http://wiki.pankow-hilft.de/api.php?action=feedcontributions&user=Dirk&feedformat=atomWiki Pankow hilft - Benutzerbeiträge [de]2024-03-29T11:26:10ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.34.2http://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Studium&diff=1582Studium2016-08-30T18:18:37Z<p>Dirk: /* Informationen */</p>
<hr />
<div>Für viele Menschen, die ohne Papiere in Deutschland ankommen, ist es sehr schwierig ein Studium anzufangen oder fortzusetzen. Dennoch gibt es ein paar Möglichkeiten für Geflüchtete zu studieren. Hier haben wir einige Informationen rund um das Thema „Studium als Flüchtling“ zusammengestellt.<br />
<br />
Die Berliner Ausländerbehörde versieht Auf- enthaltsgestattungen von Asylsuchenden seit dem 15. September 2015 nicht mehr mit der Auflage, dass ein Studium nicht gestattet sei (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Jede/r Asylsuchende kann hiernach ein Hochschulstudium aufnehmen, soweit die hochschulrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Quelle: [http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/parlament/anfragen/detail/browse/2/zurueck/anfragen-1/artikel/hochschulzugang-fuer-asylsuchende-und-geduldete/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 21. September 2015]<br />
<br />
== Angebote ==<br />
<br />
* Das '''Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM)''' bietet drei spezifische Kurse für Flüchtlinge und andere interessierte StudentInnen in den Sozialwissenschaften an. Die Seminare werden auf Arabisch oder Farsi sowie auf Englisch gehalten.Weitere Infos: [mailto:laura.lambert@hu-berlin.de laura.lambert@hu-berlin.de] oder (030)209346073<br />
<br />
* Die '''Humboldt-Universität''' hat angekündigt, zum Wintersemester 2015/16 Flüchtlingen mit Gasthörer*innenstatus in Französisch und Englisch zuzulassen [https://www.hu-berlin.de/de/service/veranstaltungen/veranstaltungen_neu?stat=show&vk_id=4181 (Pressemitteilung)]. Beratung für interessierte Studierende übernimmt die Clearingstelle: [mailto:clearing@hu-berlin.de clearing@hu-berlin.de] Ort: Student Service Center (SSC), Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10117 Berlin<br />
<br />
* Die '''Wings University''' ist ein Projekt, das Studienabschlüsse für alle Menschen unabhängig von Herkunft, Schulabschluss, Aufenthaltsstatus etc. anbietet: [http://wings.university/faq/ Website der Wings University]<br />
<br />
* Unter dem Titel „Leadership für Syria“ bietet der '''DAAD''' ein Stipendienprogramm nur für Studierende aus Syrien an ([https://www.daad.de/presse/pressemitteilungen/en/31298-scholarships-programme-for-syrian-students-launched/ Pressemitteilung]).<br />
<br />
* '''Kunsthochschule Weißensee''', Mit unserem Webportal [http://kommen-und-bleiben.de kommen-und-bleiben.de] wollen wir eine Übersicht über die Berliner Flüchtlingsinitiativen geben. Flüchtlinge und Engagierte sollen die Möglichkeit haben, direkt mit einander in Kontakt zu treten. Initiativen sollen sich untereinander koordinieren, Mitstreiter finden, Ressourcen und Unterstützung suchen und finden können. Neue Projekte können mit Hilfe von kommen-und-bleiben.de leichter initiiert und umgesetzt werden. Mit einem zweiten Projekt werden wir eine Kooperation zwischen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee und Flüchtlingen aufbauen. Sie sollen die Möglichkeit haben Hochschulveranstaltungen zu besuchen oder selbst durchzuführen, Werkstätten und Knowhow der Kunsthochschule in Kooperation mit Studierenden zu nutzen. (Studienberatung: http://www.kh-berlin.de/studium/allgemeine-studienberatung.html)<br />
<br />
* '''Programme for Berlin-based refugees by the Hertie School of Governance''', Many refugees in Berlin look for opportunities to learn German and to continue their studies. The Hertie School of Governance would like to contribute to civil society’s efforts to create such opportunities. https://www.hertie-school.org/mediaandevents/press/news/news-details/article/programme-for-berlin-based-refugees-by-the-hertie-school-of-governance/News/detail/<br />
<br />
* '''Status ausländischer Hochschulen''': Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) pflegt eine Datenbank, in der man feststellen kann, welchen Status eine ausländische Hochschule im Vergleich mit dem deutschen Hochschulsystem hat. http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html<br />
<br />
* '''World- Class Education for Refugees''', Eine kostenlose Fernuniversität für Geflüchtete ist im Aufbau, https://kiron.university/ <br />
<br />
* Ein Studienplatz für Flüchtlinge im '''Masterstudiengang „Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession'''“: Ab März 2016 biete die Alice Salomon Hochschule Berlin einen gebührenfreien Studienplatz in dem Masterstudiengang für geflüchtete Menschen an. [https://www.ash-berlin.eu/infothek/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/gebuehrenfreier-studienplatz-fuer-fluechtlinge-im-master-studiengang-soziale-arbeit-als-menschenrechtsprofession/a966f535b130e5f49ad796cbe08244c8/ Weitere Infos] - Bewerbungsfrist für 2016 abgelaufen, nächster Studienbeginn 2018<br />
<br />
* '''Kiron''' is open higher education for refugees. We provide refugees with world-class education and the opportunity to graduate at a university free of charge, http://kiron.university/ (Online-Universität für Flüchtlinge)<br />
<br />
== Kontakte ==<br />
<br />
* '''academic experience Worldwide e.V.''', Unsere Idee ist es, Berliner Studierende und geflüchtete Akademiker gleicher Fachrichtungen zusammenzubringen und so einen fachlichen Austausch auf Augenhöhe zu ermöglichen. Beispielsweise kann der Geflüchtete Nachhilfe in bestimmten Fächern und der Studierende Orientierung im deutschen Universitätsalltag geben. Begleitet wird das Programm von einem regelmäßigen Kolloquium für alle Teilnehmer_innen, das als offener Raum gestaltet ist. Weitere Infos unter: http://www.aeworldwide.de/vor-ort/berlin/<br />
<br />
== Informationen ==<br />
<br />
* [http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/parlament/anfragen/detail/browse/2/zurueck/anfragen-1/artikel/hochschulzugang-fuer-asylsuchende-und-geduldete/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 21. September 2015 und Antwort Hochschulzugang für Asylsuchende und Geduldete]<br />
<br />
* [http://www.pnn.de/campus/997832/ Flüchtlinge an den Unis willkommen]. Ein Artikel aus den Potsdamer Neue Nachrichten (vom 19.8.15) zur Situation in Brandenburg. <br />
<br />
* [http://www.tagesspiegel.de/wissen/fluechtlinge-an-berliner-unis-chancen-fuer-bewerber-ohne-zeugnisse/12185654.html Chancen für Bewerber ohne Zeugnisse]. Ein Artikel aus dem Tagesspiegel (vom 13.08.15) zu Bewerbungen von Flüchtlingen über Uni-Assist (Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen). Diese lehnt Flüchtlinge, die sich trotz fehlender Zeugnisse um einen Studienplatz bewerben, nicht ab. Mit den Unis wurde ein "gesondertes Verfahren" vereinbart. Darin gibt es auch Infos zur Situation in Berlin.<br />
<br />
* Das Portal http://www.studieren-in-deutschland.org/ wind von Berliner Student_innen betrieben und gibt umfangreich Informationen zum Thema.<br />
<br />
[[Kategorie:Bildung und Beruf]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Vormundschaft_f%C3%BCr_unbegleitete_minderj%C3%A4hrige_Fl%C3%BCchtlinge&diff=1581Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge2016-08-30T18:08:25Z<p>Dirk: /* Caritas */</p>
<hr />
<div>== Akinda ==<br />
<br />
Die Organisation AKINDA bildet Ehrenamtliche aus und vermittelt Vormundschaften. Hier ein Textauszug von der [http://xenion.org/angebote/akinda/ Website des Programms]: <br />
<br />
"Immer mehr Minderjährige reisen ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte nach Deutschland ein. Sie kommen aus so unterschiedlichen Ländern wie Afghanistan, Guinea oder Bangladesch. Die Gründe ihrer Flucht oder Migration sind vielfältig und reichen vom Wunsch nach besseren Zukunfts- und Bildungschancen bis zur Flucht vor Krieg und gewalttätigen Konflikten im Herkunftsland.<br />
<br />
In der Regel wird für diese Kinder und Jugendlichen das Jugendamt als Vormund eingesetzt. AKINDA bietet in Berlin eine Alternative und schult, vermittelt und begleitet ehrenamtliche Vormünder. Nach unseren Erfahrungen profitieren die jungen Menschen, die sich in einer für sie völlig fremden Umgebung, Kultur und Sprache zurechtfinden müssen, von einer Person, die sich in besonderem Maße um sie kümmert. Es kann eine wertvolle Vertrauensbeziehung zu einem Menschen entstehen, der sie begleitet und unterstützt. Gleichzeitig ist der persönliche Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen und die Auseinandersetzung mit deren Lebensrealität in der Regel eine lehrreiche und bereichernde Erfahrung für die Ehrenamtlichen."<br />
<br />
== Caritas ==<br />
<br />
Die Caritas hat auch einen Programm zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormündern. Die Beschreibung des Programm findet ihr [[Media:Info MuF - farbig.pdf|hier]]. Und so sieht der [[Media:CV-Flyer Vormundschaf.pdf|Flyer]] aus. Bei Interesse kann man sich einfach melden:<br />
<br />
Caritas Vormundschaftsverein<br /><br />
Thaerstraße 30d<br /><br />
10249 Berlin<br /><br />
0173/2758284<br /><br />
c.razzak@caritas-berlin.de<br /><br />
<br />
== Wegweiser ==<br />
Unter http://www.wegweiser-inssan.de findet man die Beschreibung des Wegweiser-Projekts: <br />
<br />
"Wegweiser: Mentor_innen für Flüchtlinge ist ein Projekt, das aktiv die Flüchtlingsarbeit von Ehrenamtlichen gestaltet. Das Mentoringprogramm wurde entwickelt, um junge Erwachsene (17 bis 30 Jahre) mit Zuwanderungsgeschichte für das Bürgerschaftliche Engagement für Geflüchtete zu begeistern und dabei zu begleiten. Die Mentoren im Projekt durchlaufen eine Ausbildung (1 Workshop und monatliche Coachings), in dem sie auf ihre Aufgaben vorbereitet und gestärkt werden. Gemeinsam planen und setzen die Mentoren mit den Geflüchteten von Einrichtungen (wie Notunterkünfte und Wohnheimen für unbegleitete minderjährige Flüchtlige (UMF) Aktionen durch, die einen Mehrwert für die gesamten Bewohner der Einrichtungen haben sollen."<br />
<br />
== Selbstständig Vormundschaft beantragen ==<br />
<br />
Es gibt auch die Möglichkeit von sich aus eine Vormundschaft für einen bekannten Minderjährigen beim Familiengericht zu beantragen. Der BUMF (Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hat sich dem Thema ausführlich gewidmet: http://www.b-umf.de/de/themen/vormundschaft.<br />
<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]<br />
[[Kategorie:Kinder und Familie]]<br />
[[Kategorie:Ehrenamt]]<br />
[[Kategorie:Bildung und Beruf]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Datei:CV-Flyer_Vormundschaf.pdf&diff=1580Datei:CV-Flyer Vormundschaf.pdf2016-08-30T18:07:46Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div></div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Rundfunkgeb%C3%BChren_(GEZ)&diff=1579Rundfunkgebühren (GEZ)2016-08-30T18:06:26Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Die GEZ bietet Informationen für BürgerInnen in verschiedenen Sprachen an: <br />
<br />
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger<br />
<br />
[[Kategorie:Geld]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Grundlagen_des_Asylverfahrens&diff=1577Grundlagen des Asylverfahrens2016-08-30T18:02:23Z<p>Dirk: Dirk verschob die Seite Erste Schritte füt Geflüchteten in Berlin nach Grundlagen des Asylverfahrens</p>
<hr />
<div>Diese kleine Übersicht wurde vom [http://www.oase-berlin.org/ OASE Berlin Team] erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein, oder Ergänzungen notwendig, bitten wir um kurze Nachricht per mail: beratung@oase-berlin.org. Es wird der Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet.<br />
<br />
= Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz =<br />
<br />
== Was bedeutet Asyl? ==<br />
Asyl beantragen können Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsstaat politisch verfolgt sind. In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen, die Ihnen Schutz vor Verfolgung bieten können:<br />
<br />
1. Das Asylrecht für politisch Verfolgte (nach Artikel 16 a Grundgesetz) und die Flüchtlingsstatuszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK (nach § 3 Abs.1 Asylgesetz (AsylG)). Voraussetzungen für den Asylanspruch nach diesem Gesetz sind:<br />
<br />
* Verfolgung durch den Staat oder staatsähnliche Akteure <br />
* Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Religionszugehörigkeit, Herkunft/ ethnischer Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe <br />
* Staatliche Maßnahme, die so schwerwiegend ist, dass sie die Verletzung eines Menschenrechtes darstellt <br />
<br />
2. Der Abschiebungsschutz (nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) <br />
Sie dürfen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit oder Ihre Freiheit bedroht sind aufgrund von:<br />
<br />
* Herkunft / ethnischen Zugehörigkeit / Hautfarbe <br />
* Religionszugehörigkeit <br />
* Staatsangehörigkeit <br />
* politischer Überzeugung <br />
* Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe<br />
<br />
Der erste Schritt nach einer Flucht in die BRD ist die Meldung als Asylsuchender. Bei der ersten Registrierung werden Sie dazu befragt, wie und wann Ihre Einreise erfolgte und erhalten eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).<br />
<br />
Neu: Ab Februar 2016 müssen Sie auch bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einen Ankunftsnachweis (Flüchtlingsausweis) beantragen. Hierbei werden Ihr Name, Alter, Geburtsort registriert. Der Ausweis muss ein aktuelles Foto enthalten. Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Dazu werden Sie zu Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation gefragt, (teilweise freiwillige Angaben).<br />
Das Asylgesuch löst noch keine Aufenthaltsgestattung aus. Dafür ist ein schriftlicher Antrag nötig.<br />
<br />
== Wo stelle ich den Antrag? ==<br />
Um einen Asylantrag zu stellen, wenden Sie sich an die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA). Außerhalb dieser Sprechzeiten nimmt jedoch auch jede Polizeistelle den Asylantrag auf. Die Antragstellung muss unverzüglich bzw. spätestens eine Woche nach der Meldung als Asylsuchende/r und der Meldung bei einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.<br />
<br />
ZAA in Berlin:<br />
<br />
Hauptadresse: Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin (U 9 Turmstr.)<br /><br />
Sprechzeiten : Montag bis Donnertag von 09.00 bis 12.30 sowie 13.00-15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr <br /><br />
weitere Adresse: Bundesallee 171, 10715 Berlin Tel: 030 90229-0<br /> <br />
Hier gibt es nur zentral gesteuerte Sammeltermine; ohne Termin wird niemand registriert! Wenn die Registrierung in dieser Erstaufnahmestelle stattgefunden hat, wird der Asylantrag (i.d.R. noch am gleichen Tag) dort gestellt.<br />
<br />
Ab Juni 2016: Temporäre Nutzung des ICC (mit Shuttle Bus von Turmstrasse)<br /><br />
Infos : http://berlin-hilft.com/2016/04/lageso-umzug-der-zla-ins-icc/<br /><br />
Ab August: Umzug des LaGeSo - Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Zentrale in der Darwinstrasse <br /><br />
<br />
In der ZAA werden Ihre Personalien aufgenommen und Sie werden von Sozialarbeitern über den Ablauf des Asylverfahrens informiert. Über ihre persönlichen Fluchtgründe brauchen Sie in der ZAA noch keine Erklärung abzugeben. <br />
<br />
Über ein Computer - Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt und sie werden aufgefordert, spätestens am Folgetag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorzusprechen. Bei dem Verteilungsverfahren haben Sie keine Entscheidungsfreiheit über ihren genauen Aufenthaltsort, sondern werden nach einem Zufallsverfahren verteilt. Allerdings werden Kernfamilien und meist auch gleichzeitig eingereiste Personen demselben Ort zugewiesen. Eine Ausnahme bilden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie können an dem Ort bleiben, an dem Sie Asyl beantragt haben.<br />
Über das Software-Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt. Bei Verteilung in ein anderes Bundesland wird Ihnen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung von der ZAA eine Fahrkarte und bei Bedarf ein Lunchpaket ausgehändigt, um zu dem für Sie ermittelten zuständigen Ort zu reisen. <br />
Alle Erklärungen sowie Hinweise zum Erreichen anderer Behörden werden in einer Ihnen verständlichen Sprache ausgegeben.<br />
Beantragen Sie so schnell wie möglich Asyl! Bei verspäteter Antragstellung droht eine Geldstrafe wegen "irregulärem Aufenthalt". Nach Ihrer Antragstellung werden Sie in eine Erstaufnahmeeinrichtung überwiesen, in der Sie zunächst wohnen müssen. Alle Asylsuchenden erhalten eine Kostenübernahme für die Übernachtung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Vollverpflegung. Bitte beachten sie, dass es negative Folgen für ihren Asylantrag hat, wenn Sie nicht in der vorgegebenen Frist in der Erstaufnahmeeinrichtung erscheinen. Sie sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. (neu seit November 2015: § 47 AsylG). Wenn Sie aus einem der so genannten „sicheren Herkunftsländern“ kommen (dazu später), müssen Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zur Entscheidung des Bundesamtes über ihren Asylantrag bleiben. <br />
<br />
Wenn Sie unter körperlichen oder psychische Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden (Atteste notwendig), die einer Unterbringung in einer solchen Einrichtung entgegenstehen, können Sie beantragen, dass Sie in einer anderen Unterkunft wohnen möchten, z.B. in einem Wohnheim für traumatisierte oder besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.<br />
<br />
== Wer entscheidet über den Antrag? ==<br />
<br />
Zuständig für die Bearbeitung des Asylantrags ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Kurz nach der Asylantragstellung erhalten Sie einen Termin für die Erstanhörung (Interview), bei der Sie alle ihre persönlichen Fluchtgründe vorbringen müssen. Die Einladung bekommen Sie per Post zugesandt. Je nach Kapazitäten des Bundesamtes kann es allerdings auch länger dauern. Derzeit kann es, je nach Herkunftsland, zu Wartezeiten bis zu zwölf Monaten kommen.<br />
Vor der Anhörung erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen dazu äußern sollen, welche schutzbedürftige Belange geltend machen möchten. (§ 11 Aufenthaltsgesetz) Achtung! Was Sie hier erklären, wird auch Bestandteil der Anhörung zu den Flüchtlingsgründen sein.<br />
<br />
In der Anhörung werden Sie ausführlich zu ihrer Verfolgungs- und Fluchtgeschichte befragt und sollen möglichst genaue Angaben von Zeit, Ort und Fluchtwegen vortragen. Ihre Schilderungen sollten möglichst detailliert, widerspruchsfrei und glaubwürdig sein. Zum Schluss sollen Sie erzählen, aus welchen Gründen Sie ihr Land verlassen haben. Es reicht nicht, lediglich auf die allgemeine Situation in Ihrem Herkunftsland zu verweisen. Sie sollen Ihre individuellen Fluchtgründe schildern. Es müssen alle Tatsachen vorgetragen werden, die einen Schutz bzw. ein Abschiebungsverbot rechtfertigen können. Sie sollen zudem auch deutlich schildern, was für eine existenzielle Gefahr bei einer möglichen Rückkehr droht, und warum in Ihrem Herkunftsland Ihnen keinen Schutz davor gewährt wird.<br />
<br />
Auch massive dauerhafte Diskriminierungen, die sich wie „Nadelstiche“ Existenz bedrohend auswirken können als Verfolgung qualifiziert werden nach der Rechtsprechung. <br />
<br />
Es wird empfohlen, sich gut auf die Anhörung vorzubereiten, am besten mit der Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Rechtsanwalts. Während der Anhörung steht ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung. Sie haben Recht einen Anwalt oder eine dritte Person ihres Vertrauens (Berater/in, Freund/in, Familienmitglied etc.) zur Anhörung mitzunehmen. Dies sollten Sie jedoch vor dem Termin dem Bundesamt mitteilen. <br />
Informationen über die Anhörung, ihren Ablauf und wichtige Hinweise darauf, was dabei zu beachten ist, das von verschiedenen unabhängigen Organisationen zusammengestellt wurde, finden Sie auf der folgenden Webseite.: http://www.asyl.net/index.php?id=337. Das Informationsblatt ist auf mehreren Sprachen übersetzt.<br />
<br />
Adresse des Bundesamtes<br /> <br />
BAMF Außenstelle M 12 – Berlin<br /><br />
Askanienring 106 <br /><br />
13587 Berlin <br /><br />
Telefon: 030 35582-0<br /><br />
Telefax: 030 35582-199<br /><br />
<br />
== Gibt es dort Dolmetscher und Anhörer für besonders Schutzbedürftige? ==<br />
Es gibt jeweils einen Beauftragten für unbegleitete minderjährige und für traumatisierte Flüchtlinge, für Folteropfer und für Frauen. <br />
Die Anhörungen für unbegleitete Minderjährige werden grundsätzlich von einem solchen Beauftragten durchgeführt. Als Frau haben Sie das Recht auf einen weiblichen Dolmetscher und eine Anhörerin, die sie am besten vorher schriftlich beantragen. Ebenfalls zugelassen sind eigene Dolmetscher. Diese können jedoch lediglich anwesend sein, jedoch nicht den Dolmetscher des BAMF ersetzen.<br />
Das Protokoll der Anhörung ist die Grundlage für die Entscheidung, ob Sie Asyl bekommen. Sie haben Recht auf eine Rückübersetzung des Protokolls. Ihr Dolmetscher kann Ihnen das Protokoll auf Ihre Sprache übersetzen und vorlesen. Sie haben dabei die Möglichkeit einzelne Aspekte der Anhörung zu korrigieren oder zu ergänzen. Wenn Sie trotzdem der Meinung sind, dass das Protokoll nicht den Tatsachen entspricht, nicht ausführlich genug oder nicht richtig übersetzt ist, unterschreiben Sie es nicht! Weitere Ergänzungen können innerhalb bis zu zwei Wochen nachgereicht werden. Hier müssen Sie auch ausführlich erklären, warum auf die entsprechenden Dinge nicht bei der Anhörung eingegangen wurde. Solche Ergänzungen müssen jedoch nicht berücksichtigt werden.<br />
Sollten im Übrigen Probleme bzw. Missverständnisse mit dem Dolmetscher während der Anhörung auftreten, sprechen Sie das sofort an und lassen Sie es in das Protokoll aufnehmen.<br />
Sie haben auch - gerade in problematischen Fällen - die Möglichkeit, sich an den UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) zu wenden. Dieser ist auch berechtigt, ihre Akten einzusehen.<br />
<br />
UNHCR <br /><br />
Geschäftsstelle Berlin<br /><br />
Wallstr. 9-13<br /><br />
10179 Berlin<br /><br />
030 202202-0<br /><br />
<br />
Weitere Informationen über die Anhörung und allgemein über Ihre Rechte und Pflichte während des Asylverfahrens finden Sie auch auf der Webseite: www.asyl.net.<br />
<br />
== Wie ist mein Status während des Asylverfahrens? ==<br />
Als Asylbewerber leben Sie während der Dauer ihres Asylverfahrens unter dem Status der Aufenthaltsgestattung. Für die ersten 3 Monate nach der Erteilung besteht eine so genannte „Residenzpflicht", eine Wohnsitzauflage. Sie müssen in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen, der Sie zugewiesen worden sind. Solange Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, in der Regel 3 bis 6 Monate, dürfen Sie sich auch nicht vom Bundesland zum Bundesland bewegen (§ 59a Asylgesetz). In einigen Fällen könnte diese Frist jedoch verlängert werden.<br />
Mit der Aufenthaltgestattung ist der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen, zu Integrationsangeboten und zu medizinischer und psychosozialer Versorgung eingeschränkt. <br />
<br />
== Was geschieht nach der Entscheidung über die Anerkennung? ==<br />
Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid per Post zugestellt. Deswegen müssen sie mögliche Änderungen ihrer Anschrift dem Bundesamt unverzüglich mitteilen.<br />
<br />
=== Asylanerkennung (Art.16 a GG) ===<br />
Dieses Status wird politisch Verfolgten zuerkannt. Wird ihrem Wunsch auf Asyl entsprochen, besteht eine auf längstens drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs.1 und 2 AufenthG) sowie eine Gleichstellung in wesentlichen Rechten zu Deutschen Staatsbürgern, d.h. Sie haben unbeschränkte Arbeitsrechte, soziale Rechte, Aufenthalts- und Reiserechte.<br />
Diese Anerkennung kann jedoch bei Veränderung der Situation im Herkunftsstaat und bei Entfallen der Voraussetzungen der Anerkennung auch widerrufen werden. In diesem Fall wird von dem Bundesamt noch mal geprüft, ob es sich an den Umständen etwas geändert hat, die den gewährten Schutz gerechtfertigt haben. <br />
<br />
==== Obligatorische Widerruf ====<br />
3 Jahre nachdem Sie Asyl bekommen haben, muss das Bundesamt noch mal prüfen, ob in Ihrem Herkunftsland keine Gefahr für Ihre Situation mehr besteht. Wird das Widerrufverfahren mangelnd der Voraussetzungen nicht eingeleitet, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten (Niederlassungserlaubnis §26 Abs.3).<br />
<br />
==== Widerruf im Ermessen ====<br />
Nach der 3 Jahres-Frist, kann das Bundesamt seinem Ermessen nach das Widerrufsverfahren einleiten. Für die Entscheidung wird hier berücksichtigt, ob eine erfolgreiche Integration stattgefunden hat und prüft zum Beispiel, ob Sie eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit angefangen haben.<br />
<br />
==== Anlassbezogener Widerruf ====<br />
Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtige/r nicht mehr vorliegen, d.h. die Umstände in dem Herkunftsland haben sich wesentlich, grundlegend und dauerhaft verändert, dass für Sie keine Gefahr mehr besteht. Bei der Entscheidung werden jedoch Ihre persönliche, wirtschaftliche und sonstige Bindungen zu Deutschland berücksichtigt (Bildung, Beruf, Familie, Lebenspartnerschaft usw.)<br />
Sie haben ein Recht darauf, sich vor der Entscheidung über den Widerruf zu äußern. Eine Beratungsstelle oder ein Anwalt kann Sie dabei Unterstützen. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes kann man vor Verwaltungsgericht klagen. <br />
<br />
=== Flüchtlingseigenschaftszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ===<br />
Nach der GFK wird der Status als „Flüchtling“ zuerkannt, wenn eine Verfolgung wegen „Rasse“ (aus rassistischen Gründen, Anm. der Verfasser) Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe besteht. Als Verfolgung wird hier eine staatliche sowie auch eine nicht staatliche Verfolgung gemeint, d.h. der Herkunftsstaat kann Ihnen kein Schutz gewähren oder will dies bewusst nicht tun Geschlechtbezogene Verfolgung fällt auch unter diese Regel.<br />
Wird Ihnen dieser Status zuerkannt, erhalten Sie in Wesentlichem die gleichen Rechte, die für Asylberechtigte nach Art. 16a GG vorgesehen sind. <br />
<br />
==== Familiennachzug ====<br />
In den ersten 3 Monaten nach der nach der Unanfechtbarkeit der Anerkennung (Bescheid) sollten Sie den Antrag auf Familiennachzug stellen für Ehepartner und minderjährige Kinder. <br />
Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen nach der GFK, die kein Asyl beantragt haben und sich noch nicht in Deutschland befinden, haben Anspruch auf Familiennachzug ohne ein eigenes Asylverfahren einleiten zu müssen. Dies gilt leider nicht für subsidiär Schutzberechtigte, die ab März 2016 Asyl beantragt haben für die nächsten zwei Jahre. („Asylpaket II“). <br />
Die Regel des Familiennachzugs (§§ 29,32-36 AufenthG) bezieht sich auf die sog. „Kernfamilie“, dies sind:<br />
* Ehegatten und eingetragene Lebenspartner;<br />
* Minderjährige Kinder<br />
* ledige Kinder bis zu Vollendung des 16 bzw. 18 Lebensjahres, je nach dem, welchen Schutzstatus anerkannt worden ist.<br />
<br />
In einigen Fällen, z.B. für Personen mit internationaler humanitärem Status, muss der nachziehende Familienangehörige Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen. Die Erlaubnis zum Familiennachzug müssen die Angehörigen dann vor der Einreise im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat einholen.<br />
<br />
=== Subsidiärer Schutz ===<br />
Subsidiären Schutz erhalten geflüchtete Menschen, die zwar nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erfüllen, aber Flüchtlinge auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. der EU Qualifikationsrichtlinie sind. Ihnen wird subsidiärer Schutz gewährt, wenn Sie in ihrem Herkunftsland Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Todesstrafe zu befürchten haben oder Ihr Leben, Ihre Sicherheit oder Freiheit durch willkürliche Gewalt z.B. aufgrund eines bewaffneten Konflikts, bedroht sind. (so genannte „zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse“, eine Prüfung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), §25 Abs.2 Aufenthaltsgesetz, § 4 Asylverfahrensgesetz).<br />
<br />
=== (Nationale) Abschiebungsverbote ===<br />
Wenn Ihnen keine Asylberechtigung bzw. keinen andern Schutzstatus (GFK, subsidiären Schutz) anerkannt wird kann das Bundesamt die Abschiebung verbieten (§ 60 AufenthG). Dies ist dann der Fall wenn in Ihrem Herkunftsstaat Ihnen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht. Darunter fallen auch Erkrankungen, für die in dem Herkunftsland keine oder eine nicht ausreichende Behandlung gewährt und das zu einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes führen kann. Es wird jedoch auch geprüft, ob Sie in einen anderen Staat ausreisen können (z.B. bei binationalen Paaren). <br />
Mit der Feststellung eines Abschiebungsverbotes erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Ihre Rechtsstellung bezüglich Integrationsangeboten, Sozialleistungen und Familiennachzug sind allerdings in diesem Fall eingeschränkt. <br />
Bei Feststellung eines Abschiebungsverbots ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird, wenn die Situation in Ihren Herkunftsland sich verbessert hat. In dem Fall empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Anwalts oder einer Beratungsstelle zu suchen. <br />
<br />
== Ablehnung des Antrags: Klagefristen ==<br />
Im Falle einer Ablehnung erhalten sie eine Grenzübertrittsbescheinigung und werden aufgefordert, auszureisen. Oftmals sind die Entscheidungen des Bundesamtes schwer nachzuvollziehen. Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, gegen die Ablehnung juristisch vorzugehen. <br />
Der Asylantrag kann als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden, wenn das BAMF Ihre Angaben und Dokumente für widersprüchlich oder falsch hält, Sie den Asylantrag erst lange nach der Einreise stellen oder eine allgemeine Kriegs- oder Notsituation der einzige Grund für Ihren Antrag zu sein scheint. Bei einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ besteht die Gefahr der Abschiebung. Sie haben nur eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung des BAMF vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Zusätzlich müssen sie innerhalb derselben Frist einen begründeten Eilantrag auf aufschiebende Wirkung stellen, damit sie für die Dauer des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben können. Sie haben jedoch noch 4 Wochen (nach Zustellung der ablehnenden Entscheidung) um die Begründung Ihrer Klage nachzureichen.<br />
Wird Ihr Antrag als „einfach unbegründet“ abgelehnt, haben sie zwei Wochen Zeit, um zu klagen.<br />
Bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht ist es unbedingt ratsam, die Hilfe eines Anwalts, der sich im Asylrecht gut auskennt, in Anspruch zu nehmen oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Asylverfahren in der Regel beendet. <br />
Nach der Ablehnung können Sie einen Asylfolgeantrag stellen. Dieser hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird), sich die politische Lage im Herkunftsland geändert hat (Ausbruch eines Bürgerkriegs beispielsweise) oder Beweise für ihre Verfolgung auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die neue Rechtlage entstanden ist bzw. Sie davon erfahren haben.<br />
Wenn es nach der Ablehnung des Asylantrags zu einer Ausweisung, Abschiebung und Zurückschiebung kommt, können damit auch Einreise- und Aufenthaltsverbote von bis zu 5 Jahren verbunden werden.<br />
<br />
== Was ist die Dublin III Regelung? ==<br />
<br />
Das Dublin Verfahren bedeutet eine Zuständigkeitsprüfung. Nach dem (noch geltenden) gleichnamigen EU-Verordnung ist für die Bearbeitung des Asylantrages der Mitgliedstaat zuständig, der die Ihre Einreise erlaubt bzw. nicht verboten hat. Die Verordnung bezieht sich auf alle EU Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz, Island. Durch dieses Verfahren wird mithilfe einer EU- Datenbank (EURODAC) ermittelt, in welchen Staat Sie <br />
zuerst eingereist sind. Ihr Asylantrag wird hier nicht inhaltlich geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob eine Überstellung in einen anderen EU-Staat möglich ist. Die Überstellung darf jedoch nicht erfolgen wenn:<br />
<br />
* der zuständige Staat nicht ermittelt werden kann;<br />
* in dem zuständigen Staat Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU–Grundrechtecharta mit sich bringen. In diesem Fall kann jedoch auch ein anderer Staat für die Bearbeitung des Antrags zuständig bestimmt werden; derzeit sind streitig, ob in folgenden Staaten systemische Mängel bestehen: Für Griechenland haben dies in der Rechtssprechung die Gerichte bestätigt, dahin wird aus Deutschland nicht zurück überstellt, ebenso Italien („Tarakhel“ Urteil) aber nur für Familien mit minderjährigen Kindern), Ungarn und Bulgarien sind streitig, derzeit werden aber dorthin wenig bis keine Flüchtlinge rück überstellt bzw. lehnen die Länder (Ungarn) eine Überstellung ab(Einzelfallentscheidung)<br />
<br />
* es wird auf die Überstellung verzichtet. In diesem Fall geht die Zuständigkeit auf Deutschland über (Selbsteintrittrecht);<br />
* es wird kein Verfahren eingeleitet (3 Monate)<br />
<br />
Zum Schutz der Familie sind auch weitere Ausnahmen in der Verordnung vorgesehen, nach denen in der Zuständigkeitsprüfung die Aufrechterhaltung der Familie Vorrang gegeben wird. (z.B. Weitere Familienangehörige haben schon in Deutschland Asyl- oder subsidiären Schutz erhalten).<br />
Die Entscheidung aus dem Dublin - Verfahren wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. <br />
Gegen den Bescheid einer Überstellung haben Sie eine Woche zeit, um eine Klage einzureichen. Die Klage hat hier keine aufschiebende Wirkung. Um eine sofortige Überstellung zu vermeiden, sollen Sie auch einen Eilantrag stellen. <br />
<br />
Sollte Deutschland die Zuständigkeit für die Prüfung Ihres Asylantrags besitzen oder übernehmen, wird Ihnen eine Aufenthaltgestattung erteilt und es beginnt das eigentliche inhaltliche Asylverfahren.<br />
Das Dublin Verfahren, ist ein sehr kompliziertes Verfahren. Es empfiehlt sich, die Unterstützung von Dublin - Experten (Anwälten bzw. Beratungsstellen) zu holen.<br />
<br />
== Was ist ein „sicherer Drittstaat“? ==<br />
=== „Sichere“ Drittstaaten ===<br />
Diese sind alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Norwegen und die Schweiz. Die Eigenschaft „sicherer Staat“ ist für solche Länder gesetzlich festgelegt und kann nicht widerlegt werden. Wenn sie aus diesen Staaten kommen, werden Sie keinen Schutz bekommen. Sind Sie über einen dieser Staaten nach Deutschland gereist, dann wird höchstwahrscheinlich ein Dublin - Verfahren eingeleitet. <br />
<br />
=== „Sichere“ Herkunftsländer ===<br />
Mit den letzen Änderungen im Asylrecht von November 2015 und Februar 2016 wurde einige Länder zusätzlich als „sichere Herkunftsländer“ gesetzlich eingestuft. <br />
Diese sind: <br />
* Kosovo, Serbien, Bosnien, Albanien, Mazedonien und Montenegro (seit Nov. 2015) <br />
* Marokko, Algerien und Tunesien (geplant ab Juni 2016, noch nicht Gesetz!) <br />
* Zuvor schon: Senegal, Ghana <br />
* Alle Staaten der Europäischen Union <br />
Für Asylsuchende aus solchen Ländern wird gesetzlich „vermutet“, dass Ihre Herkunftsländer „sicher“ sind, d.h. die Voraussetzungen einer Asylberechtigung nicht vorliegen. Im Asylverfahren muss dann der Asylsuchende in besonderer Maße darlegen, dass ihm im Herkunftsland individuelle Verfolgung droht.<br />
<br />
Klagen gegen Bescheide des Bundesamts können Sie beim Verwaltungsgericht einreichen.<br />
Adresse Verwaltungsgericht Berlin: <br /><br />
Verwaltungsgericht Berlin <br /><br />
Kirchstraße 7 <br /><br />
10557 Berlin <br /><br />
Tel.: +49 (0)30 9014 - 0 <br /><br />
Fax: +49 (0)30 9014 – 8790 <br /><br />
<br />
