Psychische Gesundheit: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | In der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum am Friedrichshain: "Ab 6.1.16 wird regelmäßig immer mittwochs 9-11 Uhr eine sogenannte Flüchtlingssprechstunde an, Anmeldung über Tel. 030 130238011 oder [mailto:Ambulanz-Kinderpsychiatrie.KFH@vivantes.de Ambulanz-Kinderpsychiatrie.KFH@vivantes.de]. In dieser Zeit immer ist im Wochenwechsel ein syrisch /kurdisch / farsi Dolmetscher da und bietet Kinder- und Jugendpsychiatrische Diagnostik / Behandlung an. Mitzubringen sind alle den Aufenthalt, die Versicherung und den Vormundschafts-Status betreffenden Formulare, sofern schon vorhanden." | ||
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[[Media:Was tun bei psychischen Auffälligkeiten.pdf | Hier ]] eine Broschüre zum Thema "Was tun bei ... ?" der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Neben Ansprechpartner*innen wird auch die Zuständigkeit erläutert: "Für psychisch erkrankte Geflüchtete ist im akuten Behandlungsfall – wie für die Berliner Bevölkerung auch der Sozialpsychiatrische Dienst bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des jeweils zuständigen Bezirksamts ansprechbar, der ggf. die Weiterleitung an niedergelassene Fachärztinnen/-ärzte oder die pflichtversorgende Klinik/Fachabteilung übernimmt, die es in jedem Bezirk gibt. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Bezirk der/die Geflüchtete sich aufhält. Auch die psychiatrische Clearingstelle der Charité in der Turmstraße ist ansprechbar." | [[Media:Was tun bei psychischen Auffälligkeiten.pdf | Hier ]] eine Broschüre zum Thema "Was tun bei ... ?" der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Neben Ansprechpartner*innen wird auch die Zuständigkeit erläutert: "Für psychisch erkrankte Geflüchtete ist im akuten Behandlungsfall – wie für die Berliner Bevölkerung auch der Sozialpsychiatrische Dienst bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des jeweils zuständigen Bezirksamts ansprechbar, der ggf. die Weiterleitung an niedergelassene Fachärztinnen/-ärzte oder die pflichtversorgende Klinik/Fachabteilung übernimmt, die es in jedem Bezirk gibt. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Bezirk der/die Geflüchtete sich aufhält. Auch die psychiatrische Clearingstelle der Charité in der Turmstraße ist ansprechbar." | ||
− | + | Die '''Bundespsychotherapeutenkammer''' bietet Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen an:[http://www.bptk.de/publikationen/bptk-infomaterial.html] | |
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− | [category:Gesundheit] | + | [[category:Gesundheit]] |
Aktuelle Version vom 28. Januar 2017, 16:22 Uhr
Hier findet Ihr Informationen zum Thema psychische Gesundheit
Psychologische Beratung für Refugees
- www.bzfo.de/angebote/kinder.html
- http://psychiatrie.charite.de/klinik/spezialambulanzen/arabischsprachige_spezialambulanz/
- http://nlc-info.org/nlc-fluechtlingshilfe/
Ein muslimisches Flüchtlings-Seelsorge-Telefon bietet Hilfe an: [1]
Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche
In der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum am Friedrichshain: "Ab 6.1.16 wird regelmäßig immer mittwochs 9-11 Uhr eine sogenannte Flüchtlingssprechstunde an, Anmeldung über Tel. 030 130238011 oder Ambulanz-Kinderpsychiatrie.KFH@vivantes.de. In dieser Zeit immer ist im Wochenwechsel ein syrisch /kurdisch / farsi Dolmetscher da und bietet Kinder- und Jugendpsychiatrische Diagnostik / Behandlung an. Mitzubringen sind alle den Aufenthalt, die Versicherung und den Vormundschafts-Status betreffenden Formulare, sofern schon vorhanden."
Broschüren und Informationsmaterial
Hier eine Broschüre zum Thema "Was tun bei ... ?" der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Neben Ansprechpartner*innen wird auch die Zuständigkeit erläutert: "Für psychisch erkrankte Geflüchtete ist im akuten Behandlungsfall – wie für die Berliner Bevölkerung auch der Sozialpsychiatrische Dienst bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des jeweils zuständigen Bezirksamts ansprechbar, der ggf. die Weiterleitung an niedergelassene Fachärztinnen/-ärzte oder die pflichtversorgende Klinik/Fachabteilung übernimmt, die es in jedem Bezirk gibt. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Bezirk der/die Geflüchtete sich aufhält. Auch die psychiatrische Clearingstelle der Charité in der Turmstraße ist ansprechbar."
Die Bundespsychotherapeutenkammer bietet Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen an:[2]