Zuständigkeiten der Arbeitsverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Nach einem positiven Abschluss der Asylverfahren ist jedoch für Förderung und Vermittlung das jeweilige Jobcenter zuständig. | * Nach einem positiven Abschluss der Asylverfahren ist jedoch für Förderung und Vermittlung das jeweilige Jobcenter zuständig. | ||
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Version vom 7. November 2016, 13:15 Uhr
- Für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung ist das Team 180 der Arbeitsagentur für Arbeit zuständig, für den Norden Berlins beispielsweise: Agentur für Arbeit Berlin Nord, Königin-Elisabeth-Strasse 49, 14059 Berlin. Es muss jedoch nach Zweck und Alter der Anfrage unterschieden werden, da auch die Jugendberufsagenturen zuständig sein können: [1]
- Nach einem positiven Abschluss der Asylverfahren ist jedoch für Förderung und Vermittlung das jeweilige Jobcenter zuständig.