Es gibt die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dafür müssen Sie einen gesonderten Antrag beim Verwaltungsgericht stellen. Voraussetzungen dafür sind:<br />
* Ihre Rechtsangelegenheit hat Aussicht auf Erfolg;<br />
* Sie sind mittellos. Dies kann man mit einer aktuellen Bescheinigung des Bezugs sozialer Leistungen beweisen.<br />
<br />
= Duldung, Aufenthalt aus humanitären Gründen =<br />
Wenn die Entscheidungen über die Ablehnung des Asylantrags unanfechtbar sind. Sollten Sie sich, mithilfe einer Beratungsstelle überlegen, welche Möglichkeiten gibt in ihrem Fall, eine Abschiebung zu verhindern. <br />
== Was ist eine Duldung? ==<br />
Wenn Sie ausreisepflichtig sind, aber es Gründe gibt, die eine Abschiebung vorübergehend unmöglich machen, erhalten sie eine Duldung. Diese kann ausgestellt werden, wenn sie physisch oder psychisch krank sind (z.B. Kriegstraumatisierung) oder keinen Pass besitzen oder sonstige humanitäre oder persönliche Gründe einen Aufenthalt in Deutschland erfordern. (§ 25 AufenthG) (sog. „inlandsspezifische Abschiebehindernisse“, Prüfung durch die Ausländerbehörde). Die Duldung ist jedoch lediglich ein vorübergehendes Aufenthaltspapier. Ihr rechtlicher Status im Vergleich zu Asylberechtigten ist eingeschränkt. Nach Ablauf der Frist wird geprüft ob die Voraussetzung der Duldung noch bestehen. Mit einer Duldung dürfen Sie nicht (aus)reisen.<br />
<br />
=== Anspruchsduldung ===<br />
Rechtliche oder tatsächliche Hindernisse stehen der Abschiebung entgegen zum Beispiel Unmöglichkeit der Abschiebung wegen fehlender Transportmöglichkeiten (zum Beispiel Reiseunfähigkeit wegen Krankheit) oder es fehlt der Nationalpass. Ein Abschiebungshindernis kann sich auch aus familiären Situationen ergeben.<br />
<br />
=== Zeugenduldung ===<br />
Wird erteilt, wenn Sie Angaben beim Staatsanwalt oder vorm Strafgericht machen sollten, um ein Gerichtsverfahren zu unterstützen.<br />
<br />
=== Ermessenduldung ===<br />
Die Ausländerbehörde kann aus humanitären, persönlichen Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen erteilen. Bespielfälle wären die Vollendung einer Ausbildung, die Behandlung einer Krankheit, welche in Ihrem Herkunftsstaat ungenügend oder gar nicht behandelt wird bzw. Ihnen der Weg zur medizinischen Versorgung erschwert wird. <br />
Wichtig: seit März 2016 werden hohe Anforderungen an ärztliche Atteste gestellt, fragen Sie Beratungsstellen / Anwälte zuvor um Rat! <br />
Hierbei besteht kein Anspruch auf Duldung. Daher müssen Sie mit dem Antrag und der Begründung auch jeweilige Dokumente bzw. Unterlagen, die ihr Anliegen glaubhaft machen.<br />
<br />
=== Ausbildungsduldung ===<br />
Voraussetzungen für die Erteilung dieser Duldung sind:<br />
* Sie vor Vollendung des 21 Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen haben;<br />
* Nicht aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen;<br />
Diese Duldung kann bis zu einem Jahr erteilt und ggf. auch für ein Jahr verlängert werden.<br />
<br />
=== Duldung bei formalem Abschiebungsstopp ===<br />
Länderministerien können eine Duldung erteilen, wenn aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zu Wahrung politischer Interesse Deutschlands die Abschiebung von Flüchtlingen oder von Flüchtlingsgruppen aus bestimmten Ländern - bei denen gerade ein Bürgerkrieg oder eine humanitäre Krisensituation besteht - ausgesetzt werden soll. Die Aussetzung kann längstens 6 Monate dauern.(z.B. ein Winterabschiebestop)<br />
<br />
=== Duldung für Eltern gut integrierter Kinder ===<br />
Eltern und minderjährige Geschwister von Minderjährigen, welche die Voraussetzung für eine Duldung erfüllen, bekommen eine Duldung bis zur Volljährigkeit der berechtigten Kinder. In Familien, in denen einige Mitglieder noch im Asylverfahren sind, kann auch eine Duldung erteilt werden, für diejenigen, dessen Asylverfahren beendet ist.<br />
Die Adresse der Ausländerbehörde Berlin für die Beantragung eines Aufenthaltstitels, einer Duldung sowie für Visafragen etc. lautet: <br />
Anschrift: <br /><br />
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten <br /><br />
Ausländerbehörde (Abteilung IV) <br /><br />
Friedrich-Krause-Ufer 24 <br /><br />
13353 Berlin <br /><br />
<br />
Verkehrsverbindungen: <br /><br />
U 9 (Amrumer Str.) <br /><br />
S 41, S 42 (Westhafen) <br /><br />
Bus 147, M27 <br /><br />
Tel: 90269 - 0 <br /><br />
<br />
E-Mail: Ausländerbehörde Berlin <br /><br />
Öffnungszeiten: <br /><br />
Montag 07:00 Uhr - 14:00 Uhr <br /><br />
Dienstag 07:00 Uhr - 14:00 Uhr <br /><br />
Mittwoch geschlossen <br /><br />
Donnerstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr <br /><br />
Freitag geschlossen <br /><br />
<br />
Terminvergabe auch online bzw. per email möglich! http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienststelle/auslterminvereinb_de.html<br />
<br />
= Härtefallkommission =<br />
<br />
Die Berliner Härtefallkommission (HFK) ist keine Behörde, sondern ein beratendes Gremium, das einmal im Monat bezüglich humanitärer und persönlicher „Härtefälle“ des Aufenthaltsrechts tagt. Die Kommission besteht aus 7 Mitgliedern (siehe unten). <br />
<br />
Der Antrag kann einem diesen Mitgliedern eingereicht werden. Der Antrag wird danach der Geschäftsstelle weitergeleitet. Mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder müssen dem Ersuchen zustimmen. Die HFK entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Geschäftsstelle stellt nach der erfolgreichen Abstimmung das Härtefallersuchen an den Innensenator. Dieser trifft dann endgültig eine Entscheidung. Es kann von 6 Wochen bis zu 2-3- Monaten dauern. Der Innensenator ist nicht an das Votum der Mitglieder gebunden und muss seine Entscheidung nicht begründen.<br />
<br />
Wichtig!: Nach der neuen Regelung ab November 2015 ist ein Antrag bei der Härtefallkommission unmöglich, wenn ein Rückführungstermin bereits besteht, d.h. es ist schon entschieden, wann Sie das Land verlassen müssen. In diesem Fall wird Ihr Antrag abgelehnt. Aus diesem Grund sollten Sie sofort nach der Ablehnung Ihrer Klage gegen negative Asylentscheidung bzw. nachdem Sie die Grenzübertrittsbescheinigung erhalten haben, den Härtefallantrag stellen.<br />
<br />
Solange die Kommission berät, darf nicht abgeschoben werden. Wenn die Entscheidung der Kommission und des Innensenators positiv ist, bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a AufenthG aus Härtefallgründen, die jedoch auch mit Auflagen versehen werden kann (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Schulerfolg etc.).<br />
<br />
== Wofür ist diese Kommission zuständig? ==<br />
Sind sie gesetzlich ausreisepflichtig (das heißt, ihr Asylverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen in allen Instanzen und / oder sie halten sich deswegen schon seit einen längere Zeit nur geduldet in Berlin auf) und sie sind der Meinung, es liegen bei Ihnen dringende humanitäre oder persönliche Gründe für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vor, so setzen sie sich bitte umgehend mit einem der Mitglieder Ihrer Wahl in Verbindung: <br />
<br />
Dringende humanitäre oder persönliche Gründe sind individuelle konkrete Umstände des Einzelfalls. Private Interessen an der Erteilung eines Aufenthalts kommt in diesem Fall ein höheres Gewicht zu als dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es müssen besondere Umstände vorgetragen werden, aus denen deutlich wird, dass eine Abschiebung besonders schwere Folgen für die Person hat. <br />
Nach einem positiven Ausgang des Verfahrens, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde, die in der Regel auf 3 Jahre befristet ist.<br />
<br />
Weitere Infos:<br />
http://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/auslaenderrecht/haertefallkommission/artikel.25538.php#wer<br />
<br />
== Mitglieder der Härtefallkommission in Berlin ==<br />
<br />
Fr. Frauke Steuber / Stellv. Hr. Dr. Nguyen van Huong Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen - Integrationsbeauftragte des Senats von Berlin - Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin; Tel.: 9017 2368 (Fr. Steuber), 9017 2379 (Dr. Huong); Fax: 9017 2320; E-Mail: Frauke.Steuber@intmig.berlin.de; Huong.Nguyenvan@intmig.berlin.de; Beratung: Mo., Di., Do. 09-13 Uhr und Do. 15-18 Uhr oder nach Terminvereinbarung; U1 Kurfürstenstr.; Bus: M48, M85 oder M29<br />
<br />
Fr. Malin Schmidt-Hijazi / Stellv. Fr. Daniela Klaue- Kolodziejcok <br />
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Oranienstr. 106, 10969 Berlin; Tel. 9028 2139 (Fr. Schmidt- Hijazi) 9028 2141 (Fr. Klaue-Kolodziejcok), Fax 9028 2066; E-Mail: Malin.Schmidt-Hijazi@senaif.berlin.de; Daniela.Klaue-Kolodziejcok@senaif.berlin.de; Härtefallberatung: nur nach vorheriger tel. Terminvereinbarung; Bus M 29<br />
<br />
P. Frido Pflüger SJ / Stellv. Hr. Bernhard Simon (Fr. Hoser Grancho)Tel.: 32 60 25 90, Fax: 32 60 25 92; E-Mail: info@jesuiten-fluechtlingsdienst.de; Härtefallberatung: Mi 10-12 und 15-17 Uhr im Forum der Jesuiten, Witzlebenstr. 30a, 14057 Berlin, U2 Sophie-Charlotte-Platz, S-Bahn Messe Nord/ICC<br />
<br />
Pfr.i.R. Klaus Schimpf / Stellv. Pfr.i.R. Dieter Paul<br />
Tel. 24344-317, -419, Fax: -2579 E-Mail: uk-schimpf@web.de; Pauls14797Raedel@aol.com; Härtefallberatung: Mi 10.00 -14.00 Uhr im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstr. 69/70, Raum 3227, 10249 Berlin, nur nach Voranmeldung; • Tram M4 Haltestelle: Am Friedrichshain<br />
<br />
Pfr.i.R. Klaus Schimpf / Stellv. Pfr.i.R. Bernd Szymanski Tel. 24344-317, -535, Fax: -2579; E-Mail: uk-schimpf@web.de; Bernd.Szym@gmx.de; Härtefallberatung: Mi 10.00 -14.00 Uhr im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstr. 69/70, Raum 3228, 10249 Berlin, nur nach Voranmeldung; Tram M4 Halte- stelle: Am Friedrichshain<br />
<br />
Fr. Anita Leese-Hehmke / Stellv. N.N Tel.: 42 089 034, Fax: 42 089 299 (Fr. Leese-Hehmke); E-Mail: anitaleese@gmx.de ; Beratung: Di 14-16 Uhr in der AWO Fachstelle für Integration & Migration, Willmanndamm 12, 10827 Berlin, U-Bahn Kleistpark, S-Bahn Yorckstraße und nach telefonischer Vereinbarung<br />
<br />
Fr. Monika Kadur / Stellv. Fr. Monika Hermann Tel.:01578-5957027 (Fr. Kadur); 01578-5957191 (Fr. Her- mann); E-Mail: haertefallberatung-fluechtlingsrat@gmx.net; Beratung: Mo. 10-12 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung; Forum der Jesuiten, Witzlebenstr. 30a, 14057 Berlin; Tel. 32 00 01 49, Fax: 32 00 01 18; U2 Sophie-Charlotte-Platz, S-Bahn Messe Nord/ICC<br />
<br />
Fr. Thúy Nonnemann / Stellv. Fr. Leyla Boran Tel.:69536788 und 0163 6804387; Fax: 61658756; E-Mail: ThuyNonnemann@gmx.de; Härtefallberatung bei Migrationsrat e.V., Oranienstr. 34, 10999 Berlin: Mo. u. Do. 10.00-14.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung; U1 u. U8 Kottbusser Tor<br />
<br />
= Petitionsantrag =<br />
<br />
Eine weitere Möglichkeit, auch nach negativem Härtefallbescheid, wenn Sie ausreisepflichtig sind aber es humanitäre oder persönliche Gründe für einen Aufenthalt in Deutschland gibt ist eine Petition beim Abgeordnetenhaus Berlin (Petitonsausschuss: http://www.parlament-berlin.de/de/Petitionen) oder auch beim Bundestag, Petitionsausschuss zu stellen. <br />
<br />
Suchen Sie zuvor eine Beratungsstelle oder einen Anwalt auf. Solange eine Petition läuft ist die Absprache - in Berlin - dass nicht abgeschoben wird!<br />
<br />
[[Kategorie: Asyl- und Aufenthaltsrecht]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Erste_Schritte_f%C3%BCt_Gefl%C3%BCchteten_in_Berlin&diff=1578Erste Schritte füt Geflüchteten in Berlin2016-08-30T18:02:23Z<p>Dirk: Dirk verschob die Seite Erste Schritte füt Geflüchteten in Berlin nach Grundlagen des Asylverfahrens</p>
<hr />
<div>#WEITERLEITUNG [[Grundlagen des Asylverfahrens]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Grundlagen_des_Asylverfahrens&diff=1576Grundlagen des Asylverfahrens2016-08-30T18:01:14Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Diese kleine Übersicht wurde vom [http://www.oase-berlin.org/ OASE Berlin Team] erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein, oder Ergänzungen notwendig, bitten wir um kurze Nachricht per mail: beratung@oase-berlin.org. Es wird der Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet.<br />
<br />
= Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz =<br />
<br />
== Was bedeutet Asyl? ==<br />
Asyl beantragen können Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsstaat politisch verfolgt sind. In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen, die Ihnen Schutz vor Verfolgung bieten können:<br />
<br />
1. Das Asylrecht für politisch Verfolgte (nach Artikel 16 a Grundgesetz) und die Flüchtlingsstatuszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK (nach § 3 Abs.1 Asylgesetz (AsylG)). Voraussetzungen für den Asylanspruch nach diesem Gesetz sind:<br />
<br />
* Verfolgung durch den Staat oder staatsähnliche Akteure <br />
* Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Religionszugehörigkeit, Herkunft/ ethnischer Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe <br />
* Staatliche Maßnahme, die so schwerwiegend ist, dass sie die Verletzung eines Menschenrechtes darstellt <br />
<br />
2. Der Abschiebungsschutz (nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) <br />
Sie dürfen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit oder Ihre Freiheit bedroht sind aufgrund von:<br />
<br />
* Herkunft / ethnischen Zugehörigkeit / Hautfarbe <br />
* Religionszugehörigkeit <br />
* Staatsangehörigkeit <br />
* politischer Überzeugung <br />
* Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe<br />
<br />
Der erste Schritt nach einer Flucht in die BRD ist die Meldung als Asylsuchender. Bei der ersten Registrierung werden Sie dazu befragt, wie und wann Ihre Einreise erfolgte und erhalten eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).<br />
<br />
Neu: Ab Februar 2016 müssen Sie auch bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einen Ankunftsnachweis (Flüchtlingsausweis) beantragen. Hierbei werden Ihr Name, Alter, Geburtsort registriert. Der Ausweis muss ein aktuelles Foto enthalten. Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Dazu werden Sie zu Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation gefragt, (teilweise freiwillige Angaben).<br />
Das Asylgesuch löst noch keine Aufenthaltsgestattung aus. Dafür ist ein schriftlicher Antrag nötig.<br />
<br />
== Wo stelle ich den Antrag? ==<br />
Um einen Asylantrag zu stellen, wenden Sie sich an die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA). Außerhalb dieser Sprechzeiten nimmt jedoch auch jede Polizeistelle den Asylantrag auf. Die Antragstellung muss unverzüglich bzw. spätestens eine Woche nach der Meldung als Asylsuchende/r und der Meldung bei einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.<br />
<br />
ZAA in Berlin:<br />
<br />
Hauptadresse: Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin (U 9 Turmstr.)<br /><br />
Sprechzeiten : Montag bis Donnertag von 09.00 bis 12.30 sowie 13.00-15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr <br /><br />
weitere Adresse: Bundesallee 171, 10715 Berlin Tel: 030 90229-0<br /> <br />
Hier gibt es nur zentral gesteuerte Sammeltermine; ohne Termin wird niemand registriert! Wenn die Registrierung in dieser Erstaufnahmestelle stattgefunden hat, wird der Asylantrag (i.d.R. noch am gleichen Tag) dort gestellt.<br />
<br />
Ab Juni 2016: Temporäre Nutzung des ICC (mit Shuttle Bus von Turmstrasse)<br /><br />
Infos : http://berlin-hilft.com/2016/04/lageso-umzug-der-zla-ins-icc/<br /><br />
Ab August: Umzug des LaGeSo - Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Zentrale in der Darwinstrasse <br /><br />
<br />
In der ZAA werden Ihre Personalien aufgenommen und Sie werden von Sozialarbeitern über den Ablauf des Asylverfahrens informiert. Über ihre persönlichen Fluchtgründe brauchen Sie in der ZAA noch keine Erklärung abzugeben. <br />
<br />
Über ein Computer - Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt und sie werden aufgefordert, spätestens am Folgetag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorzusprechen. Bei dem Verteilungsverfahren haben Sie keine Entscheidungsfreiheit über ihren genauen Aufenthaltsort, sondern werden nach einem Zufallsverfahren verteilt. Allerdings werden Kernfamilien und meist auch gleichzeitig eingereiste Personen demselben Ort zugewiesen. Eine Ausnahme bilden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie können an dem Ort bleiben, an dem Sie Asyl beantragt haben.<br />
Über das Software-Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt. Bei Verteilung in ein anderes Bundesland wird Ihnen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung von der ZAA eine Fahrkarte und bei Bedarf ein Lunchpaket ausgehändigt, um zu dem für Sie ermittelten zuständigen Ort zu reisen. <br />
Alle Erklärungen sowie Hinweise zum Erreichen anderer Behörden werden in einer Ihnen verständlichen Sprache ausgegeben.<br />
Beantragen Sie so schnell wie möglich Asyl! Bei verspäteter Antragstellung droht eine Geldstrafe wegen "irregulärem Aufenthalt". Nach Ihrer Antragstellung werden Sie in eine Erstaufnahmeeinrichtung überwiesen, in der Sie zunächst wohnen müssen. Alle Asylsuchenden erhalten eine Kostenübernahme für die Übernachtung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Vollverpflegung. Bitte beachten sie, dass es negative Folgen für ihren Asylantrag hat, wenn Sie nicht in der vorgegebenen Frist in der Erstaufnahmeeinrichtung erscheinen. Sie sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. (neu seit November 2015: § 47 AsylG). Wenn Sie aus einem der so genannten „sicheren Herkunftsländern“ kommen (dazu später), müssen Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zur Entscheidung des Bundesamtes über ihren Asylantrag bleiben. <br />
<br />
Wenn Sie unter körperlichen oder psychische Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden (Atteste notwendig), die einer Unterbringung in einer solchen Einrichtung entgegenstehen, können Sie beantragen, dass Sie in einer anderen Unterkunft wohnen möchten, z.B. in einem Wohnheim für traumatisierte oder besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.<br />
<br />
== Wer entscheidet über den Antrag? ==<br />
<br />
Zuständig für die Bearbeitung des Asylantrags ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Kurz nach der Asylantragstellung erhalten Sie einen Termin für die Erstanhörung (Interview), bei der Sie alle ihre persönlichen Fluchtgründe vorbringen müssen. Die Einladung bekommen Sie per Post zugesandt. Je nach Kapazitäten des Bundesamtes kann es allerdings auch länger dauern. Derzeit kann es, je nach Herkunftsland, zu Wartezeiten bis zu zwölf Monaten kommen.<br />
Vor der Anhörung erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen dazu äußern sollen, welche schutzbedürftige Belange geltend machen möchten. (§ 11 Aufenthaltsgesetz) Achtung! Was Sie hier erklären, wird auch Bestandteil der Anhörung zu den Flüchtlingsgründen sein.<br />
<br />
In der Anhörung werden Sie ausführlich zu ihrer Verfolgungs- und Fluchtgeschichte befragt und sollen möglichst genaue Angaben von Zeit, Ort und Fluchtwegen vortragen. Ihre Schilderungen sollten möglichst detailliert, widerspruchsfrei und glaubwürdig sein. Zum Schluss sollen Sie erzählen, aus welchen Gründen Sie ihr Land verlassen haben. Es reicht nicht, lediglich auf die allgemeine Situation in Ihrem Herkunftsland zu verweisen. Sie sollen Ihre individuellen Fluchtgründe schildern. Es müssen alle Tatsachen vorgetragen werden, die einen Schutz bzw. ein Abschiebungsverbot rechtfertigen können. Sie sollen zudem auch deutlich schildern, was für eine existenzielle Gefahr bei einer möglichen Rückkehr droht, und warum in Ihrem Herkunftsland Ihnen keinen Schutz davor gewährt wird.<br />
<br />
Auch massive dauerhafte Diskriminierungen, die sich wie „Nadelstiche“ Existenz bedrohend auswirken können als Verfolgung qualifiziert werden nach der Rechtsprechung. <br />
<br />
Es wird empfohlen, sich gut auf die Anhörung vorzubereiten, am besten mit der Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Rechtsanwalts. Während der Anhörung steht ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung. Sie haben Recht einen Anwalt oder eine dritte Person ihres Vertrauens (Berater/in, Freund/in, Familienmitglied etc.) zur Anhörung mitzunehmen. Dies sollten Sie jedoch vor dem Termin dem Bundesamt mitteilen. <br />
Informationen über die Anhörung, ihren Ablauf und wichtige Hinweise darauf, was dabei zu beachten ist, das von verschiedenen unabhängigen Organisationen zusammengestellt wurde, finden Sie auf der folgenden Webseite.: http://www.asyl.net/index.php?id=337. Das Informationsblatt ist auf mehreren Sprachen übersetzt.<br />
<br />
Adresse des Bundesamtes<br /> <br />
BAMF Außenstelle M 12 – Berlin<br /><br />
Askanienring 106 <br /><br />
13587 Berlin <br /><br />
Telefon: 030 35582-0<br /><br />
Telefax: 030 35582-199<br /><br />
<br />
== Gibt es dort Dolmetscher und Anhörer für besonders Schutzbedürftige? ==<br />
Es gibt jeweils einen Beauftragten für unbegleitete minderjährige und für traumatisierte Flüchtlinge, für Folteropfer und für Frauen. <br />
Die Anhörungen für unbegleitete Minderjährige werden grundsätzlich von einem solchen Beauftragten durchgeführt. Als Frau haben Sie das Recht auf einen weiblichen Dolmetscher und eine Anhörerin, die sie am besten vorher schriftlich beantragen. Ebenfalls zugelassen sind eigene Dolmetscher. Diese können jedoch lediglich anwesend sein, jedoch nicht den Dolmetscher des BAMF ersetzen.<br />
Das Protokoll der Anhörung ist die Grundlage für die Entscheidung, ob Sie Asyl bekommen. Sie haben Recht auf eine Rückübersetzung des Protokolls. Ihr Dolmetscher kann Ihnen das Protokoll auf Ihre Sprache übersetzen und vorlesen. Sie haben dabei die Möglichkeit einzelne Aspekte der Anhörung zu korrigieren oder zu ergänzen. Wenn Sie trotzdem der Meinung sind, dass das Protokoll nicht den Tatsachen entspricht, nicht ausführlich genug oder nicht richtig übersetzt ist, unterschreiben Sie es nicht! Weitere Ergänzungen können innerhalb bis zu zwei Wochen nachgereicht werden. Hier müssen Sie auch ausführlich erklären, warum auf die entsprechenden Dinge nicht bei der Anhörung eingegangen wurde. Solche Ergänzungen müssen jedoch nicht berücksichtigt werden.<br />
Sollten im Übrigen Probleme bzw. Missverständnisse mit dem Dolmetscher während der Anhörung auftreten, sprechen Sie das sofort an und lassen Sie es in das Protokoll aufnehmen.<br />
Sie haben auch - gerade in problematischen Fällen - die Möglichkeit, sich an den UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) zu wenden. Dieser ist auch berechtigt, ihre Akten einzusehen.<br />
<br />
UNHCR <br /><br />
Geschäftsstelle Berlin<br /><br />
Wallstr. 9-13<br /><br />
10179 Berlin<br /><br />
030 202202-0<br /><br />
<br />
Weitere Informationen über die Anhörung und allgemein über Ihre Rechte und Pflichte während des Asylverfahrens finden Sie auch auf der Webseite: www.asyl.net.<br />
<br />
== Wie ist mein Status während des Asylverfahrens? ==<br />
Als Asylbewerber leben Sie während der Dauer ihres Asylverfahrens unter dem Status der Aufenthaltsgestattung. Für die ersten 3 Monate nach der Erteilung besteht eine so genannte „Residenzpflicht", eine Wohnsitzauflage. Sie müssen in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen, der Sie zugewiesen worden sind. Solange Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, in der Regel 3 bis 6 Monate, dürfen Sie sich auch nicht vom Bundesland zum Bundesland bewegen (§ 59a Asylgesetz). In einigen Fällen könnte diese Frist jedoch verlängert werden.<br />
Mit der Aufenthaltgestattung ist der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen, zu Integrationsangeboten und zu medizinischer und psychosozialer Versorgung eingeschränkt. <br />
<br />
== Was geschieht nach der Entscheidung über die Anerkennung? ==<br />
Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid per Post zugestellt. Deswegen müssen sie mögliche Änderungen ihrer Anschrift dem Bundesamt unverzüglich mitteilen.<br />
<br />
=== Asylanerkennung (Art.16 a GG) ===<br />
Dieses Status wird politisch Verfolgten zuerkannt. Wird ihrem Wunsch auf Asyl entsprochen, besteht eine auf längstens drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs.1 und 2 AufenthG) sowie eine Gleichstellung in wesentlichen Rechten zu Deutschen Staatsbürgern, d.h. Sie haben unbeschränkte Arbeitsrechte, soziale Rechte, Aufenthalts- und Reiserechte.<br />
Diese Anerkennung kann jedoch bei Veränderung der Situation im Herkunftsstaat und bei Entfallen der Voraussetzungen der Anerkennung auch widerrufen werden. In diesem Fall wird von dem Bundesamt noch mal geprüft, ob es sich an den Umständen etwas geändert hat, die den gewährten Schutz gerechtfertigt haben. <br />
<br />
==== Obligatorische Widerruf ====<br />
3 Jahre nachdem Sie Asyl bekommen haben, muss das Bundesamt noch mal prüfen, ob in Ihrem Herkunftsland keine Gefahr für Ihre Situation mehr besteht. Wird das Widerrufverfahren mangelnd der Voraussetzungen nicht eingeleitet, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten (Niederlassungserlaubnis §26 Abs.3).<br />
<br />
==== Widerruf im Ermessen ====<br />
Nach der 3 Jahres-Frist, kann das Bundesamt seinem Ermessen nach das Widerrufsverfahren einleiten. Für die Entscheidung wird hier berücksichtigt, ob eine erfolgreiche Integration stattgefunden hat und prüft zum Beispiel, ob Sie eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit angefangen haben.<br />
<br />
==== Anlassbezogener Widerruf ====<br />
Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtige/r nicht mehr vorliegen, d.h. die Umstände in dem Herkunftsland haben sich wesentlich, grundlegend und dauerhaft verändert, dass für Sie keine Gefahr mehr besteht. Bei der Entscheidung werden jedoch Ihre persönliche, wirtschaftliche und sonstige Bindungen zu Deutschland berücksichtigt (Bildung, Beruf, Familie, Lebenspartnerschaft usw.)<br />
Sie haben ein Recht darauf, sich vor der Entscheidung über den Widerruf zu äußern. Eine Beratungsstelle oder ein Anwalt kann Sie dabei Unterstützen. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes kann man vor Verwaltungsgericht klagen. <br />
<br />
=== Flüchtlingseigenschaftszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ===<br />
Nach der GFK wird der Status als „Flüchtling“ zuerkannt, wenn eine Verfolgung wegen „Rasse“ (aus rassistischen Gründen, Anm. der Verfasser) Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe besteht. Als Verfolgung wird hier eine staatliche sowie auch eine nicht staatliche Verfolgung gemeint, d.h. der Herkunftsstaat kann Ihnen kein Schutz gewähren oder will dies bewusst nicht tun Geschlechtbezogene Verfolgung fällt auch unter diese Regel.<br />
Wird Ihnen dieser Status zuerkannt, erhalten Sie in Wesentlichem die gleichen Rechte, die für Asylberechtigte nach Art. 16a GG vorgesehen sind. <br />
<br />
==== Familiennachzug ====<br />
In den ersten 3 Monaten nach der nach der Unanfechtbarkeit der Anerkennung (Bescheid) sollten Sie den Antrag auf Familiennachzug stellen für Ehepartner und minderjährige Kinder. <br />
Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen nach der GFK, die kein Asyl beantragt haben und sich noch nicht in Deutschland befinden, haben Anspruch auf Familiennachzug ohne ein eigenes Asylverfahren einleiten zu müssen. Dies gilt leider nicht für subsidiär Schutzberechtigte, die ab März 2016 Asyl beantragt haben für die nächsten zwei Jahre. („Asylpaket II“). <br />
Die Regel des Familiennachzugs (§§ 29,32-36 AufenthG) bezieht sich auf die sog. „Kernfamilie“, dies sind:<br />
* Ehegatten und eingetragene Lebenspartner;<br />
* Minderjährige Kinder<br />
* ledige Kinder bis zu Vollendung des 16 bzw. 18 Lebensjahres, je nach dem, welchen Schutzstatus anerkannt worden ist.<br />
<br />
In einigen Fällen, z.B. für Personen mit internationaler humanitärem Status, muss der nachziehende Familienangehörige Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen. Die Erlaubnis zum Familiennachzug müssen die Angehörigen dann vor der Einreise im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat einholen.<br />
<br />
=== Subsidiärer Schutz ===<br />
Subsidiären Schutz erhalten geflüchtete Menschen, die zwar nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erfüllen, aber Flüchtlinge auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. der EU Qualifikationsrichtlinie sind. Ihnen wird subsidiärer Schutz gewährt, wenn Sie in ihrem Herkunftsland Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Todesstrafe zu befürchten haben oder Ihr Leben, Ihre Sicherheit oder Freiheit durch willkürliche Gewalt z.B. aufgrund eines bewaffneten Konflikts, bedroht sind. (so genannte „zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse“, eine Prüfung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), §25 Abs.2 Aufenthaltsgesetz, § 4 Asylverfahrensgesetz).<br />
<br />
=== (Nationale) Abschiebungsverbote ===<br />
Wenn Ihnen keine Asylberechtigung bzw. keinen andern Schutzstatus (GFK, subsidiären Schutz) anerkannt wird kann das Bundesamt die Abschiebung verbieten (§ 60 AufenthG). Dies ist dann der Fall wenn in Ihrem Herkunftsstaat Ihnen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht. Darunter fallen auch Erkrankungen, für die in dem Herkunftsland keine oder eine nicht ausreichende Behandlung gewährt und das zu einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes führen kann. Es wird jedoch auch geprüft, ob Sie in einen anderen Staat ausreisen können (z.B. bei binationalen Paaren). <br />
Mit der Feststellung eines Abschiebungsverbotes erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Ihre Rechtsstellung bezüglich Integrationsangeboten, Sozialleistungen und Familiennachzug sind allerdings in diesem Fall eingeschränkt. <br />
Bei Feststellung eines Abschiebungsverbots ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird, wenn die Situation in Ihren Herkunftsland sich verbessert hat. In dem Fall empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Anwalts oder einer Beratungsstelle zu suchen. <br />
<br />
== Ablehnung des Antrags: Klagefristen ==<br />
Im Falle einer Ablehnung erhalten sie eine Grenzübertrittsbescheinigung und werden aufgefordert, auszureisen. Oftmals sind die Entscheidungen des Bundesamtes schwer nachzuvollziehen. Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, gegen die Ablehnung juristisch vorzugehen. <br />
Der Asylantrag kann als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden, wenn das BAMF Ihre Angaben und Dokumente für widersprüchlich oder falsch hält, Sie den Asylantrag erst lange nach der Einreise stellen oder eine allgemeine Kriegs- oder Notsituation der einzige Grund für Ihren Antrag zu sein scheint. Bei einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ besteht die Gefahr der Abschiebung. Sie haben nur eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung des BAMF vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Zusätzlich müssen sie innerhalb derselben Frist einen begründeten Eilantrag auf aufschiebende Wirkung stellen, damit sie für die Dauer des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben können. Sie haben jedoch noch 4 Wochen (nach Zustellung der ablehnenden Entscheidung) um die Begründung Ihrer Klage nachzureichen.<br />
Wird Ihr Antrag als „einfach unbegründet“ abgelehnt, haben sie zwei Wochen Zeit, um zu klagen.<br />
Bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht ist es unbedingt ratsam, die Hilfe eines Anwalts, der sich im Asylrecht gut auskennt, in Anspruch zu nehmen oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Asylverfahren in der Regel beendet. <br />
Nach der Ablehnung können Sie einen Asylfolgeantrag stellen. Dieser hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird), sich die politische Lage im Herkunftsland geändert hat (Ausbruch eines Bürgerkriegs beispielsweise) oder Beweise für ihre Verfolgung auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die neue Rechtlage entstanden ist bzw. Sie davon erfahren haben.<br />
Wenn es nach der Ablehnung des Asylantrags zu einer Ausweisung, Abschiebung und Zurückschiebung kommt, können damit auch Einreise- und Aufenthaltsverbote von bis zu 5 Jahren verbunden werden.<br />
<br />
== Was ist die Dublin III Regelung? ==<br />
<br />
Das Dublin Verfahren bedeutet eine Zuständigkeitsprüfung. Nach dem (noch geltenden) gleichnamigen EU-Verordnung ist für die Bearbeitung des Asylantrages der Mitgliedstaat zuständig, der die Ihre Einreise erlaubt bzw. nicht verboten hat. Die Verordnung bezieht sich auf alle EU Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz, Island. Durch dieses Verfahren wird mithilfe einer EU- Datenbank (EURODAC) ermittelt, in welchen Staat Sie <br />
zuerst eingereist sind. Ihr Asylantrag wird hier nicht inhaltlich geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob eine Überstellung in einen anderen EU-Staat möglich ist. Die Überstellung darf jedoch nicht erfolgen wenn:<br />
<br />
* der zuständige Staat nicht ermittelt werden kann;<br />
* in dem zuständigen Staat Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU–Grundrechtecharta mit sich bringen. In diesem Fall kann jedoch auch ein anderer Staat für die Bearbeitung des Antrags zuständig bestimmt werden; derzeit sind streitig, ob in folgenden Staaten systemische Mängel bestehen: Für Griechenland haben dies in der Rechtssprechung die Gerichte bestätigt, dahin wird aus Deutschland nicht zurück überstellt, ebenso Italien („Tarakhel“ Urteil) aber nur für Familien mit minderjährigen Kindern), Ungarn und Bulgarien sind streitig, derzeit werden aber dorthin wenig bis keine Flüchtlinge rück überstellt bzw. lehnen die Länder (Ungarn) eine Überstellung ab(Einzelfallentscheidung)<br />
<br />
* es wird auf die Überstellung verzichtet. In diesem Fall geht die Zuständigkeit auf Deutschland über (Selbsteintrittrecht);<br />
* es wird kein Verfahren eingeleitet (3 Monate)<br />
<br />
Zum Schutz der Familie sind auch weitere Ausnahmen in der Verordnung vorgesehen, nach denen in der Zuständigkeitsprüfung die Aufrechterhaltung der Familie Vorrang gegeben wird. (z.B. Weitere Familienangehörige haben schon in Deutschland Asyl- oder subsidiären Schutz erhalten).<br />
Die Entscheidung aus dem Dublin - Verfahren wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. <br />
Gegen den Bescheid einer Überstellung haben Sie eine Woche zeit, um eine Klage einzureichen. Die Klage hat hier keine aufschiebende Wirkung. Um eine sofortige Überstellung zu vermeiden, sollen Sie auch einen Eilantrag stellen. <br />
<br />
Sollte Deutschland die Zuständigkeit für die Prüfung Ihres Asylantrags besitzen oder übernehmen, wird Ihnen eine Aufenthaltgestattung erteilt und es beginnt das eigentliche inhaltliche Asylverfahren.<br />
Das Dublin Verfahren, ist ein sehr kompliziertes Verfahren. Es empfiehlt sich, die Unterstützung von Dublin - Experten (Anwälten bzw. Beratungsstellen) zu holen.<br />
<br />
== Was ist ein „sicherer Drittstaat“? ==<br />
=== „Sichere“ Drittstaaten ===<br />
Diese sind alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Norwegen und die Schweiz. Die Eigenschaft „sicherer Staat“ ist für solche Länder gesetzlich festgelegt und kann nicht widerlegt werden. Wenn sie aus diesen Staaten kommen, werden Sie keinen Schutz bekommen. Sind Sie über einen dieser Staaten nach Deutschland gereist, dann wird höchstwahrscheinlich ein Dublin - Verfahren eingeleitet. <br />
<br />
=== „Sichere“ Herkunftsländer ===<br />
Mit den letzen Änderungen im Asylrecht von November 2015 und Februar 2016 wurde einige Länder zusätzlich als „sichere Herkunftsländer“ gesetzlich eingestuft. <br />
Diese sind: <br />
* Kosovo, Serbien, Bosnien, Albanien, Mazedonien und Montenegro (seit Nov. 2015) <br />
* Marokko, Algerien und Tunesien (geplant ab Juni 2016, noch nicht Gesetz!) <br />
* Zuvor schon: Senegal, Ghana <br />
* Alle Staaten der Europäischen Union <br />
Für Asylsuchende aus solchen Ländern wird gesetzlich „vermutet“, dass Ihre Herkunftsländer „sicher“ sind, d.h. die Voraussetzungen einer Asylberechtigung nicht vorliegen. Im Asylverfahren muss dann der Asylsuchende in besonderer Maße darlegen, dass ihm im Herkunftsland individuelle Verfolgung droht.<br />
