Zuständigkeiten der Arbeitsverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Bis zum Alter von 25 Jahren sind jedoch die Beratungs- und Vermittlungsleistungen bei der Jugendberufsagentur gebündelt: [http://wiki.pankow-hilft.de/images/e/eb/Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Beratung_und_Vermittlung.pdf] | ||
* Nach einem positiven Abschluss der Asylverfahren ist jedoch für Förderung und Vermittlung das jeweilige Jobcenter zuständig. | * Nach einem positiven Abschluss der Asylverfahren ist jedoch für Förderung und Vermittlung das jeweilige Jobcenter zuständig. | ||
[[Kategorie:Bildung und Beruf]] | [[Kategorie:Bildung und Beruf]] |
Aktuelle Version vom 6. Juli 2018, 15:19 Uhr
- Für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung ist das Team 180 der Arbeitsagentur für Arbeit zuständig: [1]
- Bis zum Alter von 25 Jahren sind jedoch die Beratungs- und Vermittlungsleistungen bei der Jugendberufsagentur gebündelt: [2]
- Nach einem positiven Abschluss der Asylverfahren ist jedoch für Förderung und Vermittlung das jeweilige Jobcenter zuständig.