Musterklage zur Erlangung des Flüchtlingsschutzes für Asylsuchende aus Syrien

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Viele syrische Flüchtlinge erhalten keine Anerkennung als Flüchtling mehr, sondern nur noch subsidiären Schutz. Um vor Gericht dagegen vorgehen zu können, hat die Diakonie jetzt eine Musterklage vorbereitet:

Vor dem Hintergrund der Aussetzung des Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten stellt der Bundesverband der Diakonie das Muster einer Klage zur Verfügung, mit der Betroffene aus Syrien den Flüchtlingsstatus einklagen können. Die Diakonie weist dabei darauf hin, dass diese Klage nur nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls verwendet werden sollte.

Durch das sogenannte Asylpaket II wird der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Insbesondere Kriegsflüchtlinge aus Syrien sind von dieser umstrittenen Regelung betroffen, denn gleichzeitig mit ihrer Einführung ging das BAMF in vielen Fällen dazu über, syrische Asylsuchende nicht mehr als Flüchtlinge anzuerkennen, sondern ihnen nur noch subsidiären Schutz zu gewähren (vgl. Pressemitteilung von Pro Asyl vom 14.7.2016). Dies führt aktuell zu einem erheblichen Anstieg des Beratungsbedarfs. Die Familienangehörigen von hier als schutzberechtigt anerkannten Personen aus Viele syrische Flüchtlinge erhalten keine Anerkennung als Flüchtling mehr, sondern nur noch subsidiären Schutz. Um vor Gericht dagegen vorgehen zu können, hat die Diakonie jetzt eine Musterklage vorbereitet:

Syrien leben häufig unter prekären Bedingungen in Syrien oder seinen Nachbarländern. Aufgrund der Aussetzung des Familiennachzugs müssen die Betroffenen aber damit rechnen, dass sie noch mehrere Jahre von ihrer Kernfamilie getrennt leben müssen. Dies stellt für sie eine enorme Belastung dar, zumal davon auszugehen ist, dass nach dem März 2018 nicht mit einer zügigen Einreise der Angehörigen zu rechnen ist, sondern sich auch dann noch monate- oder jahrelange Verzögerungen ergeben können.

Die sogenannte Qualifikationsrichtlinie der EU sieht vor, dass der Status von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten angeglichen werden soll. Erst wenige Monate vor Inkrafttreten des sogenannten Asylpakets II war dies auch in Deutschland teilweise umgesetzt worden. Im Einklang mit den europäischen Vorgaben konnten auch subsidiär Schutzberechtigte die Familienzusammenführung unter erleichterten Bedingungen durchführen. Nun gilt dies bis 2018 nicht mehr. Auch in weiteren Aspekten bleibt die Rechtsstellung von subsidiär Schutzberechtigten entgegen europäischer Vorgaben hinter der von Flüchtlingen zurück. Beispielsweise erhalten sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein anstatt drei Jahre und können eine Niederlassungserlaubnis nicht schon nach drei Jahren und nur unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen erhalten.

Wegen der sich akut häufenden Anfragen bei Beratungsstellen stellt der Bundesverband der Diakonie Betroffenen eine Klageschrift als Muster zur Verfügung, die von Rechtsanwältin Oda Jentsch erstellt wurde. Es handelt sich um eine Teilklage, denn die Zuerkennung des subsidiären Schutzes wird nicht angefochten, sondern nur die Ablehnung der Flüchtlingsanerkennung. Die Klage zielt darauf ab, dass das angerufene Gericht das BAMF verpflichtet, über den schon erteilten subsidiären Schutz hinaus die Flüchtlingseigenschaft in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen, da eine individuelle Verfolgungsgefahr vorliegt.

Die Klage kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des BAMF Bescheides erhoben werden und ist innerhalb von einem Monat nach Zustellung zu begründen. Nach Möglichkeit sollte ein auf das Asylrecht spezialisierter Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Da es in so kurzer Zeit aber nicht immer möglich ist, anwaltlichen Rat einzuholen, soll die Musterklage dazu dienen, die Klageeinreichung auch ohne anwaltliche Vertretung zu ermöglichen. Betroffene können die Klage selbst erheben, z.B. auch bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Verwaltungsgerichts. Beratende dürfen ihnen bei der Formulierung behilflich sein, sie aber nicht vor Gericht vertreten.

Bei Nutzung der Musterklage ist das persönliche Verfolgungsschicksal der Betroffenen umfassend in die Vorlage einzufügen. Die Klageschrift weist auch auf die in der Rechtsprechung vielfach vertretene Position hin, dass nach Syrien Zurückkehrende von politischer Verfolgung bedroht sind, da ihnen wegen ihrer Asylantragstellung im Ausland eine regimefeindliche Gesinnung unterstellt wird (vgl. zuletzt mit vielen weiteren Nachweisen VG Regensburg Urteil vom 06.07.2016, 11 K 16.30889, asyl.net: M24004). Aufgrund dieser Rechtsprechung war es bis zum Frühjahr 2016 auch gängige Praxis des BAMF, Asylsuchenden aus Syrien den Flüchtlingsstatus zuzusprechen. Dies änderte sich erst mit dem Inkrafttreten des Asylpakets II.

Weitere Inforamtionen und die Musterklage findet Ihr hier.