<br />
Klagen gegen Bescheide des Bundesamts können Sie beim Verwaltungsgericht einreichen.<br />
Adresse Verwaltungsgericht Berlin: <br /><br />
Verwaltungsgericht Berlin <br /><br />
Kirchstraße 7 <br /><br />
10557 Berlin <br /><br />
Tel.: +49 (0)30 9014 - 0 <br /><br />
Fax: +49 (0)30 9014 – 8790 <br /><br />
<br />
Es gibt die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dafür müssen Sie einen gesonderten Antrag beim Verwaltungsgericht stellen. Voraussetzungen dafür sind:<br />
* Ihre Rechtsangelegenheit hat Aussicht auf Erfolg;<br />
* Sie sind mittellos. Dies kann man mit einer aktuellen Bescheinigung des Bezugs sozialer Leistungen beweisen.<br />
<br />
= Duldung, Aufenthalt aus humanitären Gründen =<br />
Wenn die Entscheidungen über die Ablehnung des Asylantrags unanfechtbar sind. Sollten Sie sich, mithilfe einer Beratungsstelle überlegen, welche Möglichkeiten gibt in ihrem Fall, eine Abschiebung zu verhindern. <br />
== Was ist eine Duldung? ==<br />
Wenn Sie ausreisepflichtig sind, aber es Gründe gibt, die eine Abschiebung vorübergehend unmöglich machen, erhalten sie eine Duldung. Diese kann ausgestellt werden, wenn sie physisch oder psychisch krank sind (z.B. Kriegstraumatisierung) oder keinen Pass besitzen oder sonstige humanitäre oder persönliche Gründe einen Aufenthalt in Deutschland erfordern. (§ 25 AufenthG) (sog. „inlandsspezifische Abschiebehindernisse“, Prüfung durch die Ausländerbehörde). Die Duldung ist jedoch lediglich ein vorübergehendes Aufenthaltspapier. Ihr rechtlicher Status im Vergleich zu Asylberechtigten ist eingeschränkt. Nach Ablauf der Frist wird geprüft ob die Voraussetzung der Duldung noch bestehen. Mit einer Duldung dürfen Sie nicht (aus)reisen.<br />
<br />
=== Anspruchsduldung ===<br />
Rechtliche oder tatsächliche Hindernisse stehen der Abschiebung entgegen zum Beispiel Unmöglichkeit der Abschiebung wegen fehlender Transportmöglichkeiten (zum Beispiel Reiseunfähigkeit wegen Krankheit) oder es fehlt der Nationalpass. Ein Abschiebungshindernis kann sich auch aus familiären Situationen ergeben.<br />
<br />
=== Zeugenduldung ===<br />
Wird erteilt, wenn Sie Angaben beim Staatsanwalt oder vorm Strafgericht machen sollten, um ein Gerichtsverfahren zu unterstützen.<br />
<br />
=== Ermessenduldung ===<br />
Die Ausländerbehörde kann aus humanitären, persönlichen Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen erteilen. Bespielfälle wären die Vollendung einer Ausbildung, die Behandlung einer Krankheit, welche in Ihrem Herkunftsstaat ungenügend oder gar nicht behandelt wird bzw. Ihnen der Weg zur medizinischen Versorgung erschwert wird. <br />
Wichtig: seit März 2016 werden hohe Anforderungen an ärztliche Atteste gestellt, fragen Sie Beratungsstellen / Anwälte zuvor um Rat! <br />
Hierbei besteht kein Anspruch auf Duldung. Daher müssen Sie mit dem Antrag und der Begründung auch jeweilige Dokumente bzw. Unterlagen, die ihr Anliegen glaubhaft machen.<br />
<br />
=== Ausbildungsduldung ===<br />
Voraussetzungen für die Erteilung dieser Duldung sind:<br />
* Sie vor Vollendung des 21 Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen haben;<br />
* Nicht aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen;<br />
Diese Duldung kann bis zu einem Jahr erteilt und ggf. auch für ein Jahr verlängert werden.<br />
<br />
=== Duldung bei formalem Abschiebungsstopp ===<br />
Länderministerien können eine Duldung erteilen, wenn aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zu Wahrung politischer Interesse Deutschlands die Abschiebung von Flüchtlingen oder von Flüchtlingsgruppen aus bestimmten Ländern - bei denen gerade ein Bürgerkrieg oder eine humanitäre Krisensituation besteht - ausgesetzt werden soll. Die Aussetzung kann längstens 6 Monate dauern.(z.B. ein Winterabschiebestop)<br />
<br />
=== Duldung für Eltern gut integrierter Kinder ===<br />
Eltern und minderjährige Geschwister von Minderjährigen, welche die Voraussetzung für eine Duldung erfüllen, bekommen eine Duldung bis zur Volljährigkeit der berechtigten Kinder. In Familien, in denen einige Mitglieder noch im Asylverfahren sind, kann auch eine Duldung erteilt werden, für diejenigen, dessen Asylverfahren beendet ist.<br />
Die Adresse der Ausländerbehörde Berlin für die Beantragung eines Aufenthaltstitels, einer Duldung sowie für Visafragen etc. lautet: <br />
Anschrift: <br /><br />
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten <br /><br />
Ausländerbehörde (Abteilung IV) <br /><br />
Friedrich-Krause-Ufer 24 <br /><br />
13353 Berlin <br /><br />
<br />
Verkehrsverbindungen: <br /><br />
U 9 (Amrumer Str.) <br /><br />
S 41, S 42 (Westhafen) <br /><br />
Bus 147, M27 <br /><br />
Tel: 90269 - 0 <br /><br />
<br />
E-Mail: Ausländerbehörde Berlin <br /><br />
Öffnungszeiten: <br /><br />
Montag 07:00 Uhr - 14:00 Uhr <br /><br />
Dienstag 07:00 Uhr - 14:00 Uhr <br /><br />
Mittwoch geschlossen <br /><br />
Donnerstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr <br /><br />
Freitag geschlossen <br /><br />
<br />
Terminvergabe auch online bzw. per email möglich! http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienststelle/auslterminvereinb_de.html<br />
<br />
= Härtefallkommission =<br />
<br />
Die Berliner Härtefallkommission (HFK) ist keine Behörde, sondern ein beratendes Gremium, das einmal im Monat bezüglich humanitärer und persönlicher „Härtefälle“ des Aufenthaltsrechts tagt. Die Kommission besteht aus 7 Mitgliedern (siehe unten). <br />
<br />
Der Antrag kann einem diesen Mitgliedern eingereicht werden. Der Antrag wird danach der Geschäftsstelle weitergeleitet. Mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder müssen dem Ersuchen zustimmen. Die HFK entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Geschäftsstelle stellt nach der erfolgreichen Abstimmung das Härtefallersuchen an den Innensenator. Dieser trifft dann endgültig eine Entscheidung. Es kann von 6 Wochen bis zu 2-3- Monaten dauern. Der Innensenator ist nicht an das Votum der Mitglieder gebunden und muss seine Entscheidung nicht begründen.<br />
<br />
Wichtig!: Nach der neuen Regelung ab November 2015 ist ein Antrag bei der Härtefallkommission unmöglich, wenn ein Rückführungstermin bereits besteht, d.h. es ist schon entschieden, wann Sie das Land verlassen müssen. In diesem Fall wird Ihr Antrag abgelehnt. Aus diesem Grund sollten Sie sofort nach der Ablehnung Ihrer Klage gegen negative Asylentscheidung bzw. nachdem Sie die Grenzübertrittsbescheinigung erhalten haben, den Härtefallantrag stellen.<br />
<br />
Solange die Kommission berät, darf nicht abgeschoben werden. Wenn die Entscheidung der Kommission und des Innensenators positiv ist, bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a AufenthG aus Härtefallgründen, die jedoch auch mit Auflagen versehen werden kann (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Schulerfolg etc.).<br />
<br />
== Wofür ist diese Kommission zuständig? ==<br />
Sind sie gesetzlich ausreisepflichtig (das heißt, ihr Asylverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen in allen Instanzen und / oder sie halten sich deswegen schon seit einen längere Zeit nur geduldet in Berlin auf) und sie sind der Meinung, es liegen bei Ihnen dringende humanitäre oder persönliche Gründe für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vor, so setzen sie sich bitte umgehend mit einem der Mitglieder Ihrer Wahl in Verbindung: <br />
<br />
Dringende humanitäre oder persönliche Gründe sind individuelle konkrete Umstände des Einzelfalls. Private Interessen an der Erteilung eines Aufenthalts kommt in diesem Fall ein höheres Gewicht zu als dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es müssen besondere Umstände vorgetragen werden, aus denen deutlich wird, dass eine Abschiebung besonders schwere Folgen für die Person hat. <br />
Nach einem positiven Ausgang des Verfahrens, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde, die in der Regel auf 3 Jahre befristet ist.<br />
<br />
Weitere Infos:<br />
http://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/auslaenderrecht/haertefallkommission/artikel.25538.php#wer<br />
<br />
== Mitglieder der Härtefallkommission in Berlin ==<br />
<br />
Fr. Frauke Steuber / Stellv. Hr. Dr. Nguyen van Huong Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen - Integrationsbeauftragte des Senats von Berlin - Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin; Tel.: 9017 2368 (Fr. Steuber), 9017 2379 (Dr. Huong); Fax: 9017 2320; E-Mail: Frauke.Steuber@intmig.berlin.de; Huong.Nguyenvan@intmig.berlin.de; Beratung: Mo., Di., Do. 09-13 Uhr und Do. 15-18 Uhr oder nach Terminvereinbarung; U1 Kurfürstenstr.; Bus: M48, M85 oder M29<br />
<br />
Fr. Malin Schmidt-Hijazi / Stellv. Fr. Daniela Klaue- Kolodziejcok <br />
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Oranienstr. 106, 10969 Berlin; Tel. 9028 2139 (Fr. Schmidt- Hijazi) 9028 2141 (Fr. Klaue-Kolodziejcok), Fax 9028 2066; E-Mail: Malin.Schmidt-Hijazi@senaif.berlin.de; Daniela.Klaue-Kolodziejcok@senaif.berlin.de; Härtefallberatung: nur nach vorheriger tel. Terminvereinbarung; Bus M 29<br />
<br />
P. Frido Pflüger SJ / Stellv. Hr. Bernhard Simon (Fr. Hoser Grancho)Tel.: 32 60 25 90, Fax: 32 60 25 92; E-Mail: info@jesuiten-fluechtlingsdienst.de; Härtefallberatung: Mi 10-12 und 15-17 Uhr im Forum der Jesuiten, Witzlebenstr. 30a, 14057 Berlin, U2 Sophie-Charlotte-Platz, S-Bahn Messe Nord/ICC<br />
<br />
Pfr.i.R. Klaus Schimpf / Stellv. Pfr.i.R. Dieter Paul<br />
Tel. 24344-317, -419, Fax: -2579 E-Mail: uk-schimpf@web.de; Pauls14797Raedel@aol.com; Härtefallberatung: Mi 10.00 -14.00 Uhr im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstr. 69/70, Raum 3227, 10249 Berlin, nur nach Voranmeldung; • Tram M4 Haltestelle: Am Friedrichshain<br />
<br />
Pfr.i.R. Klaus Schimpf / Stellv. Pfr.i.R. Bernd Szymanski Tel. 24344-317, -535, Fax: -2579; E-Mail: uk-schimpf@web.de; Bernd.Szym@gmx.de; Härtefallberatung: Mi 10.00 -14.00 Uhr im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstr. 69/70, Raum 3228, 10249 Berlin, nur nach Voranmeldung; Tram M4 Halte- stelle: Am Friedrichshain<br />
<br />
Fr. Anita Leese-Hehmke / Stellv. N.N Tel.: 42 089 034, Fax: 42 089 299 (Fr. Leese-Hehmke); E-Mail: anitaleese@gmx.de ; Beratung: Di 14-16 Uhr in der AWO Fachstelle für Integration & Migration, Willmanndamm 12, 10827 Berlin, U-Bahn Kleistpark, S-Bahn Yorckstraße und nach telefonischer Vereinbarung<br />
<br />
Fr. Monika Kadur / Stellv. Fr. Monika Hermann Tel.:01578-5957027 (Fr. Kadur); 01578-5957191 (Fr. Her- mann); E-Mail: haertefallberatung-fluechtlingsrat@gmx.net; Beratung: Mo. 10-12 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung; Forum der Jesuiten, Witzlebenstr. 30a, 14057 Berlin; Tel. 32 00 01 49, Fax: 32 00 01 18; U2 Sophie-Charlotte-Platz, S-Bahn Messe Nord/ICC<br />
<br />
Fr. Thúy Nonnemann / Stellv. Fr. Leyla Boran Tel.:69536788 und 0163 6804387; Fax: 61658756; E-Mail: ThuyNonnemann@gmx.de; Härtefallberatung bei Migrationsrat e.V., Oranienstr. 34, 10999 Berlin: Mo. u. Do. 10.00-14.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung; U1 u. U8 Kottbusser Tor<br />
<br />
= Petitionsantrag =<br />
<br />
Eine weitere Möglichkeit, auch nach negativem Härtefallbescheid, wenn Sie ausreisepflichtig sind aber es humanitäre oder persönliche Gründe für einen Aufenthalt in Deutschland gibt ist eine Petition beim Abgeordnetenhaus Berlin (Petitonsausschuss: http://www.parlament-berlin.de/de/Petitionen) oder auch beim Bundestag, Petitionsausschuss zu stellen. <br />
<br />
Suchen Sie zuvor eine Beratungsstelle oder einen Anwalt auf. Solange eine Petition läuft ist die Absprache - in Berlin - dass nicht abgeschoben wird!<br />
<br />
[[Kategorie: Asyl- und Aufenthaltsrecht]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Grundlagen_des_Asylverfahrens&diff=1575Grundlagen des Asylverfahrens2016-08-30T18:00:28Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Diese kleine Übersicht wurde vom [http://www.oase-berlin.org/ OASE Berlin Team] erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein, oder Ergänzungen notwendig, bitten wir um kurze Nachricht per mail: beratung@oase-berlin.org. Es wird der Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet.<br />
<br />
= Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz =<br />
<br />
== Was bedeutet Asyl? ==<br />
Asyl beantragen können Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsstaat politisch verfolgt sind. In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen, die Ihnen Schutz vor Verfolgung bieten können:<br />
<br />
1. Das Asylrecht für politisch Verfolgte (nach Artikel 16 a Grundgesetz) und die Flüchtlingsstatuszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK (nach § 3 Abs.1 Asylgesetz (AsylG)). Voraussetzungen für den Asylanspruch nach diesem Gesetz sind:<br />
<br />
* Verfolgung durch den Staat oder staatsähnliche Akteure <br />
* Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Religionszugehörigkeit, Herkunft/ ethnischer Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe <br />
* Staatliche Maßnahme, die so schwerwiegend ist, dass sie die Verletzung eines Menschenrechtes darstellt <br />
<br />
2. Der Abschiebungsschutz (nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) <br />
Sie dürfen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit oder Ihre Freiheit bedroht sind aufgrund von:<br />
<br />
* Herkunft / ethnischen Zugehörigkeit / Hautfarbe <br />
* Religionszugehörigkeit <br />
* Staatsangehörigkeit <br />
* politischer Überzeugung <br />
* Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe<br />
<br />
Der erste Schritt nach einer Flucht in die BRD ist die Meldung als Asylsuchender. Bei der ersten Registrierung werden Sie dazu befragt, wie und wann Ihre Einreise erfolgte und erhalten eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).<br />
<br />
Neu: Ab Februar 2016 müssen Sie auch bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einen Ankunftsnachweis (Flüchtlingsausweis) beantragen. Hierbei werden Ihr Name, Alter, Geburtsort registriert. Der Ausweis muss ein aktuelles Foto enthalten. Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Dazu werden Sie zu Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation gefragt, (teilweise freiwillige Angaben).<br />
Das Asylgesuch löst noch keine Aufenthaltsgestattung aus. Dafür ist ein schriftlicher Antrag nötig.<br />
<br />
== Wo stelle ich den Antrag? ==<br />
Um einen Asylantrag zu stellen, wenden Sie sich an die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA). Außerhalb dieser Sprechzeiten nimmt jedoch auch jede Polizeistelle den Asylantrag auf. Die Antragstellung muss unverzüglich bzw. spätestens eine Woche nach der Meldung als Asylsuchende/r und der Meldung bei einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.<br />
<br />
ZAA in Berlin:<br />
<br />
Hauptadresse: Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin (U 9 Turmstr.)<br /><br />
Sprechzeiten : Montag bis Donnertag von 09.00 bis 12.30 sowie 13.00-15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr <br /><br />
weitere Adresse: Bundesallee 171, 10715 Berlin Tel: 030 90229-0<br /> <br />
Hier gibt es nur zentral gesteuerte Sammeltermine; ohne Termin wird niemand registriert! Wenn die Registrierung in dieser Erstaufnahmestelle stattgefunden hat, wird der Asylantrag (i.d.R. noch am gleichen Tag) dort gestellt.<br />
<br />
Ab Juni 2016: Temporäre Nutzung des ICC (mit Shuttle Bus von Turmstrasse)<br /><br />
Infos : http://berlin-hilft.com/2016/04/lageso-umzug-der-zla-ins-icc/<br /><br />
Ab August: Umzug des LaGeSo - Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Zentrale in der Darwinstrasse <br /><br />
<br />
In der ZAA werden Ihre Personalien aufgenommen und Sie werden von Sozialarbeitern über den Ablauf des Asylverfahrens informiert. Über ihre persönlichen Fluchtgründe brauchen Sie in der ZAA noch keine Erklärung abzugeben. <br />
<br />
Über ein Computer - Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt und sie werden aufgefordert, spätestens am Folgetag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorzusprechen. Bei dem Verteilungsverfahren haben Sie keine Entscheidungsfreiheit über ihren genauen Aufenthaltsort, sondern werden nach einem Zufallsverfahren verteilt. Allerdings werden Kernfamilien und meist auch gleichzeitig eingereiste Personen demselben Ort zugewiesen. Eine Ausnahme bilden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie können an dem Ort bleiben, an dem Sie Asyl beantragt haben.<br />
Über das Software-Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt. Bei Verteilung in ein anderes Bundesland wird Ihnen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung von der ZAA eine Fahrkarte und bei Bedarf ein Lunchpaket ausgehändigt, um zu dem für Sie ermittelten zuständigen Ort zu reisen. <br />
Alle Erklärungen sowie Hinweise zum Erreichen anderer Behörden werden in einer Ihnen verständlichen Sprache ausgegeben.<br />
Beantragen Sie so schnell wie möglich Asyl! Bei verspäteter Antragstellung droht eine Geldstrafe wegen "irregulärem Aufenthalt". Nach Ihrer Antragstellung werden Sie in eine Erstaufnahmeeinrichtung überwiesen, in der Sie zunächst wohnen müssen. Alle Asylsuchenden erhalten eine Kostenübernahme für die Übernachtung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Vollverpflegung. Bitte beachten sie, dass es negative Folgen für ihren Asylantrag hat, wenn Sie nicht in der vorgegebenen Frist in der Erstaufnahmeeinrichtung erscheinen. Sie sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. (neu seit November 2015: § 47 AsylG). Wenn Sie aus einem der so genannten „sicheren Herkunftsländern“ kommen (dazu später), müssen Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zur Entscheidung des Bundesamtes über ihren Asylantrag bleiben. <br />
<br />
Wenn Sie unter körperlichen oder psychische Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden (Atteste notwendig), die einer Unterbringung in einer solchen Einrichtung entgegenstehen, können Sie beantragen, dass Sie in einer anderen Unterkunft wohnen möchten, z.B. in einem Wohnheim für traumatisierte oder besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.<br />
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== Wer entscheidet über den Antrag? ==<br />
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Zuständig für die Bearbeitung des Asylantrags ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Kurz nach der Asylantragstellung erhalten Sie einen Termin für die Erstanhörung (Interview), bei der Sie alle ihre persönlichen Fluchtgründe vorbringen müssen. Die Einladung bekommen Sie per Post zugesandt. Je nach Kapazitäten des Bundesamtes kann es allerdings auch länger dauern. Derzeit kann es, je nach Herkunftsland, zu Wartezeiten bis zu zwölf Monaten kommen.<br />
Vor der Anhörung erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen dazu äußern sollen, welche schutzbedürftige Belange geltend machen möchten. (§ 11 Aufenthaltsgesetz) Achtung! Was Sie hier erklären, wird auch Bestandteil der Anhörung zu den Flüchtlingsgründen sein.<br />
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In der Anhörung werden Sie ausführlich zu ihrer Verfolgungs- und Fluchtgeschichte befragt und sollen möglichst genaue Angaben von Zeit, Ort und Fluchtwegen vortragen. Ihre Schilderungen sollten möglichst detailliert, widerspruchsfrei und glaubwürdig sein. Zum Schluss sollen Sie erzählen, aus welchen Gründen Sie ihr Land verlassen haben. Es reicht nicht, lediglich auf die allgemeine Situation in Ihrem Herkunftsland zu verweisen. Sie sollen Ihre individuellen Fluchtgründe schildern. Es müssen alle Tatsachen vorgetragen werden, die einen Schutz bzw. ein Abschiebungsverbot rechtfertigen können. Sie sollen zudem auch deutlich schildern, was für eine existenzielle Gefahr bei einer möglichen Rückkehr droht, und warum in Ihrem Herkunftsland Ihnen keinen Schutz davor gewährt wird.<br />
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Auch massive dauerhafte Diskriminierungen, die sich wie „Nadelstiche“ Existenz bedrohend auswirken können als Verfolgung qualifiziert werden nach der Rechtsprechung. <br />
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Es wird empfohlen, sich gut auf die Anhörung vorzubereiten, am besten mit der Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Rechtsanwalts. Während der Anhörung steht ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung. Sie haben Recht einen Anwalt oder eine dritte Person ihres Vertrauens (Berater/in, Freund/in, Familienmitglied etc.) zur Anhörung mitzunehmen. Dies sollten Sie jedoch vor dem Termin dem Bundesamt mitteilen. <br />
Informationen über die Anhörung, ihren Ablauf und wichtige Hinweise darauf, was dabei zu beachten ist, das von verschiedenen unabhängigen Organisationen zusammengestellt wurde, finden Sie auf der folgenden Webseite.: http://www.asyl.net/index.php?id=337. Das Informationsblatt ist auf mehreren Sprachen übersetzt.<br />
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Adresse des Bundesamtes<br /> <br />
BAMF Außenstelle M 12 – Berlin<br /><br />
Askanienring 106 <br /><br />
13587 Berlin <br /><br />
Telefon: 030 35582-0<br /><br />
Telefax: 030 35582-199<br /><br />
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== Gibt es dort Dolmetscher und Anhörer für besonders Schutzbedürftige? ==<br />
Es gibt jeweils einen Beauftragten für unbegleitete minderjährige und für traumatisierte Flüchtlinge, für Folteropfer und für Frauen. <br />
Die Anhörungen für unbegleitete Minderjährige werden grundsätzlich von einem solchen Beauftragten durchgeführt. Als Frau haben Sie das Recht auf einen weiblichen Dolmetscher und eine Anhörerin, die sie am besten vorher schriftlich beantragen. Ebenfalls zugelassen sind eigene Dolmetscher. Diese können jedoch lediglich anwesend sein, jedoch nicht den Dolmetscher des BAMF ersetzen.<br />
Das Protokoll der Anhörung ist die Grundlage für die Entscheidung, ob Sie Asyl bekommen. Sie haben Recht auf eine Rückübersetzung des Protokolls. Ihr Dolmetscher kann Ihnen das Protokoll auf Ihre Sprache übersetzen und vorlesen. Sie haben dabei die Möglichkeit einzelne Aspekte der Anhörung zu korrigieren oder zu ergänzen. Wenn Sie trotzdem der Meinung sind, dass das Protokoll nicht den Tatsachen entspricht, nicht ausführlich genug oder nicht richtig übersetzt ist, unterschreiben Sie es nicht! Weitere Ergänzungen können innerhalb bis zu zwei Wochen nachgereicht werden. Hier müssen Sie auch ausführlich erklären, warum auf die entsprechenden Dinge nicht bei der Anhörung eingegangen wurde. Solche Ergänzungen müssen jedoch nicht berücksichtigt werden.<br />
Sollten im Übrigen Probleme bzw. Missverständnisse mit dem Dolmetscher während der Anhörung auftreten, sprechen Sie das sofort an und lassen Sie es in das Protokoll aufnehmen.<br />
Sie haben auch - gerade in problematischen Fällen - die Möglichkeit, sich an den UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) zu wenden. Dieser ist auch berechtigt, ihre Akten einzusehen.<br />
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UNHCR <br /><br />
Geschäftsstelle Berlin<br /><br />
Wallstr. 9-13<br /><br />
10179 Berlin<br /><br />
030 202202-0<br /><br />
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Weitere Informationen über die Anhörung und allgemein über Ihre Rechte und Pflichte während des Asylverfahrens finden Sie auch auf der Webseite: www.asyl.net.<br />
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== Wie ist mein Status während des Asylverfahrens? ==<br />
Als Asylbewerber leben Sie während der Dauer ihres Asylverfahrens unter dem Status der Aufenthaltsgestattung. Für die ersten 3 Monate nach der Erteilung besteht eine so genannte „Residenzpflicht", eine Wohnsitzauflage. Sie müssen in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen, der Sie zugewiesen worden sind. Solange Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, in der Regel 3 bis 6 Monate, dürfen Sie sich auch nicht vom Bundesland zum Bundesland bewegen (§ 59a Asylgesetz). In einigen Fällen könnte diese Frist jedoch verlängert werden.<br />
Mit der Aufenthaltgestattung ist der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen, zu Integrationsangeboten und zu medizinischer und psychosozialer Versorgung eingeschränkt. <br />
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== Was geschieht nach der Entscheidung über die Anerkennung? ==<br />
Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid per Post zugestellt. Deswegen müssen sie mögliche Änderungen ihrer Anschrift dem Bundesamt unverzüglich mitteilen.<br />
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=== Asylanerkennung (Art.16 a GG) ===<br />
Dieses Status wird politisch Verfolgten zuerkannt. Wird ihrem Wunsch auf Asyl entsprochen, besteht eine auf längstens drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs.1 und 2 AufenthG) sowie eine Gleichstellung in wesentlichen Rechten zu Deutschen Staatsbürgern, d.h. Sie haben unbeschränkte Arbeitsrechte, soziale Rechte, Aufenthalts- und Reiserechte.<br />
Diese Anerkennung kann jedoch bei Veränderung der Situation im Herkunftsstaat und bei Entfallen der Voraussetzungen der Anerkennung auch widerrufen werden. In diesem Fall wird von dem Bundesamt noch mal geprüft, ob es sich an den Umständen etwas geändert hat, die den gewährten Schutz gerechtfertigt haben. <br />
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==== Obligatorische Widerruf ====<br />
3 Jahre nachdem Sie Asyl bekommen haben, muss das Bundesamt noch mal prüfen, ob in Ihrem Herkunftsland keine Gefahr für Ihre Situation mehr besteht. Wird das Widerrufverfahren mangelnd der Voraussetzungen nicht eingeleitet, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten (Niederlassungserlaubnis §26 Abs.3).<br />
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==== Widerruf im Ermessen ====<br />
Nach der 3 Jahres-Frist, kann das Bundesamt seinem Ermessen nach das Widerrufsverfahren einleiten. Für die Entscheidung wird hier berücksichtigt, ob eine erfolgreiche Integration stattgefunden hat und prüft zum Beispiel, ob Sie eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit angefangen haben.<br />
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==== Anlassbezogener Widerruf ====<br />
Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtige/r nicht mehr vorliegen, d.h. die Umstände in dem Herkunftsland haben sich wesentlich, grundlegend und dauerhaft verändert, dass für Sie keine Gefahr mehr besteht. Bei der Entscheidung werden jedoch Ihre persönliche, wirtschaftliche und sonstige Bindungen zu Deutschland berücksichtigt (Bildung, Beruf, Familie, Lebenspartnerschaft usw.)<br />
Sie haben ein Recht darauf, sich vor der Entscheidung über den Widerruf zu äußern. Eine Beratungsstelle oder ein Anwalt kann Sie dabei Unterstützen. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes kann man vor Verwaltungsgericht klagen. <br />
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=== Flüchtlingseigenschaftszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ===<br />
Nach der GFK wird der Status als „Flüchtling“ zuerkannt, wenn eine Verfolgung wegen „Rasse“ (aus rassistischen Gründen, Anm. der Verfasser) Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe besteht. Als Verfolgung wird hier eine staatliche sowie auch eine nicht staatliche Verfolgung gemeint, d.h. der Herkunftsstaat kann Ihnen kein Schutz gewähren oder will dies bewusst nicht tun Geschlechtbezogene Verfolgung fällt auch unter diese Regel.<br />
Wird Ihnen dieser Status zuerkannt, erhalten Sie in Wesentlichem die gleichen Rechte, die für Asylberechtigte nach Art. 16a GG vorgesehen sind. <br />
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==== Familiennachzug ====<br />
In den ersten 3 Monaten nach der nach der Unanfechtbarkeit der Anerkennung (Bescheid) sollten Sie den Antrag auf Familiennachzug stellen für Ehepartner und minderjährige Kinder. <br />
Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen nach der GFK, die kein Asyl beantragt haben und sich noch nicht in Deutschland befinden, haben Anspruch auf Familiennachzug ohne ein eigenes Asylverfahren einleiten zu müssen. Dies gilt leider nicht für subsidiär Schutzberechtigte, die ab März 2016 Asyl beantragt haben für die nächsten zwei Jahre. („Asylpaket II“). <br />
Die Regel des Familiennachzugs (§§ 29,32-36 AufenthG) bezieht sich auf die sog. „Kernfamilie“, dies sind:<br />
* Ehegatten und eingetragene Lebenspartner;<br />
* Minderjährige Kinder<br />
* ledige Kinder bis zu Vollendung des 16 bzw. 18 Lebensjahres, je nach dem, welchen Schutzstatus anerkannt worden ist.<br />
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In einigen Fällen, z.B. für Personen mit internationaler humanitärem Status, muss der nachziehende Familienangehörige Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen. Die Erlaubnis zum Familiennachzug müssen die Angehörigen dann vor der Einreise im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat einholen.<br />
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=== Subsidiärer Schutz ===<br />
Subsidiären Schutz erhalten geflüchtete Menschen, die zwar nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erfüllen, aber Flüchtlinge auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. der EU Qualifikationsrichtlinie sind. Ihnen wird subsidiärer Schutz gewährt, wenn Sie in ihrem Herkunftsland Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Todesstrafe zu befürchten haben oder Ihr Leben, Ihre Sicherheit oder Freiheit durch willkürliche Gewalt z.B. aufgrund eines bewaffneten Konflikts, bedroht sind. (so genannte „zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse“, eine Prüfung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), §25 Abs.2 Aufenthaltsgesetz, § 4 Asylverfahrensgesetz).<br />
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=== (Nationale) Abschiebungsverbote ===<br />
Wenn Ihnen keine Asylberechtigung bzw. keinen andern Schutzstatus (GFK, subsidiären Schutz) anerkannt wird kann das Bundesamt die Abschiebung verbieten (§ 60 AufenthG). Dies ist dann der Fall wenn in Ihrem Herkunftsstaat Ihnen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht. Darunter fallen auch Erkrankungen, für die in dem Herkunftsland keine oder eine nicht ausreichende Behandlung gewährt und das zu einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes führen kann. Es wird jedoch auch geprüft, ob Sie in einen anderen Staat ausreisen können (z.B. bei binationalen Paaren). <br />
Mit der Feststellung eines Abschiebungsverbotes erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Ihre Rechtsstellung bezüglich Integrationsangeboten, Sozialleistungen und Familiennachzug sind allerdings in diesem Fall eingeschränkt. <br />
Bei Feststellung eines Abschiebungsverbots ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird, wenn die Situation in Ihren Herkunftsland sich verbessert hat. In dem Fall empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Anwalts oder einer Beratungsstelle zu suchen. <br />
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== Ablehnung des Antrags: Klagefristen ==<br />
Im Falle einer Ablehnung erhalten sie eine Grenzübertrittsbescheinigung und werden aufgefordert, auszureisen. Oftmals sind die Entscheidungen des Bundesamtes schwer nachzuvollziehen. Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, gegen die Ablehnung juristisch vorzugehen. <br />
Der Asylantrag kann als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden, wenn das BAMF Ihre Angaben und Dokumente für widersprüchlich oder falsch hält, Sie den Asylantrag erst lange nach der Einreise stellen oder eine allgemeine Kriegs- oder Notsituation der einzige Grund für Ihren Antrag zu sein scheint. Bei einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ besteht die Gefahr der Abschiebung. Sie haben nur eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung des BAMF vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Zusätzlich müssen sie innerhalb derselben Frist einen begründeten Eilantrag auf aufschiebende Wirkung stellen, damit sie für die Dauer des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben können. Sie haben jedoch noch 4 Wochen (nach Zustellung der ablehnenden Entscheidung) um die Begründung Ihrer Klage nachzureichen.<br />
Wird Ihr Antrag als „einfach unbegründet“ abgelehnt, haben sie zwei Wochen Zeit, um zu klagen.<br />
Bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht ist es unbedingt ratsam, die Hilfe eines Anwalts, der sich im Asylrecht gut auskennt, in Anspruch zu nehmen oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Asylverfahren in der Regel beendet. <br />
Nach der Ablehnung können Sie einen Asylfolgeantrag stellen. Dieser hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird), sich die politische Lage im Herkunftsland geändert hat (Ausbruch eines Bürgerkriegs beispielsweise) oder Beweise für ihre Verfolgung auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die neue Rechtlage entstanden ist bzw. Sie davon erfahren haben.<br />
Wenn es nach der Ablehnung des Asylantrags zu einer Ausweisung, Abschiebung und Zurückschiebung kommt, können damit auch Einreise- und Aufenthaltsverbote von bis zu 5 Jahren verbunden werden.<br />
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== Was ist die Dublin III Regelung? ==<br />
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Das Dublin Verfahren bedeutet eine Zuständigkeitsprüfung. Nach dem (noch geltenden) gleichnamigen EU-Verordnung ist für die Bearbeitung des Asylantrages der Mitgliedstaat zuständig, der die Ihre Einreise erlaubt bzw. nicht verboten hat. Die Verordnung bezieht sich auf alle EU Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz, Island. Durch dieses Verfahren wird mithilfe einer EU- Datenbank (EURODAC) ermittelt, in welchen Staat Sie <br />
zuerst eingereist sind. Ihr Asylantrag wird hier nicht inhaltlich geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob eine Überstellung in einen anderen EU-Staat möglich ist. Die Überstellung darf jedoch nicht erfolgen wenn:<br />
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* der zuständige Staat nicht ermittelt werden kann;<br />
* in dem zuständigen Staat Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU–Grundrechtecharta mit sich bringen. In diesem Fall kann jedoch auch ein anderer Staat für die Bearbeitung des Antrags zuständig bestimmt werden; derzeit sind streitig, ob in folgenden Staaten systemische Mängel bestehen: Für Griechenland haben dies in der Rechtssprechung die Gerichte bestätigt, dahin wird aus Deutschland nicht zurück überstellt, ebenso Italien („Tarakhel“ Urteil) aber nur für Familien mit minderjährigen Kindern), Ungarn und Bulgarien sind streitig, derzeit werden aber dorthin wenig bis keine Flüchtlinge rück überstellt bzw. lehnen die Länder (Ungarn) eine Überstellung ab(Einzelfallentscheidung)<br />
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* es wird auf die Überstellung verzichtet. In diesem Fall geht die Zuständigkeit auf Deutschland über (Selbsteintrittrecht);<br />
* es wird kein Verfahren eingeleitet (3 Monate)<br />
<br />
Zum Schutz der Familie sind auch weitere Ausnahmen in der Verordnung vorgesehen, nach denen in der Zuständigkeitsprüfung die Aufrechterhaltung der Familie Vorrang gegeben wird. (z.B. Weitere Familienangehörige haben schon in Deutschland Asyl- oder subsidiären Schutz erhalten).<br />
Die Entscheidung aus dem Dublin - Verfahren wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. <br />
Gegen den Bescheid einer Überstellung haben Sie eine Woche zeit, um eine Klage einzureichen. Die Klage hat hier keine aufschiebende Wirkung. Um eine sofortige Überstellung zu vermeiden, sollen Sie auch einen Eilantrag stellen. <br />
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Sollte Deutschland die Zuständigkeit für die Prüfung Ihres Asylantrags besitzen oder übernehmen, wird Ihnen eine Aufenthaltgestattung erteilt und es beginnt das eigentliche inhaltliche Asylverfahren.<br />
Das Dublin Verfahren, ist ein sehr kompliziertes Verfahren. Es empfiehlt sich, die Unterstützung von Dublin - Experten (Anwälten bzw. Beratungsstellen) zu holen.<br />
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== Was ist ein „sicherer Drittstaat“? ==<br />
