Einleitende Informationen zur Wohnungssuche: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Rechtliche Hintergrundinformationen ===
 
=== Rechtliche Hintergrundinformationen ===
  
Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen, bevor sie danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. Seit 2003 gibt es in Berlin die Sonderregel, dass Flüchtlinge drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Weil der Umzug in die eigene Wohnung oft kompliziert ist, bleiben Manche viele Jahre lang in Gemeinschaftsunterkünften.
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Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen, bevor sie danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. Die Praxis sieht im Moment ganz anders aus. Notunterkünfte und dauerhaftes Verbleiben in den Erstaufnahmelagern ist an der Tagesordnung. Seit 2003 gibt es in Berlin die Regel, dass Flüchtlinge drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Weil der Umzug in die eigene Wohnung oft kompliziert ist, bleiben Manche viele Jahre lang in Gemeinschaftsunterkünften.
  
 
Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man zunächst bei der*dem Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf.
 
Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man zunächst bei der*dem Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf.
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Der Leitfaden existiert neben Deutsch auch auf Englisch, Farsi, Arabisch, Russisch und Französisch - schaut dafür einfach auf die [http://wosla.de/ Seite von Wosla]. Wir wissen zur Zeit nicht, ob Wosla noch aktiv ist.
 
Der Leitfaden existiert neben Deutsch auch auf Englisch, Farsi, Arabisch, Russisch und Französisch - schaut dafür einfach auf die [http://wosla.de/ Seite von Wosla]. Wir wissen zur Zeit nicht, ob Wosla noch aktiv ist.
  
* Eine andere Hilfestellung bei der Wohnungssuche ist die Borschüre [http://wiki.pankow-hilft.de/images/a/a7/Mietbroschuere_Dreizehn_Schritte_auf_dem_Weg_zur_eigenen_Wohnung.pdf "Dreizehn Schritte auf dem Weg zur eigenen Wohnung - Hinweise zur Wohnungssuche"]([http://wiki.pankow-hilft.de/images/9/96/Mietbroschuere_Dreizehn_Schritte_auf_dem_Weg_zur_eigenen_Wohnung_engl.pdf englisch]) von der Britzer Flüchtlingshilfe. Hier wir praxisnah dargestellt, wie das Vorgehen bei der Wohnungssuche ist. Knapper zusammengefasst finden sich die 13 Schritte in dem zugehörigen [http://wiki.pankow-hilft.de/images/e/ec/13_Schritte_zu_deiner_eigenen_Wohnung.pdf Infoflyer] ([http://wiki.pankow-hilft.de/images/1/1b/Summary_13_steps_flat.pdf englisch] | [http://wiki.pankow-hilft.de/images/1/13/Arabisch_13_Schritte_zu_deiner_eigenen_Wohnung.pdf arabisch]).
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* Eine andere Hilfestellung bei der Wohnungssuche ist die Broschüre [http://wiki.pankow-hilft.de/images/a/a7/Mietbroschuere_Dreizehn_Schritte_auf_dem_Weg_zur_eigenen_Wohnung.pdf "Dreizehn Schritte auf dem Weg zur eigenen Wohnung - Hinweise zur Wohnungssuche"]([http://wiki.pankow-hilft.de/images/9/96/Mietbroschuere_Dreizehn_Schritte_auf_dem_Weg_zur_eigenen_Wohnung_engl.pdf englisch]) von der Britzer Flüchtlingshilfe. Hier wir praxisnah dargestellt, wie das Vorgehen bei der Wohnungssuche ist. Knapper zusammengefasst finden sich die 13 Schritte in dem zugehörigen [http://wiki.pankow-hilft.de/images/e/ec/13_Schritte_zu_deiner_eigenen_Wohnung.pdf Infoflyer] ([http://wiki.pankow-hilft.de/images/1/1b/Summary_13_steps_flat.pdf englisch] | [http://wiki.pankow-hilft.de/images/1/13/Arabisch_13_Schritte_zu_deiner_eigenen_Wohnung.pdf arabisch]).
  
 
* Eine 30seitge Powerpoint-Präsentation mit Informationen zur Wohnungssuche findet man [[Media:Wohnungssuche.pdf|hier]].
 
