Mahnschreiben der BVG: Unterschied zwischen den Versionen

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''Diese Regelung ist bis April 2016 bestätigt. Über diesen Zeitraum hinaus, freuen wir uns über Erfahrungsberichte''
 
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[[Kategorie:Mobilität]]

Aktuelle Version vom 16. Juni 2016, 14:01 Uhr

Information der BVG zum Erhöhten Beförderungsentgelt

Aus einem Schreiben der BVG:

An die Flüchtlinge adressierte Schreiben über ein so genanntes Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE), die in den Unterkünften angekommen sind, können an folgende Adresse zurückgesandt werden:

Berliner Verkehrsbetriebe AöR
EBE Kundenbüro (43730)
Holzmarktstr. 15-17
10179 Berlin

oder eingescannt an:

- info@bvg.demailto:info@bvg.de

Die Mahnschreiben werden dann aus dem System storniert. Mahnschreiben der S-Bahn werden durch die BVG weitergeleitet und von der S-Bahn storniert.

Diese Regelung ist bis April 2016 bestätigt. Über diesen Zeitraum hinaus, freuen wir uns über Erfahrungsberichte