=== „Sichere“ Drittstaaten ===<br />
Diese sind alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Norwegen und die Schweiz. Die Eigenschaft „sicherer Staat“ ist für solche Länder gesetzlich festgelegt und kann nicht widerlegt werden. Wenn sie aus diesen Staaten kommen, werden Sie keinen Schutz bekommen. Sind Sie über einen dieser Staaten nach Deutschland gereist, dann wird höchstwahrscheinlich ein Dublin - Verfahren eingeleitet. <br />
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=== „Sichere“ Herkunftsländer ===<br />
Mit den letzen Änderungen im Asylrecht von November 2015 und Februar 2016 wurde einige Länder zusätzlich als „sichere Herkunftsländer“ gesetzlich eingestuft. <br />
Diese sind: <br />
* Kosovo, Serbien, Bosnien, Albanien, Mazedonien und Montenegro (seit Nov. 2015) <br />
* Marokko, Algerien und Tunesien (geplant ab Juni 2016, noch nicht Gesetz!) <br />
* Zuvor schon: Senegal, Ghana <br />
* Alle Staaten der Europäischen Union <br />
Für Asylsuchende aus solchen Ländern wird gesetzlich „vermutet“, dass Ihre Herkunftsländer „sicher“ sind, d.h. die Voraussetzungen einer Asylberechtigung nicht vorliegen. Im Asylverfahren muss dann der Asylsuchende in besonderer Maße darlegen, dass ihm im Herkunftsland individuelle Verfolgung droht.<br />
<br />
Klagen gegen Bescheide des Bundesamts können Sie beim Verwaltungsgericht einreichen.<br />
Adresse Verwaltungsgericht Berlin: <br /><br />
Verwaltungsgericht Berlin <br /><br />
Kirchstraße 7 <br /><br />
10557 Berlin <br /><br />
Tel.: +49 (0)30 9014 - 0 <br /><br />
Fax: +49 (0)30 9014 – 8790 <br /><br />
<br />
Es gibt die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dafür müssen Sie einen gesonderten Antrag beim Verwaltungsgericht stellen. Voraussetzungen dafür sind:<br />
* Ihre Rechtsangelegenheit hat Aussicht auf Erfolg;<br />
* Sie sind mittellos. Dies kann man mit einer aktuellen Bescheinigung des Bezugs sozialer Leistungen beweisen.<br />
<br />
= Duldung, Aufenthalt aus humanitären Gründen =<br />
Wenn die Entscheidungen über die Ablehnung des Asylantrags unanfechtbar sind. Sollten Sie sich, mithilfe einer Beratungsstelle überlegen, welche Möglichkeiten gibt in ihrem Fall, eine Abschiebung zu verhindern. <br />
== Was ist eine Duldung? ==<br />
Wenn Sie ausreisepflichtig sind, aber es Gründe gibt, die eine Abschiebung vorübergehend unmöglich machen, erhalten sie eine Duldung. Diese kann ausgestellt werden, wenn sie physisch oder psychisch krank sind (z.B. Kriegstraumatisierung) oder keinen Pass besitzen oder sonstige humanitäre oder persönliche Gründe einen Aufenthalt in Deutschland erfordern. (§ 25 AufenthG) (sog. „inlandsspezifische Abschiebehindernisse“, Prüfung durch die Ausländerbehörde). Die Duldung ist jedoch lediglich ein vorübergehendes Aufenthaltspapier. Ihr rechtlicher Status im Vergleich zu Asylberechtigten ist eingeschränkt. Nach Ablauf der Frist wird geprüft ob die Voraussetzung der Duldung noch bestehen. Mit einer Duldung dürfen Sie nicht (aus)reisen.<br />
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=== Anspruchsduldung ===<br />
Rechtliche oder tatsächliche Hindernisse stehen der Abschiebung entgegen zum Beispiel Unmöglichkeit der Abschiebung wegen fehlender Transportmöglichkeiten (zum Beispiel Reiseunfähigkeit wegen Krankheit) oder es fehlt der Nationalpass. Ein Abschiebungshindernis kann sich auch aus familiären Situationen ergeben.<br />
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=== Zeugenduldung ===<br />
Wird erteilt, wenn Sie Angaben beim Staatsanwalt oder vorm Strafgericht machen sollten, um ein Gerichtsverfahren zu unterstützen.<br />
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=== Ermessenduldung ===<br />
Die Ausländerbehörde kann aus humanitären, persönlichen Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen erteilen. Bespielfälle wären die Vollendung einer Ausbildung, die Behandlung einer Krankheit, welche in Ihrem Herkunftsstaat ungenügend oder gar nicht behandelt wird bzw. Ihnen der Weg zur medizinischen Versorgung erschwert wird. <br />
Wichtig: seit März 2016 werden hohe Anforderungen an ärztliche Atteste gestellt, fragen Sie Beratungsstellen / Anwälte zuvor um Rat! <br />
Hierbei besteht kein Anspruch auf Duldung. Daher müssen Sie mit dem Antrag und der Begründung auch jeweilige Dokumente bzw. Unterlagen, die ihr Anliegen glaubhaft machen.<br />
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=== Ausbildungsduldung ===<br />
Voraussetzungen für die Erteilung dieser Duldung sind:<br />
* Sie vor Vollendung des 21 Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen haben;<br />
* Nicht aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen;<br />
Diese Duldung kann bis zu einem Jahr erteilt und ggf. auch für ein Jahr verlängert werden.<br />
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=== Duldung bei formalem Abschiebungsstopp ===<br />
Länderministerien können eine Duldung erteilen, wenn aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zu Wahrung politischer Interesse Deutschlands die Abschiebung von Flüchtlingen oder von Flüchtlingsgruppen aus bestimmten Ländern - bei denen gerade ein Bürgerkrieg oder eine humanitäre Krisensituation besteht - ausgesetzt werden soll. Die Aussetzung kann längstens 6 Monate dauern.(z.B. ein Winterabschiebestop)<br />
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=== Duldung für Eltern gut integrierter Kinder ===<br />
Eltern und minderjährige Geschwister von Minderjährigen, welche die Voraussetzung für eine Duldung erfüllen, bekommen eine Duldung bis zur Volljährigkeit der berechtigten Kinder. In Familien, in denen einige Mitglieder noch im Asylverfahren sind, kann auch eine Duldung erteilt werden, für diejenigen, dessen Asylverfahren beendet ist.<br />
Die Adresse der Ausländerbehörde Berlin für die Beantragung eines Aufenthaltstitels, einer Duldung sowie für Visafragen etc. lautet: <br />
Anschrift: <br /><br />
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten <br /><br />
Ausländerbehörde (Abteilung IV) <br /><br />
Friedrich-Krause-Ufer 24 <br /><br />
13353 Berlin <br /><br />
<br />
Verkehrsverbindungen: <br /><br />
U 9 (Amrumer Str.) <br /><br />
S 41, S 42 (Westhafen) <br /><br />
Bus 147, M27 <br /><br />
Tel: 90269 - 0 <br /><br />
<br />
E-Mail: Ausländerbehörde Berlin <br /><br />
Öffnungszeiten: <br /><br />
Montag 07:00 Uhr - 14:00 Uhr <br /><br />
Dienstag 07:00 Uhr - 14:00 Uhr <br /><br />
Mittwoch geschlossen <br /><br />
Donnerstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr <br /><br />
Freitag geschlossen <br /><br />
<br />
Terminvergabe auch online bzw. per email möglich! http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienststelle/auslterminvereinb_de.html<br />
<br />
= Härtefallkommission =<br />
<br />
Die Berliner Härtefallkommission (HFK) ist keine Behörde, sondern ein beratendes Gremium, das einmal im Monat bezüglich humanitärer und persönlicher „Härtefälle“ des Aufenthaltsrechts tagt. Die Kommission besteht aus 7 Mitgliedern (siehe unten). <br />
<br />
Der Antrag kann einem diesen Mitgliedern eingereicht werden. Der Antrag wird danach der Geschäftsstelle weitergeleitet. Mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder müssen dem Ersuchen zustimmen. Die HFK entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Geschäftsstelle stellt nach der erfolgreichen Abstimmung das Härtefallersuchen an den Innensenator. Dieser trifft dann endgültig eine Entscheidung. Es kann von 6 Wochen bis zu 2-3- Monaten dauern. Der Innensenator ist nicht an das Votum der Mitglieder gebunden und muss seine Entscheidung nicht begründen.<br />
<br />
Wichtig!: Nach der neuen Regelung ab November 2015 ist ein Antrag bei der Härtefallkommission unmöglich, wenn ein Rückführungstermin bereits besteht, d.h. es ist schon entschieden, wann Sie das Land verlassen müssen. In diesem Fall wird Ihr Antrag abgelehnt. Aus diesem Grund sollten Sie sofort nach der Ablehnung Ihrer Klage gegen negative Asylentscheidung bzw. nachdem Sie die Grenzübertrittsbescheinigung erhalten haben, den Härtefallantrag stellen.<br />
<br />
Solange die Kommission berät, darf nicht abgeschoben werden. Wenn die Entscheidung der Kommission und des Innensenators positiv ist, bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a AufenthG aus Härtefallgründen, die jedoch auch mit Auflagen versehen werden kann (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Schulerfolg etc.).<br />
<br />
== Wofür ist diese Kommission zuständig? ==<br />
Sind sie gesetzlich ausreisepflichtig (das heißt, ihr Asylverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen in allen Instanzen und / oder sie halten sich deswegen schon seit einen längere Zeit nur geduldet in Berlin auf) und sie sind der Meinung, es liegen bei Ihnen dringende humanitäre oder persönliche Gründe für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vor, so setzen sie sich bitte umgehend mit einem der Mitglieder Ihrer Wahl in Verbindung: <br />
<br />
Dringende humanitäre oder persönliche Gründe sind individuelle konkrete Umstände des Einzelfalls. Private Interessen an der Erteilung eines Aufenthalts kommt in diesem Fall ein höheres Gewicht zu als dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es müssen besondere Umstände vorgetragen werden, aus denen deutlich wird, dass eine Abschiebung besonders schwere Folgen für die Person hat. <br />
Nach einem positiven Ausgang des Verfahrens, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde, die in der Regel auf 3 Jahre befristet ist.<br />
<br />
Weitere Infos:<br />
http://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/auslaenderrecht/haertefallkommission/artikel.25538.php#wer<br />
<br />
== Mitglieder der Härtefallkommission in Berlin ==<br />
<br />
Fr. Frauke Steuber / Stellv. Hr. Dr. Nguyen van Huong Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen - Integrationsbeauftragte des Senats von Berlin - Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin; Tel.: 9017 2368 (Fr. Steuber), 9017 2379 (Dr. Huong); Fax: 9017 2320; E-Mail: Frauke.Steuber@intmig.berlin.de; Huong.Nguyenvan@intmig.berlin.de; Beratung: Mo., Di., Do. 09-13 Uhr und Do. 15-18 Uhr oder nach Terminvereinbarung; U1 Kurfürstenstr.; Bus: M48, M85 oder M29<br />
<br />
Fr. Malin Schmidt-Hijazi / Stellv. Fr. Daniela Klaue- Kolodziejcok <br />
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Oranienstr. 106, 10969 Berlin; Tel. 9028 2139 (Fr. Schmidt- Hijazi) 9028 2141 (Fr. Klaue-Kolodziejcok), Fax 9028 2066; E-Mail: Malin.Schmidt-Hijazi@senaif.berlin.de; Daniela.Klaue-Kolodziejcok@senaif.berlin.de; Härtefallberatung: nur nach vorheriger tel. Terminvereinbarung; Bus M 29<br />
<br />
P. Frido Pflüger SJ / Stellv. Hr. Bernhard Simon (Fr. Hoser Grancho)Tel.: 32 60 25 90, Fax: 32 60 25 92; E-Mail: info@jesuiten-fluechtlingsdienst.de; Härtefallberatung: Mi 10-12 und 15-17 Uhr im Forum der Jesuiten, Witzlebenstr. 30a, 14057 Berlin, U2 Sophie-Charlotte-Platz, S-Bahn Messe Nord/ICC<br />
<br />
Pfr.i.R. Klaus Schimpf / Stellv. Pfr.i.R. Dieter Paul<br />
Tel. 24344-317, -419, Fax: -2579 E-Mail: uk-schimpf@web.de; Pauls14797Raedel@aol.com; Härtefallberatung: Mi 10.00 -14.00 Uhr im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstr. 69/70, Raum 3227, 10249 Berlin, nur nach Voranmeldung; • Tram M4 Haltestelle: Am Friedrichshain<br />
<br />
Pfr.i.R. Klaus Schimpf / Stellv. Pfr.i.R. Bernd Szymanski Tel. 24344-317, -535, Fax: -2579; E-Mail: uk-schimpf@web.de; Bernd.Szym@gmx.de; Härtefallberatung: Mi 10.00 -14.00 Uhr im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstr. 69/70, Raum 3228, 10249 Berlin, nur nach Voranmeldung; Tram M4 Halte- stelle: Am Friedrichshain<br />
<br />
Fr. Anita Leese-Hehmke / Stellv. N.N Tel.: 42 089 034, Fax: 42 089 299 (Fr. Leese-Hehmke); E-Mail: anitaleese@gmx.de ; Beratung: Di 14-16 Uhr in der AWO Fachstelle für Integration & Migration, Willmanndamm 12, 10827 Berlin, U-Bahn Kleistpark, S-Bahn Yorckstraße und nach telefonischer Vereinbarung<br />
<br />
Fr. Monika Kadur / Stellv. Fr. Monika Hermann Tel.:01578-5957027 (Fr. Kadur); 01578-5957191 (Fr. Her- mann); E-Mail: haertefallberatung-fluechtlingsrat@gmx.net; Beratung: Mo. 10-12 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung; Forum der Jesuiten, Witzlebenstr. 30a, 14057 Berlin; Tel. 32 00 01 49, Fax: 32 00 01 18; U2 Sophie-Charlotte-Platz, S-Bahn Messe Nord/ICC<br />
<br />
Fr. Thúy Nonnemann / Stellv. Fr. Leyla Boran Tel.:69536788 und 0163 6804387; Fax: 61658756; E-Mail: ThuyNonnemann@gmx.de; Härtefallberatung bei Migrationsrat e.V., Oranienstr. 34, 10999 Berlin: Mo. u. Do. 10.00-14.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung; U1 u. U8 Kottbusser Tor<br />
<br />
= Petitionsantrag =<br />
<br />
Eine weitere Möglichkeit, auch nach negativem Härtefallbescheid, wenn Sie ausreisepflichtig sind aber es humanitäre oder persönliche Gründe für einen Aufenthalt in Deutschland gibt ist eine Petition beim Abgeordnetenhaus Berlin (Petitonsausschuss: http://www.parlament-berlin.de/de/Petitionen) oder auch beim Bundestag, Petitionsausschuss zu stellen. <br />
<br />
Suchen Sie zuvor eine Beratungsstelle oder einen Anwalt auf. Solange eine Petition läuft ist die Absprache - in Berlin - dass nicht abgeschoben wird!</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Grundlagen_des_Asylverfahrens&diff=1574Grundlagen des Asylverfahrens2016-08-30T17:58:06Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Diese kleine Übersicht wurde vom [http://www.oase-berlin.org/ OASE Berlin Team] erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein, oder Ergänzungen notwendig, bitten wir um kurze Nachricht per mail: beratung@oase-berlin.org. Es wird der Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet.<br />
<br />
= Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz =<br />
<br />
== Was bedeutet Asyl? ==<br />
Asyl beantragen können Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsstaat politisch verfolgt sind. In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen, die Ihnen Schutz vor Verfolgung bieten können:<br />
<br />
1. Das Asylrecht für politisch Verfolgte (nach Artikel 16 a Grundgesetz) und die Flüchtlingsstatuszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK (nach § 3 Abs.1 Asylgesetz (AsylG)). Voraussetzungen für den Asylanspruch nach diesem Gesetz sind:<br />
<br />
* Verfolgung durch den Staat oder staatsähnliche Akteure <br />
* Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Religionszugehörigkeit, Herkunft/ ethnischer Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe <br />
* Staatliche Maßnahme, die so schwerwiegend ist, dass sie die Verletzung eines Menschenrechtes darstellt <br />
<br />
2. Der Abschiebungsschutz (nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) <br />
Sie dürfen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit oder Ihre Freiheit bedroht sind aufgrund von:<br />
<br />
* Herkunft / ethnischen Zugehörigkeit / Hautfarbe <br />
* Religionszugehörigkeit <br />
* Staatsangehörigkeit <br />
* politischer Überzeugung <br />
* Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe<br />
<br />
Der erste Schritt nach einer Flucht in die BRD ist die Meldung als Asylsuchender. Bei der ersten Registrierung werden Sie dazu befragt, wie und wann Ihre Einreise erfolgte und erhalten eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).<br />
<br />
Neu: Ab Februar 2016 müssen Sie auch bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einen Ankunftsnachweis (Flüchtlingsausweis) beantragen. Hierbei werden Ihr Name, Alter, Geburtsort registriert. Der Ausweis muss ein aktuelles Foto enthalten. Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Dazu werden Sie zu Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation gefragt, (teilweise freiwillige Angaben).<br />
Das Asylgesuch löst noch keine Aufenthaltsgestattung aus. Dafür ist ein schriftlicher Antrag nötig.<br />
<br />
== Wo stelle ich den Antrag? ==<br />
Um einen Asylantrag zu stellen, wenden Sie sich an die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA). Außerhalb dieser Sprechzeiten nimmt jedoch auch jede Polizeistelle den Asylantrag auf. Die Antragstellung muss unverzüglich bzw. spätestens eine Woche nach der Meldung als Asylsuchende/r und der Meldung bei einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.<br />
<br />
ZAA in Berlin:<br />
<br />
Hauptadresse: Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin (U 9 Turmstr.)<br /><br />
Sprechzeiten : Montag bis Donnertag von 09.00 bis 12.30 sowie 13.00-15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr <br /><br />
weitere Adresse: Bundesallee 171, 10715 Berlin Tel: 030 90229-0<br /> <br />
Hier gibt es nur zentral gesteuerte Sammeltermine; ohne Termin wird niemand registriert! Wenn die Registrierung in dieser Erstaufnahmestelle stattgefunden hat, wird der Asylantrag (i.d.R. noch am gleichen Tag) dort gestellt.<br />
<br />
Ab Juni 2016: Temporäre Nutzung des ICC (mit Shuttle Bus von Turmstrasse)<br /><br />
Infos : http://berlin-hilft.com/2016/04/lageso-umzug-der-zla-ins-icc/<br /><br />
Ab August: Umzug des LaGeSo - Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Zentrale in der Darwinstrasse <br /><br />
<br />
In der ZAA werden Ihre Personalien aufgenommen und Sie werden von Sozialarbeitern über den Ablauf des Asylverfahrens informiert. Über ihre persönlichen Fluchtgründe brauchen Sie in der ZAA noch keine Erklärung abzugeben. <br />
<br />
Über ein Computer - Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt und sie werden aufgefordert, spätestens am Folgetag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorzusprechen. Bei dem Verteilungsverfahren haben Sie keine Entscheidungsfreiheit über ihren genauen Aufenthaltsort, sondern werden nach einem Zufallsverfahren verteilt. Allerdings werden Kernfamilien und meist auch gleichzeitig eingereiste Personen demselben Ort zugewiesen. Eine Ausnahme bilden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie können an dem Ort bleiben, an dem Sie Asyl beantragt haben.<br />
Über das Software-Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt. Bei Verteilung in ein anderes Bundesland wird Ihnen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung von der ZAA eine Fahrkarte und bei Bedarf ein Lunchpaket ausgehändigt, um zu dem für Sie ermittelten zuständigen Ort zu reisen. <br />
Alle Erklärungen sowie Hinweise zum Erreichen anderer Behörden werden in einer Ihnen verständlichen Sprache ausgegeben.<br />
Beantragen Sie so schnell wie möglich Asyl! Bei verspäteter Antragstellung droht eine Geldstrafe wegen "irregulärem Aufenthalt". Nach Ihrer Antragstellung werden Sie in eine Erstaufnahmeeinrichtung überwiesen, in der Sie zunächst wohnen müssen. Alle Asylsuchenden erhalten eine Kostenübernahme für die Übernachtung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Vollverpflegung. Bitte beachten sie, dass es negative Folgen für ihren Asylantrag hat, wenn Sie nicht in der vorgegebenen Frist in der Erstaufnahmeeinrichtung erscheinen. Sie sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. (neu seit November 2015: § 47 AsylG). Wenn Sie aus einem der so genannten „sicheren Herkunftsländern“ kommen (dazu später), müssen Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zur Entscheidung des Bundesamtes über ihren Asylantrag bleiben. <br />
<br />
Wenn Sie unter körperlichen oder psychische Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden (Atteste notwendig), die einer Unterbringung in einer solchen Einrichtung entgegenstehen, können Sie beantragen, dass Sie in einer anderen Unterkunft wohnen möchten, z.B. in einem Wohnheim für traumatisierte oder besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.<br />
<br />
== Wer entscheidet über den Antrag? ==<br />
<br />
Zuständig für die Bearbeitung des Asylantrags ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Kurz nach der Asylantragstellung erhalten Sie einen Termin für die Erstanhörung (Interview), bei der Sie alle ihre persönlichen Fluchtgründe vorbringen müssen. Die Einladung bekommen Sie per Post zugesandt. Je nach Kapazitäten des Bundesamtes kann es allerdings auch länger dauern. Derzeit kann es, je nach Herkunftsland, zu Wartezeiten bis zu zwölf Monaten kommen.<br />
Vor der Anhörung erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen dazu äußern sollen, welche schutzbedürftige Belange geltend machen möchten. (§ 11 Aufenthaltsgesetz) Achtung! Was Sie hier erklären, wird auch Bestandteil der Anhörung zu den Flüchtlingsgründen sein.<br />
<br />
In der Anhörung werden Sie ausführlich zu ihrer Verfolgungs- und Fluchtgeschichte befragt und sollen möglichst genaue Angaben von Zeit, Ort und Fluchtwegen vortragen. Ihre Schilderungen sollten möglichst detailliert, widerspruchsfrei und glaubwürdig sein. Zum Schluss sollen Sie erzählen, aus welchen Gründen Sie ihr Land verlassen haben. Es reicht nicht, lediglich auf die allgemeine Situation in Ihrem Herkunftsland zu verweisen. Sie sollen Ihre individuellen Fluchtgründe schildern. Es müssen alle Tatsachen vorgetragen werden, die einen Schutz bzw. ein Abschiebungsverbot rechtfertigen können. Sie sollen zudem auch deutlich schildern, was für eine existenzielle Gefahr bei einer möglichen Rückkehr droht, und warum in Ihrem Herkunftsland Ihnen keinen Schutz davor gewährt wird.<br />
<br />
Auch massive dauerhafte Diskriminierungen, die sich wie „Nadelstiche“ Existenz bedrohend auswirken können als Verfolgung qualifiziert werden nach der Rechtsprechung. <br />
<br />
Es wird empfohlen, sich gut auf die Anhörung vorzubereiten, am besten mit der Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Rechtsanwalts. Während der Anhörung steht ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung. Sie haben Recht einen Anwalt oder eine dritte Person ihres Vertrauens (Berater/in, Freund/in, Familienmitglied etc.) zur Anhörung mitzunehmen. Dies sollten Sie jedoch vor dem Termin dem Bundesamt mitteilen. <br />
Informationen über die Anhörung, ihren Ablauf und wichtige Hinweise darauf, was dabei zu beachten ist, das von verschiedenen unabhängigen Organisationen zusammengestellt wurde, finden Sie auf der folgenden Webseite.: http://www.asyl.net/index.php?id=337. Das Informationsblatt ist auf mehreren Sprachen übersetzt.<br />
<br />
Adresse des Bundesamtes<br /> <br />
BAMF Außenstelle M 12 – Berlin<br /><br />
Askanienring 106 <br /><br />
13587 Berlin <br /><br />
Telefon: 030 35582-0<br /><br />
Telefax: 030 35582-199<br /><br />
<br />
== Gibt es dort Dolmetscher und Anhörer für besonders Schutzbedürftige? ==<br />
Es gibt jeweils einen Beauftragten für unbegleitete minderjährige und für traumatisierte Flüchtlinge, für Folteropfer und für Frauen. <br />
Die Anhörungen für unbegleitete Minderjährige werden grundsätzlich von einem solchen Beauftragten durchgeführt. Als Frau haben Sie das Recht auf einen weiblichen Dolmetscher und eine Anhörerin, die sie am besten vorher schriftlich beantragen. Ebenfalls zugelassen sind eigene Dolmetscher. Diese können jedoch lediglich anwesend sein, jedoch nicht den Dolmetscher des BAMF ersetzen.<br />
Das Protokoll der Anhörung ist die Grundlage für die Entscheidung, ob Sie Asyl bekommen. Sie haben Recht auf eine Rückübersetzung des Protokolls. Ihr Dolmetscher kann Ihnen das Protokoll auf Ihre Sprache übersetzen und vorlesen. Sie haben dabei die Möglichkeit einzelne Aspekte der Anhörung zu korrigieren oder zu ergänzen. Wenn Sie trotzdem der Meinung sind, dass das Protokoll nicht den Tatsachen entspricht, nicht ausführlich genug oder nicht richtig übersetzt ist, unterschreiben Sie es nicht! Weitere Ergänzungen können innerhalb bis zu zwei Wochen nachgereicht werden. Hier müssen Sie auch ausführlich erklären, warum auf die entsprechenden Dinge nicht bei der Anhörung eingegangen wurde. Solche Ergänzungen müssen jedoch nicht berücksichtigt werden.<br />
Sollten im Übrigen Probleme bzw. Missverständnisse mit dem Dolmetscher während der Anhörung auftreten, sprechen Sie das sofort an und lassen Sie es in das Protokoll aufnehmen.<br />
Sie haben auch - gerade in problematischen Fällen - die Möglichkeit, sich an den UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) zu wenden. Dieser ist auch berechtigt, ihre Akten einzusehen.<br />
<br />
UNHCR <br /><br />
Geschäftsstelle Berlin<br /><br />
Wallstr. 9-13<br /><br />
10179 Berlin<br /><br />
030 202202-0<br /><br />
<br />
Weitere Informationen über die Anhörung und allgemein über Ihre Rechte und Pflichte während des Asylverfahrens finden Sie auch auf der Webseite: www.asyl.net.<br />
<br />
== Wie ist mein Status während des Asylverfahrens? ==<br />
Als Asylbewerber leben Sie während der Dauer ihres Asylverfahrens unter dem Status der Aufenthaltsgestattung. Für die ersten 3 Monate nach der Erteilung besteht eine so genannte „Residenzpflicht", eine Wohnsitzauflage. Sie müssen in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen, der Sie zugewiesen worden sind. Solange Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, in der Regel 3 bis 6 Monate, dürfen Sie sich auch nicht vom Bundesland zum Bundesland bewegen (§ 59a Asylgesetz). In einigen Fällen könnte diese Frist jedoch verlängert werden.<br />
Mit der Aufenthaltgestattung ist der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen, zu Integrationsangeboten und zu medizinischer und psychosozialer Versorgung eingeschränkt. <br />
<br />
== Was geschieht nach der Entscheidung über die Anerkennung? ==<br />
Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid per Post zugestellt. Deswegen müssen sie mögliche Änderungen ihrer Anschrift dem Bundesamt unverzüglich mitteilen.<br />
<br />
=== Asylanerkennung (Art.16 a GG) ===<br />
Dieses Status wird politisch Verfolgten zuerkannt. Wird ihrem Wunsch auf Asyl entsprochen, besteht eine auf längstens drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs.1 und 2 AufenthG) sowie eine Gleichstellung in wesentlichen Rechten zu Deutschen Staatsbürgern, d.h. Sie haben unbeschränkte Arbeitsrechte, soziale Rechte, Aufenthalts- und Reiserechte.<br />
Diese Anerkennung kann jedoch bei Veränderung der Situation im Herkunftsstaat und bei Entfallen der Voraussetzungen der Anerkennung auch widerrufen werden. In diesem Fall wird von dem Bundesamt noch mal geprüft, ob es sich an den Umständen etwas geändert hat, die den gewährten Schutz gerechtfertigt haben. <br />
<br />
==== Obligatorische Widerruf ====<br />
3 Jahre nachdem Sie Asyl bekommen haben, muss das Bundesamt noch mal prüfen, ob in Ihrem Herkunftsland keine Gefahr für Ihre Situation mehr besteht. Wird das Widerrufverfahren mangelnd der Voraussetzungen nicht eingeleitet, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten (Niederlassungserlaubnis §26 Abs.3).<br />
<br />
==== Widerruf im Ermessen ====<br />
Nach der 3 Jahres-Frist, kann das Bundesamt seinem Ermessen nach das Widerrufsverfahren einleiten. Für die Entscheidung wird hier berücksichtigt, ob eine erfolgreiche Integration stattgefunden hat und prüft zum Beispiel, ob Sie eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit angefangen haben.<br />
<br />
==== Anlassbezogener Widerruf ====<br />
Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtige/r nicht mehr vorliegen, d.h. die Umstände in dem Herkunftsland haben sich wesentlich, grundlegend und dauerhaft verändert, dass für Sie keine Gefahr mehr besteht. Bei der Entscheidung werden jedoch Ihre persönliche, wirtschaftliche und sonstige Bindungen zu Deutschland berücksichtigt (Bildung, Beruf, Familie, Lebenspartnerschaft usw.)<br />
Sie haben ein Recht darauf, sich vor der Entscheidung über den Widerruf zu äußern. Eine Beratungsstelle oder ein Anwalt kann Sie dabei Unterstützen. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes kann man vor Verwaltungsgericht klagen. <br />
<br />
=== Flüchtlingseigenschaftszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ===<br />
Nach der GFK wird der Status als „Flüchtling“ zuerkannt, wenn eine Verfolgung wegen „Rasse“ (aus rassistischen Gründen, Anm. der Verfasser) Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe besteht. Als Verfolgung wird hier eine staatliche sowie auch eine nicht staatliche Verfolgung gemeint, d.h. der Herkunftsstaat kann Ihnen kein Schutz gewähren oder will dies bewusst nicht tun Geschlechtbezogene Verfolgung fällt auch unter diese Regel.<br />
Wird Ihnen dieser Status zuerkannt, erhalten Sie in Wesentlichem die gleichen Rechte, die für Asylberechtigte nach Art. 16a GG vorgesehen sind. <br />
<br />
==== Familiennachzug ====<br />
In den ersten 3 Monaten nach der nach der Unanfechtbarkeit der Anerkennung (Bescheid) sollten Sie den Antrag auf Familiennachzug stellen für Ehepartner und minderjährige Kinder. <br />
Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen nach der GFK, die kein Asyl beantragt haben und sich noch nicht in Deutschland befinden, haben Anspruch auf Familiennachzug ohne ein eigenes Asylverfahren einleiten zu müssen. Dies gilt leider nicht für subsidiär Schutzberechtigte, die ab März 2016 Asyl beantragt haben für die nächsten zwei Jahre. („Asylpaket II“). <br />
Die Regel des Familiennachzugs (§§ 29,32-36 AufenthG) bezieht sich auf die sog. „Kernfamilie“, dies sind:<br />
* Ehegatten und eingetragene Lebenspartner;<br />
* Minderjährige Kinder<br />
* ledige Kinder bis zu Vollendung des 16 bzw. 18 Lebensjahres, je nach dem, welchen Schutzstatus anerkannt worden ist.<br />
<br />
In einigen Fällen, z.B. für Personen mit internationaler humanitärem Status, muss der nachziehende Familienangehörige Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen. Die Erlaubnis zum Familiennachzug müssen die Angehörigen dann vor der Einreise im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat einholen.<br />
<br />
=== Subsidiärer Schutz ===<br />
Subsidiären Schutz erhalten geflüchtete Menschen, die zwar nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erfüllen, aber Flüchtlinge auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. der EU Qualifikationsrichtlinie sind. Ihnen wird subsidiärer Schutz gewährt, wenn Sie in ihrem Herkunftsland Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Todesstrafe zu befürchten haben oder Ihr Leben, Ihre Sicherheit oder Freiheit durch willkürliche Gewalt z.B. aufgrund eines bewaffneten Konflikts, bedroht sind. (so genannte „zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse“, eine Prüfung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), §25 Abs.2 Aufenthaltsgesetz, § 4 Asylverfahrensgesetz).<br />
<br />
=== (Nationale) Abschiebungsverbote ===<br />
Wenn Ihnen keine Asylberechtigung bzw. keinen andern Schutzstatus (GFK, subsidiären Schutz) anerkannt wird kann das Bundesamt die Abschiebung verbieten (§ 60 AufenthG). Dies ist dann der Fall wenn in Ihrem Herkunftsstaat Ihnen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht. Darunter fallen auch Erkrankungen, für die in dem Herkunftsland keine oder eine nicht ausreichende Behandlung gewährt und das zu einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes führen kann. Es wird jedoch auch geprüft, ob Sie in einen anderen Staat ausreisen können (z.B. bei binationalen Paaren). <br />
Mit der Feststellung eines Abschiebungsverbotes erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Ihre Rechtsstellung bezüglich Integrationsangeboten, Sozialleistungen und Familiennachzug sind allerdings in diesem Fall eingeschränkt. <br />
Bei Feststellung eines Abschiebungsverbots ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird, wenn die Situation in Ihren Herkunftsland sich verbessert hat. In dem Fall empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Anwalts oder einer Beratungsstelle zu suchen. <br />
<br />
== Ablehnung des Antrags: Klagefristen ==<br />
Im Falle einer Ablehnung erhalten sie eine Grenzübertrittsbescheinigung und werden aufgefordert, auszureisen. Oftmals sind die Entscheidungen des Bundesamtes schwer nachzuvollziehen. Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, gegen die Ablehnung juristisch vorzugehen. <br />
Der Asylantrag kann als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden, wenn das BAMF Ihre Angaben und Dokumente für widersprüchlich oder falsch hält, Sie den Asylantrag erst lange nach der Einreise stellen oder eine allgemeine Kriegs- oder Notsituation der einzige Grund für Ihren Antrag zu sein scheint. Bei einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ besteht die Gefahr der Abschiebung. Sie haben nur eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung des BAMF vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Zusätzlich müssen sie innerhalb derselben Frist einen begründeten Eilantrag auf aufschiebende Wirkung stellen, damit sie für die Dauer des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben können. Sie haben jedoch noch 4 Wochen (nach Zustellung der ablehnenden Entscheidung) um die Begründung Ihrer Klage nachzureichen.<br />
Wird Ihr Antrag als „einfach unbegründet“ abgelehnt, haben sie zwei Wochen Zeit, um zu klagen.<br />
Bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht ist es unbedingt ratsam, die Hilfe eines Anwalts, der sich im Asylrecht gut auskennt, in Anspruch zu nehmen oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Asylverfahren in der Regel beendet. <br />
Nach der Ablehnung können Sie einen Asylfolgeantrag stellen. Dieser hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird), sich die politische Lage im Herkunftsland geändert hat (Ausbruch eines Bürgerkriegs beispielsweise) oder Beweise für ihre Verfolgung auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die neue Rechtlage entstanden ist bzw. Sie davon erfahren haben.<br />
Wenn es nach der Ablehnung des Asylantrags zu einer Ausweisung, Abschiebung und Zurückschiebung kommt, können damit auch Einreise- und Aufenthaltsverbote von bis zu 5 Jahren verbunden werden.<br />
<br />
== Was ist die Dublin III Regelung? ==<br />
<br />
Das Dublin Verfahren bedeutet eine Zuständigkeitsprüfung. Nach dem (noch geltenden) gleichnamigen EU-Verordnung ist für die Bearbeitung des Asylantrages der Mitgliedstaat zuständig, der die Ihre Einreise erlaubt bzw. nicht verboten hat. Die Verordnung bezieht sich auf alle EU Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz, Island. Durch dieses Verfahren wird mithilfe einer EU- Datenbank (EURODAC) ermittelt, in welchen Staat Sie <br />
zuerst eingereist sind. Ihr Asylantrag wird hier nicht inhaltlich geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob eine Überstellung in einen anderen EU-Staat möglich ist. Die Überstellung darf jedoch nicht erfolgen wenn:<br />
<br />
* der zuständige Staat nicht ermittelt werden kann;<br />
* in dem zuständigen Staat Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU–Grundrechtecharta mit sich bringen. In diesem Fall kann jedoch auch ein anderer Staat für die Bearbeitung des Antrags zuständig bestimmt werden; derzeit sind streitig, ob in folgenden Staaten systemische Mängel bestehen: Für Griechenland haben dies in der Rechtssprechung die Gerichte bestätigt, dahin wird aus Deutschland nicht zurück überstellt, ebenso Italien („Tarakhel“ Urteil) aber nur für Familien mit minderjährigen Kindern), Ungarn und Bulgarien sind streitig, derzeit werden aber dorthin wenig bis keine Flüchtlinge rück überstellt bzw. lehnen die Länder (Ungarn) eine Überstellung ab(Einzelfallentscheidung)<br />
<br />
* es wird auf die Überstellung verzichtet. In diesem Fall geht die Zuständigkeit auf Deutschland über (Selbsteintrittrecht);<br />
* es wird kein Verfahren eingeleitet (3 Monate)<br />
<br />
Zum Schutz der Familie sind auch weitere Ausnahmen in der Verordnung vorgesehen, nach denen in der Zuständigkeitsprüfung die Aufrechterhaltung der Familie Vorrang gegeben wird. (z.B. Weitere Familienangehörige haben schon in Deutschland Asyl- oder subsidiären Schutz erhalten).<br />
Die Entscheidung aus dem Dublin - Verfahren wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. <br />
Gegen den Bescheid einer Überstellung haben Sie eine Woche zeit, um eine Klage einzureichen. Die Klage hat hier keine aufschiebende Wirkung. Um eine sofortige Überstellung zu vermeiden, sollen Sie auch einen Eilantrag stellen. <br />
<br />
