligendienst. Darin werden zusätzliche Stellen mit Flüchtlingsbezug geschaffen, auf denen auch Geflüchtete bestimmter Herkunftsländer beschäftigt werden können. [http://www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/content.de/Service/Downloads/Downloads2/Merkblatt_SK.pdf]
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* Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst: Vom 1.12.2015 bis 31.12.2018 gibt es ein Sonderprogramm für den Bundesfreiwilligendienst. Darin werden zusätzliche Stellen mit Flüchtlingsbezug geschaffen, auf denen auch Geflüchtete bestimmter Herkunftsländer beschäftigt werden können. http://www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/content.de/Service/Downloads/Downloads2/Merkblatt_SK.pdf
  
 
* [http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/28_Einwanderung_und_Vielfalt/Studie_IB_Die_Arbeitsintegration_von_Fluechtlingen_in_Deutschland_2015.pdf Studie zur Arbeitsmarktintegration]
 
* [http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/28_Einwanderung_und_Vielfalt/Studie_IB_Die_Arbeitsintegration_von_Fluechtlingen_in_Deutschland_2015.pdf Studie zur Arbeitsmarktintegration]

Version vom 2. Februar 2016, 15:30 Uhr

Voraussetzungen

  • Interessante Präsentation zum Thema Arbeitsmarktzugang Geflüchteter von Xenon: PDF-Link.
  • Übersicht über die Erfordernis einer Arbeitserlaubnis bzw. einer Zustimmung zur Beschäftigung für ein Praktikum und ähnliche Tätigkeiten für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
  • Info-Blatt zu Arbeitsmarktzugang vom DGB im ANHANG 5 (Nr. 7).
  • Die Informationsbroschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ (von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dem Bundesamt für Flucht und Migration) zeigt Betrieben in komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die Bundesagentur für Arbeit bietet.

Angebote

  • Die Online-Jobbörse Workeer.de bringt Flüchtlinge und Arbeitgeber zusammen (Artikel im Tagesspiegel). Sie ist offen für jede*n Arbeitnehmer*in mit Fluchthintergrund und Arbeitgeber*in.
  • Das Berliner ProjektArrivo bietet Jobs für Menschen, die die folgenden Anforderungen erfüllen: Man muss etwas Deutsch können (A1 bis B2), im Handwerk arbeiten möchten, montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr Zeit haben und eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Bei Interesse bitte hier melden.

Information

  • Das Netzwerk „bridge“ bündelt ergänzende Fachkompetenzen von Institutionen und Trägern, um eine bestmögliche Beratung und Unterstützung von arbeitssuchenden Flüchtlingen und Bleibeberechtigten in Berlin zu erreichen. Die durch das Netzwerk angebotene Beratungs- und Unterstützungsstruktur soll die Zielgruppe schnellstmöglich in langfristige Beschäftigungsverhältnisse bringen und ihre aufenthaltsrechtliche Situation in Deutschland verbessern. Dabei sollen insgesamt ca. 1400 in Berlin lebende Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt erreicht werden, http://www.bridge-bleiberecht.de/index.php/Die-Downloads;14/1
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen möchten, benötigen oftmals Rat und Hilfe bei ihren Vorhaben. Die Zentrale Beratungsstelle „Arbeitsmarkt und Flüchtlinge“ leistet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kompetente Unterstützung. http://www.caritas-os.de/zbs-auf/zbs-auf