Praktikum: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 22. August 2016, 09:50 Uhr

Ein Praktikum kann unterschiedlichen Zielen dienen und unterliegt damit auch unterschiedlichen Regeln:

  • Praktika, die im Rahmen von Deutschkursen zu absolvieren sind, gelten als Bildungsmaßnahme und bedürfen daher keiner besonderen Genehmigung.
  • Dagegen gelten Praktika, die einen Einblick in die Arbeitswelt in Deutschland vermitteln sollen, als Arbeit im Sinne des Mindestlohngesetzes. Sie unterliegen damit den asylrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitsaufnahme: [1]

Bildung und Beruf