Sollte Deutschland die Zuständigkeit für die Prüfung Ihres Asylantrags besitzen oder übernehmen, wird Ihnen eine Aufenthaltgestattung erteilt und es beginnt das eigentliche inhaltliche Asylverfahren.<br />
Das Dublin Verfahren, ist ein sehr kompliziertes Verfahren. Es empfiehlt sich, die Unterstützung von Dublin - Experten (Anwälten bzw. Beratungsstellen) zu holen.<br />
<br />
== Was ist ein „sicherer Drittstaat“? ==<br />
=== „Sichere“ Drittstaaten ===<br />
Diese sind alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Norwegen und die Schweiz. Die Eigenschaft „sicherer Staat“ ist für solche Länder gesetzlich festgelegt und kann nicht widerlegt werden. Wenn sie aus diesen Staaten kommen, werden Sie keinen Schutz bekommen. Sind Sie über einen dieser Staaten nach Deutschland gereist, dann wird höchstwahrscheinlich ein Dublin - Verfahren eingeleitet. <br />
<br />
=== „Sichere“ Herkunftsländer ===<br />
Mit den letzen Änderungen im Asylrecht von November 2015 und Februar 2016 wurde einige Länder zusätzlich als „sichere Herkunftsländer“ gesetzlich eingestuft. <br />
Diese sind: <br />
* Kosovo, Serbien, Bosnien, Albanien, Mazedonien und Montenegro (seit Nov. 2015) <br />
* Marokko, Algerien und Tunesien (geplant ab Juni 2016, noch nicht Gesetz!) <br />
* Zuvor schon: Senegal, Ghana <br />
* Alle Staaten der Europäischen Union <br />
Für Asylsuchende aus solchen Ländern wird gesetzlich „vermutet“, dass Ihre Herkunftsländer „sicher“ sind, d.h. die Voraussetzungen einer Asylberechtigung nicht vorliegen. Im Asylverfahren muss dann der Asylsuchende in besonderer Maße darlegen, dass ihm im Herkunftsland individuelle Verfolgung droht.<br />
<br />
Klagen gegen Bescheide des Bundesamts können Sie beim Verwaltungsgericht einreichen.<br />
Adresse Verwaltungsgericht Berlin: <br /><br />
Verwaltungsgericht Berlin <br /><br />
Kirchstraße 7 <br /><br />
10557 Berlin <br /><br />
Tel.: +49 (0)30 9014 - 0 <br /><br />
Fax: +49 (0)30 9014 – 8790 <br /><br />
<br />
Es gibt die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dafür müssen Sie einen gesonderten Antrag beim Verwaltungsgericht stellen. Voraussetzungen dafür sind:<br />
* Ihre Rechtsangelegenheit hat Aussicht auf Erfolg;<br />
* Sie sind mittellos. Dies kann man mit einer aktuellen Bescheinigung des Bezugs sozialer Leistungen beweisen.<br />
<br />
= Duldung, Aufenthalt aus humanitären Gründen =<br />
Wenn die Entscheidungen über die Ablehnung des Asylantrags unanfechtbar sind. Sollten Sie sich, mithilfe einer Beratungsstelle überlegen, welche Möglichkeiten gibt in ihrem Fall, eine Abschiebung zu verhindern. <br />
== Was ist eine Duldung? ==<br />
Wenn Sie ausreisepflichtig sind, aber es Gründe gibt, die eine Abschiebung vorübergehend unmöglich machen, erhalten sie eine Duldung. Diese kann ausgestellt werden, wenn sie physisch oder psychisch krank sind (z.B. Kriegstraumatisierung) oder keinen Pass besitzen oder sonstige humanitäre oder persönliche Gründe einen Aufenthalt in Deutschland erfordern. (§ 25 AufenthG) (sog. „inlandsspezifische Abschiebehindernisse“, Prüfung durch die Ausländerbehörde). Die Duldung ist jedoch lediglich ein vorübergehendes Aufenthaltspapier. Ihr rechtlicher Status im Vergleich zu Asylberechtigten ist eingeschränkt. Nach Ablauf der Frist wird geprüft ob die Voraussetzung der Duldung noch bestehen. Mit einer Duldung dürfen Sie nicht (aus)reisen.<br />
<br />
=== Anspruchsduldung ===<br />
Rechtliche oder tatsächliche Hindernisse stehen der Abschiebung entgegen zum Beispiel Unmöglichkeit der Abschiebung wegen fehlender Transportmöglichkeiten (zum Beispiel Reiseunfähigkeit wegen Krankheit) oder es fehlt der Nationalpass. Ein Abschiebungshindernis kann sich auch aus familiären Situationen ergeben.<br />
<br />
=== Zeugenduldung ===<br />
Wird erteilt, wenn Sie Angaben beim Staatsanwalt oder vorm Strafgericht machen sollten, um ein Gerichtsverfahren zu unterstützen.<br />
<br />
=== Ermessenduldung ===<br />
Die Ausländerbehörde kann aus humanitären, persönlichen Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen erteilen. Bespielfälle wären die Vollendung einer Ausbildung, die Behandlung einer Krankheit, welche in Ihrem Herkunftsstaat ungenügend oder gar nicht behandelt wird bzw. Ihnen der Weg zur medizinischen Versorgung erschwert wird. <br />
Wichtig: seit März 2016 werden hohe Anforderungen an ärztliche Atteste gestellt, fragen Sie Beratungsstellen / Anwälte zuvor um Rat! <br />
Hierbei besteht kein Anspruch auf Duldung. Daher müssen Sie mit dem Antrag und der Begründung auch jeweilige Dokumente bzw. Unterlagen, die ihr Anliegen glaubhaft machen.<br />
<br />
=== Ausbildungsduldung ===<br />
Voraussetzungen für die Erteilung dieser Duldung sind:<br />
* Sie vor Vollendung des 21 Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen haben;<br />
* Nicht aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen;<br />
Diese Duldung kann bis zu einem Jahr erteilt und ggf. auch für ein Jahr verlängert werden.<br />
<br />
=== Duldung bei formalem Abschiebungsstopp ===<br />
Länderministerien können eine Duldung erteilen, wenn aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zu Wahrung politischer Interesse Deutschlands die Abschiebung von Flüchtlingen oder von Flüchtlingsgruppen aus bestimmten Ländern - bei denen gerade ein Bürgerkrieg oder eine humanitäre Krisensituation besteht - ausgesetzt werden soll. Die Aussetzung kann längstens 6 Monate dauern.(z.B. ein Winterabschiebestop)<br />
<br />
=== Duldung für Eltern gut integrierter Kinder ===<br />
Eltern und minderjährige Geschwister von Minderjährigen, welche die Voraussetzung für eine Duldung erfüllen, bekommen eine Duldung bis zur Volljährigkeit der berechtigten Kinder. In Familien, in denen einige Mitglieder noch im Asylverfahren sind, kann auch eine Duldung erteilt werden, für diejenigen, dessen Asylverfahren beendet ist.<br />
Die Adresse der Ausländerbehörde Berlin für die Beantragung eines Aufenthaltstitels, einer Duldung sowie für Visafragen etc. lautet: <br />
Anschrift: <br /><br />
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten <br /><br />
Ausländerbehörde (Abteilung IV) <br /><br />
Friedrich-Krause-Ufer 24 <br /><br />
13353 Berlin <br /><br />
<br />
Verkehrsverbindungen: <br /><br />
U 9 (Amrumer Str.) <br /><br />
S 41, S 42 (Westhafen) <br /><br />
Bus 147, M27 <br /><br />
Tel: 90269 - 0 <br /><br />
<br />
E-Mail: Ausländerbehörde Berlin <br /><br />
Öffnungszeiten: <br /><br />
Montag 07:00 Uhr - 14:00 Uhr <br /><br />
Dienstag 07:00 Uhr - 14:00 Uhr <br /><br />
Mittwoch geschlossen <br /><br />
Donnerstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr <br /><br />
Freitag geschlossen <br /><br />
<br />
Terminvergabe auch online bzw. per email möglich! http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienststelle/auslterminvereinb_de.html<br />
<br />
= Härtefallkommission =<br />
<br />
Die Berliner Härtefallkommission (HFK) ist keine Behörde, sondern ein beratendes Gremium, das einmal im Monat bezüglich humanitärer und persönlicher „Härtefälle“ des Aufenthaltsrechts tagt. Die Kommission besteht aus 7 Mitgliedern (siehe unten). <br />
<br />
Der Antrag kann einem diesen Mitgliedern eingereicht werden. Der Antrag wird danach der Geschäftsstelle weitergeleitet. Mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder müssen dem Ersuchen zustimmen. Die HFK entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Geschäftsstelle stellt nach der erfolgreichen Abstimmung das Härtefallersuchen an den Innensenator. Dieser trifft dann endgültig eine Entscheidung. Es kann von 6 Wochen bis zu 2-3- Monaten dauern. Der Innensenator ist nicht an das Votum der Mitglieder gebunden und muss seine Entscheidung nicht begründen.<br />
<br />
Wichtig!: Nach der neuen Regelung ab November 2015 ist ein Antrag bei der Härtefallkommission unmöglich, wenn ein Rückführungstermin bereits besteht, d.h. es ist schon entschieden, wann Sie das Land verlassen müssen. In diesem Fall wird Ihr Antrag abgelehnt. Aus diesem Grund sollten Sie sofort nach der Ablehnung Ihrer Klage gegen negative Asylentscheidung bzw. nachdem Sie die Grenzübertrittsbescheinigung erhalten haben, den Härtefallantrag stellen.<br />
<br />
Solange die Kommission berät, darf nicht abgeschoben werden. Wenn die Entscheidung der Kommission und des Innensenators positiv ist, bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a AufenthG aus Härtefallgründen, die jedoch auch mit Auflagen versehen werden kann (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Schulerfolg etc.).<br />
<br />
== Wofür ist diese Kommission zuständig? ==<br />
Sind sie gesetzlich ausreisepflichtig (das heißt, ihr Asylverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen in allen Instanzen und / oder sie halten sich deswegen schon seit einen längere Zeit nur geduldet in Berlin auf) und sie sind der Meinung, es liegen bei Ihnen dringende humanitäre oder persönliche Gründe für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vor, so setzen sie sich bitte umgehend mit einem der Mitglieder Ihrer Wahl in Verbindung: <br />
<br />
Dringende humanitäre oder persönliche Gründe sind individuelle konkrete Umstände des Einzelfalls. Private Interessen an der Erteilung eines Aufenthalts kommt in diesem Fall ein höheres Gewicht zu als dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es müssen besondere Umstände vorgetragen werden, aus denen deutlich wird, dass eine Abschiebung besonders schwere Folgen für die Person hat. <br />
Nach einem positiven Ausgang des Verfahrens, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde, die in der Regel auf 3 Jahre befristet ist.<br />
<br />
Weitere Infos:<br />
http://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/auslaenderrecht/haertefallkommission/artikel.25538.php#wer<br />
<br />
== Mitglieder der Härtefallkommission in Berlin ==<br />
<br />
Fr. Frauke Steuber / Stellv. Hr. Dr. Nguyen van Huong Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen - Integrationsbeauftragte des Senats von Berlin - Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin; Tel.: 9017 2368 (Fr. Steuber), 9017 2379 (Dr. Huong); Fax: 9017 2320; E-Mail: Frauke.Steuber@intmig.berlin.de; Huong.Nguyenvan@intmig.berlin.de; Beratung: Mo., Di., Do. 09-13 Uhr und Do. 15-18 Uhr oder nach Terminvereinbarung; U1 Kurfürstenstr.; Bus: M48, M85 oder M29<br />
<br />
Fr. Malin Schmidt-Hijazi / Stellv. Fr. Daniela Klaue- Kolodziejcok <br />
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Oranienstr. 106, 10969 Berlin; Tel. 9028 2139 (Fr. Schmidt- Hijazi) 9028 2141 (Fr. Klaue-Kolodziejcok), Fax 9028 2066; E-Mail: Malin.Schmidt-Hijazi@senaif.berlin.de; Daniela.Klaue-Kolodziejcok@senaif.berlin.de; Härtefallberatung: nur nach vorheriger tel. Terminvereinbarung; Bus M 29<br />
<br />
P. Frido Pflüger SJ / Stellv. Hr. Bernhard Simon (Fr. Hoser Grancho)Tel.: 32 60 25 90, Fax: 32 60 25 92; E-Mail: info@jesuiten-fluechtlingsdienst.de; Härtefallberatung: Mi 10-12 und 15-17 Uhr im Forum der Jesuiten, Witzlebenstr. 30a, 14057 Berlin, U2 Sophie-Charlotte-Platz, S-Bahn Messe Nord/ICC<br />
<br />
Pfr.i.R. Klaus Schimpf / Stellv. Pfr.i.R. Dieter Paul<br />
Tel. 24344-317, -419, Fax: -2579 E-Mail: uk-schimpf@web.de; Pauls14797Raedel@aol.com; Härtefallberatung: Mi 10.00 -14.00 Uhr im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstr. 69/70, Raum 3227, 10249 Berlin, nur nach Voranmeldung; • Tram M4 Haltestelle: Am Friedrichshain<br />
<br />
Pfr.i.R. Klaus Schimpf / Stellv. Pfr.i.R. Bernd Szymanski Tel. 24344-317, -535, Fax: -2579; E-Mail: uk-schimpf@web.de; Bernd.Szym@gmx.de; Härtefallberatung: Mi 10.00 -14.00 Uhr im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstr. 69/70, Raum 3228, 10249 Berlin, nur nach Voranmeldung; Tram M4 Halte- stelle: Am Friedrichshain<br />
<br />
Fr. Anita Leese-Hehmke / Stellv. N.N Tel.: 42 089 034, Fax: 42 089 299 (Fr. Leese-Hehmke); E-Mail: anitaleese@gmx.de ; Beratung: Di 14-16 Uhr in der AWO Fachstelle für Integration & Migration, Willmanndamm 12, 10827 Berlin, U-Bahn Kleistpark, S-Bahn Yorckstraße und nach telefonischer Vereinbarung<br />
<br />
Fr. Monika Kadur / Stellv. Fr. Monika Hermann Tel.:01578-5957027 (Fr. Kadur); 01578-5957191 (Fr. Her- mann); E-Mail: haertefallberatung-fluechtlingsrat@gmx.net; Beratung: Mo. 10-12 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung; Forum der Jesuiten, Witzlebenstr. 30a, 14057 Berlin; Tel. 32 00 01 49, Fax: 32 00 01 18; U2 Sophie-Charlotte-Platz, S-Bahn Messe Nord/ICC<br />
<br />
Fr. Thúy Nonnemann / Stellv. Fr. Leyla Boran Tel.:69536788 und 0163 6804387; Fax: 61658756; E-Mail: ThuyNonnemann@gmx.de; Härtefallberatung bei Migrationsrat e.V., Oranienstr. 34, 10999 Berlin: Mo. u. Do. 10.00-14.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung; U1 u. U8 Kottbusser Tor</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Grundlagen_des_Asylverfahrens&diff=1573Grundlagen des Asylverfahrens2016-08-30T17:55:41Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Diese kleine Übersicht wurde vom [http://www.oase-berlin.org/ OASE Berlin Team] erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein, oder Ergänzungen notwendig, bitten wir um kurze Nachricht per mail: beratung@oase-berlin.org. Es wird der Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet.<br />
<br />
= I. Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz =<br />
<br />
== Was bedeutet Asyl? ==<br />
Asyl beantragen können Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsstaat politisch verfolgt sind. In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen, die Ihnen Schutz vor Verfolgung bieten können:<br />
<br />
1. Das Asylrecht für politisch Verfolgte (nach Artikel 16 a Grundgesetz) und die Flüchtlingsstatuszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK (nach § 3 Abs.1 Asylgesetz (AsylG)). Voraussetzungen für den Asylanspruch nach diesem Gesetz sind:<br />
<br />
* Verfolgung durch den Staat oder staatsähnliche Akteure <br />
* Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Religionszugehörigkeit, Herkunft/ ethnischer Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe <br />
* Staatliche Maßnahme, die so schwerwiegend ist, dass sie die Verletzung eines Menschenrechtes darstellt <br />
<br />
2. Der Abschiebungsschutz (nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) <br />
Sie dürfen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit oder Ihre Freiheit bedroht sind aufgrund von:<br />
<br />
* Herkunft / ethnischen Zugehörigkeit / Hautfarbe <br />
* Religionszugehörigkeit <br />
* Staatsangehörigkeit <br />
* politischer Überzeugung <br />
* Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe<br />
<br />
Der erste Schritt nach einer Flucht in die BRD ist die Meldung als Asylsuchender. Bei der ersten Registrierung werden Sie dazu befragt, wie und wann Ihre Einreise erfolgte und erhalten eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).<br />
<br />
Neu: Ab Februar 2016 müssen Sie auch bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einen Ankunftsnachweis (Flüchtlingsausweis) beantragen. Hierbei werden Ihr Name, Alter, Geburtsort registriert. Der Ausweis muss ein aktuelles Foto enthalten. Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Dazu werden Sie zu Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation gefragt, (teilweise freiwillige Angaben).<br />
Das Asylgesuch löst noch keine Aufenthaltsgestattung aus. Dafür ist ein schriftlicher Antrag nötig.<br />
<br />
== Wo stelle ich den Antrag? ==<br />
Um einen Asylantrag zu stellen, wenden Sie sich an die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA). Außerhalb dieser Sprechzeiten nimmt jedoch auch jede Polizeistelle den Asylantrag auf. Die Antragstellung muss unverzüglich bzw. spätestens eine Woche nach der Meldung als Asylsuchende/r und der Meldung bei einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.<br />
<br />
ZAA in Berlin:<br />
<br />
Hauptadresse: Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin (U 9 Turmstr.)<br /><br />
Sprechzeiten : Montag bis Donnertag von 09.00 bis 12.30 sowie 13.00-15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr <br /><br />
weitere Adresse: Bundesallee 171, 10715 Berlin Tel: 030 90229-0<br /> <br />
Hier gibt es nur zentral gesteuerte Sammeltermine; ohne Termin wird niemand registriert! Wenn die Registrierung in dieser Erstaufnahmestelle stattgefunden hat, wird der Asylantrag (i.d.R. noch am gleichen Tag) dort gestellt.<br />
<br />
Ab Juni 2016: Temporäre Nutzung des ICC (mit Shuttle Bus von Turmstrasse)<br /><br />
Infos : http://berlin-hilft.com/2016/04/lageso-umzug-der-zla-ins-icc/<br /><br />
Ab August: Umzug des LaGeSo - Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Zentrale in der Darwinstrasse <br /><br />
<br />
In der ZAA werden Ihre Personalien aufgenommen und Sie werden von Sozialarbeitern über den Ablauf des Asylverfahrens informiert. Über ihre persönlichen Fluchtgründe brauchen Sie in der ZAA noch keine Erklärung abzugeben. <br />
<br />
Über ein Computer - Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt und sie werden aufgefordert, spätestens am Folgetag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorzusprechen. Bei dem Verteilungsverfahren haben Sie keine Entscheidungsfreiheit über ihren genauen Aufenthaltsort, sondern werden nach einem Zufallsverfahren verteilt. Allerdings werden Kernfamilien und meist auch gleichzeitig eingereiste Personen demselben Ort zugewiesen. Eine Ausnahme bilden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie können an dem Ort bleiben, an dem Sie Asyl beantragt haben.<br />
Über das Software-Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt. Bei Verteilung in ein anderes Bundesland wird Ihnen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung von der ZAA eine Fahrkarte und bei Bedarf ein Lunchpaket ausgehändigt, um zu dem für Sie ermittelten zuständigen Ort zu reisen. <br />
Alle Erklärungen sowie Hinweise zum Erreichen anderer Behörden werden in einer Ihnen verständlichen Sprache ausgegeben.<br />
Beantragen Sie so schnell wie möglich Asyl! Bei verspäteter Antragstellung droht eine Geldstrafe wegen "irregulärem Aufenthalt". Nach Ihrer Antragstellung werden Sie in eine Erstaufnahmeeinrichtung überwiesen, in der Sie zunächst wohnen müssen. Alle Asylsuchenden erhalten eine Kostenübernahme für die Übernachtung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Vollverpflegung. Bitte beachten sie, dass es negative Folgen für ihren Asylantrag hat, wenn Sie nicht in der vorgegebenen Frist in der Erstaufnahmeeinrichtung erscheinen. Sie sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. (neu seit November 2015: § 47 AsylG). Wenn Sie aus einem der so genannten „sicheren Herkunftsländern“ kommen (dazu später), müssen Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zur Entscheidung des Bundesamtes über ihren Asylantrag bleiben. <br />
<br />
Wenn Sie unter körperlichen oder psychische Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden (Atteste notwendig), die einer Unterbringung in einer solchen Einrichtung entgegenstehen, können Sie beantragen, dass Sie in einer anderen Unterkunft wohnen möchten, z.B. in einem Wohnheim für traumatisierte oder besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.<br />
<br />
== Wer entscheidet über den Antrag? ==<br />
<br />
Zuständig für die Bearbeitung des Asylantrags ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Kurz nach der Asylantragstellung erhalten Sie einen Termin für die Erstanhörung (Interview), bei der Sie alle ihre persönlichen Fluchtgründe vorbringen müssen. Die Einladung bekommen Sie per Post zugesandt. Je nach Kapazitäten des Bundesamtes kann es allerdings auch länger dauern. Derzeit kann es, je nach Herkunftsland, zu Wartezeiten bis zu zwölf Monaten kommen.<br />
Vor der Anhörung erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen dazu äußern sollen, welche schutzbedürftige Belange geltend machen möchten. (§ 11 Aufenthaltsgesetz) Achtung! Was Sie hier erklären, wird auch Bestandteil der Anhörung zu den Flüchtlingsgründen sein.<br />
<br />
In der Anhörung werden Sie ausführlich zu ihrer Verfolgungs- und Fluchtgeschichte befragt und sollen möglichst genaue Angaben von Zeit, Ort und Fluchtwegen vortragen. Ihre Schilderungen sollten möglichst detailliert, widerspruchsfrei und glaubwürdig sein. Zum Schluss sollen Sie erzählen, aus welchen Gründen Sie ihr Land verlassen haben. Es reicht nicht, lediglich auf die allgemeine Situation in Ihrem Herkunftsland zu verweisen. Sie sollen Ihre individuellen Fluchtgründe schildern. Es müssen alle Tatsachen vorgetragen werden, die einen Schutz bzw. ein Abschiebungsverbot rechtfertigen können. Sie sollen zudem auch deutlich schildern, was für eine existenzielle Gefahr bei einer möglichen Rückkehr droht, und warum in Ihrem Herkunftsland Ihnen keinen Schutz davor gewährt wird.<br />
<br />
Auch massive dauerhafte Diskriminierungen, die sich wie „Nadelstiche“ Existenz bedrohend auswirken können als Verfolgung qualifiziert werden nach der Rechtsprechung. <br />
<br />
Es wird empfohlen, sich gut auf die Anhörung vorzubereiten, am besten mit der Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Rechtsanwalts. Während der Anhörung steht ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung. Sie haben Recht einen Anwalt oder eine dritte Person ihres Vertrauens (Berater/in, Freund/in, Familienmitglied etc.) zur Anhörung mitzunehmen. Dies sollten Sie jedoch vor dem Termin dem Bundesamt mitteilen. <br />
Informationen über die Anhörung, ihren Ablauf und wichtige Hinweise darauf, was dabei zu beachten ist, das von verschiedenen unabhängigen Organisationen zusammengestellt wurde, finden Sie auf der folgenden Webseite.: http://www.asyl.net/index.php?id=337. Das Informationsblatt ist auf mehreren Sprachen übersetzt.<br />
<br />
Adresse des Bundesamtes<br /> <br />
BAMF Außenstelle M 12 – Berlin<br /><br />
Askanienring 106 <br /><br />
13587 Berlin <br /><br />
Telefon: 030 35582-0<br /><br />
Telefax: 030 35582-199<br /><br />
<br />
== Gibt es dort Dolmetscher und Anhörer für besonders Schutzbedürftige? ==<br />
Es gibt jeweils einen Beauftragten für unbegleitete minderjährige und für traumatisierte Flüchtlinge, für Folteropfer und für Frauen. <br />
Die Anhörungen für unbegleitete Minderjährige werden grundsätzlich von einem solchen Beauftragten durchgeführt. Als Frau haben Sie das Recht auf einen weiblichen Dolmetscher und eine Anhörerin, die sie am besten vorher schriftlich beantragen. Ebenfalls zugelassen sind eigene Dolmetscher. Diese können jedoch lediglich anwesend sein, jedoch nicht den Dolmetscher des BAMF ersetzen.<br />
Das Protokoll der Anhörung ist die Grundlage für die Entscheidung, ob Sie Asyl bekommen. Sie haben Recht auf eine Rückübersetzung des Protokolls. Ihr Dolmetscher kann Ihnen das Protokoll auf Ihre Sprache übersetzen und vorlesen. Sie haben dabei die Möglichkeit einzelne Aspekte der Anhörung zu korrigieren oder zu ergänzen. Wenn Sie trotzdem der Meinung sind, dass das Protokoll nicht den Tatsachen entspricht, nicht ausführlich genug oder nicht richtig übersetzt ist, unterschreiben Sie es nicht! Weitere Ergänzungen können innerhalb bis zu zwei Wochen nachgereicht werden. Hier müssen Sie auch ausführlich erklären, warum auf die entsprechenden Dinge nicht bei der Anhörung eingegangen wurde. Solche Ergänzungen müssen jedoch nicht berücksichtigt werden.<br />
Sollten im Übrigen Probleme bzw. Missverständnisse mit dem Dolmetscher während der Anhörung auftreten, sprechen Sie das sofort an und lassen Sie es in das Protokoll aufnehmen.<br />
Sie haben auch - gerade in problematischen Fällen - die Möglichkeit, sich an den UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) zu wenden. Dieser ist auch berechtigt, ihre Akten einzusehen.<br />
<br />
UNHCR <br /><br />
Geschäftsstelle Berlin<br /><br />
Wallstr. 9-13<br /><br />
10179 Berlin<br /><br />
030 202202-0<br /><br />
<br />
Weitere Informationen über die Anhörung und allgemein über Ihre Rechte und Pflichte während des Asylverfahrens finden Sie auch auf der Webseite: www.asyl.net.<br />
<br />
== Wie ist mein Status während des Asylverfahrens? ==<br />
Als Asylbewerber leben Sie während der Dauer ihres Asylverfahrens unter dem Status der Aufenthaltsgestattung. Für die ersten 3 Monate nach der Erteilung besteht eine so genannte „Residenzpflicht", eine Wohnsitzauflage. Sie müssen in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen, der Sie zugewiesen worden sind. Solange Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, in der Regel 3 bis 6 Monate, dürfen Sie sich auch nicht vom Bundesland zum Bundesland bewegen (§ 59a Asylgesetz). In einigen Fällen könnte diese Frist jedoch verlängert werden.<br />
Mit der Aufenthaltgestattung ist der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen, zu Integrationsangeboten und zu medizinischer und psychosozialer Versorgung eingeschränkt. <br />
<br />
== Was geschieht nach der Entscheidung über die Anerkennung? ==<br />
Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid per Post zugestellt. Deswegen müssen sie mögliche Änderungen ihrer Anschrift dem Bundesamt unverzüglich mitteilen.<br />
<br />
=== Asylanerkennung (Art.16 a GG) ===<br />
Dieses Status wird politisch Verfolgten zuerkannt. Wird ihrem Wunsch auf Asyl entsprochen, besteht eine auf längstens drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs.1 und 2 AufenthG) sowie eine Gleichstellung in wesentlichen Rechten zu Deutschen Staatsbürgern, d.h. Sie haben unbeschränkte Arbeitsrechte, soziale Rechte, Aufenthalts- und Reiserechte.<br />
Diese Anerkennung kann jedoch bei Veränderung der Situation im Herkunftsstaat und bei Entfallen der Voraussetzungen der Anerkennung auch widerrufen werden. In diesem Fall wird von dem Bundesamt noch mal geprüft, ob es sich an den Umständen etwas geändert hat, die den gewährten Schutz gerechtfertigt haben. <br />
<br />
==== Obligatorische Widerruf ====<br />
3 Jahre nachdem Sie Asyl bekommen haben, muss das Bundesamt noch mal prüfen, ob in Ihrem Herkunftsland keine Gefahr für Ihre Situation mehr besteht. Wird das Widerrufverfahren mangelnd der Voraussetzungen nicht eingeleitet, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten (Niederlassungserlaubnis §26 Abs.3).<br />
<br />
==== Widerruf im Ermessen ====<br />
Nach der 3 Jahres-Frist, kann das Bundesamt seinem Ermessen nach das Widerrufsverfahren einleiten. Für die Entscheidung wird hier berücksichtigt, ob eine erfolgreiche Integration stattgefunden hat und prüft zum Beispiel, ob Sie eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit angefangen haben.<br />
<br />
==== Anlassbezogener Widerruf ====<br />
Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtige/r nicht mehr vorliegen, d.h. die Umstände in dem Herkunftsland haben sich wesentlich, grundlegend und dauerhaft verändert, dass für Sie keine Gefahr mehr besteht. Bei der Entscheidung werden jedoch Ihre persönliche, wirtschaftliche und sonstige Bindungen zu Deutschland berücksichtigt (Bildung, Beruf, Familie, Lebenspartnerschaft usw.)<br />
Sie haben ein Recht darauf, sich vor der Entscheidung über den Widerruf zu äußern. Eine Beratungsstelle oder ein Anwalt kann Sie dabei Unterstützen. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes kann man vor Verwaltungsgericht klagen. <br />
<br />
=== Flüchtlingseigenschaftszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ===<br />
Nach der GFK wird der Status als „Flüchtling“ zuerkannt, wenn eine Verfolgung wegen „Rasse“ (aus rassistischen Gründen, Anm. der Verfasser) Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe besteht. Als Verfolgung wird hier eine staatliche sowie auch eine nicht staatliche Verfolgung gemeint, d.h. der Herkunftsstaat kann Ihnen kein Schutz gewähren oder will dies bewusst nicht tun Geschlechtbezogene Verfolgung fällt auch unter diese Regel.<br />
Wird Ihnen dieser Status zuerkannt, erhalten Sie in Wesentlichem die gleichen Rechte, die für Asylberechtigte nach Art. 16a GG vorgesehen sind. <br />
<br />
==== Familiennachzug ====<br />
In den ersten 3 Monaten nach der nach der Unanfechtbarkeit der Anerkennung (Bescheid) sollten Sie den Antrag auf Familiennachzug stellen für Ehepartner und minderjährige Kinder. <br />
Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen nach der GFK, die kein Asyl beantragt haben und sich noch nicht in Deutschland befinden, haben Anspruch auf Familiennachzug ohne ein eigenes Asylverfahren einleiten zu müssen. Dies gilt leider nicht für subsidiär Schutzberechtigte, die ab März 2016 Asyl beantragt haben für die nächsten zwei Jahre. („Asylpaket II“). <br />
Die Regel des Familiennachzugs (§§ 29,32-36 AufenthG) bezieht sich auf die sog. „Kernfamilie“, dies sind:<br />
* Ehegatten und eingetragene Lebenspartner;<br />
* Minderjährige Kinder<br />
* ledige Kinder bis zu Vollendung des 16 bzw. 18 Lebensjahres, je nach dem, welchen Schutzstatus anerkannt worden ist.<br />
<br />
In einigen Fällen, z.B. für Personen mit internationaler humanitärem Status, muss der nachziehende Familienangehörige Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen. Die Erlaubnis zum Familiennachzug müssen die Angehörigen dann vor der Einreise im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat einholen.<br />
<br />
=== Subsidiärer Schutz ===<br />
Subsidiären Schutz erhalten geflüchtete Menschen, die zwar nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erfüllen, aber Flüchtlinge auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. der EU Qualifikationsrichtlinie sind. Ihnen wird subsidiärer Schutz gewährt, wenn Sie in ihrem Herkunftsland Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Todesstrafe zu befürchten haben oder Ihr Leben, Ihre Sicherheit oder Freiheit durch willkürliche Gewalt z.B. aufgrund eines bewaffneten Konflikts, bedroht sind. (so genannte „zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse“, eine Prüfung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), §25 Abs.2 Aufenthaltsgesetz, § 4 Asylverfahrensgesetz).<br />
<br />
=== (Nationale) Abschiebungsverbote ===<br />
Wenn Ihnen keine Asylberechtigung bzw. keinen andern Schutzstatus (GFK, subsidiären Schutz) anerkannt wird kann das Bundesamt die Abschiebung verbieten (§ 60 AufenthG). Dies ist dann der Fall wenn in Ihrem Herkunftsstaat Ihnen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht. Darunter fallen auch Erkrankungen, für die in dem Herkunftsland keine oder eine nicht ausreichende Behandlung gewährt und das zu einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes führen kann. Es wird jedoch auch geprüft, ob Sie in einen anderen Staat ausreisen können (z.B. bei binationalen Paaren). <br />
Mit der Feststellung eines Abschiebungsverbotes erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Ihre Rechtsstellung bezüglich Integrationsangeboten, Sozialleistungen und Familiennachzug sind allerdings in diesem Fall eingeschränkt. <br />
Bei Feststellung eines Abschiebungsverbots ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird, wenn die Situation in Ihren Herkunftsland sich verbessert hat. In dem Fall empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Anwalts oder einer Beratungsstelle zu suchen. <br />
<br />
== Ablehnung des Antrags: Klagefristen ==<br />
Im Falle einer Ablehnung erhalten sie eine Grenzübertrittsbescheinigung und werden aufgefordert, auszureisen. Oftmals sind die Entscheidungen des Bundesamtes schwer nachzuvollziehen. Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, gegen die Ablehnung juristisch vorzugehen. <br />
Der Asylantrag kann als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden, wenn das BAMF Ihre Angaben und Dokumente für widersprüchlich oder falsch hält, Sie den Asylantrag erst lange nach der Einreise stellen oder eine allgemeine Kriegs- oder Notsituation der einzige Grund für Ihren Antrag zu sein scheint. Bei einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ besteht die Gefahr der Abschiebung. Sie haben nur eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung des BAMF vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Zusätzlich müssen sie innerhalb derselben Frist einen begründeten Eilantrag auf aufschiebende Wirkung stellen, damit sie für die Dauer des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben können. Sie haben jedoch noch 4 Wochen (nach Zustellung der ablehnenden Entscheidung) um die Begründung Ihrer Klage nachzureichen.<br />
Wird Ihr Antrag als „einfach unbegründet“ abgelehnt, haben sie zwei Wochen Zeit, um zu klagen.<br />
Bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht ist es unbedingt ratsam, die Hilfe eines Anwalts, der sich im Asylrecht gut auskennt, in Anspruch zu nehmen oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Asylverfahren in der Regel beendet. <br />
Nach der Ablehnung können Sie einen Asylfolgeantrag stellen. Dieser hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird), sich die politische Lage im Herkunftsland geändert hat (Ausbruch eines Bürgerkriegs beispielsweise) oder Beweise für ihre Verfolgung auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die neue Rechtlage entstanden ist bzw. Sie davon erfahren haben.<br />
Wenn es nach der Ablehnung des Asylantrags zu einer Ausweisung, Abschiebung und Zurückschiebung kommt, können damit auch Einreise- und Aufenthaltsverbote von bis zu 5 Jahren verbunden werden.<br />
<br />
== Was ist die Dublin III Regelung? ==<br />
<br />
Das Dublin Verfahren bedeutet eine Zuständigkeitsprüfung. Nach dem (noch geltenden) gleichnamigen EU-Verordnung ist für die Bearbeitung des Asylantrages der Mitgliedstaat zuständig, der die Ihre Einreise erlaubt bzw. nicht verboten hat. Die Verordnung bezieht sich auf alle EU Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz, Island. Durch dieses Verfahren wird mithilfe einer EU- Datenbank (EURODAC) ermittelt, in welchen Staat Sie <br />
zuerst eingereist sind. Ihr Asylantrag wird hier nicht inhaltlich geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob eine Überstellung in einen anderen EU-Staat möglich ist. Die Überstellung darf jedoch nicht erfolgen wenn:<br />
<br />
* der zuständige Staat nicht ermittelt werden kann;<br />
* in dem zuständigen Staat Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU–Grundrechtecharta mit sich bringen. In diesem Fall kann jedoch auch ein anderer Staat für die Bearbeitung des Antrags zuständig bestimmt werden; derzeit sind streitig, ob in folgenden Staaten systemische Mängel bestehen: Für Griechenland haben dies in der Rechtssprechung die Gerichte bestätigt, dahin wird aus Deutschland nicht zurück überstellt, ebenso Italien („Tarakhel“ Urteil) aber nur für Familien mit minderjährigen Kindern), Ungarn und Bulgarien sind streitig, derzeit werden aber dorthin wenig bis keine Flüchtlinge rück überstellt bzw. lehnen die Länder (Ungarn) eine Überstellung ab(Einzelfallentscheidung)<br />
<br />
* es wird auf die Überstellung verzichtet. In diesem Fall geht die Zuständigkeit auf Deutschland über (Selbsteintrittrecht);<br />
* es wird kein Verfahren eingeleitet (3 Monate)<br />
<br />
Zum Schutz der Familie sind auch weitere Ausnahmen in der Verordnung vorgesehen, nach denen in der Zuständigkeitsprüfung die Aufrechterhaltung der Familie Vorrang gegeben wird. (z.B. Weitere Familienangehörige haben schon in Deutschland Asyl- oder subsidiären Schutz erhalten).<br />
Die Entscheidung aus dem Dublin - Verfahren wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. <br />
Gegen den Bescheid einer Überstellung haben Sie eine Woche zeit, um eine Klage einzureichen. Die Klage hat hier keine aufschiebende Wirkung. Um eine sofortige Überstellung zu vermeiden, sollen Sie auch einen Eilantrag stellen. <br />
<br />
Sollte Deutschland die Zuständigkeit für die Prüfung Ihres Asylantrags besitzen oder übernehmen, wird Ihnen eine Aufenthaltgestattung erteilt und es beginnt das eigentliche inhaltliche Asylverfahren.<br />
Das Dublin Verfahren, ist ein sehr kompliziertes Verfahren. Es empfiehlt sich, die Unterstützung von Dublin - Experten (Anwälten bzw. Beratungsstellen) zu holen.<br />
<br />
== Was ist ein „sicherer Drittstaat“? ==<br />
=== „Sichere“ Drittstaaten ===<br />