* Eine 30seitge Powerpoint-Präsentation mit Informationen zur Wohnungssuche findet man [[Media:Wohnungssuche.pdf|hier]].
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* Das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) ist eine Beratungsstelle, die im Auftrag des LaGeSo Flüchtlingen hilft, eine Wohnung zu finden. https://www.ejf.de/fluechtlingshilfe/wohnungen-fuer-fluechtlinge.html
 
* Das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) ist eine Beratungsstelle, die im Auftrag des LaGeSo Flüchtlingen hilft, eine Wohnung zu finden. https://www.ejf.de/fluechtlingshilfe/wohnungen-fuer-fluechtlinge.html
 
Das EJF hat Sprechstunden in verschiedenen Sprachen. [http://wiki.pankow-hilft.de/images/6/64/EJF_Verfuegbarkeit_Dolmetscherinnen_in_Landessprache.pdf Dolmetscher*innen-Sprechzeiten beim EJF]
 
Das EJF hat Sprechstunden in verschiedenen Sprachen. [http://wiki.pankow-hilft.de/images/6/64/EJF_Verfuegbarkeit_Dolmetscherinnen_in_Landessprache.pdf Dolmetscher*innen-Sprechzeiten beim EJF]
 
* [[Wohnung an Geflüchtete vermieten]]
 
* [[Wohnungsbaugesellschaften]]
 
* [[Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften]]
 
[[:Kategorie:Wohnen|Inhaltsverzeichnis]]
 
  
 
[[category:Wohnen]]
 
[[category:Wohnen]]

Version vom 16. Juni 2016, 11:49 Uhr

In dieser Sektion findet ihr alle Informationen rund um das Thema Wohnung mieten. Alle Artikel zum Thema findet ihr hier. Wer seine eigene Wohnung an Geflüchtete vermieten will, findet hier mehr Informationen. Und auch wenn man für einen Geflüchteten ein WG-Zimmer sucht, gibt es nützliche Portale.

Rechtliche Hintergrundinformationen

Ab wann darf ein*e Asylbewerber*in in eine Wohnung ziehen? Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) werden Asylbewerber*innen in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In Berlin gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sie normalerweise nur maximal drei Monate leben müssen, bevor sie danach in eine andere Gemeinschaftsunterkunft kommen. Die Praxis sieht im Moment ganz anders aus. Notunterkünfte und dauerhaftes Verbleiben in den Erstaufnahmelagern ist an der Tagesordnung. Seit 2003 gibt es in Berlin die Regel, dass Flüchtlinge drei Monaten nach Stellen des Asylantrags in eine eigene Wohnung ziehen können. Weil der Umzug in die eigene Wohnung oft kompliziert ist, bleiben Manche viele Jahre lang in Gemeinschaftsunterkünften.

Um aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, muss man zunächst bei der*dem Sachbearbeiter*in im Sozialamt/Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen. Der*den Antragsteller*in wird dann ein „Mietübernahmeschein“ ausgestellt, der es ermöglicht auf Wohnungssuche zu gehen. In diesem „Mietübernahmeschein“ steht außerdem, wie viel die Wohnung maximal kosten darf. (aus: Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin")

Der Flüchtlingsrat Berlin hat einen umfangreichen Reader zur Rechtslage und zum Genehmigungsverfahren bei der Wohnungsmiete durch Geflüchtete erstellt: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Reader_Wohnen_Asyl_2014.pdf

Leitfaden zur Wohnungssuche in Berlin

  • Der Leitfaden "Beratung zu Wohnungssuche in Berlin", den die Initiative Wohnungen statt Lager (Wosla) erarbeitet hat, bietet einen umfassenden Überblick über Fragen, die auftauchen, wenn man als Flüchtling in Berlin eine Wohnung sucht. In dem Dokument werden u.a. die Voraussetzungen für einen Umzug in eine Wohnung erläutert, das Vorgehen bei der Suche geschildert sowie wichtige Hinweise zu Kostenübernahme, Mietvertrag und Einrichtung gegeben.

Der Leitfaden existiert neben Deutsch auch auf Englisch, Farsi, Arabisch, Russisch und Französisch - schaut dafür einfach auf die Seite von Wosla. Wir wissen zur Zeit nicht, ob Wosla noch aktiv ist.

  • Eine 30seitge Powerpoint-Präsentation mit Informationen zur Wohnungssuche findet man hier.

Initiativen & Beratungsstellen

Das EJF hat Sprechstunden in verschiedenen Sprachen. Dolmetscher*innen-Sprechzeiten beim EJF