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− | == Beratung == | + | == Beratungsstellen == |
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− | Wer sich beraten lassen möchte in dieser Angelegenheit, melde sich bei:
| + | *Im '''BBZ''' gibt es zwei Projekte, die zum Thema Familienzusammenführung beraten. Das Projekt "Familienzusammenführung von Flüchtlingen in Berlin-Mitte" und das Projekt "Willkommen in Berlin! - Asylaufnahme verbessern und Flüchtlinge aus Syrien unterstützen". Beide Projekte sind umgezogen in die Turmstr. 21, Haus M, Eingang O, 2. OG. Sprechzeiten: http://www.bbzberlin.de/kontakt.html |
− | [mailto:s.muy@kommmitbbz.de Sebastian Muy]<br />
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− | [http://www.bbzberlin.de/ BBZ - Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen]<br />
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− | Projekt "Willkommen in Berlin! - Asylaufnahme verbessern und Flüchtlinge aus Syrien unterstützen"<br /> | |
− | Ort: Turmstr. 72, 10551 Berlin<br />
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− | Telefon: +49 30 66 64 07 21
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| + | *'''Diakoniewerk Simeon Al-Muntada''' / MBE (Morusstr. 18A, Neukölln) |
| + | http://www.diakonie-integrationshilfe.de/sis-leistungen/beratung/al-muntada.html |
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| + | * '''Beratungsstelle beim Berliner Integrationsbeauftragten''' (Potsdamer Str. 65, Schöneberg) |
| + | https://www.berlin.de/lb/intmig/service/beratung/ |
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| + | *'''Flüchtlingskirche St. Simeon''' (Wassertorstr. 21A, Kreuzberg) |
| + | http://www.fluechtlingskirche.de/beratung-begleitung |
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| + | * '''Caritas IFBZ''' (Fidicinstr. 3, Kreuzberg) |
| + | https://www.caritas.de/adressen/interkulturelles-familienberatungszentrum/schwangerschaftsberatung-migrationsdienst-amb.wohn/10965-berlin/86466 |
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| + | * '''DRK-Suchdienst''' (Bundesallee 73, Wilmersdorf) |
| + | https://www.drk-suchdienst.de/de/kontakt |
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| == Leitfäden == | | == Leitfäden == |
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| + | * '''Arbeitshilfe zu § 22 (Familiennachzug & subsidiärer Schutz)''' - [http://www.asyl.net/arbeitshilfen-publikationen/arbeitshilfen-zum-aufenthalts-und-fluechtlingsrecht/arbeitshilfe-familiennachzug.html "Aufnahme aus dem Ausland" beim Familiennachzug. Anwendung des § 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Von Anna Schmitt & Sebastian Muy, BBZ/KommMit e.V. Stand: Juni 2017] |
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| * '''Leitfaden zum Flüchtlingsrecht''' - [http://wiki.pankow-hilft.de/images/f/f1/Broschuere_RechtlGrundl_web.pdf Die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Flüchtlings- oder anderweitigem Schutz] ''In dieser Broschüre werden die rechtlichen Grundlagen des Asylrechts in Deutschland anschaulich und mit einer Reihe von Hintergrundtexten, Fallbeispielen und Tipps versehen dargestellt. Hier findet ihr alles Wissenswerte zu den unterschiedlichen Formen des Asyls, den Voraussetzungen für Familiennachzug und den gesetzlichen Grundlagen, die einen Entzug von bereits zugesprochenem Asyl möglich machen.'' Hrsg.: "Informationsverbund Asyl und Migration" und "Deutsches Rotes Kreuz", 2014 | | * '''Leitfaden zum Flüchtlingsrecht''' - [http://wiki.pankow-hilft.de/images/f/f1/Broschuere_RechtlGrundl_web.pdf Die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Flüchtlings- oder anderweitigem Schutz] ''In dieser Broschüre werden die rechtlichen Grundlagen des Asylrechts in Deutschland anschaulich und mit einer Reihe von Hintergrundtexten, Fallbeispielen und Tipps versehen dargestellt. Hier findet ihr alles Wissenswerte zu den unterschiedlichen Formen des Asyls, den Voraussetzungen für Familiennachzug und den gesetzlichen Grundlagen, die einen Entzug von bereits zugesprochenem Asyl möglich machen.'' Hrsg.: "Informationsverbund Asyl und Migration" und "Deutsches Rotes Kreuz", 2014 |
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| * '''Informationsblatt''' [http://wiki.pankow-hilft.de/images/8/84/Rechte_Pflichten_nach_Anerkennung_Fluechtling.pdf "Rechte und Pflichten nach der Anerkennung als Flüchtling"] (deutsch/arabisch) | | * '''Informationsblatt''' [http://wiki.pankow-hilft.de/images/8/84/Rechte_Pflichten_nach_Anerkennung_Fluechtling.pdf "Rechte und Pflichten nach der Anerkennung als Flüchtling"] (deutsch/arabisch) |
| ''Ein kurzes Merkblatt, auf dem auf Deutsch und Arabisch beschrieben wird, was die Anerkennung als Flüchtling konkret bedeutet.'' | | ''Ein kurzes Merkblatt, auf dem auf Deutsch und Arabisch beschrieben wird, was die Anerkennung als Flüchtling konkret bedeutet.'' |
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− | * '''Reader zum BBZ-Familiennachzugsseminar''': Am 19. Mai fand im BBZ ein Seminar zum Thema "Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen in Berlin" statt. Auf der Seite des Berliner Flüchtlingsrats stehen die Präsentationsfolien und eine Linkliste zum Download bereit. Vielleicht können Sie der einen oder dem anderen bei der Beratungsarbeit helfen.