Diese sind alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Norwegen und die Schweiz. Die Eigenschaft „sicherer Staat“ ist für solche Länder gesetzlich festgelegt und kann nicht widerlegt werden. Wenn sie aus diesen Staaten kommen, werden Sie keinen Schutz bekommen. Sind Sie über einen dieser Staaten nach Deutschland gereist, dann wird höchstwahrscheinlich ein Dublin - Verfahren eingeleitet. <br />
<br />
=== „Sichere“ Herkunftsländer ===<br />
Mit den letzen Änderungen im Asylrecht von November 2015 und Februar 2016 wurde einige Länder zusätzlich als „sichere Herkunftsländer“ gesetzlich eingestuft. <br />
Diese sind: <br />
* Kosovo, Serbien, Bosnien, Albanien, Mazedonien und Montenegro (seit Nov. 2015) <br />
* Marokko, Algerien und Tunesien (geplant ab Juni 2016, noch nicht Gesetz!) <br />
* Zuvor schon: Senegal, Ghana <br />
* Alle Staaten der Europäischen Union <br />
Für Asylsuchende aus solchen Ländern wird gesetzlich „vermutet“, dass Ihre Herkunftsländer „sicher“ sind, d.h. die Voraussetzungen einer Asylberechtigung nicht vorliegen. Im Asylverfahren muss dann der Asylsuchende in besonderer Maße darlegen, dass ihm im Herkunftsland individuelle Verfolgung droht.<br />
<br />
Klagen gegen Bescheide des Bundesamts können Sie beim Verwaltungsgericht einreichen.<br />
Adresse Verwaltungsgericht Berlin: <br /><br />
Verwaltungsgericht Berlin <br /><br />
Kirchstraße 7 <br /><br />
10557 Berlin <br /><br />
Tel.: +49 (0)30 9014 - 0 <br /><br />
Fax: +49 (0)30 9014 – 8790 <br /><br />
<br />
Es gibt die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dafür müssen Sie einen gesonderten Antrag beim Verwaltungsgericht stellen. Voraussetzungen dafür sind:<br />
* Ihre Rechtsangelegenheit hat Aussicht auf Erfolg;<br />
* Sie sind mittellos. Dies kann man mit einer aktuellen Bescheinigung des Bezugs sozialer Leistungen beweisen.<br />
<br />
= II. Duldung, Aufenthalt aus humanitären Gründen =<br />
Wenn die Entscheidungen über die Ablehnung des Asylantrags unanfechtbar sind. Sollten Sie sich, mithilfe einer Beratungsstelle überlegen, welche Möglichkeiten gibt in ihrem Fall, eine Abschiebung zu verhindern. <br />
== Was ist eine Duldung? ==<br />
Wenn Sie ausreisepflichtig sind, aber es Gründe gibt, die eine Abschiebung vorübergehend unmöglich machen, erhalten sie eine Duldung. Diese kann ausgestellt werden, wenn sie physisch oder psychisch krank sind (z.B. Kriegstraumatisierung) oder keinen Pass besitzen oder sonstige humanitäre oder persönliche Gründe einen Aufenthalt in Deutschland erfordern. (§ 25 AufenthG) (sog. „inlandsspezifische Abschiebehindernisse“, Prüfung durch die Ausländerbehörde). Die Duldung ist jedoch lediglich ein vorübergehendes Aufenthaltspapier. Ihr rechtlicher Status im Vergleich zu Asylberechtigten ist eingeschränkt. Nach Ablauf der Frist wird geprüft ob die Voraussetzung der Duldung noch bestehen. Mit einer Duldung dürfen Sie nicht (aus)reisen.<br />
<br />
=== Anspruchsduldung ===<br />
Rechtliche oder tatsächliche Hindernisse stehen der Abschiebung entgegen zum Beispiel Unmöglichkeit der Abschiebung wegen fehlender Transportmöglichkeiten (zum Beispiel Reiseunfähigkeit wegen Krankheit) oder es fehlt der Nationalpass. Ein Abschiebungshindernis kann sich auch aus familiären Situationen ergeben.<br />
<br />
=== Zeugenduldung ===<br />
Wird erteilt, wenn Sie Angaben beim Staatsanwalt oder vorm Strafgericht machen sollten, um ein Gerichtsverfahren zu unterstützen.<br />
<br />
=== Ermessenduldung ===<br />
Die Ausländerbehörde kann aus humanitären, persönlichen Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen erteilen. Bespielfälle wären die Vollendung einer Ausbildung, die Behandlung einer Krankheit, welche in Ihrem Herkunftsstaat ungenügend oder gar nicht behandelt wird bzw. Ihnen der Weg zur medizinischen Versorgung erschwert wird. <br />
Wichtig: seit März 2016 werden hohe Anforderungen an ärztliche Atteste gestellt, fragen Sie Beratungsstellen / Anwälte zuvor um Rat! <br />
Hierbei besteht kein Anspruch auf Duldung. Daher müssen Sie mit dem Antrag und der Begründung auch jeweilige Dokumente bzw. Unterlagen, die ihr Anliegen glaubhaft machen.<br />
<br />
=== Ausbildungsduldung ===<br />
Voraussetzungen für die Erteilung dieser Duldung sind:<br />
* Sie vor Vollendung des 21 Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen haben;<br />
* Nicht aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen;<br />
Diese Duldung kann bis zu einem Jahr erteilt und ggf. auch für ein Jahr verlängert werden.<br />
<br />
=== Duldung bei formalem Abschiebungsstopp ===<br />
Länderministerien können eine Duldung erteilen, wenn aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zu Wahrung politischer Interesse Deutschlands die Abschiebung von Flüchtlingen oder von Flüchtlingsgruppen aus bestimmten Ländern - bei denen gerade ein Bürgerkrieg oder eine humanitäre Krisensituation besteht - ausgesetzt werden soll. Die Aussetzung kann längstens 6 Monate dauern.(z.B. ein Winterabschiebestop)<br />
<br />
=== Duldung für Eltern gut integrierter Kinder ===<br />
Eltern und minderjährige Geschwister von Minderjährigen, welche die Voraussetzung für eine Duldung erfüllen, bekommen eine Duldung bis zur Volljährigkeit der berechtigten Kinder. In Familien, in denen einige Mitglieder noch im Asylverfahren sind, kann auch eine Duldung erteilt werden, für diejenigen, dessen Asylverfahren beendet ist.<br />
Die Adresse der Ausländerbehörde Berlin für die Beantragung eines Aufenthaltstitels, einer Duldung sowie für Visafragen etc. lautet: <br />
Anschrift: <br /><br />
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten <br /><br />
Ausländerbehörde (Abteilung IV) <br /><br />
Friedrich-Krause-Ufer 24 <br /><br />
13353 Berlin <br /><br />
<br />
Verkehrsverbindungen: <br /><br />
U 9 (Amrumer Str.) <br /><br />
S 41, S 42 (Westhafen) <br /><br />
Bus 147, M27 <br /><br />
Tel: 90269 - 0 <br /><br />
<br />
E-Mail: Ausländerbehörde Berlin <br /><br />
Öffnungszeiten: <br /><br />
Montag 07:00 Uhr - 14:00 Uhr <br /><br />
Dienstag 07:00 Uhr - 14:00 Uhr <br /><br />
Mittwoch geschlossen <br /><br />
Donnerstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr <br /><br />
Freitag geschlossen <br /><br />
<br />
Terminvergabe auch online bzw. per email möglich! http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienststelle/auslterminvereinb_de.html</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Grundlagen_des_Asylverfahrens&diff=1572Grundlagen des Asylverfahrens2016-08-30T17:44:47Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Diese kleine Übersicht wurde vom [http://www.oase-berlin.org/ OASE Berlin Team] erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein, oder Ergänzungen notwendig, bitten wir um kurze Nachricht per mail: beratung@oase-berlin.org. Es wird der Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet.<br />
<br />
= I. Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz =<br />
<br />
== Was bedeutet Asyl? ==<br />
Asyl beantragen können Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsstaat politisch verfolgt sind. In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen, die Ihnen Schutz vor Verfolgung bieten können:<br />
<br />
1. Das Asylrecht für politisch Verfolgte (nach Artikel 16 a Grundgesetz) und die Flüchtlingsstatuszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK (nach § 3 Abs.1 Asylgesetz (AsylG)). Voraussetzungen für den Asylanspruch nach diesem Gesetz sind:<br />
<br />
* Verfolgung durch den Staat oder staatsähnliche Akteure <br />
* Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Religionszugehörigkeit, Herkunft/ ethnischer Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe <br />
* Staatliche Maßnahme, die so schwerwiegend ist, dass sie die Verletzung eines Menschenrechtes darstellt <br />
<br />
2. Der Abschiebungsschutz (nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) <br />
Sie dürfen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit oder Ihre Freiheit bedroht sind aufgrund von:<br />
<br />
* Herkunft / ethnischen Zugehörigkeit / Hautfarbe <br />
* Religionszugehörigkeit <br />
* Staatsangehörigkeit <br />
* politischer Überzeugung <br />
* Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe<br />
<br />
Der erste Schritt nach einer Flucht in die BRD ist die Meldung als Asylsuchender. Bei der ersten Registrierung werden Sie dazu befragt, wie und wann Ihre Einreise erfolgte und erhalten eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).<br />
<br />
Neu: Ab Februar 2016 müssen Sie auch bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einen Ankunftsnachweis (Flüchtlingsausweis) beantragen. Hierbei werden Ihr Name, Alter, Geburtsort registriert. Der Ausweis muss ein aktuelles Foto enthalten. Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Dazu werden Sie zu Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation gefragt, (teilweise freiwillige Angaben).<br />
Das Asylgesuch löst noch keine Aufenthaltsgestattung aus. Dafür ist ein schriftlicher Antrag nötig.<br />
<br />
== Wo stelle ich den Antrag? ==<br />
Um einen Asylantrag zu stellen, wenden Sie sich an die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA). Außerhalb dieser Sprechzeiten nimmt jedoch auch jede Polizeistelle den Asylantrag auf. Die Antragstellung muss unverzüglich bzw. spätestens eine Woche nach der Meldung als Asylsuchende/r und der Meldung bei einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.<br />
<br />
ZAA in Berlin:<br />
<br />
Hauptadresse: Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin (U 9 Turmstr.)<br /><br />
Sprechzeiten : Montag bis Donnertag von 09.00 bis 12.30 sowie 13.00-15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr <br /><br />
weitere Adresse: Bundesallee 171, 10715 Berlin Tel: 030 90229-0<br /> <br />
Hier gibt es nur zentral gesteuerte Sammeltermine; ohne Termin wird niemand registriert! Wenn die Registrierung in dieser Erstaufnahmestelle stattgefunden hat, wird der Asylantrag (i.d.R. noch am gleichen Tag) dort gestellt.<br />
<br />
Ab Juni 2016: Temporäre Nutzung des ICC (mit Shuttle Bus von Turmstrasse)<br /><br />
Infos : http://berlin-hilft.com/2016/04/lageso-umzug-der-zla-ins-icc/<br /><br />
Ab August: Umzug des LaGeSo - Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Zentrale in der Darwinstrasse <br /><br />
<br />
In der ZAA werden Ihre Personalien aufgenommen und Sie werden von Sozialarbeitern über den Ablauf des Asylverfahrens informiert. Über ihre persönlichen Fluchtgründe brauchen Sie in der ZAA noch keine Erklärung abzugeben. <br />
<br />
Über ein Computer - Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt und sie werden aufgefordert, spätestens am Folgetag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorzusprechen. Bei dem Verteilungsverfahren haben Sie keine Entscheidungsfreiheit über ihren genauen Aufenthaltsort, sondern werden nach einem Zufallsverfahren verteilt. Allerdings werden Kernfamilien und meist auch gleichzeitig eingereiste Personen demselben Ort zugewiesen. Eine Ausnahme bilden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie können an dem Ort bleiben, an dem Sie Asyl beantragt haben.<br />
Über das Software-Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt. Bei Verteilung in ein anderes Bundesland wird Ihnen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung von der ZAA eine Fahrkarte und bei Bedarf ein Lunchpaket ausgehändigt, um zu dem für Sie ermittelten zuständigen Ort zu reisen. <br />
Alle Erklärungen sowie Hinweise zum Erreichen anderer Behörden werden in einer Ihnen verständlichen Sprache ausgegeben.<br />
Beantragen Sie so schnell wie möglich Asyl! Bei verspäteter Antragstellung droht eine Geldstrafe wegen "irregulärem Aufenthalt". Nach Ihrer Antragstellung werden Sie in eine Erstaufnahmeeinrichtung überwiesen, in der Sie zunächst wohnen müssen. Alle Asylsuchenden erhalten eine Kostenübernahme für die Übernachtung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Vollverpflegung. Bitte beachten sie, dass es negative Folgen für ihren Asylantrag hat, wenn Sie nicht in der vorgegebenen Frist in der Erstaufnahmeeinrichtung erscheinen. Sie sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. (neu seit November 2015: § 47 AsylG). Wenn Sie aus einem der so genannten „sicheren Herkunftsländern“ kommen (dazu später), müssen Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zur Entscheidung des Bundesamtes über ihren Asylantrag bleiben. <br />
<br />
Wenn Sie unter körperlichen oder psychische Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden (Atteste notwendig), die einer Unterbringung in einer solchen Einrichtung entgegenstehen, können Sie beantragen, dass Sie in einer anderen Unterkunft wohnen möchten, z.B. in einem Wohnheim für traumatisierte oder besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.<br />
<br />
== Wer entscheidet über den Antrag? ==<br />
<br />
Zuständig für die Bearbeitung des Asylantrags ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Kurz nach der Asylantragstellung erhalten Sie einen Termin für die Erstanhörung (Interview), bei der Sie alle ihre persönlichen Fluchtgründe vorbringen müssen. Die Einladung bekommen Sie per Post zugesandt. Je nach Kapazitäten des Bundesamtes kann es allerdings auch länger dauern. Derzeit kann es, je nach Herkunftsland, zu Wartezeiten bis zu zwölf Monaten kommen.<br />
Vor der Anhörung erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen dazu äußern sollen, welche schutzbedürftige Belange geltend machen möchten. (§ 11 Aufenthaltsgesetz) Achtung! Was Sie hier erklären, wird auch Bestandteil der Anhörung zu den Flüchtlingsgründen sein.<br />
<br />
In der Anhörung werden Sie ausführlich zu ihrer Verfolgungs- und Fluchtgeschichte befragt und sollen möglichst genaue Angaben von Zeit, Ort und Fluchtwegen vortragen. Ihre Schilderungen sollten möglichst detailliert, widerspruchsfrei und glaubwürdig sein. Zum Schluss sollen Sie erzählen, aus welchen Gründen Sie ihr Land verlassen haben. Es reicht nicht, lediglich auf die allgemeine Situation in Ihrem Herkunftsland zu verweisen. Sie sollen Ihre individuellen Fluchtgründe schildern. Es müssen alle Tatsachen vorgetragen werden, die einen Schutz bzw. ein Abschiebungsverbot rechtfertigen können. Sie sollen zudem auch deutlich schildern, was für eine existenzielle Gefahr bei einer möglichen Rückkehr droht, und warum in Ihrem Herkunftsland Ihnen keinen Schutz davor gewährt wird.<br />
<br />
Auch massive dauerhafte Diskriminierungen, die sich wie „Nadelstiche“ Existenz bedrohend auswirken können als Verfolgung qualifiziert werden nach der Rechtsprechung. <br />
<br />
Es wird empfohlen, sich gut auf die Anhörung vorzubereiten, am besten mit der Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Rechtsanwalts. Während der Anhörung steht ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung. Sie haben Recht einen Anwalt oder eine dritte Person ihres Vertrauens (Berater/in, Freund/in, Familienmitglied etc.) zur Anhörung mitzunehmen. Dies sollten Sie jedoch vor dem Termin dem Bundesamt mitteilen. <br />
Informationen über die Anhörung, ihren Ablauf und wichtige Hinweise darauf, was dabei zu beachten ist, das von verschiedenen unabhängigen Organisationen zusammengestellt wurde, finden Sie auf der folgenden Webseite.: http://www.asyl.net/index.php?id=337. Das Informationsblatt ist auf mehreren Sprachen übersetzt.<br />
<br />
Adresse des Bundesamtes<br /> <br />
BAMF Außenstelle M 12 – Berlin<br /><br />
Askanienring 106 <br /><br />
13587 Berlin <br /><br />
Telefon: 030 35582-0<br /><br />
Telefax: 030 35582-199<br /><br />
<br />
== Gibt es dort Dolmetscher und Anhörer für besonders Schutzbedürftige? ==<br />
Es gibt jeweils einen Beauftragten für unbegleitete minderjährige und für traumatisierte Flüchtlinge, für Folteropfer und für Frauen. <br />
Die Anhörungen für unbegleitete Minderjährige werden grundsätzlich von einem solchen Beauftragten durchgeführt. Als Frau haben Sie das Recht auf einen weiblichen Dolmetscher und eine Anhörerin, die sie am besten vorher schriftlich beantragen. Ebenfalls zugelassen sind eigene Dolmetscher. Diese können jedoch lediglich anwesend sein, jedoch nicht den Dolmetscher des BAMF ersetzen.<br />
Das Protokoll der Anhörung ist die Grundlage für die Entscheidung, ob Sie Asyl bekommen. Sie haben Recht auf eine Rückübersetzung des Protokolls. Ihr Dolmetscher kann Ihnen das Protokoll auf Ihre Sprache übersetzen und vorlesen. Sie haben dabei die Möglichkeit einzelne Aspekte der Anhörung zu korrigieren oder zu ergänzen. Wenn Sie trotzdem der Meinung sind, dass das Protokoll nicht den Tatsachen entspricht, nicht ausführlich genug oder nicht richtig übersetzt ist, unterschreiben Sie es nicht! Weitere Ergänzungen können innerhalb bis zu zwei Wochen nachgereicht werden. Hier müssen Sie auch ausführlich erklären, warum auf die entsprechenden Dinge nicht bei der Anhörung eingegangen wurde. Solche Ergänzungen müssen jedoch nicht berücksichtigt werden.<br />
Sollten im Übrigen Probleme bzw. Missverständnisse mit dem Dolmetscher während der Anhörung auftreten, sprechen Sie das sofort an und lassen Sie es in das Protokoll aufnehmen.<br />
Sie haben auch - gerade in problematischen Fällen - die Möglichkeit, sich an den UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) zu wenden. Dieser ist auch berechtigt, ihre Akten einzusehen.<br />
<br />
UNHCR <br /><br />
Geschäftsstelle Berlin<br /><br />
Wallstr. 9-13<br /><br />
10179 Berlin<br /><br />
030 202202-0<br /><br />
<br />
Weitere Informationen über die Anhörung und allgemein über Ihre Rechte und Pflichte während des Asylverfahrens finden Sie auch auf der Webseite: www.asyl.net.<br />
<br />
== Wie ist mein Status während des Asylverfahrens? ==<br />
Als Asylbewerber leben Sie während der Dauer ihres Asylverfahrens unter dem Status der Aufenthaltsgestattung. Für die ersten 3 Monate nach der Erteilung besteht eine so genannte „Residenzpflicht", eine Wohnsitzauflage. Sie müssen in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen, der Sie zugewiesen worden sind. Solange Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, in der Regel 3 bis 6 Monate, dürfen Sie sich auch nicht vom Bundesland zum Bundesland bewegen (§ 59a Asylgesetz). In einigen Fällen könnte diese Frist jedoch verlängert werden.<br />
Mit der Aufenthaltgestattung ist der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen, zu Integrationsangeboten und zu medizinischer und psychosozialer Versorgung eingeschränkt. <br />
<br />
== Was geschieht nach der Entscheidung über die Anerkennung? ==<br />
Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid per Post zugestellt. Deswegen müssen sie mögliche Änderungen ihrer Anschrift dem Bundesamt unverzüglich mitteilen.<br />
<br />
=== Asylanerkennung (Art.16 a GG) ===<br />
Dieses Status wird politisch Verfolgten zuerkannt. Wird ihrem Wunsch auf Asyl entsprochen, besteht eine auf längstens drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs.1 und 2 AufenthG) sowie eine Gleichstellung in wesentlichen Rechten zu Deutschen Staatsbürgern, d.h. Sie haben unbeschränkte Arbeitsrechte, soziale Rechte, Aufenthalts- und Reiserechte.<br />
Diese Anerkennung kann jedoch bei Veränderung der Situation im Herkunftsstaat und bei Entfallen der Voraussetzungen der Anerkennung auch widerrufen werden. In diesem Fall wird von dem Bundesamt noch mal geprüft, ob es sich an den Umständen etwas geändert hat, die den gewährten Schutz gerechtfertigt haben. <br />
<br />
==== Obligatorische Widerruf ====<br />
3 Jahre nachdem Sie Asyl bekommen haben, muss das Bundesamt noch mal prüfen, ob in Ihrem Herkunftsland keine Gefahr für Ihre Situation mehr besteht. Wird das Widerrufverfahren mangelnd der Voraussetzungen nicht eingeleitet, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten (Niederlassungserlaubnis §26 Abs.3).<br />
<br />
==== Widerruf im Ermessen ====<br />
Nach der 3 Jahres-Frist, kann das Bundesamt seinem Ermessen nach das Widerrufsverfahren einleiten. Für die Entscheidung wird hier berücksichtigt, ob eine erfolgreiche Integration stattgefunden hat und prüft zum Beispiel, ob Sie eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit angefangen haben.<br />
<br />
==== Anlassbezogener Widerruf ====<br />
Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtige/r nicht mehr vorliegen, d.h. die Umstände in dem Herkunftsland haben sich wesentlich, grundlegend und dauerhaft verändert, dass für Sie keine Gefahr mehr besteht. Bei der Entscheidung werden jedoch Ihre persönliche, wirtschaftliche und sonstige Bindungen zu Deutschland berücksichtigt (Bildung, Beruf, Familie, Lebenspartnerschaft usw.)<br />
Sie haben ein Recht darauf, sich vor der Entscheidung über den Widerruf zu äußern. Eine Beratungsstelle oder ein Anwalt kann Sie dabei Unterstützen. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes kann man vor Verwaltungsgericht klagen. <br />
<br />
=== Flüchtlingseigenschaftszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ===<br />
Nach der GFK wird der Status als „Flüchtling“ zuerkannt, wenn eine Verfolgung wegen „Rasse“ (aus rassistischen Gründen, Anm. der Verfasser) Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe besteht. Als Verfolgung wird hier eine staatliche sowie auch eine nicht staatliche Verfolgung gemeint, d.h. der Herkunftsstaat kann Ihnen kein Schutz gewähren oder will dies bewusst nicht tun Geschlechtbezogene Verfolgung fällt auch unter diese Regel.<br />
Wird Ihnen dieser Status zuerkannt, erhalten Sie in Wesentlichem die gleichen Rechte, die für Asylberechtigte nach Art. 16a GG vorgesehen sind. <br />
<br />
==== Familiennachzug ====<br />
In den ersten 3 Monaten nach der nach der Unanfechtbarkeit der Anerkennung (Bescheid) sollten Sie den Antrag auf Familiennachzug stellen für Ehepartner und minderjährige Kinder. <br />
Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen nach der GFK, die kein Asyl beantragt haben und sich noch nicht in Deutschland befinden, haben Anspruch auf Familiennachzug ohne ein eigenes Asylverfahren einleiten zu müssen. Dies gilt leider nicht für subsidiär Schutzberechtigte, die ab März 2016 Asyl beantragt haben für die nächsten zwei Jahre. („Asylpaket II“). <br />
Die Regel des Familiennachzugs (§§ 29,32-36 AufenthG) bezieht sich auf die sog. „Kernfamilie“, dies sind:<br />
* Ehegatten und eingetragene Lebenspartner;<br />
* Minderjährige Kinder<br />
* ledige Kinder bis zu Vollendung des 16 bzw. 18 Lebensjahres, je nach dem, welchen Schutzstatus anerkannt worden ist.<br />
<br />
In einigen Fällen, z.B. für Personen mit internationaler humanitärem Status, muss der nachziehende Familienangehörige Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen. Die Erlaubnis zum Familiennachzug müssen die Angehörigen dann vor der Einreise im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat einholen.<br />
<br />
=== Subsidiärer Schutz ===<br />
Subsidiären Schutz erhalten geflüchtete Menschen, die zwar nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erfüllen, aber Flüchtlinge auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. der EU Qualifikationsrichtlinie sind. Ihnen wird subsidiärer Schutz gewährt, wenn Sie in ihrem Herkunftsland Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Todesstrafe zu befürchten haben oder Ihr Leben, Ihre Sicherheit oder Freiheit durch willkürliche Gewalt z.B. aufgrund eines bewaffneten Konflikts, bedroht sind. (so genannte „zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse“, eine Prüfung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), §25 Abs.2 Aufenthaltsgesetz, § 4 Asylverfahrensgesetz).<br />
<br />
=== (Nationale) Abschiebungsverbote ===<br />
Wenn Ihnen keine Asylberechtigung bzw. keinen andern Schutzstatus (GFK, subsidiären Schutz) anerkannt wird kann das Bundesamt die Abschiebung verbieten (§ 60 AufenthG). Dies ist dann der Fall wenn in Ihrem Herkunftsstaat Ihnen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht. Darunter fallen auch Erkrankungen, für die in dem Herkunftsland keine oder eine nicht ausreichende Behandlung gewährt und das zu einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes führen kann. Es wird jedoch auch geprüft, ob Sie in einen anderen Staat ausreisen können (z.B. bei binationalen Paaren). <br />
Mit der Feststellung eines Abschiebungsverbotes erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Ihre Rechtsstellung bezüglich Integrationsangeboten, Sozialleistungen und Familiennachzug sind allerdings in diesem Fall eingeschränkt. <br />
Bei Feststellung eines Abschiebungsverbots ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird, wenn die Situation in Ihren Herkunftsland sich verbessert hat. In dem Fall empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Anwalts oder einer Beratungsstelle zu suchen. <br />
<br />
== Ablehnung des Antrags: Klagefristen ==<br />
Im Falle einer Ablehnung erhalten sie eine Grenzübertrittsbescheinigung und werden aufgefordert, auszureisen. Oftmals sind die Entscheidungen des Bundesamtes schwer nachzuvollziehen. Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, gegen die Ablehnung juristisch vorzugehen. <br />
Der Asylantrag kann als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden, wenn das BAMF Ihre Angaben und Dokumente für widersprüchlich oder falsch hält, Sie den Asylantrag erst lange nach der Einreise stellen oder eine allgemeine Kriegs- oder Notsituation der einzige Grund für Ihren Antrag zu sein scheint. Bei einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ besteht die Gefahr der Abschiebung. Sie haben nur eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung des BAMF vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Zusätzlich müssen sie innerhalb derselben Frist einen begründeten Eilantrag auf aufschiebende Wirkung stellen, damit sie für die Dauer des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben können. Sie haben jedoch noch 4 Wochen (nach Zustellung der ablehnenden Entscheidung) um die Begründung Ihrer Klage nachzureichen.<br />
Wird Ihr Antrag als „einfach unbegründet“ abgelehnt, haben sie zwei Wochen Zeit, um zu klagen.<br />
Bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht ist es unbedingt ratsam, die Hilfe eines Anwalts, der sich im Asylrecht gut auskennt, in Anspruch zu nehmen oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Asylverfahren in der Regel beendet. <br />
Nach der Ablehnung können Sie einen Asylfolgeantrag stellen. Dieser hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird), sich die politische Lage im Herkunftsland geändert hat (Ausbruch eines Bürgerkriegs beispielsweise) oder Beweise für ihre Verfolgung auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die neue Rechtlage entstanden ist bzw. Sie davon erfahren haben.<br />
Wenn es nach der Ablehnung des Asylantrags zu einer Ausweisung, Abschiebung und Zurückschiebung kommt, können damit auch Einreise- und Aufenthaltsverbote von bis zu 5 Jahren verbunden werden.<br />
<br />
== Was ist die Dublin III Regelung? ==<br />
<br />
Das Dublin Verfahren bedeutet eine Zuständigkeitsprüfung. Nach dem (noch geltenden) gleichnamigen EU-Verordnung ist für die Bearbeitung des Asylantrages der Mitgliedstaat zuständig, der die Ihre Einreise erlaubt bzw. nicht verboten hat. Die Verordnung bezieht sich auf alle EU Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz, Island. Durch dieses Verfahren wird mithilfe einer EU- Datenbank (EURODAC) ermittelt, in welchen Staat Sie <br />
zuerst eingereist sind. Ihr Asylantrag wird hier nicht inhaltlich geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob eine Überstellung in einen anderen EU-Staat möglich ist. Die Überstellung darf jedoch nicht erfolgen wenn:<br />
<br />
* der zuständige Staat nicht ermittelt werden kann;<br />
* in dem zuständigen Staat Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU–Grundrechtecharta mit sich bringen. In diesem Fall kann jedoch auch ein anderer Staat für die Bearbeitung des Antrags zuständig bestimmt werden; derzeit sind streitig, ob in folgenden Staaten systemische Mängel bestehen: Für Griechenland haben dies in der Rechtssprechung die Gerichte bestätigt, dahin wird aus Deutschland nicht zurück überstellt, ebenso Italien („Tarakhel“ Urteil) aber nur für Familien mit minderjährigen Kindern), Ungarn und Bulgarien sind streitig, derzeit werden aber dorthin wenig bis keine Flüchtlinge rück überstellt bzw. lehnen die Länder (Ungarn) eine Überstellung ab(Einzelfallentscheidung)<br />
<br />
* es wird auf die Überstellung verzichtet. In diesem Fall geht die Zuständigkeit auf Deutschland über (Selbsteintrittrecht);<br />
* es wird kein Verfahren eingeleitet (3 Monate)<br />
<br />
Zum Schutz der Familie sind auch weitere Ausnahmen in der Verordnung vorgesehen, nach denen in der Zuständigkeitsprüfung die Aufrechterhaltung der Familie Vorrang gegeben wird. (z.B. Weitere Familienangehörige haben schon in Deutschland Asyl- oder subsidiären Schutz erhalten).<br />
Die Entscheidung aus dem Dublin - Verfahren wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. <br />
Gegen den Bescheid einer Überstellung haben Sie eine Woche zeit, um eine Klage einzureichen. Die Klage hat hier keine aufschiebende Wirkung. Um eine sofortige Überstellung zu vermeiden, sollen Sie auch einen Eilantrag stellen. <br />
<br />
Sollte Deutschland die Zuständigkeit für die Prüfung Ihres Asylantrags besitzen oder übernehmen, wird Ihnen eine Aufenthaltgestattung erteilt und es beginnt das eigentliche inhaltliche Asylverfahren.<br />
Das Dublin Verfahren, ist ein sehr kompliziertes Verfahren. Es empfiehlt sich, die Unterstützung von Dublin - Experten (Anwälten bzw. Beratungsstellen) zu holen.</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Grundlagen_des_Asylverfahrens&diff=1571Grundlagen des Asylverfahrens2016-08-30T17:37:34Z<p>Dirk: </p>
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<div>Diese kleine Übersicht wurde vom [http://www.oase-berlin.org/ OASE Berlin Team] erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein, oder Ergänzungen notwendig, bitten wir um kurze Nachricht per mail: beratung@oase-berlin.org. Es wird der Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet.<br />
<br />
= I. Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz =<br />
<br />
== Was bedeutet Asyl? ==<br />
Asyl beantragen können Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsstaat politisch verfolgt sind. In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen, die Ihnen Schutz vor Verfolgung bieten können:<br />
<br />
1. Das Asylrecht für politisch Verfolgte (nach Artikel 16 a Grundgesetz) und die Flüchtlingsstatuszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK (nach § 3 Abs.1 Asylgesetz (AsylG)). Voraussetzungen für den Asylanspruch nach diesem Gesetz sind:<br />
<br />
* Verfolgung durch den Staat oder staatsähnliche Akteure <br />
* Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Religionszugehörigkeit, Herkunft/ ethnischer Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe <br />
* Staatliche Maßnahme, die so schwerwiegend ist, dass sie die Verletzung eines Menschenrechtes darstellt <br />
<br />
2. Der Abschiebungsschutz (nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) <br />
Sie dürfen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit oder Ihre Freiheit bedroht sind aufgrund von:<br />
<br />
* Herkunft / ethnischen Zugehörigkeit / Hautfarbe <br />
* Religionszugehörigkeit <br />
* Staatsangehörigkeit <br />
* politischer Überzeugung <br />
* Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe<br />
<br />
Der erste Schritt nach einer Flucht in die BRD ist die Meldung als Asylsuchender. Bei der ersten Registrierung werden Sie dazu befragt, wie und wann Ihre Einreise erfolgte und erhalten eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).<br />
<br />
Neu: Ab Februar 2016 müssen Sie auch bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einen Ankunftsnachweis (Flüchtlingsausweis) beantragen. Hierbei werden Ihr Name, Alter, Geburtsort registriert. Der Ausweis muss ein aktuelles Foto enthalten. Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Dazu werden Sie zu Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation gefragt, (teilweise freiwillige Angaben).<br />
Das Asylgesuch löst noch keine Aufenthaltsgestattung aus. Dafür ist ein schriftlicher Antrag nötig.<br />
<br />
== Wo stelle ich den Antrag? ==<br />
Um einen Asylantrag zu stellen, wenden Sie sich an die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA). Außerhalb dieser Sprechzeiten nimmt jedoch auch jede Polizeistelle den Asylantrag auf. Die Antragstellung muss unverzüglich bzw. spätestens eine Woche nach der Meldung als Asylsuchende/r und der Meldung bei einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.<br />
<br />
ZAA in Berlin:<br />
<br />
Hauptadresse: Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin (U 9 Turmstr.)<br /><br />
Sprechzeiten : Montag bis Donnertag von 09.00 bis 12.30 sowie 13.00-15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr <br /><br />
weitere Adresse: Bundesallee 171, 10715 Berlin Tel: 030 90229-0<br /> <br />
Hier gibt es nur zentral gesteuerte Sammeltermine; ohne Termin wird niemand registriert! Wenn die Registrierung in dieser Erstaufnahmestelle stattgefunden hat, wird der Asylantrag (i.d.R. noch am gleichen Tag) dort gestellt.<br />
<br />
Ab Juni 2016: Temporäre Nutzung des ICC (mit Shuttle Bus von Turmstrasse)<br /><br />
Infos : http://berlin-hilft.com/2016/04/lageso-umzug-der-zla-ins-icc/<br /><br />
Ab August: Umzug des LaGeSo - Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Zentrale in der Darwinstrasse <br /><br />
<br />
In der ZAA werden Ihre Personalien aufgenommen und Sie werden von Sozialarbeitern über den Ablauf des Asylverfahrens informiert. Über ihre persönlichen Fluchtgründe brauchen Sie in der ZAA noch keine Erklärung abzugeben. <br />
<br />
Über ein Computer - Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt und sie werden aufgefordert, spätestens am Folgetag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorzusprechen. Bei dem Verteilungsverfahren haben Sie keine Entscheidungsfreiheit über ihren genauen Aufenthaltsort, sondern werden nach einem Zufallsverfahren verteilt. Allerdings werden Kernfamilien und meist auch gleichzeitig eingereiste Personen demselben Ort zugewiesen. Eine Ausnahme bilden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie können an dem Ort bleiben, an dem Sie Asyl beantragt haben.<br />
Über das Software-Verfahren wird der für die Bearbeitung ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt. Bei Verteilung in ein anderes Bundesland wird Ihnen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung von der ZAA eine Fahrkarte und bei Bedarf ein Lunchpaket ausgehändigt, um zu dem für Sie ermittelten zuständigen Ort zu reisen. <br />
Alle Erklärungen sowie Hinweise zum Erreichen anderer Behörden werden in einer Ihnen verständlichen Sprache ausgegeben.<br />
Beantragen Sie so schnell wie möglich Asyl! Bei verspäteter Antragstellung droht eine Geldstrafe wegen "irregulärem Aufenthalt". Nach Ihrer Antragstellung werden Sie in eine Erstaufnahmeeinrichtung überwiesen, in der Sie zunächst wohnen müssen. Alle Asylsuchenden erhalten eine Kostenübernahme für die Übernachtung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Vollverpflegung. Bitte beachten sie, dass es negative Folgen für ihren Asylantrag hat, wenn Sie nicht in der vorgegebenen Frist in der Erstaufnahmeeinrichtung erscheinen. Sie sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. (neu seit November 2015: § 47 AsylG). Wenn Sie aus einem der so genannten „sicheren Herkunftsländern“ kommen (dazu später), müssen Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zur Entscheidung des Bundesamtes über ihren Asylantrag bleiben. <br />
<br />
Wenn Sie unter körperlichen oder psychische Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden (Atteste notwendig), die einer Unterbringung in einer solchen Einrichtung entgegenstehen, können Sie beantragen, dass Sie in einer anderen Unterkunft wohnen möchten, z.B. in einem Wohnheim für traumatisierte oder besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.<br />
<br />
== Wer entscheidet über den Antrag? ==<br />
<br />
