Praktikum: Unterschied zwischen den Versionen
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* Praktika, die im Rahmen von Deutschkursen zu absolvieren sind, gelten als Bildungsmaßnahme und bedürfen daher keiner besonderen Genehmigung. | * Praktika, die im Rahmen von Deutschkursen zu absolvieren sind, gelten als Bildungsmaßnahme und bedürfen daher keiner besonderen Genehmigung. | ||
* Dagegen gelten Praktika, die einen Einblick in die Arbeitswelt in Deutschland vermitteln sollen, als Arbeit im Sinne des Mindestlohngesetzes. Sie unterliegen damit den asylrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitsaufnahme: [http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Erfordernis_einer_Arbeitserlaubnis_bzw.pdf] | * Dagegen gelten Praktika, die einen Einblick in die Arbeitswelt in Deutschland vermitteln sollen, als Arbeit im Sinne des Mindestlohngesetzes. Sie unterliegen damit den asylrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitsaufnahme: [http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Erfordernis_einer_Arbeitserlaubnis_bzw.pdf] | ||
+ | * Auch die Arbeitsagentur gibt eine Auskunft zu diesem Thema heraus: [http://wiki.pankow-hilft.de/images/3/34/151215_%C3%9Cbersicht_Praktika_gefl%C3%BCchtete_Menschen.pdf] Nach deren Auskunft kann dort auch die Übernahme von Fahrtkosten für die Zeit des Praktikums beantragt werden. | ||
[[Kategorie: Bildung und Beruf]] | [[Kategorie: Bildung und Beruf]] |
Aktuelle Version vom 7. November 2016, 13:27 Uhr
Ein Praktikum kann unterschiedlichen Zielen dienen und unterliegt damit auch unterschiedlichen Regeln:
- Praktika, die im Rahmen von Deutschkursen zu absolvieren sind, gelten als Bildungsmaßnahme und bedürfen daher keiner besonderen Genehmigung.
- Dagegen gelten Praktika, die einen Einblick in die Arbeitswelt in Deutschland vermitteln sollen, als Arbeit im Sinne des Mindestlohngesetzes. Sie unterliegen damit den asylrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitsaufnahme: [1]
- Auch die Arbeitsagentur gibt eine Auskunft zu diesem Thema heraus: [2] Nach deren Auskunft kann dort auch die Übernahme von Fahrtkosten für die Zeit des Praktikums beantragt werden.