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− | * ''tagesschau-Beitrag zu langen Wartezeiten beim Familiennachzug'': Die tagesschau berichtete am 8. Mai über die Hürden beim Familiennachzug und die langen Wartezeiten bei der Deutschen Botschaft Beirut und besuchte für seine Recherchen auch das BBZ (siehe Artikel "Familiennachzug - eine unendliche Geschichte"). Heiko Maas stellt die langen Wartezeiten dort als Sachzwang angesichts der gestiegenen Antragszahlen dar. Wir sehen das natürlich anders und sind überzeugt, es ist eine Frage des politischen Willens und der politischen Prioritätensetzung. Durch die Verengung der Zuständigkeit auf die deutschen Vertretungen in diesen drei Ländern wird Beirut natürlich zum Nadelöhr, durch das sich zehntausende Antragsteller_innen zwängen müssen. Das Auswärtige Amt lässt seit langer Zeit Spielräume ungenutzt, die Zuständigkeit zu erweitern, Bearbeitungskapazitäten auszubauen und die Wartezeiten zu verkürzen. Darauf haben vor einigen Wochen schon PRO ASYL und der Niedersächsische Flüchtlingsrat in einer Pressemitteilung hingewiesen).
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| == Familiennachzug für syrische Flüchtlinge – Häufige Fragen und Antworten im Überblick == | | == Familiennachzug für syrische Flüchtlinge – Häufige Fragen und Antworten im Überblick == |
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− | ''Die folgenden Informationen stammen aus dem Merkblatt des BBZ. Dieses kann heruntergeladen werden und enthält auch eine arabische Version: [[Medium:Familiennachzug_Syrien.pdf]]''
| + | Akltuelle Informationen zur Familienzusammenführung von syrischen Geflüchteten finden sich auf einem Merkblatt des BBZ. Dieses kann heruntergeladen werden und enthält auch eine arabische Version: http://www.bbzberlin.de/aktuelles/aktuelles/78-kann-ich-meine-familie-nach-deutschland-holen.html'' |
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− | === Wann kann ich meine Familienangehörigen nachholen? ===
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− | Wer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge per Bescheid die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen hat („Die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt“), hat einen Anspruch auf Familiennachzug von Ehepartner/Ehepartnerin und minderjährigen Kindern. Es ist wichtig, den Nachzug innerhalb von drei Monaten nach der Zustellung des Bescheides "anzukündigen". Dies ist über die [https://familyreunion-syria.diplo.de/ Webseite] möglich („Fristwahrende Anzeige“). Die „Fristwahrende Anzeige“ wird nicht automatisch an die Botschaft übermittelt. Ein Ausdruck davon muss von den Familienangehörigen später zum Termin bei der Botschaft mitgebracht werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die vom Bundesamt für Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen haben, haben einen Anspruch auf Nachzug ihrer Eltern. Für sie gibt es keine 3-Monats-Frist. Aber es ist wichtig, den Familiennachzug früh genug zu beantragen, da die Eltern vor dem 18. Geburtstag des/der Jugendlichen in Deutschland ihr Visum erhalten haben müssen. Denn mit dem 18. Geburtstag des/der Jugendlichen in Deutschland erlischt das Recht auf Familiennachzug.