Zuständig für die Bearbeitung des Asylantrags ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Kurz nach der Asylantragstellung erhalten Sie einen Termin für die Erstanhörung (Interview), bei der Sie alle ihre persönlichen Fluchtgründe vorbringen müssen. Die Einladung bekommen Sie per Post zugesandt. Je nach Kapazitäten des Bundesamtes kann es allerdings auch länger dauern. Derzeit kann es, je nach Herkunftsland, zu Wartezeiten bis zu zwölf Monaten kommen.<br />
Vor der Anhörung erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen dazu äußern sollen, welche schutzbedürftige Belange geltend machen möchten. (§ 11 Aufenthaltsgesetz) Achtung! Was Sie hier erklären, wird auch Bestandteil der Anhörung zu den Flüchtlingsgründen sein.<br />
<br />
In der Anhörung werden Sie ausführlich zu ihrer Verfolgungs- und Fluchtgeschichte befragt und sollen möglichst genaue Angaben von Zeit, Ort und Fluchtwegen vortragen. Ihre Schilderungen sollten möglichst detailliert, widerspruchsfrei und glaubwürdig sein. Zum Schluss sollen Sie erzählen, aus welchen Gründen Sie ihr Land verlassen haben. Es reicht nicht, lediglich auf die allgemeine Situation in Ihrem Herkunftsland zu verweisen. Sie sollen Ihre individuellen Fluchtgründe schildern. Es müssen alle Tatsachen vorgetragen werden, die einen Schutz bzw. ein Abschiebungsverbot rechtfertigen können. Sie sollen zudem auch deutlich schildern, was für eine existenzielle Gefahr bei einer möglichen Rückkehr droht, und warum in Ihrem Herkunftsland Ihnen keinen Schutz davor gewährt wird.<br />
<br />
Auch massive dauerhafte Diskriminierungen, die sich wie „Nadelstiche“ Existenz bedrohend auswirken können als Verfolgung qualifiziert werden nach der Rechtsprechung. <br />
<br />
Es wird empfohlen, sich gut auf die Anhörung vorzubereiten, am besten mit der Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Rechtsanwalts. Während der Anhörung steht ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung. Sie haben Recht einen Anwalt oder eine dritte Person ihres Vertrauens (Berater/in, Freund/in, Familienmitglied etc.) zur Anhörung mitzunehmen. Dies sollten Sie jedoch vor dem Termin dem Bundesamt mitteilen. <br />
Informationen über die Anhörung, ihren Ablauf und wichtige Hinweise darauf, was dabei zu beachten ist, das von verschiedenen unabhängigen Organisationen zusammengestellt wurde, finden Sie auf der folgenden Webseite.: http://www.asyl.net/index.php?id=337. Das Informationsblatt ist auf mehreren Sprachen übersetzt.<br />
<br />
Adresse des Bundesamtes<br /> <br />
BAMF Außenstelle M 12 – Berlin<br /><br />
Askanienring 106 <br /><br />
13587 Berlin <br /><br />
Telefon: 030 35582-0<br /><br />
Telefax: 030 35582-199<br /><br />
<br />
== Gibt es dort Dolmetscher und Anhörer für besonders Schutzbedürftige? ==<br />
Es gibt jeweils einen Beauftragten für unbegleitete minderjährige und für traumatisierte Flüchtlinge, für Folteropfer und für Frauen. <br />
Die Anhörungen für unbegleitete Minderjährige werden grundsätzlich von einem solchen Beauftragten durchgeführt. Als Frau haben Sie das Recht auf einen weiblichen Dolmetscher und eine Anhörerin, die sie am besten vorher schriftlich beantragen. Ebenfalls zugelassen sind eigene Dolmetscher. Diese können jedoch lediglich anwesend sein, jedoch nicht den Dolmetscher des BAMF ersetzen.<br />
Das Protokoll der Anhörung ist die Grundlage für die Entscheidung, ob Sie Asyl bekommen. Sie haben Recht auf eine Rückübersetzung des Protokolls. Ihr Dolmetscher kann Ihnen das Protokoll auf Ihre Sprache übersetzen und vorlesen. Sie haben dabei die Möglichkeit einzelne Aspekte der Anhörung zu korrigieren oder zu ergänzen. Wenn Sie trotzdem der Meinung sind, dass das Protokoll nicht den Tatsachen entspricht, nicht ausführlich genug oder nicht richtig übersetzt ist, unterschreiben Sie es nicht! Weitere Ergänzungen können innerhalb bis zu zwei Wochen nachgereicht werden. Hier müssen Sie auch ausführlich erklären, warum auf die entsprechenden Dinge nicht bei der Anhörung eingegangen wurde. Solche Ergänzungen müssen jedoch nicht berücksichtigt werden.<br />
Sollten im Übrigen Probleme bzw. Missverständnisse mit dem Dolmetscher während der Anhörung auftreten, sprechen Sie das sofort an und lassen Sie es in das Protokoll aufnehmen.<br />
Sie haben auch - gerade in problematischen Fällen - die Möglichkeit, sich an den UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) zu wenden. Dieser ist auch berechtigt, ihre Akten einzusehen.<br />
<br />
UNHCR <br /><br />
Geschäftsstelle Berlin<br /><br />
Wallstr. 9-13<br /><br />
10179 Berlin<br /><br />
030 202202-0<br /><br />
<br />
Weitere Informationen über die Anhörung und allgemein über Ihre Rechte und Pflichte während des Asylverfahrens finden Sie auch auf der Webseite: www.asyl.net.</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Grundlagen_des_Asylverfahrens&diff=1570Grundlagen des Asylverfahrens2016-08-30T17:33:48Z<p>Dirk: /* I. Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz */</p>
<hr />
<div>Diese kleine Übersicht wurde vom [http://www.oase-berlin.org/ OASE Berlin Team] erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein, oder Ergänzungen notwendig, bitten wir um kurze Nachricht per mail: beratung@oase-berlin.org. Es wird der Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet.<br />
<br />
= I. Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz =<br />
<br />
== Was bedeutet Asyl? ==<br />
Asyl beantragen können Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsstaat politisch verfolgt sind. In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen, die Ihnen Schutz vor Verfolgung bieten können:<br />
<br />
1. Das Asylrecht für politisch Verfolgte (nach Artikel 16 a Grundgesetz) und die Flüchtlingsstatuszuerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK (nach § 3 Abs.1 Asylgesetz (AsylG)). Voraussetzungen für den Asylanspruch nach diesem Gesetz sind:<br />
<br />
* Verfolgung durch den Staat oder staatsähnliche Akteure <br />
* Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Religionszugehörigkeit, Herkunft/ ethnischer Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe <br />
* Staatliche Maßnahme, die so schwerwiegend ist, dass sie die Verletzung eines Menschenrechtes darstellt <br />
<br />
2. Der Abschiebungsschutz (nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) <br />
Sie dürfen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit oder Ihre Freiheit bedroht sind aufgrund von:<br />
<br />
* Herkunft / ethnischen Zugehörigkeit / Hautfarbe <br />
* Religionszugehörigkeit <br />
* Staatsangehörigkeit <br />
* politischer Überzeugung <br />
* Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe<br />
<br />
Der erste Schritt nach einer Flucht in die BRD ist die Meldung als Asylsuchender. Bei der ersten Registrierung werden Sie dazu befragt, wie und wann Ihre Einreise erfolgte und erhalten eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).<br />
<br />
Neu: Ab Februar 2016 müssen Sie auch bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einen Ankunftsnachweis (Flüchtlingsausweis) beantragen. Hierbei werden Ihr Name, Alter, Geburtsort registriert. Der Ausweis muss ein aktuelles Foto enthalten. Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Dazu werden Sie zu Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation gefragt, (teilweise freiwillige Angaben).<br />
Das Asylgesuch löst noch keine Aufenthaltsgestattung aus. Dafür ist ein schriftlicher Antrag nötig.<br />
<br />
== Wo stelle ich den Antrag? ==<br />
Um einen Asylantrag zu stellen, wenden Sie sich an die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA). Außerhalb dieser Sprechzeiten nimmt jedoch auch jede Polizeistelle den Asylantrag auf. Die Antragstellung muss unverzüglich bzw. spätestens eine Woche nach der Meldung als Asylsuchende/r und der Meldung bei einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.<br />
<br />
ZAA in Berlin:<br />
<br />
Hauptadresse: Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin (U 9 Turmstr.)<br /><br />
Sprechzeiten : Montag bis Donnertag von 09.00 bis 12.30 sowie 13.00-15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr <br /><br />
weitere Adresse: Bundesallee 171, 10715 Berlin Tel: 030 90229-0<br /> <br />
Hier gibt es nur zentral gesteuerte Sammeltermine; ohne Termin wird niemand registriert! Wenn die Registrierung in dieser Erstaufnahmestelle stattgefunden hat, wird der Asylantrag (i.d.R. noch am gleichen Tag) dort gestellt.<br />
<br />
Ab Juni 2016: Temporäre Nutzung des ICC (mit Shuttle Bus von Turmstrasse)<br /><br />
Infos : http://berlin-hilft.com/2016/04/lageso-umzug-der-zla-ins-icc/<br /><br />
Ab August: Umzug des LaGeSo - Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Zentrale in der Darwinstrasse <br /></div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Grundlagen_des_Asylverfahrens&diff=1569Grundlagen des Asylverfahrens2016-08-30T17:29:35Z<p>Dirk: Die Seite wurde neu angelegt: „Diese kleine Übersicht wurde vom [http://www.oase-berlin.org/ OASE Berlin Team] erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. S…“</p>
<hr />
<div>Diese kleine Übersicht wurde vom [http://www.oase-berlin.org/ OASE Berlin Team] erstellt. Sie ist subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein, oder Ergänzungen notwendig, bitten wir um kurze Nachricht per mail: beratung@oase-berlin.org. Es wird der Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet.<br />
<br />
= I. Asylrecht, Abschiebeschutz, Subsidiärer Schutz =</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Vormundschaft_f%C3%BCr_unbegleitete_minderj%C3%A4hrige_Fl%C3%BCchtlinge&diff=1568Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge2016-08-30T17:26:06Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>== Akinda ==<br />
<br />
Die Organisation AKINDA bildet Ehrenamtliche aus und vermittelt Vormundschaften. Hier ein Textauszug von der [http://xenion.org/angebote/akinda/ Website des Programms]: <br />
<br />
"Immer mehr Minderjährige reisen ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte nach Deutschland ein. Sie kommen aus so unterschiedlichen Ländern wie Afghanistan, Guinea oder Bangladesch. Die Gründe ihrer Flucht oder Migration sind vielfältig und reichen vom Wunsch nach besseren Zukunfts- und Bildungschancen bis zur Flucht vor Krieg und gewalttätigen Konflikten im Herkunftsland.<br />
<br />
In der Regel wird für diese Kinder und Jugendlichen das Jugendamt als Vormund eingesetzt. AKINDA bietet in Berlin eine Alternative und schult, vermittelt und begleitet ehrenamtliche Vormünder. Nach unseren Erfahrungen profitieren die jungen Menschen, die sich in einer für sie völlig fremden Umgebung, Kultur und Sprache zurechtfinden müssen, von einer Person, die sich in besonderem Maße um sie kümmert. Es kann eine wertvolle Vertrauensbeziehung zu einem Menschen entstehen, der sie begleitet und unterstützt. Gleichzeitig ist der persönliche Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen und die Auseinandersetzung mit deren Lebensrealität in der Regel eine lehrreiche und bereichernde Erfahrung für die Ehrenamtlichen."<br />
<br />
== Caritas ==<br />
<br />
Die Caritas hat auch einen Programm zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormündern. Die Beschreibung des Programm findet ihr [[Media:Info MuF - farbig.pdf|hier]]. Bei Interesse kann man sich einfach melden:<br />
<br />
Caritas Vormundschaftsverein<br /><br />
Thaerstraße 30d<br /><br />
10249 Berlin<br /><br />
0173/2758284<br /><br />
c.razzak@caritas-berlin.de<br /><br />
<br />
== Wegweiser ==<br />
Unter http://www.wegweiser-inssan.de findet man die Beschreibung des Wegweiser-Projekts: <br />
<br />
"Wegweiser: Mentor_innen für Flüchtlinge ist ein Projekt, das aktiv die Flüchtlingsarbeit von Ehrenamtlichen gestaltet. Das Mentoringprogramm wurde entwickelt, um junge Erwachsene (17 bis 30 Jahre) mit Zuwanderungsgeschichte für das Bürgerschaftliche Engagement für Geflüchtete zu begeistern und dabei zu begleiten. Die Mentoren im Projekt durchlaufen eine Ausbildung (1 Workshop und monatliche Coachings), in dem sie auf ihre Aufgaben vorbereitet und gestärkt werden. Gemeinsam planen und setzen die Mentoren mit den Geflüchteten von Einrichtungen (wie Notunterkünfte und Wohnheimen für unbegleitete minderjährige Flüchtlige (UMF) Aktionen durch, die einen Mehrwert für die gesamten Bewohner der Einrichtungen haben sollen."<br />
<br />
== Selbstständig Vormundschaft beantragen ==<br />
<br />
Es gibt auch die Möglichkeit von sich aus eine Vormundschaft für einen bekannten Minderjährigen beim Familiengericht zu beantragen. Der BUMF (Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hat sich dem Thema ausführlich gewidmet: http://www.b-umf.de/de/themen/vormundschaft.<br />
<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]<br />
[[Kategorie:Kinder und Familie]]<br />
[[Kategorie:Ehrenamt]]<br />
[[Kategorie:Bildung und Beruf]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Vormundschaft_f%C3%BCr_unbegleitete_minderj%C3%A4hrige_Fl%C3%BCchtlinge&diff=1567Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge2016-08-30T17:22:16Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>== Akinda ==<br />
<br />
Die Organisation AKINDA bildet Ehrenamtliche aus und vermittelt Vormundschaften. Hier ein Textauszug von der [http://xenion.org/angebote/akinda/ Website des Programms]: <br />
<br />
"Immer mehr Minderjährige reisen ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte nach Deutschland ein. Sie kommen aus so unterschiedlichen Ländern wie Afghanistan, Guinea oder Bangladesch. Die Gründe ihrer Flucht oder Migration sind vielfältig und reichen vom Wunsch nach besseren Zukunfts- und Bildungschancen bis zur Flucht vor Krieg und gewalttätigen Konflikten im Herkunftsland.<br />
<br />
In der Regel wird für diese Kinder und Jugendlichen das Jugendamt als Vormund eingesetzt. AKINDA bietet in Berlin eine Alternative und schult, vermittelt und begleitet ehrenamtliche Vormünder. Nach unseren Erfahrungen profitieren die jungen Menschen, die sich in einer für sie völlig fremden Umgebung, Kultur und Sprache zurechtfinden müssen, von einer Person, die sich in besonderem Maße um sie kümmert. Es kann eine wertvolle Vertrauensbeziehung zu einem Menschen entstehen, der sie begleitet und unterstützt. Gleichzeitig ist der persönliche Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen und die Auseinandersetzung mit deren Lebensrealität in der Regel eine lehrreiche und bereichernde Erfahrung für die Ehrenamtlichen."<br />
<br />
== Caritas ==<br />
<br />
Die Caritas hat auch einen Programm zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormündern. Die Beschreibung des Programm findet ihr [[Media:Info MuF - farbig.pdf|hier]]. Bei Interesse kann man sich einfach melden:<br />
<br />
Caritas Vormundschaftsverein<br /><br />
Thaerstraße 30d<br /><br />
10249 Berlin<br /><br />
0173/2758284<br /><br />
c.razzak@caritas-berlin.de<br /><br />
<br />
<br />
== Selbstständig Vormundschaft beantragen ==<br />
<br />
Es gibt auch die Möglichkeit von sich aus eine Vormundschaft für einen bekannten Minderjährigen beim Familiengericht zu beantragen. Der BUMF (Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hat sich dem Thema ausführlich gewidmet: http://www.b-umf.de/de/themen/vormundschaft.<br />
<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]<br />
[[Kategorie:Kinder und Familie]]<br />
[[Kategorie:Ehrenamt]]<br />
[[Kategorie:Bildung und Beruf]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Vormundschaft_f%C3%BCr_unbegleitete_minderj%C3%A4hrige_Fl%C3%BCchtlinge&diff=1566Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge2016-08-30T17:21:57Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>== Akiinda ==<br />
<br />
Die Organisation AKINDA bildet Ehrenamtliche aus und vermittelt Vormundschaften. Hier ein Textauszug von der [http://xenion.org/angebote/akinda/ Website des Programms]: <br />
<br />
"Immer mehr Minderjährige reisen ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte nach Deutschland ein. Sie kommen aus so unterschiedlichen Ländern wie Afghanistan, Guinea oder Bangladesch. Die Gründe ihrer Flucht oder Migration sind vielfältig und reichen vom Wunsch nach besseren Zukunfts- und Bildungschancen bis zur Flucht vor Krieg und gewalttätigen Konflikten im Herkunftsland.<br />
<br />
In der Regel wird für diese Kinder und Jugendlichen das Jugendamt als Vormund eingesetzt. AKINDA bietet in Berlin eine Alternative und schult, vermittelt und begleitet ehrenamtliche Vormünder. Nach unseren Erfahrungen profitieren die jungen Menschen, die sich in einer für sie völlig fremden Umgebung, Kultur und Sprache zurechtfinden müssen, von einer Person, die sich in besonderem Maße um sie kümmert. Es kann eine wertvolle Vertrauensbeziehung zu einem Menschen entstehen, der sie begleitet und unterstützt. Gleichzeitig ist der persönliche Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen und die Auseinandersetzung mit deren Lebensrealität in der Regel eine lehrreiche und bereichernde Erfahrung für die Ehrenamtlichen."<br />
<br />
== Caritas ==<br />
<br />
Die Caritas hat auch einen Programm zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormündern. Die Beschreibung des Programm findet ihr [[Media:Info MuF - farbig.pdf|hier]]. Bei Interesse kann man sich einfach melden:<br />
<br />
Caritas Vormundschaftsverein<br /><br />
Thaerstraße 30d<br /><br />
10249 Berlin<br /><br />
0173/2758284<br /><br />
c.razzak@caritas-berlin.de<br /><br />
<br />
<br />
== Selbstständig Vormundschaft beantragen ==<br />
<br />
Es gibt auch die Möglichkeit von sich aus eine Vormundschaft für einen bekannten Minderjährigen beim Familiengericht zu beantragen. Der BUMF (Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hat sich dem Thema ausführlich gewidmet: http://www.b-umf.de/de/themen/vormundschaft.<br />
<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]<br />
[[Kategorie:Kinder und Familie]]<br />
[[Kategorie:Ehrenamt]]<br />
[[Kategorie:Bildung und Beruf]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Datei:Info_MuF_-_farbig.pdf&diff=1565Datei:Info MuF - farbig.pdf2016-08-30T17:21:12Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div></div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Schwangerschaft&diff=1528Schwangerschaft2016-08-19T18:18:22Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>* Hier eine Beratungsübersicht der Berliner Senatsverwaltung: [[Media:Schwangerschaftsberatung Seite 1.jpg|Schwangerschaftsberatung1]] und [[Media:Schwangerschaftsberatung Seite 2.jpg|Schwangerschaftsberatung2]]<br />
<br />
* Informationen zu Hilfen für Schwangere und Mütter in Notlagen in verschiedenen Sprachen: [http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/infobroschuere-bundesstiftung.html Info-Faltblatt] von der Bundesstiftung Mutter und Kind<br />
<br />
* [http://berlin-hilft.com/2016/03/ablaeufe-schwangerschaft-und-geburt-bei-gefluechteten-frauen/ Hier] ein Link zu einer Aufstellung der Abläufe bei Schwangerschaft und Geburt bei geflüchteten Frauen.<br />
<br />
[[category:Gesundheit]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Schwangerschaft&diff=1527Schwangerschaft2016-08-19T18:17:54Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>* Hier eine Beratungsübersicht der Berliner Senatsverwaltung: [[Media:Schwangerschaftsberatung Seite 1.jpg|Schwangerschaftsberatung1]] und [[Media:Schwangerschaftsberatung Seite 2.jpg|Schwangerschaftsberatung2]]<br />
<br />
* Informationen zu Hilfen für Schwangere und Mütter in Notlagen ist in verschiedenen Sprachen: [http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/infobroschuere-bundesstiftung.html Info-Faltblatt] von der Bundesstiftung Mutter und Kind<br />
<br />
* [http://berlin-hilft.com/2016/03/ablaeufe-schwangerschaft-und-geburt-bei-gefluechteten-frauen/ Hier] ein Link zu einer Aufstellung der Abläufe bei Schwangerschaft und Geburt bei geflüchteten Frauen.<br />
<br />
[[category:Gesundheit]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Schwangerschaft&diff=1526Schwangerschaft2016-08-19T18:17:26Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>== Beratung Schwangerschaft ==<br />
<br />
Hier eine Beratungsübersicht der Berliner Senatsverwaltung: [[Media:Schwangerschaftsberatung Seite 1.jpg|Schwangerschaftsberatung1]] und [[Media:Schwangerschaftsberatung Seite 2.jpg|Schwangerschaftsberatung2]]<br />
<br />
Informationen zu Hilfen für Schwangere und Mütter in Notlagen ist in verschiedenen Sprachen: [http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/infobroschuere-bundesstiftung.html Info-Faltblatt] von der Bundesstiftung Mutter und Kind<br />
<br />
[http://berlin-hilft.com/2016/03/ablaeufe-schwangerschaft-und-geburt-bei-gefluechteten-frauen/ Hier] ein Link zu einer Aufstellung der Abläufe bei Schwangerschaft und Geburt bei geflüchteten Frauen.<br />
<br />
[[category:Gesundheit]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1523Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:56:55Z<p>Dirk: /* Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Asylerstberatung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ==<br />
=== AWO – Kreisverband Berlin-Mitte e.V. ===<br />
AWO Refugium an der Havel<br /><br />
Waldschluchtpfad 27, 14089 Berlin<br /><br />
Tel.: 030-36508-313, -328, -333<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Anja Wittwer<br /><br />
Tel.: 030 –36 508 333, [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
===AWO Refugium im Park-Center Herzberge===<br />
Herzbergstraße 82-84 (im EG des Ärztehauses), 10365 Berlin<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -31 und -43<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Steffi Riechmann<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -43, [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: individuelle Rechtsberatung zum Asylverfahren<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ==<br />
KommMit – Für Migranten und Flüchtlinge e.V. (KommMit-BBZ)<br /><br />
Turmstr. 72, 10551 Berlin, 4. Stock (Fahrstuhl)<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (offene Sprechzeiten): Do. 10-14 Uhr<br /><br />
Weitere Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 666 407 21 und 030 – 983 537 33 (psychologische Beratung)<br /><br />
E-Mail: [mailto:d.jasch@kommmitbbz.de d.jasch@kommmitbbz.de]; [mailto:a.guengoer@bbzberlin.de a.guengoer@bbzberlin.de]; [mailto:i.kizgin@bbzberlin.de i.kizgin@bbzberlin.de]<br /><br />
[mailto:k.dieckmann@bbzberlin.de k.dieckmann@bbzberlin.de] (psychologische Beratung)<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht, Bildung, psycho-soziale und<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br /><br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
Tel: (030) 303 90 654<br /><br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br /><br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße<br /><br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br /><br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br /><br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br /><br />
Tel: (030) 440 63 73<br /><br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer schwerer Gewalt ==<br />
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br /><br />
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten):<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 323 29 33<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung für Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br /><br />
Fax: (030) 90229 - 3094 <br /><br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de <br /><br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit), <br /><br />
4. Etage, 10559 Berlin <br /><br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst <br /><br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1522Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:56:28Z<p>Dirk: /* Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Asylerstberatung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ==<br />
=== AWO – Kreisverband Berlin-Mitte e.V. ===<br />
AWO Refugium an der Havel<br /><br />
Waldschluchtpfad 27, 14089 Berlin<br /><br />
Tel.: 030-36508-313, -328, -333<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Anja Wittwer<br /><br />
Tel.: 030 –36 508 333, [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
===AWO Refugium im Park-Center Herzberge===<br />
Herzbergstraße 82-84 (im EG des Ärztehauses), 10365 Berlin<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -31 und -43<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Steffi Riechmann<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -43, [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: individuelle Rechtsberatung zum Asylverfahren<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ==<br />
KommMit – Für Migranten und Flüchtlinge e.V. (KommMit-BBZ)<br /><br />
Turmstr. 72, 10551 Berlin, 4. Stock (Fahrstuhl)<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (offene Sprechzeiten): Do. 10-14 Uhr<br /><br />
Weitere Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 666 407 21 und 030 – 983 537 33 (psychologische Beratung)<br /><br />
E-Mail: [mailto:d.jasch@kommmitbbz.de d.jasch@kommmitbbz.de]; [mailto:a.guengoer@bbzberlin.de a.guengoer@bbzberlin.de]; [mailto:i.kizgin@bbzberlin.de i.kizgin@bbzberlin.de]<br /><br />
[mailto:k.dieckmann@bbzberlin.de k.dieckmann@bbzberlin.de] (psychologische Beratung)<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht, Bildung, psycho-soziale und<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br /><br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
Tel: (030) 303 90 654<br /><br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br /><br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße<br /><br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br /><br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br /><br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br /><br />
Tel: (030) 440 63 73<br /><br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer schwerer Gewalt ==<br />
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br /><br />
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten):<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 323 29 33<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung für Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1521Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:55:52Z<p>Dirk: /* Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Asylerstberatung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ==<br />
=== AWO – Kreisverband Berlin-Mitte e.V. ===<br />
AWO Refugium an der Havel<br /><br />
Waldschluchtpfad 27, 14089 Berlin<br /><br />
Tel.: 030-36508-313, -328, -333<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Anja Wittwer<br /><br />
Tel.: 030 –36 508 333, [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
===AWO Refugium im Park-Center Herzberge===<br />
Herzbergstraße 82-84 (im EG des Ärztehauses), 10365 Berlin<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -31 und -43<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Steffi Riechmann<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -43, [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: individuelle Rechtsberatung zum Asylverfahren<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ==<br />
KommMit – Für Migranten und Flüchtlinge e.V. (KommMit-BBZ)<br /><br />
Turmstr. 72, 10551 Berlin, 4. Stock (Fahrstuhl)<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (offene Sprechzeiten): Do. 10-14 Uhr<br /><br />
Weitere Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 666 407 21 und 030 – 983 537 33 (psychologische Beratung)<br /><br />
E-Mail: [mailto:d.jasch@kommmitbbz.de d.jasch@kommmitbbz.de]; [mailto:a.guengoer@bbzberlin.de a.guengoer@bbzberlin.de]; [mailto:i.kizgin@bbzberlin.de i.kizgin@bbzberlin.de]<br /><br />
[mailto:k.dieckmann@bbzberlin.de k.dieckmann@bbzberlin.de] (psychologische Beratung)<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht, Bildung, psycho-soziale und<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br /><br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
Tel: (030) 303 90 654<br /><br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br /><br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße<br /><br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer schwerer Gewalt ==<br />
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br /><br />
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten):<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 323 29 33<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung für Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1520Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:54:57Z<p>Dirk: /* AWO Refugium im Park-Center Herzberge */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Asylerstberatung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ==<br />
=== AWO – Kreisverband Berlin-Mitte e.V. ===<br />
AWO Refugium an der Havel<br /><br />
Waldschluchtpfad 27, 14089 Berlin<br /><br />
Tel.: 030-36508-313, -328, -333<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Anja Wittwer<br /><br />
Tel.: 030 –36 508 333, [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
===AWO Refugium im Park-Center Herzberge===<br />
Herzbergstraße 82-84 (im EG des Ärztehauses), 10365 Berlin<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -31 und -43<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Steffi Riechmann<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -43, [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: individuelle Rechtsberatung zum Asylverfahren<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ==<br />
KommMit – Für Migranten und Flüchtlinge e.V. (KommMit-BBZ)<br /><br />
Turmstr. 72, 10551 Berlin, 4. Stock (Fahrstuhl)<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (offene Sprechzeiten): Do. 10-14 Uhr<br /><br />
Weitere Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 666 407 21 und 030 – 983 537 33 (psychologische Beratung)<br /><br />
E-Mail: [mailto:d.jasch@kommmitbbz.de d.jasch@kommmitbbz.de]; [mailto:a.guengoer@bbzberlin.de a.guengoer@bbzberlin.de]; [mailto:i.kizgin@bbzberlin.de i.kizgin@bbzberlin.de]<br /><br />
[mailto:k.dieckmann@bbzberlin.de k.dieckmann@bbzberlin.de] (psychologische Beratung)<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht, Bildung, psycho-soziale und<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer schwerer Gewalt ==<br />
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br /><br />
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten):<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 323 29 33<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung für Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1519Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:54:51Z<p>Dirk: /* AWO – Kreisverband Berlin-Mitte e.V. */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Asylerstberatung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ==<br />
=== AWO – Kreisverband Berlin-Mitte e.V. ===<br />
AWO Refugium an der Havel<br /><br />
Waldschluchtpfad 27, 14089 Berlin<br /><br />
Tel.: 030-36508-313, -328, -333<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Anja Wittwer<br /><br />
Tel.: 030 –36 508 333, [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
===AWO Refugium im Park-Center Herzberge===<br />
Herzbergstraße 82-84 (im EG des Ärztehauses), 10365 Berlin<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -31 und -43<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Steffi Riechmann<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -43 , [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: individuelle Rechtsberatung zum Asylverfahren<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ==<br />
KommMit – Für Migranten und Flüchtlinge e.V. (KommMit-BBZ)<br /><br />
Turmstr. 72, 10551 Berlin, 4. Stock (Fahrstuhl)<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (offene Sprechzeiten): Do. 10-14 Uhr<br /><br />
Weitere Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 666 407 21 und 030 – 983 537 33 (psychologische Beratung)<br /><br />
E-Mail: [mailto:d.jasch@kommmitbbz.de d.jasch@kommmitbbz.de]; [mailto:a.guengoer@bbzberlin.de a.guengoer@bbzberlin.de]; [mailto:i.kizgin@bbzberlin.de i.kizgin@bbzberlin.de]<br /><br />
[mailto:k.dieckmann@bbzberlin.de k.dieckmann@bbzberlin.de] (psychologische Beratung)<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht, Bildung, psycho-soziale und<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer schwerer Gewalt ==<br />
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br /><br />
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten):<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 323 29 33<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung für Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1518Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:54:39Z<p>Dirk: /* Asylerstberatung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Asylerstberatung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ==<br />
=== AWO – Kreisverband Berlin-Mitte e.V. ===<br />
AWO Refugium an der Havel<br /><br />
Waldschluchtpfad 27, 14089 Berlin<br /><br />
Tel.: 030-36508-313, -328, -333<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Anja Wittwer<br /><br />
Tel.: 030 –36 508 333 , [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
===AWO Refugium im Park-Center Herzberge===<br />
Herzbergstraße 82-84 (im EG des Ärztehauses), 10365 Berlin<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -31 und -43<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Steffi Riechmann<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -43 , [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: individuelle Rechtsberatung zum Asylverfahren<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ==<br />
KommMit – Für Migranten und Flüchtlinge e.V. (KommMit-BBZ)<br /><br />
Turmstr. 72, 10551 Berlin, 4. Stock (Fahrstuhl)<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (offene Sprechzeiten): Do. 10-14 Uhr<br /><br />
Weitere Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 666 407 21 und 030 – 983 537 33 (psychologische Beratung)<br /><br />
E-Mail: [mailto:d.jasch@kommmitbbz.de d.jasch@kommmitbbz.de]; [mailto:a.guengoer@bbzberlin.de a.guengoer@bbzberlin.de]; [mailto:i.kizgin@bbzberlin.de i.kizgin@bbzberlin.de]<br /><br />
[mailto:k.dieckmann@bbzberlin.de k.dieckmann@bbzberlin.de] (psychologische Beratung)<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht, Bildung, psycho-soziale und<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer schwerer Gewalt ==<br />
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br /><br />
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten):<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 323 29 33<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung für Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1517Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:54:11Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Asylerstberatung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ==<br />
===AWO – Kreisverband Berlin-Mitte e.V.<br />===<br />
AWO Refugium an der Havel<br /><br />
Waldschluchtpfad 27, 14089 Berlin<br /><br />
Tel.: 030-36508-313, -328, -333<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Anja Wittwer<br /><br />
Tel.: 030 –36 508 333 , [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
===AWO Refugium im Park-Center Herzberge===<br />
Herzbergstraße 82-84 (im EG des Ärztehauses), 10365 Berlin<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -31 und -43<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten) unter www.awo-mitte.de/index.php/asyl<br /><br />
Beratungstermine nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei: Steffi Riechmann<br /><br />
Tel.: 030 – 2250 2757 -43 , [mailto:asyl@awo-mitte.de asyl@awo-mitte.de]<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: individuelle Rechtsberatung zum Asylverfahren<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ==<br />
KommMit – Für Migranten und Flüchtlinge e.V. (KommMit-BBZ)<br /><br />
Turmstr. 72, 10551 Berlin, 4. Stock (Fahrstuhl)<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (offene Sprechzeiten): Do. 10-14 Uhr<br /><br />
