Zuständigkeiten der Arbeitsverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung ist das Team 180 der Arbeitsagentur für Arbeit zuständig, für den Norden Berlins beispielsweise: Agentur für Arbeit Berlin Nord, Königin-Elisabeth-Strasse 49, 14059 Berlin. Es muss jedoch nach Zweck und Alter der Anfrage unterschieden werden, da auch die Jugendberufsagenturen zuständig sein können: [http://wiki.pankow-hilft.de/images/e/eb/Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Beratung_und_Vermittlung.pdf]
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* Für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung ist das Team 180 der Arbeitsagentur für Arbeit zuständig: [http://wiki.pankow-hilft.de/images/6/61/Flyer_1.pdf]
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* Bis zum Alter von 25 Jahren sind jedoch die Beratungs- und Vermittlungsleistungen bei der Jugendberufsagentur gebündelt: [http://wiki.pankow-hilft.de/images/e/eb/Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Beratung_und_Vermittlung.pdf]
 
* Nach einem positiven Abschluss der Asylverfahren ist jedoch für Förderung und Vermittlung das jeweilige Jobcenter zuständig.
 
* Nach einem positiven Abschluss der Asylverfahren ist jedoch für Förderung und Vermittlung das jeweilige Jobcenter zuständig.
  
 
[[Kategorie:Bildung und Beruf]]
 
[[Kategorie:Bildung und Beruf]]

Aktuelle Version vom 6. Juli 2018, 15:19 Uhr

  • Für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung ist das Team 180 der Arbeitsagentur für Arbeit zuständig: [1]
  • Bis zum Alter von 25 Jahren sind jedoch die Beratungs- und Vermittlungsleistungen bei der Jugendberufsagentur gebündelt: [2]
  • Nach einem positiven Abschluss der Asylverfahren ist jedoch für Förderung und Vermittlung das jeweilige Jobcenter zuständig.