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− | === Welche Änderungen beim Familiennachzug gab es? ===
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− | Der Bundestag hat Ende Februar 2016 Änderungen beim Familiennachzug beschlossen. Der Familiennachzug zu Asylsuchenden, denen im Bescheid des Bundesamtes nicht die Flüchtlingseigenschaft (→ blauer Flüchtlingspass), sondern nur „subsidiärer Schutz“ (→ grauer Pass) zuerkannt wird, wird für zwei Jahre ausgesetzt. Diejenigen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, werden auch weiterhin ihre Familien nachholen können.
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− | Die Entscheidung, welcher Schutzstatus erteilt wird, trifft das Bundesamt nach der Anhörung im Asylverfahren. Es ist daher wichtig, sich gut auf die Anhörung vorzubereiten (siehe z.B. das Infoblatt „Die Anhörung im Asylverfahren – Hinweise für Asylsuchende in Deutschland“:
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− | [http://tinyurl.com/asylarab Infoblatt in Arabisch] und [http://tinyurl.com/asyldeutsch Infoblatt in Deutsch]
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− | === Welche Familienangehörigen kann ich nachholen? ===
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− | Der Anspruch auf Familiennachzug zu volljährigen Flüchtlingen gilt nur für Ehepartner/Ehepartnerin und für minderjährige Kinder. Auf den Nachzug anderer Familienangehöriger – z.B. volljährige Kinder, Eltern, Geschwister, Onkel, Tanten – besteht leider kein Anspruch. Ein Nachzug dieser Familienmitglieder kommt nur in seltenen Einzelfällen in Frage: wenn sowohl die Ausländerbehörde als auch die Botschaft der Meinung sind, dass im Einzelfall eine „außergewöhnliche Härte“ vorliegt. Das kommt leider nur sehr selten vor. Chancen auf ein Visum gibt es nur dann, wenn durch den Familiennachzug der restlichen Familie eine Person (z.B. ein 18-jähriges Kind) alleine in Syrien zurückbleiben würde und sie sich – z.B. wegen einer Krankheit oder einer Behinderung – alleine nicht versorgen könnte. Jedoch auch in diesem Fall muss in der Regel der Lebensunterhalt dieser Person gesichert sein.
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− | === Welche Dokumente brauche ich für den Antrag auf Familienzusammenführung? ===
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− | Die Botschaften fordern für den Antrag:
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− | # * Pässe aller Familienmitglieder, die einreisen möchten
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− | # * Familienbuch (Auszug aus dem Familienstandsregister), deutsche Übersetzung
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− | # * Heiratsurkunde + Ehevertrag, deutsche Übersetzung
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− | # * Aufenthaltstitel des Flüchtlings in Deutschland (Bundesamt-Bescheid über Flüchtlingsanerkennung und Termin bei der Ausländerbehörde zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels reichen aus)
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− | === Wie komme ich an einen Termin bei den deutschen Botschaften im Libanon, der Türkei oder in anderen Ländern? ===
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− | Bei der deutschen Botschaft in Beirut gibt es die Möglichkeit, per E-Mail einen Termin zu beantragen. Voraussetzung ist, dass alle oben genannten Dokumente vorliegen. Außerdem muss dann noch ein Antragsformular für jedes einreisewillige Familienmitglied ausgefüllt werden. All diese Dokumente müssen eingescannt per E-Mail an eine eigens hierfür eingerichtete Mailadresse des Auswärtigen Amts geschickt werden. Mehr Infos auf dem Merkblatt der Botschaft Beirut: [http://tinyurl.com/zoqyb4y arabisch ])und [http://tinyurl.com/jx5q3fh deutsch]. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt und alle Unterlagen vollständig sind. Nach einigen Wochen bekommt man dann eine E-Mail mit einem Termin zugeschickt. Leider ist die Wartezeit sehr lang. Derzeit muss man auf einen Vorsprachetermin in Beirut ein Jahr warten. Termine für andere Familienangehörige (nicht Ehepartner/in + minderjährige Kinder) können leider nicht per E-Mail beantragt werden. Für diese muss man versuchen, über das OnlineTerminvergabesystem auf der [http://tinyurl.com/hu6pdfb Internetseite] der Deutschen Botschaft Beirut einen Termin zu bekommen. Das ist leider sehr schwer, weil die Termine oft ausgebucht sind. Bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei gibt es keine Möglichkeit, einen Termin per E-Mail zu beantragen. Dort muss man die Telefonnummer der Firma iDATA (+90-212 970 8493) anrufen, die die Termine für die deutsche Botschaft in der Türkei vergeben. Pro Person muss zuvor eine Gebühr von 5 Euro bezahlt werden (per Kreditkarte oder Einzahlung bei der türkischen Bank YapıKredi Bankası). Die Kontodaten sind im Internet [http://idata.com.tr/de/content/national_visa hier] zu finden. Die telefonische Terminvereinbarung ist auf Arabisch, Deutsch, Englisch und Türkisch möglich. Man bekommt dann per E-Mail eine Nummer zugeschickt. Den konkreten Termin bekommt man erst später. Leider muss man sich auch hier auf längere Wartezeiten einstellen. Wer Termine bei deutschen Botschaften in anderen Ländern außer Libanon und Türkei vereinbaren möchte, sollte sich vorher auf deren Internetseiten erkundigen, ob und wie dies möglich ist.
