Familiennachzug

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Beratungsstellen

  • Im BBZ gibt es zwei Projekte, die zum Thema Familienzusammenführung beraten. Das Projekt "Familienzusammenführung von Flüchtlingen in Berlin-Mitte" und das Projekt "Willkommen in Berlin! - Asylaufnahme verbessern und Flüchtlinge aus Syrien unterstützen". Beide Projekte sind umgezogen in die Turmstr. 21, Haus M, Eingang O, 2. OG. Sprechzeiten: http://www.bbzberlin.de/kontakt.html
  • Diakoniewerk Simeon Al-Muntada / MBE (Morusstr. 18A, Neukölln)

http://www.diakonie-integrationshilfe.de/sis-leistungen/beratung/al-muntada.html

  • Beratungsstelle beim Berliner Integrationsbeauftragten (Potsdamer Str. 65, Schöneberg)

https://www.berlin.de/lb/intmig/service/beratung/

  • Flüchtlingskirche St. Simeon (Wassertorstr. 21A, Kreuzberg)

http://www.fluechtlingskirche.de/beratung-begleitung

  • Caritas IFBZ (Fidicinstr. 3, Kreuzberg)

https://www.caritas.de/adressen/interkulturelles-familienberatungszentrum/schwangerschaftsberatung-migrationsdienst-amb.wohn/10965-berlin/86466

  • DRK-Suchdienst (Bundesallee 73, Wilmersdorf)

https://www.drk-suchdienst.de/de/kontakt

Leitfäden

  • Leitfaden zum Flüchtlingsrecht - Die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Flüchtlings- oder anderweitigem Schutz In dieser Broschüre werden die rechtlichen Grundlagen des Asylrechts in Deutschland anschaulich und mit einer Reihe von Hintergrundtexten, Fallbeispielen und Tipps versehen dargestellt. Hier findet ihr alles Wissenswerte zu den unterschiedlichen Formen des Asyls, den Voraussetzungen für Familiennachzug und den gesetzlichen Grundlagen, die einen Entzug von bereits zugesprochenem Asyl möglich machen. Hrsg.: "Informationsverbund Asyl und Migration" und "Deutsches Rotes Kreuz", 2014

Ein kurzes Merkblatt, auf dem auf Deutsch und Arabisch beschrieben wird, was die Anerkennung als Flüchtling konkret bedeutet.

Familiennachzug für syrische Flüchtlinge – Häufige Fragen und Antworten im Überblick

Akltuelle Informationen zur Familienzusammenführung von syrischen Geflüchteten finden sich auf einem Merkblatt des BBZ. Dieses kann heruntergeladen werden und enthält auch eine arabische Version: http://www.bbzberlin.de/aktuelles/aktuelles/78-kann-ich-meine-familie-nach-deutschland-holen.html

Subsidärer Schutz und Familiennachzug

In den BAMF-Asylstatistiken und in der Beratungspraxis macht sich langsam bemerkbar, dass das Bundesamt immer mehr Flüchtlingen aus Syrien nur noch den subsidiären Schutzsstatus zuerkennt, der mit einer Aussetzung des Familiennachzugs verbunden ist. Im Februar wurde 21 Mal, im März 534 Mal und im April bereits 3445 Mal Flüchtlingen aus Syrien der subsidiäre Schutz zugesprochen (im April also rund 16 % der Entscheidungen). PRO ASYL hat in einer Meldung vom 19. Mai 2016 ebenfalls hierauf hingewiesen und rät Asylsuchenden aus Syrien, sich intensiv auf ihre Anhörung vorzubereiten (z.B. mit dem Leitfaden "Die Anhörung im Asylverfahren") und im Falle einer Entscheidung auf subsidiären Schutz hiergegen zu klagen. Für die Berater_innen macht es Sinn, sich eingehender mit der Situation in Syrien und den Kriterien der Zuerkennung von Flüchtlingsschutz oder subidiärem Schutz zu beschäftigen. Hierbei kann z. B. das aktuelle rechtspolitische Papier von PRO ASYL und das UNHCR-Papier zum Schutzbedarf syrischer Geflüchteter vom November 2015 gute erste Hinweise geben. Außerdem bietet es sich an, sich die Anhörungsbescheide inhaltlich genauer anzuschauen.