Weitere Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 666 407 21 und 030 – 983 537 33 (psychologische Beratung)<br /><br />
E-Mail: [mailto:d.jasch@kommmitbbz.de d.jasch@kommmitbbz.de]; [mailto:a.guengoer@bbzberlin.de a.guengoer@bbzberlin.de]; [mailto:i.kizgin@bbzberlin.de i.kizgin@bbzberlin.de]<br /><br />
[mailto:k.dieckmann@bbzberlin.de k.dieckmann@bbzberlin.de] (psychologische Beratung)<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht, Bildung, psycho-soziale und<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer schwerer Gewalt ==<br />
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br /><br />
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten):<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 323 29 33<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung für Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1516Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:51:20Z<p>Dirk: /* Fachstelle für minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ==<br />
KommMit – Für Migranten und Flüchtlinge e.V. (KommMit-BBZ)<br /><br />
Turmstr. 72, 10551 Berlin, 4. Stock (Fahrstuhl)<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (offene Sprechzeiten): Do. 10-14 Uhr<br /><br />
Weitere Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 666 407 21 und 030 – 983 537 33 (psychologische Beratung)<br /><br />
E-Mail: [mailto:d.jasch@kommmitbbz.de d.jasch@kommmitbbz.de]; [mailto:a.guengoer@bbzberlin.de a.guengoer@bbzberlin.de]; [mailto:i.kizgin@bbzberlin.de i.kizgin@bbzberlin.de]<br /><br />
[mailto:k.dieckmann@bbzberlin.de k.dieckmann@bbzberlin.de] (psychologische Beratung)<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht, Bildung, psycho-soziale und<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer schwerer Gewalt ==<br />
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br /><br />
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten):<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 323 29 33<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung für Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1515Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:50:56Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ==<br />
KommMit – Für Migranten und Flüchtlinge e.V. (KommMit-BBZ)<br /><br />
Turmstr. 72, 10551 Berlin, 4. Stock (Fahrstuhl)<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (offene Sprechzeiten): Do. 10-14 Uhr<br /><br />
Weitere Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung<br /><br />
telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 666 407 21 und 030 – 983 537 33 (psychologische Beratung)<br /><br />
E-Mail: [mailto:d.jasch@kommmitbbz.de d.jasch@kommmitbbz.de]; [mailto:a.guengoer@bbzberlin.de a.guengoer@bbzberlin.de]; [mailto:i.kizgin@bbzberlin.de i.kizgin@bbzberlin.de]<br /><br />
[mailto:k.dieckmann@bbzberlin.de k.dieckmann@bbzberlin.de](psychologische Beratung)<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht, Bildung, psycho-soziale und<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer schwerer Gewalt ==<br />
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br /><br />
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten):<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 323 29 33<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung für Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1514Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:47:50Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Opfer schwerer Gewalt ==<br />
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br /><br />
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten):<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 323 29 33<br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung für Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1513Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:46:34Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt ==<br />
Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br /><br />
Turmstr. 21, Haus K, 10559 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Terminvergabe: Mo. 10-12 Uhr und Do. 14-16 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 30 39 06 86, E-Mail: [mailto:a.huegle@migrationsdienste.org a.huegle@migrationsdienste.org] <br /><br />
<br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitungfür Geflüchtete mit Traumatischen Erlebnissen und Gewalterfahrungen<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für<br />
Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1512Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:45:06Z<p>Dirk: /* Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04, [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei XENION, Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 323 29 33<br />
Anfahrt: U1 Rathaus Steglitz, S1 Rathaus Steglitz<br />
Bus: X83 Schmidt-Ott-Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für<br />
Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1511Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:44:54Z<p>Dirk: /* Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04 , [mailto:frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei XENION, Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 323 29 33<br />
Anfahrt: U1 Rathaus Steglitz, S1 Rathaus Steglitz<br />
Bus: X83 Schmidt-Ott-Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für<br />
Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1510Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:44:42Z<p>Dirk: /* Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto:beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04 , [[mailto: frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org]] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei XENION, Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 323 29 33<br />
Anfahrt: U1 Rathaus Steglitz, S1 Rathaus Steglitz<br />
Bus: X83 Schmidt-Ott-Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für<br />
Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1509Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:44:28Z<p>Dirk: /* Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [mailto: beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de] <br /><br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04 , [[mailto: frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org]] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei XENION, Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 323 29 33<br />
Anfahrt: U1 Rathaus Steglitz, S1 Rathaus Steglitz<br />
Bus: X83 Schmidt-Ott-Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für<br />
Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
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[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1508Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:44:11Z<p>Dirk: /* Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL)<br /><br />
Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung: nur nach Vereinbarung<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 – 44 05 44 24 (AB), [[mailto: beratung@bzsl.de beratung@bzsl.de]] <br /><br />
Beratungsangebot: Sozialrecht, psychosoziale und psychologische Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere und chronisch Kranke<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04 , [[mailto: frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org]] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei XENION, Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 323 29 33<br />
Anfahrt: U1 Rathaus Steglitz, S1 Rathaus Steglitz<br />
Bus: X83 Schmidt-Ott-Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für<br />
Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1507Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:43:10Z<p>Dirk: /* Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
bei dem Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (BZSL e.V.)<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Gustav-Adolf-Str. 130 (4.Stock), 13086 Berlin<br />
Tel: (030) 440 54 424<br />
Anfahrt: S-Bahn: Prenzlauer Allee,<br />
Bus: 156 Wigandstaler Straße<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00-12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04 , [[mailto: frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org]] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei XENION, Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 323 29 33<br />
Anfahrt: U1 Rathaus Steglitz, S1 Rathaus Steglitz<br />
Bus: X83 Schmidt-Ott-Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für<br />
Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1506Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:43:00Z<p>Dirk: /* Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
bei dem Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (BZSL e.V.)<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Gustav-Adolf-Str. 130 (4.Stock), 13086 Berlin<br />
Tel: (030) 440 54 424<br />
Anfahrt: S-Bahn: Prenzlauer Allee,<br />
Bus: 156 Wigandstaler Straße<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
<br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00 -12:00 Uhr<br /><br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04 , [[mailto: frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org]] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei XENION, Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 323 29 33<br />
Anfahrt: U1 Rathaus Steglitz, S1 Rathaus Steglitz<br />
Bus: X83 Schmidt-Ott-Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für<br />
Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Anlaufstellen_f%C3%BCr_besonders_Schutzbed%C3%BCrftige&diff=1505Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige2016-08-19T17:42:37Z<p>Dirk: /* Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere */</p>
<hr />
<div>Besonders Schutzbedürftige sind nach der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) insbesondere folgende Personengruppen:<br />
<br />
# Minderjährige<br />
# unbegleitete Minderjährige<br />
# Menschen mit Behinderung<br />
# Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen<br />
# Ältere Menschen (d.h. Personen über 65 Jahren)<br />
# Schwangere<br />
# Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern<br />
# Opfern des Menschenhandels<br />
# Personen mit psychischen Störungen<br />
# Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien<br />
<br />
<br />
Bei Meldung in der Turmstraße soll an Flüchtlinge mit spezifischen Bedarfen, wie Behinderung, Traumatisierung, Schwangerschaft, unbegleitete Minderjährige etc., ein Informationsblatt ausgehändigt werden, welches die Anlaufstellen für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge aufzeigt. Auch die Mitarbeiter_innen in den Wohneinrichtungen sind angehalten, diese Informationen bei Bedarf an die Asylsuchenden weiterzugeben.<br />
<br />
== Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge ==<br />
bei dem Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (BZSL e.V.)<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Gustav-Adolf-Str. 130 (4.Stock), 13086 Berlin<br />
Tel: (030) 440 54 424<br />
Anfahrt: S-Bahn: Prenzlauer Allee,<br />
Bus: 156 Wigandstaler Straße<br />
<br />
== Fachstelle für allein erziehende Frauen und Schwangere ==<br />
<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V.<br /><br />
Oranienstr. 159, 10969 Berlin<br /><br />
Persönliche Beratung (Sprechzeiten): Mo., Di., Do., Fr. 9:00 -12:00 Uhr<br /><br />
<br />
Bitte telefonisch oder per E-Mail anmelden bei:<br /><br />
Tel.: 030 614 94 00 und -04 , [mailto: frauenberatung@kub-berlin.org frauenberatung@kub-berlin.org] <br /><br />
<br />
Eine persönliche Beratung ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Terminabsprache möglich.<br />
<br />
Beratungsangebot: Aufenthalts-, Asyl-, Sozialrecht für Schwangere, Alleinerziehende, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt und ihrer Kinder<br />
<br />
== Fachstelle für Überlebende extremer Gewalt & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei XENION, Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 323 29 33<br />
Anfahrt: U1 Rathaus Steglitz, S1 Rathaus Steglitz<br />
Bus: X83 Schmidt-Ott-Straße<br />
<br />
== Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge und Gewaltopfer & Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge ==<br />
bei dem Zentrum Überleben (bzfo-zfm)<br />
Sprechzeiten: Di, Do 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus K, 10559 Berlin<br />
Tel: (030) 303 90 654<br />
Anfahrt: U9 Turmstraße, S-Bahn: Bellevue<br />
Bus: M 27 Turmstraße, 101 Turmstraße,<br />
187 Turmstr./Lübeckerstr. 245, TXL, Kleiner Tiergarten<br />
<br />
== Ansprechpartner für Opfer von Menschenhandel ==<br />
Ban Ying. Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel<br />
Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung<br />
Adresse: Anklamer Straße 38, 10115 Berlin<br />
Tel: (030) 440 63 73<br />
Anfahrt: U8 Bernauer Straße<br />
<br />
== Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende ==<br />
Tel: (030) 90229 - 3180 (-3181/ -3182/ -3183)<br />
Fax: (030) 90229 - 3094<br />
E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de<br />
Adresse: Turmstraße 21, Haus A (GSZM Moabit),<br />
4. Etage, 10559 Berlin<br />
www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/#sozialdienst<br />
<br />
Für alle Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, steht der Sozialdienst der Leistungsstelle für Asylsuchende für<br />
Information und Beratung zur Verfügung. Bei einer Vorsprache ohne vorher vereinbarten Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratungen stehen Sprachmittler_innen zur Verfügung.<br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]<br />
[[Kategorie:Wohnen]]<br />
[[Kategorie:Beratung]]<br />
[[Kategorie:Rechtliches]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Unterrichtsmaterial_und_Sprachhilfen&diff=1504Unterrichtsmaterial und Sprachhilfen2016-08-19T17:38:48Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>* In dem [http://wikis.zum.de/willkommen/Hauptseite Porta][http://wikis.zum.de/willkommen/Hauptseite l "zum-willkommen.de"] finden sich allerlei Unterrichtsmaterialien für den Deutschunterricht mit Flüchtlingen und Asylsuchenden Materialien. Ebenso können hilfreiche Ideen und Tipps ausgetauscht werden. Kommentierte, gut ausgesuchte Links verweisen auf weitere Websites.<br />
<br />
* [http://www.miteinander-phrasenbuch.de/de/phrases „Miteinander. Das Phrasenbuch“] ist eine kostenfreie Sprachbrücke für Helfer und Flüchtlinge in Form eines Online-Sprechbuches, das die Kommunikation von und mit Flüchtlingen auch ohne Dolmetscher in Arabisch, Persisch, Kurdisch und Deutsch möglich machen wird. Zahlreiche Gesprächssituationen wie sie bei Behörden, in Schulen oder beim Arzt auftreten, können abgerufen und auch als Audio abgespielt werden.<br />
<br />
* Kürzlich hat der Langenscheidt-Verlag entschieden, das Online-Wörterbuch „Arabisch“ kostenlos zur Verfügung zu stellen ([https://www.langenscheidt.de/Pressemeldungen/Langenscheidt-oeffnet-Online-Woerterbuch-Arabisch-fuer-Fluechtlinge-und-ihre-Betreuer Pressemeldung]): zum [http://de.langenscheidt.com/deutsch-arabisch/ Gratis-Zugang].<br />
<br />
* WillkommensABC - Ein Bildwörterbuch für Flüchtlingskinder und ihre Familien (26 Buchstaben, illustriert von 26 Illustratoren). Über 150 relevante Begriffe wurden von Illustratoren aus dem Haus arsEdition honorarfrei gestaltet und auf Deutsch und Englisch vertont. [http://www.willkommensabc.de/ Weitere Infos]<br />
<br />
* Viele Flüchtlinge bekommen Deutschunterricht von Ehrenamtlichen, denn einen Anspruch auf Kurse haben sie zunächst nicht. [http://www.news4teachers.de/2015/07/drei-ex-schulrektoren-landen-mit-einem-deutschkurs-fuer-asylbewerber-einen-bestseller/ Drei ehemalige Lehrer aus Bayern] haben dafür ein spezielles Arbeitsbuch mit [http://www.deutschkurs-asylbewerber.de/ innovativen Unterrichtsmaterialien] entwickelt. <br />
<br />
* [http://amberpress.eu/wp-content/uploads/2013/11/ICOON-first-communication-help-for-refugees-A4.pdf Piktogramme] zur nonverbalen Verständigung<br />
<br />
* http://www.klett-sprachen.de/fluechtlinge<br />
<br />
* Hefte und Video zum Deutschlernen in zehn verschiedenen Sprachen: Englisch, Arabisch, Farsi, Dari, Tigrinisch, Französisch, Somali, Urdu, Paschto, Nur Deutsch (ohne Übersetzung). Aus den Deutschkursen der Flüchtlinshilfe München heraus wurde ein Lehr- & Lernheft für den Einstieg ins Deutsche mit Alltagsbezug entwickelt. Außerdem gibt es das Heft als Video eingesprochen und eine Vokabelliste. Alles zu finden [http://fluechtlingshilfe-muenchen.de/ hier].<br />
<br />
* [https://www.reise-know-how.de/verlag/reise-know-how-verlag-hilft-helfern-kommunikation-fluechtlingen-44346 Kauderwelsch-Sprachführer für Ehrenamtliche]: Der Bielefelder Reiseführer-Verlag Reise Know-How stattet derzeit Helfer, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, kostenlos mit seinen Kauderwelsch-Sprachführern aus – als Download und mp3-Download. Interessierte Helfer können sich beim Verlag unter folgender E-Mail-Adresse melden und Zugangsdaten für die kostenfreien Downloads anfordern: [mailto:helfer@reise-know-how.de helfer@reise-know-how.de]<br />
<br />
* Die Anwendung der '''Regeln zur einfachen Sprache''' erleichern den Geflüchteten das Hör- und Leseverständnis und sind zugleich eine gute Leitlinie für ehrenamtlichen Deutschunterricht: [https://multisprech.org/einfache-sprache/]<br />
<br />
* [http://www.takecareproject.eu/de-home Sprachführer] für Einwanderer*innen zum Thema Gesundheit in Deutschland auf verschiedenen Sprachen<br />
<br />
* Deutschmaterial für Kinder: Grundsteinwörter visuell erklärt. Die häufig gebrauchten Schlüsselwörter aus dem Basiswortschatz Deutsch. Download [http://www.grundsteinmaterial.de hier].<br />
<br />
* [http://fluechtlingsdeutsch.tumblr.com/ http://][http://fluechtlingsdeutsch.tumblr.com/ fluechtlingsdeutsch.tumblr.com]<br />
<br />
* [http://www.welcomegrooves.de/ http://][http://www.welcomegrooves.de/ www.welcomegrooves.de]<br />
<br />
* [http://www.iwdl.de/cms/lernen/start.html www.iwdl.de/cms/lernen/start.html]<br />
<br />
* Wir haben nicht das einzige WIKI. Hier ist der Link zu einem Wiki, dass sich mit dem Spracherwerb beschäftigt und zahlreiche Informationen, Materialien etc. hat: http://willkommen.zum.de/wiki/Materialien<br />
<br />
* Die Materialsammlung "Wertebildung" ist eine ganz besondere Sprachhilfe. Sie verbindet Vokabellernen mit Themen der Wertebildung und ist 400 Seiten dick. [http://li.hamburg.de/publikationen-2016/5198942/material-fuer-fluechtlinge/ Hier] kannst Du sie herunterladen.<br />
<br />
* Der Artikel [[Media:Wie lernen zugewanderte Kinder Deutsch(1).pdf|"Wie lernen zugewanderte Kinder Deutsch?"]] richtet sich an ehrenamtliche Sprachlehrer_innen und vermittelt Grundlagen des Faches "Deusch als Zweitsprache". <br />
<br />
<br />
[[category:Sprache]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Datei:Wie_lernen_zugewanderte_Kinder_Deutsch(1).pdf&diff=1503Datei:Wie lernen zugewanderte Kinder Deutsch(1).pdf2016-08-19T17:37:19Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div></div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Islamismus&diff=1502Islamismus2016-08-19T17:35:45Z<p>Dirk: Die Seite wurde neu angelegt: „Hier findet Ihr keine wissenschaftliche Diskussion zu Dschihadismus, Islamismus, politischem Islam oder anderen Phänomenen. Hier findet Ihr eine Media:Liste…“</p>
<hr />
<div>Hier findet Ihr keine wissenschaftliche Diskussion zu Dschihadismus, Islamismus, politischem Islam oder anderen Phänomenen. Hier findet Ihr eine [[Media:Liste Beratungsstellen Islamismusprävention Stand 11.11.2015.pdf|Beratungsstellenliste]] und eine [[Media:Handreichung-aktivitaeten-islamistischer-akteure-im-zusammenhang-mit-der-fluechtlingssituation.pdf|Handreichung des Verfassungsschutz]] als Unterstützung, wenn Ihr glaubt mit diesem Thema in Eurer ehrenamtlichen Arbeit konfrontiert zu sein. <br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Ehrenamt]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Datei:Handreichung-aktivitaeten-islamistischer-akteure-im-zusammenhang-mit-der-fluechtlingssituation.pdf&diff=1501Datei:Handreichung-aktivitaeten-islamistischer-akteure-im-zusammenhang-mit-der-fluechtlingssituation.pdf2016-08-19T17:34:48Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div></div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Datei:Liste_Beratungsstellen_Islamismuspr%C3%A4vention_Stand_11.11.2015.pdf&diff=1500Datei:Liste Beratungsstellen Islamismusprävention Stand 11.11.2015.pdf2016-08-19T17:34:23Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div></div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Einleitende_Informationen_zu_Sprache_und_Kommunikation&diff=1499Einleitende Informationen zu Sprache und Kommunikation2016-08-19T17:29:18Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>Verständigung ist ein wichtiges Thema in der Unterstützung von Geflüchteten. Für wichtige Termine gibt es [[Übersetzung/Sprachmittlung | Übersetzung und Sprachmittlung]]. Jenseits des rechtlichen Anspruchs auf einen [[Integrationskurs]] engagieren sich viele Ehrenamtliche bei der Vermittlung von Deutsch. Sei es über Sprachtandems, Sprachcafes und Sprachkursen. Hier findet Ihr [[Deutschkurse in Pankow|Deutschkurse]] und [[Sprachcafés und ähnliches in Pankow|Sprachcafes]] in Pankow. Natürlich gibt es auch zahlreiche Quelle von Unterrichtsmaterialien, Wörterbüchern etc. Dies alles findet Ihr im [[:Kategorie:Sprache|Inhaltsverzeichnis]].<br />
<br />
Ein Portal für alle, die sich über Sprachvermittlung austauschen wollen, findet Ihr [http://wie-kann-ich-helfen.info/willkommen-in-deutschland-ein-offenes-portal-fuer-ehrenamtliche-deutschlehrende/2055 hier].<br />
<br />
<br />
[[Kategorie: Sprache]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Unterrichtsmaterial_und_Sprachhilfen&diff=1498Unterrichtsmaterial und Sprachhilfen2016-08-19T17:28:07Z<p>Dirk: </p>
<hr />
<div>* In dem [http://wikis.zum.de/willkommen/Hauptseite Porta][http://wikis.zum.de/willkommen/Hauptseite l "zum-willkommen.de"] finden sich allerlei Unterrichtsmaterialien für den Deutschunterricht mit Flüchtlingen und Asylsuchenden Materialien. Ebenso können hilfreiche Ideen und Tipps ausgetauscht werden. Kommentierte, gut ausgesuchte Links verweisen auf weitere Websites.<br />
<br />
* [http://www.miteinander-phrasenbuch.de/de/phrases „Miteinander. Das Phrasenbuch“] ist eine kostenfreie Sprachbrücke für Helfer und Flüchtlinge in Form eines Online-Sprechbuches, das die Kommunikation von und mit Flüchtlingen auch ohne Dolmetscher in Arabisch, Persisch, Kurdisch und Deutsch möglich machen wird. Zahlreiche Gesprächssituationen wie sie bei Behörden, in Schulen oder beim Arzt auftreten, können abgerufen und auch als Audio abgespielt werden.<br />
<br />
* Kürzlich hat der Langenscheidt-Verlag entschieden, das Online-Wörterbuch „Arabisch“ kostenlos zur Verfügung zu stellen ([https://www.langenscheidt.de/Pressemeldungen/Langenscheidt-oeffnet-Online-Woerterbuch-Arabisch-fuer-Fluechtlinge-und-ihre-Betreuer Pressemeldung]): zum [http://de.langenscheidt.com/deutsch-arabisch/ Gratis-Zugang].<br />
<br />
* WillkommensABC - Ein Bildwörterbuch für Flüchtlingskinder und ihre Familien (26 Buchstaben, illustriert von 26 Illustratoren). Über 150 relevante Begriffe wurden von Illustratoren aus dem Haus arsEdition honorarfrei gestaltet und auf Deutsch und Englisch vertont. [http://www.willkommensabc.de/ Weitere Infos]<br />
<br />
* Viele Flüchtlinge bekommen Deutschunterricht von Ehrenamtlichen, denn einen Anspruch auf Kurse haben sie zunächst nicht. [http://www.news4teachers.de/2015/07/drei-ex-schulrektoren-landen-mit-einem-deutschkurs-fuer-asylbewerber-einen-bestseller/ Drei ehemalige Lehrer aus Bayern] haben dafür ein spezielles Arbeitsbuch mit [http://www.deutschkurs-asylbewerber.de/ innovativen Unterrichtsmaterialien] entwickelt. <br />
<br />
* [http://amberpress.eu/wp-content/uploads/2013/11/ICOON-first-communication-help-for-refugees-A4.pdf Piktogramme] zur nonverbalen Verständigung<br />
<br />
* http://www.klett-sprachen.de/fluechtlinge<br />
<br />
* Hefte und Video zum Deutschlernen in zehn verschiedenen Sprachen: Englisch, Arabisch, Farsi, Dari, Tigrinisch, Französisch, Somali, Urdu, Paschto, Nur Deutsch (ohne Übersetzung). Aus den Deutschkursen der Flüchtlinshilfe München heraus wurde ein Lehr- & Lernheft für den Einstieg ins Deutsche mit Alltagsbezug entwickelt. Außerdem gibt es das Heft als Video eingesprochen und eine Vokabelliste. Alles zu finden [http://fluechtlingshilfe-muenchen.de/ hier].<br />
<br />
* [https://www.reise-know-how.de/verlag/reise-know-how-verlag-hilft-helfern-kommunikation-fluechtlingen-44346 Kauderwelsch-Sprachführer für Ehrenamtliche]: Der Bielefelder Reiseführer-Verlag Reise Know-How stattet derzeit Helfer, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, kostenlos mit seinen Kauderwelsch-Sprachführern aus – als Download und mp3-Download. Interessierte Helfer können sich beim Verlag unter folgender E-Mail-Adresse melden und Zugangsdaten für die kostenfreien Downloads anfordern: [mailto:helfer@reise-know-how.de helfer@reise-know-how.de]<br />
<br />
* Die Anwendung der '''Regeln zur einfachen Sprache''' erleichern den Geflüchteten das Hör- und Leseverständnis und sind zugleich eine gute Leitlinie für ehrenamtlichen Deutschunterricht: [https://multisprech.org/einfache-sprache/]<br />
<br />
* [http://www.takecareproject.eu/de-home Sprachführer] für Einwanderer*innen zum Thema Gesundheit in Deutschland auf verschiedenen Sprachen<br />
<br />
* Deutschmaterial für Kinder: Grundsteinwörter visuell erklärt. Die häufig gebrauchten Schlüsselwörter aus dem Basiswortschatz Deutsch. Download [http://www.grundsteinmaterial.de hier].<br />
<br />
* [http://fluechtlingsdeutsch.tumblr.com/ http://][http://fluechtlingsdeutsch.tumblr.com/ fluechtlingsdeutsch.tumblr.com]<br />
<br />
* [http://www.welcomegrooves.de/ http://][http://www.welcomegrooves.de/ www.welcomegrooves.de]<br />
<br />
* [http://www.iwdl.de/cms/lernen/start.html www.iwdl.de/cms/lernen/start.html]<br />
<br />
* Wir haben nicht das einzige WIKI. Hier ist der Link zu einem Wiki, dass sich mit dem Spracherwerb beschäftigt und zahlreiche Informationen, Materialien etc. hat: http://willkommen.zum.de/wiki/Materialien<br />
<br />
* Die Materialsammlung "Wertebildung" ist eine ganz besondere Sprachhilfe. Sie verbindet Vokabellernen mit Themen der Wertebildung und ist 400 Seiten dick. [http://li.hamburg.de/publikationen-2016/5198942/material-fuer-fluechtlinge/ Hier] kannst Du sie herunterladen. <br />
<br />
<br />
[[category:Sprache]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Projektideen-Sammlungen&diff=1497Projektideen-Sammlungen2016-08-19T17:19:23Z<p>Dirk: Die Seite wurde neu angelegt: „Projekte mit Geflüchteten gibt es zahlreiche. Bei http://www.helferwissen.org/ werden diese zum Beispiel gesammelt.“</p>
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<div>Projekte mit Geflüchteten gibt es zahlreiche. Bei http://www.helferwissen.org/ werden diese zum Beispiel gesammelt.</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Sprachcaf%C3%A9s,_Tandem,_Nachhilfe,_Ferienschule_in_Pankow&diff=1496Sprachcafés, Tandem, Nachhilfe, Ferienschule in Pankow2016-08-19T13:23:24Z<p>Dirk: /* Sprachcafé im JUP */</p>
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<div>=== Sprachcafé im JUP ===<br />
<br />
Das Sprachcafé ist offen für Arabisch-, Englisch- und Deutschsprachige.<br />
Es findet jeden Montag statt: von 18 bis 20 Uhr im Gruppenraum des JUP,<br />
Florastr. 84, 13187 Berlin.<br />
<br />
Wir üben uns jeweils in einer Fremdsprache in Erzähl- und Spielrunden.<br />
Aktuelle Botschaften laufen über Facebook "Sprachcafe im JUP"<br />
<br />
=== Bard College Berlin ===<br />
<br />
In Kooperation mit der Refugee Academy organisiert das Bard College Berlin wöchentliche Veranstaltungen, die Begegnung zwischen Studenten/innen, Lehrer/innen, Geflüchteten, Asylbewerber/innen, Nachbarn und allen Interessierten bieten. Das Ziel des Programms ist Wissensaustausch und Kommunikation zwischen Studenten, Lehrern und Geflüchteten, Gelegenheit, sich gemeinsam mit Studierenden sprachlich und fachlich zu entwickeln und Kontakt mit Universitätsangehörigen, Bildungsinstitutionen und akademische Orientierung.<br />
<br />
jeden Donnerstag um 17:00 - 19:00 Uhr <br /><br />
Campus Bard College Berlin<br /><br />
Platanenstraße 24<br /><br />
13156 Pankow<br /><br />
<br />
Themen: Begegnung, akademische Orientierung, Sprachübung in Deutsch und Englisch Fachkurse zu Sprache, Schreiben, Bewerbungsberatung, Literatur, Kunst, u.a. sind geplant<br />
Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch<br />
<br />
Kontakt: [mailto:x.muth@berlin.bard.edu Bard College Berlin] <br />
<br />
Es ist offen für alle, die Deutsch und Englisch gemeinsam üben, andere Sprachen und Kulturen kennen lernen und selbst ein Seminar leiten möchten. Wir freuen uns, durch Übersetzungen in Farsi und Arabisch mehr Teilnehmer anzusprechen. Alle sind willkommen, Ideen zu äußern und Themenkurse anzubieten.<br />
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=== Sprachtandems ===<br />
<br />
=== Nachhilfe ===<br />
<br />
=== Ferienschule ===<br />
<br />
Auch in Pankow werden "Ferienschulen" angeboten, die neu zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen ermöglichen sollen, auch außerhalb des Regelunterrichtes ihre Sprachkompetenzen in Deutsch auf- oder ausbauen und gleichzeitig ihr Selbstkonzept zu stärken. Eine Liste mit den Anbietern finden Sie im hier. Die Träger nehmen selbst die Anmeldungen von interessierten Kindern und Jugendlichen (bzw. von ihren Eltern und Familienangehörigen, erwachsenen Begleiterinnen und Begleitern, Lehrerinnen und Lehrern etc.) entgegen. <br />
<br />
* '''Ferienschule: Sprachprojekt''' mit Jugendlichen mit Fluchterfahrung mit wenig oder keinen Deutschkenntnissen: [http://www.jugendkulturzentrumpumpe.de/aktuelles.php?lng=de http://www.jugendkulturzentrumpumpe.de/aktuelles.php?lng=de]<br />
<br />
[[category:Sprache]]</div>Dirkhttp://wiki.pankow-hilft.de/index.php?title=Einleitende_Informationen_zum_Thema_Gesundheit&diff=1495Einleitende Informationen zum Thema Gesundheit2016-08-19T13:18:41Z<p>Dirk: /* Informationen */</p>
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<div>Grundsätzlich haben alle Menschen Anspruch auf Hilfe bei gesundheitlichen Problemen, insbesondere in Notlagen. Für Menschen, die keinen Aufenthaltstitel - die so genannten Illegalen - haben, ist das [http://medibuero.de/ MediBüro] eine wichtige Anlaufstelle. Die gesundheitliche Lage ist auch im Rahmen des Asylverfahrens wichtig. Daher sollte die Anwält_innen über alle wichtigen gesundheitlichen Einschränkungen informiert werden.<br />
<br />
Das Inhaltsverzeichnis mit allen Artikel zum Thema Gesundheit findest Du [[:Kategorie:Gesundheit|hier]].<br />
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== Gesundheits- und Sozialberatung im Prenzlauer Berg ==<br />
Die Kontakt- und Beratungsstelle prenzlkomm bietet Geflüchteten sowie deren ehrenamtlichen und professionellen Helfern Informationen, Beratung und Unterstützung zu gesundheitlichen und sozialen Fragestellungen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Farsi und Arabisch.<br />
<br />
Kontakt: <br />
http://www.prenzlkomm.de/home/hilfe-fuer-gefluechtete-menschen.html<br /><br />
prenzlkomm gGmbH<br /><br />
Schönhauser Allee 161A <br /><br />
Telefon: 030 444 1664 <br /><br />
zolfagharizadeh@prenzlkomm.de <br /><br />
oleary@prenzlkomm.de<br />
<br />
== Rahmenkonzept des Landes Berlins zur medizinischen Versorgung von Geflüchteten ==<br />
[[Media:Rahmenkonzept Med Versorgung von Geflüchteten Land Berlin 17.3.16 .pdf|Hier]] findest Du das Rahmenkonzept des Landes Berlin. Es ist eine umfängliche Übersicht, die vor allem für Fachpersonal interessant ist.<br />
<br />
== Praktische Hilfe ==<br />
<br />
* '''Vermittlung anonymer und kostenloser medizinischer Behandlung''''' ''unabhängig von Aufenthaltsstatus durch das [http://medibuero.de/ MediBüro].<br />
<br />
* [http://www.takecareproject.eu/de-home Sprachführer] für Einwanderer*innen zum Thema Gesundheit in Deutschland auf verschiedenen Sprachen<br />
<br />
* [http://www.medizin-hilft-fluechtlingen.de/ Initiative von Ärzt*innen aus Dahlem], die geflüchtete Mensch in Notunterkünften (NUK) versorgen. Für die NUK in Pankow haben sich ebenfalls Ärzt*innen zusammengeschlossen, bei Interesse einfach melden bei [mailto:info@nuk-wichertstrasse.de info@nuk-wichertstrasse.de].<br />
<br />
* '''Psychosoziale Online-Beratung in sieben versch. Sprachen''': [https://www.ipso-ecare.com/ IPSO] hat mit Ärzten und Psychologen in Afghanistan ein großes Netzwerk von psychosozialen Beratern*innen für das öffentliche Gesundheitssystem ausgebildet. Mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes in Berlin wurde zusätzlich in Afghanistan eine psychosoziale Video-Online-Sprechstunde [http://www.ipso-ecare.com/ www.ipso-ecare.com] aufgebaut, die erfolgreich in Afghanistan läuft und viele Menschen erreicht. Diese Erfahrung soll jetzt auch in Deutschland zum Tragen kommen und Flüchtlinge können diesen [https://www.ipso-ecare.com/jetzt-beginnen.html Support] wahrnehmen. '''Kontakt''': [mailto:azoulay@t-online.de Isabelle Azoulay] und [mailto:j.lauer@ipsocontext.org Jens Lauer], Tel. 030 21 94 58 30<br />
<br />
* '''Hilfe für hörbehinderte Flüchtlinge''': Unterstützung von tauben/gebärdenden Personen für Übersetzungen und Vermittlung bei dem Vorgang der Asylantrag und beim Termin vom Arzt/von der Psychotherapie zu brauchen. Es ist auch sehr wichtig, ihnen schnell zu helfen und Deutsche Gebärdensprache und deutsche Sprache zu vermitteln. <br/> Kontakte: Thora Hübner, [mailto:thora.huebner@gmail.com Gebärdendolmetscherin], oder Forum der [http://www.tgsd.de/ueberuns.htm staatlich geprüften tauben Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher] oder [mailto:info@deafberlin.de Gehörlosenverband Berlin e.V.]<br />
<br />
* Sehr nützlich sind die "tıp doc Gesundheitshefte für Asylbewerber". Sie erhalten anschauliche Bilder, um über gesundheitliche Praxisfragen aufzuklären. Wann muss ich meine Medikamente nehmen, was ist eine Impfung, was darf ich essen. Die Hefte sind in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi/Dari, Urdu, Tigrinya, Russisch, Serbisch, Albanisch und Rumänisch [http://www.medi-bild.de/pdf/asyl/Gesundheitsheft_Asyl.pdf hier] zu erhalten.<br />
<br />
*[http://www.medizin-hilft-fluechtlingen.de/index.php/dokumente Hilfreiche Dokumente] für Ärzte, die sich für Flüchtlinge engagieren, von „Medizin hilft Flüchtlingen“.<br />
<br />
== Informationen ==<br />
<br />
* Eine wohl umfangreichste Sammlung von Broschüren in verschiedenen Sprachen (häufig Arabisch, Farsi, Englisch, aber auch viele andere) zu Themen wie Impfen, Ernährung, Krankenhausaufenthalt, aber auch Allergien, Borrelliose, Krätze etc. gibt es auf der Seite von Kindergesundheit.info. Die Sammlung ist so umfangreich, dass wir sie noch nicht importieren konnten und empfehlen dort einfach selbst nachzuschauen: http://www.kindergesundheit-info.de/fuer-fachkraefte/arbeiten-mit-fluechtlingsfamilien/ <br />
<br />
* [http://www.bmg.bund.de/?id=25420 Online-Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende] vom Bundesamt für Gesundheit erklärt das Gesundheitssystem in Deutsch, Englisch, Arabisch, Paschto und Kurdisch-Kurmanc.<br />
<br />
* Das deutsche Apothekensystem wird in zwölf Sprachen durch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erklärt. [https://www.abda.de/pressemitteilung/flyer-in-12-sprachen-informieren-ueber-apothekensystem/ Hier] findet Ihr die Website.<br />
<br />
* Die Website [http://www.zanzu.de www.zanzu.de], eine Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, richtet sich an Migrant_innen, die sich noch nicht lange in Deutschland aufhalten und informiert über Themen wie Schwangerschaft, Geburt, Verhütung und sexuelle Gesundheit. Die Themen sind in 12 Sprachen vorhanden. <br />
<br />
[[Kategorie:Gesundheit]]</div>Dirk