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− | === Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, Verwandte aus Syrien nach Deutschland zu holen? ===
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− | Wenn kein Anspruch auf Familiennachzug besteht (z.B. bei Eltern, volljährigen Kindern, Großeltern, Onkel, Tanten), gibt es leider kaum Möglichkeiten, Verwandte legal nach Deutschland zu holen. Eine Möglichkeit ist das „Berliner Landesaufnahmeprogramm“. Danach haben Menschen aus Syrien, die mindestens seit einem Jahr in Deutschland leben, aktuell in Berlin wohnen und einen Aufenthaltstitel haben, die Möglichkeit, enge Familienangehörige (also Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern, Geschwister) nachzuholen. Voraussetzung ist, dass sie genügend Einkommen haben, um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können. Für eine ledige Person heißt das, dass sie eine Nettogehalt von 2210 Euro vorweisen muss, um eine/n Verwandte/n nachholen zu können. Für jede weitere aufzunehmende Person muss das vorzuweisende Einkommen entsprechend höher sein. Außerdem verpflichtet sich die Person, die Verwandten unterzubringen. Die Verpflichtungserklärung muss nicht zwingend durch die/den Verwandte/n abgegeben werden, sie kann auch durch eine dritte Person abgegeben werden, die in Deutschland lebt. Trotzdem ist die Notwendigkeit, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, der Grund, warum dieser Weg für die meisten Flüchtlinge leider nicht offen steht, die Verwandte zu sich nach Deutschland holen möchten. Mehr Informationen (nur auf Deutsch) [http://tinyurl.com/znpkvam hier].
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− | === An wen kann ich mich wenden, wenn ich Familiennachzug beantragen möchte? ===
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− | Die Sozialarbeiter_innen in den Flüchtlingswohnheimen und in den Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen können dich unterstützen, wenn du einen Antrag auf Familiennachzug stellen möchtest, wenn du Fragen dazu hast oder wenn es Probleme gibt. Du kannst dich z.B. ans Beratungs- und Betreuungszentrum BBZ wenden:
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− | '''BBZ, Turmstraße 72, 10551 Berlin , 030 66640721, Offene Sprechstunde zum Thema Familiennachzug: jeden Dienstag ab 9:30 Uhr'''
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− | (BBZ, Stand 17.03.2016)
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− | == Subsidärer Schutz und Familiennachzug ==
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− | In den BAMF-Asylstatistiken und in der Beratungspraxis macht sich langsam bemerkbar, dass das Bundesamt immer mehr Flüchtlingen aus Syrien nur noch den subsidiären Schutzsstatus zuerkennt, der mit einer Aussetzung des Familiennachzugs verbunden ist. Im Februar wurde 21 Mal, im März 534 Mal und im April bereits 3445 Mal Flüchtlingen aus Syrien der subsidiäre Schutz zugesprochen (im April also rund 16 % der Entscheidungen). PRO ASYL hat in einer Meldung vom 19. Mai 2016 ebenfalls hierauf hingewiesen und rät Asylsuchenden aus Syrien, sich intensiv auf ihre Anhörung vorzubereiten (z.B. mit dem Leitfaden "Die Anhörung im Asylverfahren") und im Falle einer Entscheidung auf subsidiären Schutz hiergegen zu klagen. Für die Berater_innen macht es Sinn, sich eingehender mit der Situation in Syrien und den Kriterien der Zuerkennung von Flüchtlingsschutz oder subidiärem Schutz zu beschäftigen. Hierbei kann z. B. das aktuelle rechtspolitische Papier von PRO ASYL und das UNHCR-Papier zum Schutzbedarf syrischer Geflüchteter vom November 2015 gute erste Hinweise geben. Außerdem bietet es sich an, sich die Anhörungsbescheide inhaltlich genauer anzuschauen.
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